Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Sowohl § 299a als auch § 299b sprechen ja eindeutig von "Gegenleistung".
Ganz extrem ausgedrückt, ist es also doch in Ordnung wenn ein Orthopäde, Hausarzt, wer auch immer nur einem Physio Patienten schickt, wenn er dafür keine Gegenleistung verlangt?
Hier nochmal der Wortlaut für alle zum Kopfzerbrechen:
§ 299a
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er
1. bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,
2. bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder
3. bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial
einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 299b
Bestechung im Gesundheitswesen
Wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne des § 299a im Zusammenhang mit dessen Berufsausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er
1. bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,
2. bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder
3. bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial
ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Der Chefarzt einer Psychotherapie-Tagesklinik, die bei uns gegenüber liegt ist auf unsere Physio Privatpraxis zugekommen und möchte eine Kooperation aufbauen, indem er Privatpatienten auch die Möglichkeit geben möchte, ihre Verspannungen und Blockaden bei uns zu lösen und Migränepatienten schicken. Er möchte keine Gegenleistung, nichts daran mitverdienen, er hat wirklich nur den Patienten im Kopf. Ich habe ihm gesagt, wir müssten prüfen ob das mit dem neuen Antikorruptionsgesetz konform sei. Theoretisch bevorzugt er uns ja gegenüber anderen Physio Praxen, aber es besteht ja keine "Gegenleistung". Da es eine Tagesklinik ist, hat er auch selber gesagt, würden wir nicht eben mal unsere Privatpatienten zu ihm schicken können. Es sind schwer kranke Psychosomatische Störungen die er behandelt.
Sowohl § 299a als auch § 299b sprechen ja eindeutig von "Gegenleistung".
Ganz extrem ausgedrückt, ist es also doch in Ordnung wenn ein Orthopäde, Hausarzt, wer auch immer nur einem Physio Patienten schickt, wenn er dafür keine Gegenleistung verlangt?
Hier nochmal der Wortlaut für alle zum Kopfzerbrechen:
§ 299a
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er
1. bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,
2. bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder
3. bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial
einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 299b
Bestechung im Gesundheitswesen
Wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne des § 299a im Zusammenhang mit dessen Berufsausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er
1. bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,
2. bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder
3. bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial
ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ansonsten frag nochmal einen Anwalt wenn du immer noch unsicher bist.
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eim schrieb:
Der Arzt Kann eine Praxis empfehlen sollte dem Pat aber auch sagen dass er selbstverstänlich auch woanders hingehen kann. Dann sollte es keine Probleme geben.
Ansonsten frag nochmal einen Anwalt wenn du immer noch unsicher bist.
Ich persönlich würde sagen das es sinnvoll ist, Besucher einer Tagesklinik in einer benachbarten Praxis zu behandeln: Win-Win-Win.
Die Tagesklinik braucht keine eigenen Behandlungsräume einzurichten die ausgelastet werden müssen (...damit hätten alle PT der Gegend ein Problem weil die Privatpatienten dem Markt vollkommen entzogen wären...);
Du hast die Selbstzahler am Hals die eigentlich niemand will (weil "kompliziert", fast auf einem Niveau mit Lehrern), kannst aber eine gewisse Expertise aufbauen um deine Nische zu finden.
Die anderen PT haben weniger komplizierte Fälle und können " einfach arbeiten".
Die Patienten profitieren wenn ein Therapeut eine gewisse Routine hat und bei Fragen nur auf die andere Straßenseite gehen braucht :)
...aber Achtung: ich bin gerade von einer Logopädin abgemahnt worden weil ich eine Empfehlung zur logopädischen Behandlung auf die Rückseite einer Visitenkarte ihrer Praxispartnerin(!) geschrieben habe. Ich hatte es eilig und der beste Notizzettel war die Karte die ich gerade in der Hosentasche hatte...
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wir hatten den Fall, dass ein Ambulantes Ärztezentrum, Patienten direkt eine Visitenkarte von einem bestimmten Heilmittelerbringer in die Hand drückt und sagt gehen Sie dort hin. Patienten tauchen in unserer Praxis auf und erzählen von diesem Verhalten.
Haben auch Patienten aus dem psychosomatischen Bereich . In der Institutionsambulanz z.B. liegen Zettel, wo mehrere Heilmittelerbringer gelistet sind. Der Patient kann frei wählen.
Laut Geschäftsführung der Ärztekammer mit der ich heute telefoniert habe, kann der Arzt eine Empfehlung aussprechen, wenn der Patient nachfragt. Auf die direkte Zuweisung hieß es nur, dass ist auch kein Problem
Nur frage ich mich, wo beginnt das Antikorruptionsgesetz ? Erst wenn Geld fließt ?
Wie würdet Ihr reagieren ?
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Nickiiiii schrieb:
Hallo AT,
wir hatten den Fall, dass ein Ambulantes Ärztezentrum, Patienten direkt eine Visitenkarte von einem bestimmten Heilmittelerbringer in die Hand drückt und sagt gehen Sie dort hin. Patienten tauchen in unserer Praxis auf und erzählen von diesem Verhalten.
Haben auch Patienten aus dem psychosomatischen Bereich . In der Institutionsambulanz z.B. liegen Zettel, wo mehrere Heilmittelerbringer gelistet sind. Der Patient kann frei wählen.
Laut Geschäftsführung der Ärztekammer mit der ich heute telefoniert habe, kann der Arzt eine Empfehlung aussprechen, wenn der Patient nachfragt. Auf die direkte Zuweisung hieß es nur, dass ist auch kein Problem
Nur frage ich mich, wo beginnt das Antikorruptionsgesetz ? Erst wenn Geld fließt ?
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Papa Alpaka schrieb:
...einen "Vorteil" habt ihr beide auch dann schon, wenn diese Kooperation besteht. Der eine durch zusätzliche Privatpatienten, der andere durch einen Werbevorteil. An den Haaren herveigezogen? Ja, aber auf die Idee könnte ein missgünstiger Mitbewerber auch kommen.
Ich persönlich würde sagen das es sinnvoll ist, Besucher einer Tagesklinik in einer benachbarten Praxis zu behandeln: Win-Win-Win.
Die Tagesklinik braucht keine eigenen Behandlungsräume einzurichten die ausgelastet werden müssen (...damit hätten alle PT der Gegend ein Problem weil die Privatpatienten dem Markt vollkommen entzogen wären...);
Du hast die Selbstzahler am Hals die eigentlich niemand will (weil "kompliziert", fast auf einem Niveau mit Lehrern), kannst aber eine gewisse Expertise aufbauen um deine Nische zu finden.
Die anderen PT haben weniger komplizierte Fälle und können " einfach arbeiten".
Die Patienten profitieren wenn ein Therapeut eine gewisse Routine hat und bei Fragen nur auf die andere Straßenseite gehen braucht :)
...aber Achtung: ich bin gerade von einer Logopädin abgemahnt worden weil ich eine Empfehlung zur logopädischen Behandlung auf die Rückseite einer Visitenkarte ihrer Praxispartnerin(!) geschrieben habe. Ich hatte es eilig und der beste Notizzettel war die Karte die ich gerade in der Hosentasche hatte...
1. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung / Vertrag.
2. Es fließt kein Geld oder Sachleistung an den Chefarzt oder die Tagesklinik. Kostenlose Behandlung von MA dieser Einrichtung wäre schon ein Problem.
3. Die Information über mgl. andere Behandler / Praxen obliegt allein dem Arzt.
4. Wenn Du nach tel. Absprache schneller Termine einräumst, ist das kein geldwerter Vorteil für die Tagesklinik.
5. Alles, was dazu schriftlich gemacht werden sollte, sollte dann mit Hilfe eines Verbands- oder eigenen - zu zahlenden! - Anwalts erfolgen.
6. Mund zu Mund-Propaganda in der Tagesklinik ist nicht strafbar!
Da sieht man, wohin solche gesetzliche Regelungen führen, nur Verunsicherung der Menschen, die einfach nur helfen / arbeiten und Geld verdienen wollen.
mfg hgb :wink:
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Genau aus diesem Grund geben die Ärzte in unserer Gegend immer Vistenkarten von verschiedenen Praxen und die Krankenkassen geben ausschließlich Listen von mehreren Praxen, niemals nur eine.
Ausnahme ist nur, wenn eine Praxis als einzige etwas anbietet, was keine andere Praxis bietet. Dann kann gezielt dorthin überwiesen werden. Aber das ist ja sehr selten der Fall.
Deshalb würde ich mich in so einem Fall (gerade nach der neuesten Rechtsprechung) immer schriftlich! absichern und von einem RA beraten lassen.
Wir als PT's haben von den Fallstricken in der Regel wenig Ahnung und die meisten Ärzte erfahrungsgemäß noch weniger.
Deshalb ist meine Devise, immer Rat vom wirklich zuständigen Fachmann holen, ehe es viel Ärger und / oder Geld kostet.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Wenn ein Arzt immer wieder und ständig Patienten gezielt in eine bestimmte Praxis schickt, auch wenn kein Geld fließt und wenn es "nur mündlich" ist, sehe ich das schon als etwas bedenklich an. Es gibt viele Neider, die einem da Schwierigkeiten machen können. Und wie will der Arzt es begründen, ausschließlich die eine Praxis zu empfehlen? Dass er mit dieser Praxis gute Erfahrung gemacht hat, zählt als Begründung nicht. Hat ein RA so bestätigt.
Genau aus diesem Grund geben die Ärzte in unserer Gegend immer Vistenkarten von verschiedenen Praxen und die Krankenkassen geben ausschließlich Listen von mehreren Praxen, niemals nur eine.
Ausnahme ist nur, wenn eine Praxis als einzige etwas anbietet, was keine andere Praxis bietet. Dann kann gezielt dorthin überwiesen werden. Aber das ist ja sehr selten der Fall.
Deshalb würde ich mich in so einem Fall (gerade nach der neuesten Rechtsprechung) immer schriftlich! absichern und von einem RA beraten lassen.
Wir als PT's haben von den Fallstricken in der Regel wenig Ahnung und die meisten Ärzte erfahrungsgemäß noch weniger.
Deshalb ist meine Devise, immer Rat vom wirklich zuständigen Fachmann holen, ehe es viel Ärger und / oder Geld kostet.
Gruß Britt
Das Gesetz soll Kooperationen ermöglichen, nicht verhindern. Es geht um die Verzahnung der Versorgung.
Wenn PT - Praxis Y für Patienten aus Tagesklinik X tgl. ein Zeitfenster reserviert, um zügige Behandlungen zu ermöglichen, ohne dass einer dem anderen dafür Vorteile in Geld oder Sachleistung gewährt, ist das völlig o. k. und absolut unbedenklich.
Natürlich hat der Pat. freie Therapeutenwahl, diese anderen müssen aber bzgl. der Termine flexibel sein, wenn sie da mithalten wollen. Der Pat. wird wie immer mit den Füßen abstimmen. Wenn jemand in der Nähe überragend behandelt, wird es Praxis X trotzdem schwer haben.
Das direkte Schicken von Y nach X wird ganz einfach vermieden, indem der Arzt bzw. Tagesklinik auf die bestehende Kooperation verweist und die kurzfristigen Termine als Vorteil nennt. Für die PT-Praxis ist das auch organisatorischer Aufwand, also nicht direkt Vor- sondern eher Nachteil. Dieser wird durch das regelmäßige Pat.-Aufkommen natürlich ausgeglichen.
Unverändert solche Kooperation anwaltlich prüfen bzw. formulieren lassen, Kosten dafür natürlich teilen! :thumbsdown:
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
>>Wenn ein Arzt immer wieder und ständig Patienten gezielt in eine bestimmte Praxis schickt, auch wenn kein Geld fließt und wenn es "nur mündlich" ist, sehe ich das schon als etwas bedenklich an. <<
Das Gesetz soll Kooperationen ermöglichen, nicht verhindern. Es geht um die Verzahnung der Versorgung.
Wenn PT - Praxis Y für Patienten aus Tagesklinik X tgl. ein Zeitfenster reserviert, um zügige Behandlungen zu ermöglichen, ohne dass einer dem anderen dafür Vorteile in Geld oder Sachleistung gewährt, ist das völlig o. k. und absolut unbedenklich.
Natürlich hat der Pat. freie Therapeutenwahl, diese anderen müssen aber bzgl. der Termine flexibel sein, wenn sie da mithalten wollen. Der Pat. wird wie immer mit den Füßen abstimmen. Wenn jemand in der Nähe überragend behandelt, wird es Praxis X trotzdem schwer haben.
Das direkte Schicken von Y nach X wird ganz einfach vermieden, indem der Arzt bzw. Tagesklinik auf die bestehende Kooperation verweist und die kurzfristigen Termine als Vorteil nennt. Für die PT-Praxis ist das auch organisatorischer Aufwand, also nicht direkt Vor- sondern eher Nachteil. Dieser wird durch das regelmäßige Pat.-Aufkommen natürlich ausgeglichen.
Unverändert solche Kooperation anwaltlich prüfen bzw. formulieren lassen, Kosten dafür natürlich teilen! :thumbsdown:
mfg hgb :wink:
Es gab ein Urteil gegen einen Arzt, der einem Patienten unaufgefordert eine Physiopraxis empfahl. Der Patient hat den Arzt angezeigt und der ist verurteilt worden, ich denke zu einer Geldstrafe. Der Richter meinte, das die Empfehlung eines Therapeuten nur auf explizite Nachfrage des Patienten erfolgen darf.
Hierzu auch noch folgender Link zu selber Thematik, geht hier um Empfehlung eines Hörgeräteakustiker. Richter sah es genauso wie im Fall der Physiotherapie
Grenzen der ärztlichen Empfehlung anderer Dienstleister
Ist zwar von 2011, aber sicher auch heute noch aktuell.
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Break schrieb:
Ganz so einfach ist das eben nicht, auch wenn kein Geld oder ähnliches fließt.
Es gab ein Urteil gegen einen Arzt, der einem Patienten unaufgefordert eine Physiopraxis empfahl. Der Patient hat den Arzt angezeigt und der ist verurteilt worden, ich denke zu einer Geldstrafe. Der Richter meinte, das die Empfehlung eines Therapeuten nur auf explizite Nachfrage des Patienten erfolgen darf.
Hierzu auch noch folgender Link zu selber Thematik, geht hier um Empfehlung eines Hörgeräteakustiker. Richter sah es genauso wie im Fall der Physiotherapie
Grenzen der ärztlichen Empfehlung anderer Dienstleister
Ist zwar von 2011, aber sicher auch heute noch aktuell.
Wenn die Tagesklinik z. B. PT in ihren Leistungskatalog aufnimmt und sich dafür eines externen Dienstleisters bedient, wäre es auch ein gangbarer Weg. Abrechnung in der Tagesklinik im Satz, Entgelt an die PT - Praxis frei vereinbart nach Zeiten oder Zahl der Pat.
Wie gesagt, mit einem Anwalt zu PAPIER bringen und so auch mit Leben erfüllen.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
genau das soll ja mit dem Gesetz auch ermöglich werden, eine Kooperation zu ermöglichen.
Wenn die Tagesklinik z. B. PT in ihren Leistungskatalog aufnimmt und sich dafür eines externen Dienstleisters bedient, wäre es auch ein gangbarer Weg. Abrechnung in der Tagesklinik im Satz, Entgelt an die PT - Praxis frei vereinbart nach Zeiten oder Zahl der Pat.
Wie gesagt, mit einem Anwalt zu PAPIER bringen und so auch mit Leben erfüllen.
mfg hgb :sunglasses:
Da weder PT's noch Ärzte diesbezügliche Fachleute sind, kann ich mich nur wiederholen- ab zum Anwalt und mit einem echten Fachmann abklären.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Richtig, mit einem Anwalt alles genau besprechen, kann nur der einzige sichere Weg sein. Alles was wir Forumteilnehmer schreiben, ist nur die persönliche Meinung (auch wenn oft mit Gesetzestexten geschmückt), die häufig nur auf Wunschdenken oder auch auf falscher Auslegung basiert (natürlich manchmal auch richtig sein kann :yum:)
Da weder PT's noch Ärzte diesbezügliche Fachleute sind, kann ich mich nur wiederholen- ab zum Anwalt und mit einem echten Fachmann abklären.
Gruß Britt
Das Ziel in diesem Fall ist eine Kooperation und nicht eine Korruption.
Zusammenarbeit soll über das Gesetz transparenter werden und korruptive Geschäftsmodelle künftig eingedämmt werden. So weit so gut und "ehrenhaft".
Eine Empfehlung exemplarisch als korruptives Verhalten gelten zu lassen, sagt schon alles über unsere Legislative und das Rechtsystem in Deutschland aus.
Was u.a. im öffentlchen Bereich und der freien Wirtschaft (dazu zähle ich u.a. die Pharma und Gerätemedizin, Bauindustrie u.a.) an der Tagesordnung und wenig kontrollierbar ist, soll nun an dieser Stelle in dem Bereich des Gesundheitswesens/Heil- & Hilfsmittelwesens ausgeglichen werden.
Schöne Alibi-Aktion: Wir tun etwas gegen korruptive Strukturen. Aber nur da, wo Gegenwehr am wenigsten zu erwarten ist und wir uns selbst am wenigsten mit schaden. (monetär natürlich)
Es ist doch immer daselbe Spiel: Kommst Du an die Großen nicht ran, fang doch mit den Kleinen an.
Sprich dort, wo die Lobby keinen oder nur wenig Einfluß hat.
Prinzipiell verdient der RechtStaat immer mit und hat demzufolge immer Interesse an neuen "Kontrollinstrumenten" - so absurd diese auch sein mögen.
So haben demzufolge Anwälte, Staatsanwaltschaften und Gerichte immer gut zu tun und Land/der Bund verdienen daran munter mit. Und verkauft wird dies als: Im Sinne der Gerechtigkeit ! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. :yum:
Aber zurück zur Kooperation:
An diesem Geschäftsmodell ist nichts auszusetzen und sollte natürlich, wie seit eh und jeh, auch Fachanwaltlich begleitet werden, damit alles seine Ordnung hat. (siehe auch alle anderen Kommentare)
Aber noch einmal: Solche Modelle laufen wenig Gefahr, als korruptiv angesehen zu werden, wenn beide Seiten das Ziel der Patientenversorgung im Auge haben und nicht das der eigenen Bereicherung auf Kosten Anderer.
Viel Erfolg !
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Physio2018 schrieb:
Die Lage ist doch klar:
Das Ziel in diesem Fall ist eine Kooperation und nicht eine Korruption.
Zusammenarbeit soll über das Gesetz transparenter werden und korruptive Geschäftsmodelle künftig eingedämmt werden. So weit so gut und "ehrenhaft".
Eine Empfehlung exemplarisch als korruptives Verhalten gelten zu lassen, sagt schon alles über unsere Legislative und das Rechtsystem in Deutschland aus.
Was u.a. im öffentlchen Bereich und der freien Wirtschaft (dazu zähle ich u.a. die Pharma und Gerätemedizin, Bauindustrie u.a.) an der Tagesordnung und wenig kontrollierbar ist, soll nun an dieser Stelle in dem Bereich des Gesundheitswesens/Heil- & Hilfsmittelwesens ausgeglichen werden.
Schöne Alibi-Aktion: Wir tun etwas gegen korruptive Strukturen. Aber nur da, wo Gegenwehr am wenigsten zu erwarten ist und wir uns selbst am wenigsten mit schaden. (monetär natürlich)
Es ist doch immer daselbe Spiel: Kommst Du an die Großen nicht ran, fang doch mit den Kleinen an.
Sprich dort, wo die Lobby keinen oder nur wenig Einfluß hat.
Prinzipiell verdient der RechtStaat immer mit und hat demzufolge immer Interesse an neuen "Kontrollinstrumenten" - so absurd diese auch sein mögen.
So haben demzufolge Anwälte, Staatsanwaltschaften und Gerichte immer gut zu tun und Land/der Bund verdienen daran munter mit. Und verkauft wird dies als: Im Sinne der Gerechtigkeit ! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. :yum:
Aber zurück zur Kooperation:
An diesem Geschäftsmodell ist nichts auszusetzen und sollte natürlich, wie seit eh und jeh, auch Fachanwaltlich begleitet werden, damit alles seine Ordnung hat. (siehe auch alle anderen Kommentare)
Aber noch einmal: Solche Modelle laufen wenig Gefahr, als korruptiv angesehen zu werden, wenn beide Seiten das Ziel der Patientenversorgung im Auge haben und nicht das der eigenen Bereicherung auf Kosten Anderer.
Viel Erfolg !
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Problem beschreiben
hgb schrieb:
Das Wesentliche ist schon geschrieben.
1. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung / Vertrag.
2. Es fließt kein Geld oder Sachleistung an den Chefarzt oder die Tagesklinik. Kostenlose Behandlung von MA dieser Einrichtung wäre schon ein Problem.
3. Die Information über mgl. andere Behandler / Praxen obliegt allein dem Arzt.
4. Wenn Du nach tel. Absprache schneller Termine einräumst, ist das kein geldwerter Vorteil für die Tagesklinik.
5. Alles, was dazu schriftlich gemacht werden sollte, sollte dann mit Hilfe eines Verbands- oder eigenen - zu zahlenden! - Anwalts erfolgen.
6. Mund zu Mund-Propaganda in der Tagesklinik ist nicht strafbar!
Da sieht man, wohin solche gesetzliche Regelungen führen, nur Verunsicherung der Menschen, die einfach nur helfen / arbeiten und Geld verdienen wollen.
mfg hgb :wink:
Ansonsten ist der Gesetzestext ausreichend klar formuliert und sollte allgemein kein Kopfzerbrechen erzeugen. :wink:
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Problem beschreiben
Physio2018 schrieb:
Bist Du auf Problemsuche oder nur auf der Suche nach einer Definitionserlärung ?
Ansonsten ist der Gesetzestext ausreichend klar formuliert und sollte allgemein kein Kopfzerbrechen erzeugen. :wink:
So steht im Begleittext, dass es um matrielle und immaterielle Vorteile geht, um wirklich jedes Schlupfloch zu schließen, das findige Anwälte ausmachen könnten.
Bei immateriellen Vorteilen wäre z.B. eine besonders gute Kooperation erfasst. Bei uns ist es die Kooperation mit operierenden Ärzten und in der Tat kann der Vorteil der Arztpraxis bereits darin bestehen, dass sie ihre Patienten besser oder anders versorgen.
Konkretes Beispiel: wir ermöglichen eine therapeutische Versorgung am Samstag und Sonntag, wenn es nötig ist. Das ermöglicht wiederum der Arztpraxis, am Freitag um 19:00 Uhr noch ambulant zu operieren. Damit wird ein Vorteil (materiell und immateriell) erzielt.
Das klingt erstmal weit hergeholt, ist es aber bei näherer Betrachtung nicht. Und da das Gesetz nicht ausgeurteilt ist, will man ja auch nicht der erste sein, der Prügel bezieht, nur weil man es gut meint und gut macht.
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Das von Dir angeführte Beispiel ist wahrlich weit hergeholt, betrifft es nicht die "Vorteile", die das Gesetz unterbinden/eindämmen soll.
Aber: Wie Du ja auch richtig geschrieben hast, ist es noch lange nicht ausgegohren.
Und bis dahin gilt, wie es in der Vergangenheit generell immer war: Wo kein Kläger, da kein Angeklagter.
Derartige und seit langem bestehende Kooperationen laufen aus meiner Sicht nur ansatzweise Gefahr, dem Tatbestand der Korruption zu entsprechen.
Ich gehe nämlich davon aus, daß es sich bei der Kooperation um eine solche handelt, von der alle! Beteiligten gleichermaßen profitieren können, wenn sie es denn wollen.
Einzig die Wahlmöglichkeit/-freiheit - sich auch gegen die Versorgung entscheiden zu können - muß allerseits erhalten bleiben - dann sehe ich persönlich in solchen Konstrukten kein Problem.
Einfach ist es dadurch wahrlich nicht, aber weiter lohnenswert.
Ich bin mal gespannt, wann denn in diesem Zusammenhang die Klinikverträge der gesetzl. Krankenkassen ins Visier genommen werden ?! Und ob es dann auch den AOK eigenen MVZs mal an den Kragen geht ?
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Physio2018 schrieb:
@medico
Das von Dir angeführte Beispiel ist wahrlich weit hergeholt, betrifft es nicht die "Vorteile", die das Gesetz unterbinden/eindämmen soll.
Aber: Wie Du ja auch richtig geschrieben hast, ist es noch lange nicht ausgegohren.
Und bis dahin gilt, wie es in der Vergangenheit generell immer war: Wo kein Kläger, da kein Angeklagter.
Derartige und seit langem bestehende Kooperationen laufen aus meiner Sicht nur ansatzweise Gefahr, dem Tatbestand der Korruption zu entsprechen.
Ich gehe nämlich davon aus, daß es sich bei der Kooperation um eine solche handelt, von der alle! Beteiligten gleichermaßen profitieren können, wenn sie es denn wollen.
Einzig die Wahlmöglichkeit/-freiheit - sich auch gegen die Versorgung entscheiden zu können - muß allerseits erhalten bleiben - dann sehe ich persönlich in solchen Konstrukten kein Problem.
Einfach ist es dadurch wahrlich nicht, aber weiter lohnenswert.
Ich bin mal gespannt, wann denn in diesem Zusammenhang die Klinikverträge der gesetzl. Krankenkassen ins Visier genommen werden ?! Und ob es dann auch den AOK eigenen MVZs mal an den Kragen geht ?
Daher - so bin ich auch einmal verfahren - Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die muss dann Stellungnehmen und dann ist Ruhe. Oder das Gericht sieht mildernde Umstände - Selbstanzeige -und läßt es bei einer Ermahnung, das ist auch schon geschehen. Auf jeden Fall weicht die Angst und in Deinem Falle herrscht Klarheit.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Angst vor möglicher Inkorrektheit lähmt.
Daher - so bin ich auch einmal verfahren - Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die muss dann Stellungnehmen und dann ist Ruhe. Oder das Gericht sieht mildernde Umstände - Selbstanzeige -und läßt es bei einer Ermahnung, das ist auch schon geschehen. Auf jeden Fall weicht die Angst und in Deinem Falle herrscht Klarheit.
mfg hgb :wink:
2004 haben wir schon mal ein Spitzenstrafverfahren von unserer Lieblingskasse reingedrückt bekommen, das uns dann 4 Jahre beschäftigt hat und mit einer Entschuldigung durch das Gericht endete.
Das Ergebnis der Verfahrens war also nicht das Problem, sondern das Verfahren selbst.
Ich bin weit davon entfernt, den Hasenfuß zu markieren, aber so locker wie der Kollege frank 248 das Thema sieht, ist es nicht.
Strafrechtler sehen da auch bei indirekten Vorteilen Fallstricke und die werden auch im Anhang zum Gesetz konkret angesprochen. So lange es keine belastbare Rechtsprechung gibt, gelten selbst immaterielle Vorteile wie "Ruf verbessern durch Kooperation mit XY" als vom Gesetz erfasst.
Man mag das lächerlich finden aber der Gesetzgeber hat nach Jahrzehnten der Korruption im Gesundheitswesen einfach die Nase voll und haut drauf inkl. Kollateralschäden, bis ein Gericht das korrigiert.
Ich kann nur allen Hobbyjuristen empfehlen, sich das von Strafrechtlern mal erläutern zu lassen.
Kooperationen der Krankenkassen wären ebenfalls erfasst, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt wären. Somit entsteht die absurde Situation, dass Ärzte, die an der Codierung pfuschen, straffrei sind, weil das Geld von der Kasse kommt aber verknackt werden, wenn sie zu Weihnachten eine Flasche Wein vom Therapeuten annehmen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Ich habe keine Angst vor Inkorrektheit, sondern vor Willkür.
2004 haben wir schon mal ein Spitzenstrafverfahren von unserer Lieblingskasse reingedrückt bekommen, das uns dann 4 Jahre beschäftigt hat und mit einer Entschuldigung durch das Gericht endete.
Das Ergebnis der Verfahrens war also nicht das Problem, sondern das Verfahren selbst.
Ich bin weit davon entfernt, den Hasenfuß zu markieren, aber so locker wie der Kollege frank 248 das Thema sieht, ist es nicht.
Strafrechtler sehen da auch bei indirekten Vorteilen Fallstricke und die werden auch im Anhang zum Gesetz konkret angesprochen. So lange es keine belastbare Rechtsprechung gibt, gelten selbst immaterielle Vorteile wie "Ruf verbessern durch Kooperation mit XY" als vom Gesetz erfasst.
Man mag das lächerlich finden aber der Gesetzgeber hat nach Jahrzehnten der Korruption im Gesundheitswesen einfach die Nase voll und haut drauf inkl. Kollateralschäden, bis ein Gericht das korrigiert.
Ich kann nur allen Hobbyjuristen empfehlen, sich das von Strafrechtlern mal erläutern zu lassen.
Kooperationen der Krankenkassen wären ebenfalls erfasst, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt wären. Somit entsteht die absurde Situation, dass Ärzte, die an der Codierung pfuschen, straffrei sind, weil das Geld von der Kasse kommt aber verknackt werden, wenn sie zu Weihnachten eine Flasche Wein vom Therapeuten annehmen.
mfg hgb
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hgb schrieb:
.. genau deswegen die Selbstanzeige, da muss nämlich eine Antwort erfolgen!
mfg hgb
Das Problem ist, dass immer beide Parteien Täter sind. Einen Täter und ein Opfer wie früher gibt es nicht.
Eine Selbstanzeige birgt also immer das Risiko, ein richtiges Faß aufzumachen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Da zeige ich dann doch lieber unsere Docs an. Das hebt die Stimmung und sorgt intensivere Kommunikation! :smile:
Das Problem ist, dass immer beide Parteien Täter sind. Einen Täter und ein Opfer wie früher gibt es nicht.
Eine Selbstanzeige birgt also immer das Risiko, ein richtiges Faß aufzumachen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
...schon wieder Angst! :frowning:
mfg hgb :wink:
Ich habe keine Angst vor Inkorrektheit, sondern vor Willkür.
2004 haben wir schon mal ein Spitzenstrafverfahren von unserer Lieblingskasse reingedrückt bekommen, das uns dann 4 Jahre beschäftigt hat und mit einer Entschuldigung durch das Gericht endete.
Das Ergebnis der Verfahrens war also nicht das Problem, sondern das Verfahren selbst.
Ich bin weit davon entfernt, den Hasenfuß zu markieren, aber so locker wie der Kollege frank 248 das Thema sieht, ist es nicht.
Strafrechtler sehen da auch bei indirekten Vorteilen Fallstricke und die werden auch im Anhang zum Gesetz konkret angesprochen. So lange es keine belastbare Rechtsprechung gibt, gelten selbst immaterielle Vorteile wie "Ruf verbessern durch Kooperation mit XY" als vom Gesetz erfasst.
Man mag das lächerlich finden aber der Gesetzgeber hat nach Jahrzehnten der Korruption im Gesundheitswesen einfach die Nase voll und haut drauf inkl. Kollateralschäden, bis ein Gericht das korrigiert.
Ich kann nur allen Hobbyjuristen empfehlen, sich das von Strafrechtlern mal erläutern zu lassen.
Kooperationen der Krankenkassen wären ebenfalls erfasst, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt wären. Somit entsteht die absurde Situation, dass Ärzte, die an der Codierung pfuschen, straffrei sind, weil das Geld von der Kasse kommt aber verknackt werden, wenn sie zu Weihnachten eine Flasche Wein vom Therapeuten annehmen.
Daran sieht man ja auch die "Unausgegohrenheit" des Gesetzestextes. (nur ein Beispiel von vielen)
Zumal Gesetze per se nie so formuliert sind, daß Klarheit und Transparenz dadurch entstehen würde.
Wäre dies so, hätten alle, die an dem Thema "Gesetzgebung und-umsetzung" ihr Geld verdienen, ja nix mehr zu tun - und das soll schließlich mit immer obstruseren, unklar formilierten, unausgegohrenen und wenig transparenten Gesetzestexten vermieden werden.
Ob nun im Steuerrecht oder sonst wo.
Der "Dumme" ist und bleibt letztendlich der Einzelne, Gewinner immer das System.
Zudem gab es noch NIE absolute Sicherheit und wird/soll es in Zukunft auch nicht geben.
Das größte Problem ist bei uns im Lande das, daß wir immer mehr nach dem amerikanischen Modell leben.
Dies wiederum verschiebt unser Rechtsystem und -verständnis in eine Richtung, die aus unserer im Moment noch ansatzweise sozialen Marktwirtschaft in absehbarer Zeit eine unsoziele auf allen Ebenen der Gesellschaft machen wird.
Die ersten Zeichen dafür sehen wir ja schon in den immer mehr werdeneden Anfeindungen und Klagen vor allen Gerichten.
Ich bin auch kein Freund der "Mia san mia"-Mentalität und Vetternwirtschaft.
Aber der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und Wirtschaft wird offensichtlich und zunehmend systematisch "zerstört".
Vor den Folgen habe ich ein wenig "Angst" und sehe dies dann auch nicht mehr so locker.
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Physio2018 schrieb:
Medico schrieb am 27.2.17 17:28:
Ich habe keine Angst vor Inkorrektheit, sondern vor Willkür.
2004 haben wir schon mal ein Spitzenstrafverfahren von unserer Lieblingskasse reingedrückt bekommen, das uns dann 4 Jahre beschäftigt hat und mit einer Entschuldigung durch das Gericht endete.
Das Ergebnis der Verfahrens war also nicht das Problem, sondern das Verfahren selbst.
Ich bin weit davon entfernt, den Hasenfuß zu markieren, aber so locker wie der Kollege frank 248 das Thema sieht, ist es nicht.
Strafrechtler sehen da auch bei indirekten Vorteilen Fallstricke und die werden auch im Anhang zum Gesetz konkret angesprochen. So lange es keine belastbare Rechtsprechung gibt, gelten selbst immaterielle Vorteile wie "Ruf verbessern durch Kooperation mit XY" als vom Gesetz erfasst.
Man mag das lächerlich finden aber der Gesetzgeber hat nach Jahrzehnten der Korruption im Gesundheitswesen einfach die Nase voll und haut drauf inkl. Kollateralschäden, bis ein Gericht das korrigiert.
Ich kann nur allen Hobbyjuristen empfehlen, sich das von Strafrechtlern mal erläutern zu lassen.
Kooperationen der Krankenkassen wären ebenfalls erfasst, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt wären. Somit entsteht die absurde Situation, dass Ärzte, die an der Codierung pfuschen, straffrei sind, weil das Geld von der Kasse kommt aber verknackt werden, wenn sie zu Weihnachten eine Flasche Wein vom Therapeuten annehmen.
Daran sieht man ja auch die "Unausgegohrenheit" des Gesetzestextes. (nur ein Beispiel von vielen)
Zumal Gesetze per se nie so formuliert sind, daß Klarheit und Transparenz dadurch entstehen würde.
Wäre dies so, hätten alle, die an dem Thema "Gesetzgebung und-umsetzung" ihr Geld verdienen, ja nix mehr zu tun - und das soll schließlich mit immer obstruseren, unklar formilierten, unausgegohrenen und wenig transparenten Gesetzestexten vermieden werden.
Ob nun im Steuerrecht oder sonst wo.
Der "Dumme" ist und bleibt letztendlich der Einzelne, Gewinner immer das System.
Zudem gab es noch NIE absolute Sicherheit und wird/soll es in Zukunft auch nicht geben.
Das größte Problem ist bei uns im Lande das, daß wir immer mehr nach dem amerikanischen Modell leben.
Dies wiederum verschiebt unser Rechtsystem und -verständnis in eine Richtung, die aus unserer im Moment noch ansatzweise sozialen Marktwirtschaft in absehbarer Zeit eine unsoziele auf allen Ebenen der Gesellschaft machen wird.
Die ersten Zeichen dafür sehen wir ja schon in den immer mehr werdeneden Anfeindungen und Klagen vor allen Gerichten.
Ich bin auch kein Freund der "Mia san mia"-Mentalität und Vetternwirtschaft.
Aber der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und Wirtschaft wird offensichtlich und zunehmend systematisch "zerstört".
Vor den Folgen habe ich ein wenig "Angst" und sehe dies dann auch nicht mehr so locker.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Das ist leider nicht ganz so einfach, wie einige hier suggerieren. Das Antikorruptionsgesetz ist noch nicht ausgeurteilt und somit sind einige Auswirkungen möglicherweise noch nicht erfasst.
So steht im Begleittext, dass es um matrielle und immaterielle Vorteile geht, um wirklich jedes Schlupfloch zu schließen, das findige Anwälte ausmachen könnten.
Bei immateriellen Vorteilen wäre z.B. eine besonders gute Kooperation erfasst. Bei uns ist es die Kooperation mit operierenden Ärzten und in der Tat kann der Vorteil der Arztpraxis bereits darin bestehen, dass sie ihre Patienten besser oder anders versorgen.
Konkretes Beispiel: wir ermöglichen eine therapeutische Versorgung am Samstag und Sonntag, wenn es nötig ist. Das ermöglicht wiederum der Arztpraxis, am Freitag um 19:00 Uhr noch ambulant zu operieren. Damit wird ein Vorteil (materiell und immateriell) erzielt.
Das klingt erstmal weit hergeholt, ist es aber bei näherer Betrachtung nicht. Und da das Gesetz nicht ausgeurteilt ist, will man ja auch nicht der erste sein, der Prügel bezieht, nur weil man es gut meint und gut macht.
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