Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
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- Ein kreatives und motoviertes
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mal ne rein informative Frage:
es ist doch meines Wissens nach so, dass Betriebe unter 10 Mitarbeitern als Kleinbetreib zählen und alles was darüber ist eben nicht. Wie ist das denn in Bezug auf Kündigung?
Wer zählt denn alles dazu? Nur die angestellten Therapeuten oder alle Personen, die in diesem Betrieb angestellt sind. Also auch Rezeption, Putzkraft, freie Mitarbeiter...
Danke für eure Antwort
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Illdisposed schrieb:
Servus
mal ne rein informative Frage:
es ist doch meines Wissens nach so, dass Betriebe unter 10 Mitarbeitern als Kleinbetreib zählen und alles was darüber ist eben nicht. Wie ist das denn in Bezug auf Kündigung?
Wer zählt denn alles dazu? Nur die angestellten Therapeuten oder alle Personen, die in diesem Betrieb angestellt sind. Also auch Rezeption, Putzkraft, freie Mitarbeiter...
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Wonderwoman schrieb:
Alle ANs zählen. Teilzeitkräfte mit bestimmten Prozenten einer Vollzeitkraft.
Insbesondere vom angestellten freien Mitarbeiter würde ich mich zügig und diskret trennen... ;)
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eim schrieb:
Seit wann gibt es angestellte FREIE MITARBEITER ???? :scream: :scream: :scream: :scream:
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Wonderwoman schrieb:
DAS ist ja der Witz :unamused:
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Papa Alpaka schrieb:
Warum sollte die angestellte Reinigungskraft einen anderen (bei der Fragestellung vermutlich: geringeren) Kündigungsschutz genießen? Weil ihrer Tätigkeit intern ein geringerer Wert beigemessen wird?
Insbesondere vom angestellten freien Mitarbeiter würde ich mich zügig und diskret trennen... ;)
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Ramona Völlkopf schrieb:
Es zählt jeder AN, der auf deiner Lohnliste steht. Nicht pro Kopf, sondern anteilig. Je nach Wochenstundenzahl.
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