Weil""s als Team einfach am
schönsten ist.., suchen wir ab
sofort eine(n) Physiotherapeut
(in).
Wir freuen uns über Ihr Interesse
an einem Minijob.
Was sollten Sie mitbringen?
- Sie treten kommunikativ,
gepflegt, selbstbewusst, freundlich
und sympathisch auf.
- Sie konnten etwas Berufserfahrung
sammeln?
- Eine abgeschlossene anerkannte
Weiterbildung in Manueller
Therapie, Manueller Lymphdrainage
wäre wünschenswert.
- Sie arbeiten ebenso gerne mit
Gymnastik -und
Trainingstherapie?...
schönsten ist.., suchen wir ab
sofort eine(n) Physiotherapeut
(in).
Wir freuen uns über Ihr Interesse
an einem Minijob.
Was sollten Sie mitbringen?
- Sie treten kommunikativ,
gepflegt, selbstbewusst, freundlich
und sympathisch auf.
- Sie konnten etwas Berufserfahrung
sammeln?
- Eine abgeschlossene anerkannte
Weiterbildung in Manueller
Therapie, Manueller Lymphdrainage
wäre wünschenswert.
- Sie arbeiten ebenso gerne mit
Gymnastik -und
Trainingstherapie?...
mal ne rein informative Frage:
es ist doch meines Wissens nach so, dass Betriebe unter 10 Mitarbeitern als Kleinbetreib zählen und alles was darüber ist eben nicht. Wie ist das denn in Bezug auf Kündigung?
Wer zählt denn alles dazu? Nur die angestellten Therapeuten oder alle Personen, die in diesem Betrieb angestellt sind. Also auch Rezeption, Putzkraft, freie Mitarbeiter...
Danke für eure Antwort
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Illdisposed schrieb:
Servus
mal ne rein informative Frage:
es ist doch meines Wissens nach so, dass Betriebe unter 10 Mitarbeitern als Kleinbetreib zählen und alles was darüber ist eben nicht. Wie ist das denn in Bezug auf Kündigung?
Wer zählt denn alles dazu? Nur die angestellten Therapeuten oder alle Personen, die in diesem Betrieb angestellt sind. Also auch Rezeption, Putzkraft, freie Mitarbeiter...
Danke für eure Antwort
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Wonderwoman schrieb:
Alle ANs zählen. Teilzeitkräfte mit bestimmten Prozenten einer Vollzeitkraft.
Insbesondere vom angestellten freien Mitarbeiter würde ich mich zügig und diskret trennen... ;)
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eim schrieb:
Seit wann gibt es angestellte FREIE MITARBEITER ???? :scream: :scream: :scream: :scream:
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Wonderwoman schrieb:
DAS ist ja der Witz :unamused:
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Papa Alpaka schrieb:
Warum sollte die angestellte Reinigungskraft einen anderen (bei der Fragestellung vermutlich: geringeren) Kündigungsschutz genießen? Weil ihrer Tätigkeit intern ein geringerer Wert beigemessen wird?
Insbesondere vom angestellten freien Mitarbeiter würde ich mich zügig und diskret trennen... ;)
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Ramona Völlkopf schrieb:
Es zählt jeder AN, der auf deiner Lohnliste steht. Nicht pro Kopf, sondern anteilig. Je nach Wochenstundenzahl.
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