Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
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Teammeetings und Fortbildungsz...
Hab in der Suche nichts gefunden...
Ich habe folgendes Problem: mein Chef zahlt mir für HB-Fahrten keine KM-Pauschale. Er meint nur reichs am Ende vom Jahr bei der Steuer mit ein... Ähm, geht das? Muss ich das, oder hab ich ein Recht auf "Entschädigung" für das Abnutzen meines Autos?
LG
[bearbeitet am 01.09.13 20:59]
[bearbeitet am 01.09.13 21:00]
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Problem beschreiben
Diana D schrieb:
Hallo!
Hab in der Suche nichts gefunden...
Ich habe folgendes Problem: mein Chef zahlt mir für HB-Fahrten keine KM-Pauschale. Er meint nur reichs am Ende vom Jahr bei der Steuer mit ein... Ähm, geht das? Muss ich das, oder hab ich ein Recht auf "Entschädigung" für das Abnutzen meines Autos?
LG
[bearbeitet am 01.09.13 20:59]
[bearbeitet am 01.09.13 21:00]
Schade.
> Er meint nur reichs am Ende vom Jahr bei der Steuer mit ein...
> Ähm, geht das?
Ja. Wenn dein Fahrtenbuch sauber geführt ist.
> Muss ich das,
Nein. Das Finanzamt sieht kein Problem wenn du keine berufliche Nutzung eines privaten PKW angibst.
> oder hab ich ein Recht auf "Entschädigung" für das Abnutzen meines Autos?
ja, z.B. indem du die berufliche Nutzung deines privaten PKW steuermindernd ansetzt.
Du bist aber nicht verpflichtet dein Auto deinem Chef zur Verfügung zu stellen...
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Danke für eure Hilfe :)
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Diana D schrieb:
also reicht eine monatliche Aufstellung der HB nicht?
Danke für eure Hilfe :)
Du schreibst für den Chef auf:
02.09. Praxis - Müllerstr. HB Frau Meyer 3,5 km
Müllerstraße - A-Straße, HB Frau Müller 2,8 km
A-Straße - B-Straße, HB Herr Schulte 1,9 km
B-Straße - Praxis 3,7 km
Das wäre die Auflistung für die Praxis.
Für's Finanzamt wäre es
2.09. Praxis - Müllerstr. HB 3,5 km
Müllerstraße - A-Straße, HB 2,8 km
A-Straße - B-Straße, HB 1,9 km
B-Straße - Praxis 3,7 km
Nur mit dem Unterschied, daß Dein Chef Dir 30 ct. pro gefahrenem Km erstatten kann, das Finanzamt lediglich das zu versteuernde Einkommen um die 30 ct. pro gefahrenem Km senkt
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die neue schrieb:
natürlich reicht das!
Du schreibst für den Chef auf:
02.09. Praxis - Müllerstr. HB Frau Meyer 3,5 km
Müllerstraße - A-Straße, HB Frau Müller 2,8 km
A-Straße - B-Straße, HB Herr Schulte 1,9 km
B-Straße - Praxis 3,7 km
Das wäre die Auflistung für die Praxis.
Für's Finanzamt wäre es
2.09. Praxis - Müllerstr. HB 3,5 km
Müllerstraße - A-Straße, HB 2,8 km
A-Straße - B-Straße, HB 1,9 km
B-Straße - Praxis 3,7 km
Nur mit dem Unterschied, daß Dein Chef Dir 30 ct. pro gefahrenem Km erstatten kann, das Finanzamt lediglich das zu versteuernde Einkommen um die 30 ct. pro gefahrenem Km senkt
Meine MA müssen einen monatlichen Fahrtenzettel führen mit folgenden Angaben:
MA-Name, Autokennzeichen
dann für jeden HB-Tag KM-Anfangsstand bei Start aus der Praxis, Patientennamen (Adresse wird aus der Kartei ersichtlich und ist nicht nötig) in der abgearbeiteten/abgefahrenen
Reihenfolge, KM-Endstand bei Rückkehr in die Praxis
Dafür gibts dann am Monatsende zusätzlich zum Lohn für alle steuerfrei 30Cent pro gefahrenem KM.
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Magarethe schrieb:
Äh, nein, so reicht das nicht, kann ich als PI nur sagen.
Meine MA müssen einen monatlichen Fahrtenzettel führen mit folgenden Angaben:
MA-Name, Autokennzeichen
dann für jeden HB-Tag KM-Anfangsstand bei Start aus der Praxis, Patientennamen (Adresse wird aus der Kartei ersichtlich und ist nicht nötig) in der abgearbeiteten/abgefahrenen
Reihenfolge, KM-Endstand bei Rückkehr in die Praxis
Dafür gibts dann am Monatsende zusätzlich zum Lohn für alle steuerfrei 30Cent pro gefahrenem KM.
Wenn Du das so für Deine Praxis handhabst, dann ist das so und Du hast recht.
Cheffe von Diana D meint aber, sie solle es einfach beim Finanzamt angeben und zahlt nichts. Da war keine Rede davon, daß die Angaben zu ungenau sind und deswegen nichts gezahlt wurde.
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die neue schrieb:
das mit dem KM-Stand geht natürlich auch. Aber im Endeffekt habe ich genau das gleiche geschrieben, nur ohne km-Stand.
Wenn Du das so für Deine Praxis handhabst, dann ist das so und Du hast recht.
Cheffe von Diana D meint aber, sie solle es einfach beim Finanzamt angeben und zahlt nichts. Da war keine Rede davon, daß die Angaben zu ungenau sind und deswegen nichts gezahlt wurde.
habe inzwischen ein mehr oder weniger nettes Gespräch mit meinem baldigen Ex.Chef gehabt. Nein, er zahlt nicht; hat er schließlich noch nie gezahlt. Meine HB-KM Auflistung sah so aus:
Datum: Praxis -> HB A -> HB B -> Praxis: XY km
Aber gut... am 01.11. hab ich ne neue Stelle :blush:
Euch allen vielen Dank und viele nette Patienten
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Diana D schrieb:
Hallo,
habe inzwischen ein mehr oder weniger nettes Gespräch mit meinem baldigen Ex.Chef gehabt. Nein, er zahlt nicht; hat er schließlich noch nie gezahlt. Meine HB-KM Auflistung sah so aus:
Datum: Praxis -> HB A -> HB B -> Praxis: XY km
Aber gut... am 01.11. hab ich ne neue Stelle :blush:
Euch allen vielen Dank und viele nette Patienten
"er hat schließlich noch nie gezahlt"---- so ein bull@!#$.
schon dafür würde ich ihn JETZT zahlen lassen....
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saloia schrieb:
du reichst hoffentlich direkt nach ausscheiden deine -ausstehenden- kmgelder noch zur nachträglichen zahlung ein??
"er hat schließlich noch nie gezahlt"---- so ein bull@!#$.
schon dafür würde ich ihn JETZT zahlen lassen....
Das geht zum Anwalt und dann mal sehen, auf meine noch recht freundliche Zahlungsaufforderung reagiert er ja nicht...
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Diana D schrieb:
Es lebe die Rechtsschutzversicherung :blush:
Das geht zum Anwalt und dann mal sehen, auf meine noch recht freundliche Zahlungsaufforderung reagiert er ja nicht...
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
> Ich habe folgendes Problem: mein Chef zahlt mir für HB-Fahrten keine KM-Pauschale.
Schade.
> Er meint nur reichs am Ende vom Jahr bei der Steuer mit ein...
> Ähm, geht das?
Ja. Wenn dein Fahrtenbuch sauber geführt ist.
> Muss ich das,
Nein. Das Finanzamt sieht kein Problem wenn du keine berufliche Nutzung eines privaten PKW angibst.
> oder hab ich ein Recht auf "Entschädigung" für das Abnutzen meines Autos?
ja, z.B. indem du die berufliche Nutzung deines privaten PKW steuermindernd ansetzt.
Du bist aber nicht verpflichtet dein Auto deinem Chef zur Verfügung zu stellen...
30 Cent kannst du steuerfrei bekommen.
Wenn Dein Chef gar nichts zahlen will, dann ist das natürlich nicht OK.
Du bist nicht verpflichtet, Dein privates Kfz für lau zur Verfügung zu stellen.
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Was nehmen sich mache einfach so raus. Wir AN haben auch rechte.
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484 schrieb:
das geht so nicht, .... warum lässt ihr euch das alle gefallen. Denn würde ich ganz klar sagen, nö.... ich habe ab morgen kein Auto mehr. Hatte einen Unfall oder so , ... und ich kann mir kein neues leisten. Dann muss er sich was einfallen lassen.
Was nehmen sich mache einfach so raus. Wir AN haben auch rechte.
2.) Fahrtenbuch für die Dienstl. km anfertigen
3.) Innerhalb von 3 Jahren beim AG einfordern (Verjährungsfrist!)
oder bei Kündigung auf den Tisch legen.
Im zweifelsfall kannst du über die km-Leistung des Autos und dsa Dienstfahrtenbuch aufteilen, zu wieviel % das Auto für den Betrieb genutzt wurde und dann kannst du die KOMPLETTEN Kosten vom Chef einfordern! Nicht nur 30ct, sonder Prozentual von allen Kosten!
Was du schilderst ist fast schon steuerbetrug meiner meinung nach, da ja die Gemeinschaft für die gefahren KM aufkommen soll und der Chef sich das Geld von den Krankenkassen einsteckt! Außerdem senkt es nur dein zu versteuerndes Einkommen, du bekommst nicht die 30ct vom FA zurück!
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TheStonie schrieb:
1.) Belege immer hübsch sammeln ;)
2.) Fahrtenbuch für die Dienstl. km anfertigen
3.) Innerhalb von 3 Jahren beim AG einfordern (Verjährungsfrist!)
oder bei Kündigung auf den Tisch legen.
Im zweifelsfall kannst du über die km-Leistung des Autos und dsa Dienstfahrtenbuch aufteilen, zu wieviel % das Auto für den Betrieb genutzt wurde und dann kannst du die KOMPLETTEN Kosten vom Chef einfordern! Nicht nur 30ct, sonder Prozentual von allen Kosten!
Was du schilderst ist fast schon steuerbetrug meiner meinung nach, da ja die Gemeinschaft für die gefahren KM aufkommen soll und der Chef sich das Geld von den Krankenkassen einsteckt! Außerdem senkt es nur dein zu versteuerndes Einkommen, du bekommst nicht die 30ct vom FA zurück!
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Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
In der Regel wird im Arbeitsvertrag eine Kilometerpauschale vereinbart.
30 Cent kannst du steuerfrei bekommen.
Wenn Dein Chef gar nichts zahlen will, dann ist das natürlich nicht OK.
Du bist nicht verpflichtet, Dein privates Kfz für lau zur Verfügung zu stellen.
ich würde es mir gut überlegen, ob du deinem AG dein Privat PKW für Dienstfahrten zur Verfügung stellst.
Hausbesuche sind Dienstfahrten und damit klar betriebliche Kosten.
Und die betrieblichen Kosten trägt in vollem Umfang allein der AG.
Diese betrieblichen Kosten dürfen nicht auf den AN abgewälzt werden.
Viele Grüße
Therapeuticus :blush:
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Der Therapeuticus schrieb:
Hallo Diana D,
ich würde es mir gut überlegen, ob du deinem AG dein Privat PKW für Dienstfahrten zur Verfügung stellst.
Hausbesuche sind Dienstfahrten und damit klar betriebliche Kosten.
Und die betrieblichen Kosten trägt in vollem Umfang allein der AG.
Diese betrieblichen Kosten dürfen nicht auf den AN abgewälzt werden.
Viele Grüße
Therapeuticus :blush:
Ja, hast Du !!
Du stellst dein Privat-Eigentum für deinen Arbeitgeber zur Verfügung. Dafür erhälst du eine Entschädigung. Nennt man auch Aufwands-Entschädigung.
Und du wendest eine Menge auf: Spritgeld, Versicherungsbeiträge (die evtl steigen, wegen der höheren km-Leistung im Jahr), schnellerer Wertverlust des Autos durch höhere km-Leistung im Jahr, kürzere Wartungs-Frequenzen in der Werkstatt etcetc...
Dafür steht dir eine NETTO-Entschädigung von 0,30 €/km zu. Entsprechend deiner monatlichen km-Aufstellung.
Ansonsten: stell dein Auto nicht mehr zur Verfügung !!!
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lang schrieb:
Chefs gibt's... :confused:
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chipchap schrieb:
"hab ich ein Recht auf "Entschädigung" für das Abnutzen meines Autos?"
Ja, hast Du !!
Du stellst dein Privat-Eigentum für deinen Arbeitgeber zur Verfügung. Dafür erhälst du eine Entschädigung. Nennt man auch Aufwands-Entschädigung.
Und du wendest eine Menge auf: Spritgeld, Versicherungsbeiträge (die evtl steigen, wegen der höheren km-Leistung im Jahr), schnellerer Wertverlust des Autos durch höhere km-Leistung im Jahr, kürzere Wartungs-Frequenzen in der Werkstatt etcetc...
Dafür steht dir eine NETTO-Entschädigung von 0,30 €/km zu. Entsprechend deiner monatlichen km-Aufstellung.
Ansonsten: stell dein Auto nicht mehr zur Verfügung !!!
LG
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Diana D schrieb:
Na, dann werde ich mich (noch-)mal mit ihm auseinandersetzen müssen. Ich danke euch allen :blush:
LG
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