Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
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eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
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P...
habe meinen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen. Da steht folgende Klausel drin "Die Dauer des Urlaubs beträgt 24 Werktage im Kalenderjahr (der Samstag zählt als Werktag).
Arbeite aber von Montag bis Freitag.
Ist das so rechtens?
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supp820 schrieb:
Hallo Kollegen,
habe meinen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen. Da steht folgende Klausel drin "Die Dauer des Urlaubs beträgt 24 Werktage im Kalenderjahr (der Samstag zählt als Werktag).
Arbeite aber von Montag bis Freitag.
Ist das so rechtens?
Meines Wissens geht das nicht. Dir stehen gesetzlich 4 Wochen Urlaub zu. In der Regel 20 Tage bei 5-Tage-Woche.
Bei 24 Tagen und 6-Tage-Woche sind es ganz knapp keine 4 Wochen. Würde bei neuem AG mal nachhaken.
Grüße KaBa
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Leni C. schrieb:
????? 24 : 6 sind bei mir 4 Wochen . Was ist daran " knappkeine 4 Wochen " ?
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supp820 schrieb:
Nur 4 Wochen stehen mir im Kalenderjahr zu?!
supp820 schrieb:
"Arbeite von Montag bis Freitag." Das sind 5 Werktage.
Für den Samstag brauchst du dir keinen Urlaub nehmen, wenn du da eh nicht arbeitest!!?
Du hast also 24 Arbeitstage frei, macht 4 Wochen und 4 Tage.
Gruß limone
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limone schrieb:
Wo ist das Problem?
supp820 schrieb:
"Arbeite von Montag bis Freitag." Das sind 5 Werktage.
Für den Samstag brauchst du dir keinen Urlaub nehmen, wenn du da eh nicht arbeitest!!?
Du hast also 24 Arbeitstage frei, macht 4 Wochen und 4 Tage.
Gruß limone
Wo ist das Problem?
supp820 schrieb:
"Arbeite von Montag bis Freitag." Das sind 5 Werktage.
Für den Samstag brauchst du dir keinen Urlaub nehmen, wenn du da eh nicht arbeitest!!?
Du hast also 24 Arbeitstage frei, macht 4 Wochen und 4 Tage.
Gruß limone
Das ist nicht korrekt. Hier wird gerechnet: 24/6*5 = 20 Tage (= ges. Mindesturlaub)
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Wonderwoman schrieb:
limone schrieb am 25.6.15 16:29:
Wo ist das Problem?
supp820 schrieb:
"Arbeite von Montag bis Freitag." Das sind 5 Werktage.
Für den Samstag brauchst du dir keinen Urlaub nehmen, wenn du da eh nicht arbeitest!!?
Du hast also 24 Arbeitstage frei, macht 4 Wochen und 4 Tage.
Gruß limone
Das ist nicht korrekt. Hier wird gerechnet: 24/6*5 = 20 Tage (= ges. Mindesturlaub)
Arbeite aber von Montag bis Freitag.
Ist deine Arbeitszeit im Arbeitsvertrag klar und unmißverständlich auf diese 5 Wochentage (Mo-Fr) eingegrenzt? Wenn ja, dann interessiert der Samstag als Werktag für die Urlaubsberechnung nicht. Du hast dann 24 Werktage Jahresurlaub, da dir der Samstag per Arbeitsvertrag generell nicht als Arbeitstag zugestanden wird. Hast du laut Arbeitsvertrag eine 6-Tage-Woche, zählt auch der Samstag für deine Urlaubsplanung.
Bei 52 Wochen pro Jahr ist der Urlaub aber schnell weg, wenn du nur von Mo-Fr arbeitest und jeden Samstag Urlaub nehmen mußt. :thumbsup:
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Da steht folgende Klausel drin "Die Dauer des Urlaubs beträgt 24 Werktage im Kalenderjahr (der Samstag zählt als Werktag).
Arbeite aber von Montag bis Freitag.
Ist deine Arbeitszeit im Arbeitsvertrag klar und unmißverständlich auf diese 5 Wochentage (Mo-Fr) eingegrenzt? Wenn ja, dann interessiert der Samstag als Werktag für die Urlaubsberechnung nicht. Du hast dann 24 Werktage Jahresurlaub, da dir der Samstag per Arbeitsvertrag generell nicht als Arbeitstag zugestanden wird. Hast du laut Arbeitsvertrag eine 6-Tage-Woche, zählt auch der Samstag für deine Urlaubsplanung.
Bei 52 Wochen pro Jahr ist der Urlaub aber schnell weg, wenn du nur von Mo-Fr arbeitest und jeden Samstag Urlaub nehmen mußt. :thumbsup:
MfG ergonosis
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supp820 schrieb:
Vielen herzlichen Dank :blush:
[Ist deine Arbeitszeit im Arbeitsvertrag klar und unmißverständlich auf diese 5 Wochentage (Mo-Fr) eingegrenzt? Wenn ja, dann interessiert der Samstag als Werktag für die Urlaubsberechnung nicht.
Auch durch die Wiederholung von falschen Tatsachen werden diese nicht richtiger.
Es gilt weiterhin meine Rechnung und somit sind es 20 Tage und somit wird nur der gesetzliche Mindestlohn gegeben.
Unterschrift: EIN AG
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Wonderwoman schrieb:
ergonosis schrieb am 25.6.15 19:47:
[Ist deine Arbeitszeit im Arbeitsvertrag klar und unmißverständlich auf diese 5 Wochentage (Mo-Fr) eingegrenzt? Wenn ja, dann interessiert der Samstag als Werktag für die Urlaubsberechnung nicht.
Auch durch die Wiederholung von falschen Tatsachen werden diese nicht richtiger.
Es gilt weiterhin meine Rechnung und somit sind es 20 Tage und somit wird nur der gesetzliche Mindestlohn gegeben.
Unterschrift: EIN AG
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eim schrieb:
Schau im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nach,dort steht explizit drin wie die Urlaubszeiten sind und wie sie berechnet werden.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du solltest dich lieber nicht herzlich bedanken, denn es ist falsch, was ergonosis schreibt. Er oder sie verwechselt Arbeitstage und Werktage. Es ist richtig, was wonderwoman und andere schreiben, 24 Werktage sind 4 Wochen Urlaub, da der Samstag ein Werktag ist.
Gruß Britt
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limone schrieb:
Das ist schon korrekt, weil ich für supp820 nicht den gesetzlichen Mindesturlaub ausrechnete in obigem Post, sondern wie aus dem Geschriebenen hervorgeht, die für ihn vertraglich festgelegten Urlaubstage in Wochen.
Ich denke es kam im Anfangspost etwas missverständlich rüber, zuerst habe ich auch gelesen dass er Samstags arbeitet, dies implizierte aber nur die Fragestellung, denn er schrieb dann ganz eindeutig dass er Mo-Fr arbeitet :thumbsdown:
Gruß
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limone schrieb:
Und dennoch muss supp820 sich keinen Urlaub nehmen, wenn er Samstag nicht arbeitet, - Fakt :yum:
Ich denke es kam im Anfangspost etwas missverständlich rüber, zuerst habe ich auch gelesen dass er Samstags arbeitet, dies implizierte aber nur die Fragestellung, denn er schrieb dann ganz eindeutig dass er Mo-Fr arbeitet :thumbsdown:
Gruß
Geschieht diese Regelung zu deinem Nachteil (regulär 5 Tage arbeiten, aber 6 Tage Urlaub nehmen) wäre das tatsächlich der erste Vertrauensbruch - und das VOR dem ersten Arbeitstag. In diesem Fall würde ich die Finger davon lassen.
Würdest du aber tatsächlich auch samstags eingesetzt werden, ist das wohl korrekt so (das in Klammern wurde dann bestimmt später mal aufgrund Unklarheiten ergänzt). Trotzdem arbeitet man doch als Physio gewöhnlich nur 5 Tage/Woche. Ich find's auf jeden Fall komisch. Nicht, dass du schlau bist und dir bei 3 Wochen Urlaub nur Mo-Fr beantragst und es dann Stress gibt.....
Allgemein finde ich es sehr traurig und schade, dass in der Physiobranche immer alles auf die 4 Wochen Mindesturlaub fest gemacht wird. Woanders sind 30 Tage normal und die arbeiten keine Früh- und Spätschichten im täglichen Wechsel, bleiben länger, weil noch irgendein Patient anruft oder etwas erledigt werden muss, oder bilden sich an freien Tagen fort....
Länger bleiben sehen die AGs gern, aber wehe, man schaut mal während der Arbeitszeit auf's Handy oder will Überstunden abbummeln :angry:
Ich will natürlich nicht über jeden Kamm scheren, aber sowas sieht man leider oft. Manchmal wird das sogar als unloyal gesehen, wenn AN pünktlich geht....
Also: nachfragen und Unklarheiten aus dem Weg schaffen.
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Biancchen schrieb:
Also ich würde nochmal mit dem potentiellen Chef drüber reden, damit keine Missverständnisse auftreten.
Geschieht diese Regelung zu deinem Nachteil (regulär 5 Tage arbeiten, aber 6 Tage Urlaub nehmen) wäre das tatsächlich der erste Vertrauensbruch - und das VOR dem ersten Arbeitstag. In diesem Fall würde ich die Finger davon lassen.
Würdest du aber tatsächlich auch samstags eingesetzt werden, ist das wohl korrekt so (das in Klammern wurde dann bestimmt später mal aufgrund Unklarheiten ergänzt). Trotzdem arbeitet man doch als Physio gewöhnlich nur 5 Tage/Woche. Ich find's auf jeden Fall komisch. Nicht, dass du schlau bist und dir bei 3 Wochen Urlaub nur Mo-Fr beantragst und es dann Stress gibt.....
Allgemein finde ich es sehr traurig und schade, dass in der Physiobranche immer alles auf die 4 Wochen Mindesturlaub fest gemacht wird. Woanders sind 30 Tage normal und die arbeiten keine Früh- und Spätschichten im täglichen Wechsel, bleiben länger, weil noch irgendein Patient anruft oder etwas erledigt werden muss, oder bilden sich an freien Tagen fort....
Länger bleiben sehen die AGs gern, aber wehe, man schaut mal während der Arbeitszeit auf's Handy oder will Überstunden abbummeln :angry:
Ich will natürlich nicht über jeden Kamm scheren, aber sowas sieht man leider oft. Manchmal wird das sogar als unloyal gesehen, wenn AN pünktlich geht....
Also: nachfragen und Unklarheiten aus dem Weg schaffen.
Schau im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nach,dort steht explizit drin wie die Urlaubszeiten sind und wie sie berechnet werden.
LOL... na dann nenne mir mal die Stelle, wo das stehen soll.
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Wonderwoman schrieb:
eim schrieb am 25.6.15 22:21:
Schau im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nach,dort steht explizit drin wie die Urlaubszeiten sind und wie sie berechnet werden.
LOL... na dann nenne mir mal die Stelle, wo das stehen soll.
Und dennoch muss supp820 sich keinen Urlaub nehmen, wenn er Samstag nicht arbeitet, - Fakt :yum:
Leute... Ihr könnt keine AGs mit ANs sein. Es ist vollkommen egal, ob Sa. Urlaub genommen werden muss oder nicht. Darauf kommt es nicht an.
Es kommt darauf an, auf welchen Zeitraum der Urlaub im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Dort steht, dass für eine 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage gegeben werden.
Wenn jetzt nur 5 Tage gearbeitet werden, dann wird so gerechnet, wie ich bereits geschrieben habe.
Aber der Fragesteller wird schon berichten, wenn es dann tatsächlich nur 20 Tage sind...
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Wonderwoman schrieb:
limone schrieb am 25.6.15 23:22:
Und dennoch muss supp820 sich keinen Urlaub nehmen, wenn er Samstag nicht arbeitet, - Fakt :yum:
Leute... Ihr könnt keine AGs mit ANs sein. Es ist vollkommen egal, ob Sa. Urlaub genommen werden muss oder nicht. Darauf kommt es nicht an.
Es kommt darauf an, auf welchen Zeitraum der Urlaub im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Dort steht, dass für eine 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage gegeben werden.
Wenn jetzt nur 5 Tage gearbeitet werden, dann wird so gerechnet, wie ich bereits geschrieben habe.
Aber der Fragesteller wird schon berichten, wenn es dann tatsächlich nur 20 Tage sind...
supp820 wird nun sein Recht schon rausbekommen.
Um Urlaub berechnen zu können, muss man auch kein AG mit AN sein, es reicht völlig, sich mit der Gesetzeslage auszukennen.
Ich arbeite angenommen 5 Tage, möchte 2 Tage der Woche frei. Ich nehm mir 2 Tage Urlaub, ganz klar.
supp820 arbeitet 5 Tage, er nimmt sich 5 Tage frei, nicht 6 da er samstags nie da ist.
Hat also auch keine 6-Tage-Woche.
Viel Erfolg weiterhin, bestimmt läuft alles super bei dir :wink:
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limone schrieb:
Ich gebs auf mit dir, Wonderwoman.
supp820 wird nun sein Recht schon rausbekommen.
Um Urlaub berechnen zu können, muss man auch kein AG mit AN sein, es reicht völlig, sich mit der Gesetzeslage auszukennen.
Ich arbeite angenommen 5 Tage, möchte 2 Tage der Woche frei. Ich nehm mir 2 Tage Urlaub, ganz klar.
supp820 arbeitet 5 Tage, er nimmt sich 5 Tage frei, nicht 6 da er samstags nie da ist.
Hat also auch keine 6-Tage-Woche.
Viel Erfolg weiterhin, bestimmt läuft alles super bei dir :wink:
es reicht völlig, sich mit der Gesetzeslage auszukennen.
wow... das hat man mir noch nie vorgeworfen. Ein Novum... :smile:
Und damit Du Dich auch brav bei mir entschuldigen kannst, darfst Du mal hier schauen: Urlaub Mindesturlaub Wartezeit Teilurlaub Übertragung Selbstbeurlaubung Ersatzurlaub Abgeltung Freistellung Urlaubsentgelt
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Wonderwoman schrieb:
limone schrieb am 26.6.15 15:14:
es reicht völlig, sich mit der Gesetzeslage auszukennen.
wow... das hat man mir noch nie vorgeworfen. Ein Novum... :smile:
Und damit Du Dich auch brav bei mir entschuldigen kannst, darfst Du mal hier schauen: Urlaub Mindesturlaub Wartezeit Teilurlaub Übertragung Selbstbeurlaubung Ersatzurlaub Abgeltung Freistellung Urlaubsentgelt
wenigstens keine weißen Sterne, gelbe sind schöner :blush:
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limone schrieb:
Entschuldigen nicht gerade, sehe immer noch nicht wo eine 6-Tage-Woche vorliegt, aber ich küsse dich :wink:
wenigstens keine weißen Sterne, gelbe sind schöner :blush:
Entschuldigen nicht gerade, sehe immer noch nicht wo eine 6-Tage-Woche vorliegt :blush:
Ganz einfach... Mo. Di. Mi. Do. Fr. und der extra im Vertrag stehende Sa. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
limone schrieb am 26.6.15 18:36:
Entschuldigen nicht gerade, sehe immer noch nicht wo eine 6-Tage-Woche vorliegt :blush:
Ganz einfach... Mo. Di. Mi. Do. Fr. und der extra im Vertrag stehende Sa. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Lieben Gruß
SuM
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SuM schrieb:
Hallo Limone! Ich hatte viele Jahre als Dienstplanverantwortliche mit einer ähnlichen Situation zu tun: unsere Woche war auch damals schon -aber nur am Papier- eine 6-Tage-Woche ("auch Samstag ist ein Werktag"). Damals gab es allerdings noch keinen Samstagsdienst, da hatte also nie jemand einen Dienst eingeteilt/sowieso immer alle frei. Dennoch mussten 5 Urlaubstage pro Jahr an Samstagen eingetragen werden; dies hat immer für erstauntes Nachfragen gesorgt, hatte aber seine Richtigkeit. (denn insgesamt lief es auf 5 Urlaubswochen hinaus, bzw. 5 x 5 Urlaubstage an tatsächlich gearbeiten Tagen + 5 Urlaubstage, die am Samstag eingetragen werden mussten). Warum einfach, wenn es kompliziert geht/bzw ging. ; ) Mittlerweile wurde dies vereinfacht, wir haben ein Urlaubsstundenkontingent, die nun nur mehr an tatsächlichen regulären Arbeitstagen einzutragen sind - und seit vielen Jahren auch Samstagsdienste.
Lieben Gruß
SuM
danke für deine Ausführung, so kann ich das annehmen :unamused: Ich glaub es euch ja, bzw möchte euch Glauben schenken, nur das Unverständnis liegt einfach darin, dass ich nicht verstehe, warum man einen Tag Urlaub nehmen muss, an dem man ja sowieso frei hat!?
Wenn man eine 5-Tage-Woche arbeitet, soll doch einfach der Urlaub entsprechend nach unten angepasst werden, so dass man auch auf seine -wie in deinem Fall- 5 Wochen kommt?
Hm, kompliziert manchmal... :unamused:
LG :sunglasses:
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limone schrieb:
Hallo SuM,
danke für deine Ausführung, so kann ich das annehmen :unamused: Ich glaub es euch ja, bzw möchte euch Glauben schenken, nur das Unverständnis liegt einfach darin, dass ich nicht verstehe, warum man einen Tag Urlaub nehmen muss, an dem man ja sowieso frei hat!?
Wenn man eine 5-Tage-Woche arbeitet, soll doch einfach der Urlaub entsprechend nach unten angepasst werden, so dass man auch auf seine -wie in deinem Fall- 5 Wochen kommt?
Hm, kompliziert manchmal... :unamused:
LG :sunglasses:
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tom1350 schrieb:
Na weil 24 besser klingt als 20.
Arbeitstage sind Arbeitstage und Werktage sind Werktage. Und der Samstag ist ein Werktag und Punkt. Was soll daran kompliziert sein?
Das sollte eigentlich auch ein AN kapieren.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
@limone
Arbeitstage sind Arbeitstage und Werktage sind Werktage. Und der Samstag ist ein Werktag und Punkt. Was soll daran kompliziert sein?
Das sollte eigentlich auch ein AN kapieren.
Gruß Britt
Wenn ich Mo-Do arbeite, eine bestimmte Zahl von Tagen im Jahr frei habe, brauche ich dies nicht auf Freitag zu verteilen, wenn meine Urlaubstage auf 4 Tage abgestimmt sind. Mann mann mann, allmählich werden meine Finger wund, ich habs jetzt etwa fünfmal geschrieben, mehr kann ich nicht, einfach oben nochmal nachlesen...
Alternativ etwa 18 weiße Sterne verteilen :stuck_out_tongue:
LG :hushed:
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limone schrieb:
Kompliziert ist, dass ich einen Tag, an dem ich sowieso frei habe, mir nicht extra frei nehmen muss, ganz einfach - bzw für manche anscheinend kompliziert?
Wenn ich Mo-Do arbeite, eine bestimmte Zahl von Tagen im Jahr frei habe, brauche ich dies nicht auf Freitag zu verteilen, wenn meine Urlaubstage auf 4 Tage abgestimmt sind. Mann mann mann, allmählich werden meine Finger wund, ich habs jetzt etwa fünfmal geschrieben, mehr kann ich nicht, einfach oben nochmal nachlesen...
Alternativ etwa 18 weiße Sterne verteilen :stuck_out_tongue:
LG :hushed:
Ich hoffe ganz ehrlich, dass du nicht AG bist, das würde mich sehr erschrecken.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Sag mal, kapierst du das absolut nicht? Genau deshalb unterscheidet man zwischen Werktagen und Arbeitstagen. So schwer kann das doch nicht sein zu kapieren. Das ist ja schlimmer, als wenn ein Lehrer dem Schüler zum xxx ten Mal das kleine Einmaleins beibringen muss.
Ich hoffe ganz ehrlich, dass du nicht AG bist, das würde mich sehr erschrecken.
Gruß Britt
Gute Nacht
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limone schrieb:
Solang du nicht Lehrer bist ("Sag mal, kapierst du das absolut nicht?"), ist alles gut. Eine Erklärung, die den Schüler weiterbringt, ist Ziel des Lehrens. Aber noch ist nicht aller Tage Abend.
Gute Nacht
Aber PT's sollten eigentlich nicht mehr auf Schülerniveau sein und können sich wenigstens wenigstens über google schlau machen.
So, für mich ist das jetzt beendet. Mach dich endlich schlau oder laß es bleiben, das ist wirklich nicht mein Problem.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Die Erklärung habe ich ja nun schon xx Mal geliefert. Manche Schüler bleiben trotz häufigster Erklärungen leider einfach sitzen, wenn sie es eben nicht kapieren.
Aber PT's sollten eigentlich nicht mehr auf Schülerniveau sein und können sich wenigstens wenigstens über google schlau machen.
So, für mich ist das jetzt beendet. Mach dich endlich schlau oder laß es bleiben, das ist wirklich nicht mein Problem.
Gruß Britt
[...] Mittlerweile wurde dies vereinfacht, wir haben ein Urlaubsstundenkontingent, die nun nur mehr an tatsächlichen regulären Arbeitstagen einzutragen sind - und seit vielen Jahren auch Samstagsdienste.
...und wie funktioniert das wenn im Urlaubsjahr, möglicherweise noch mehrfach, die vertragliche Arbeitszeit eines Kollegen geändert wird?
Ich habe eine Stelle die mich nur 1-2 Tage wöchentlich beschäftigt, dort haben Vollzeitkräfte 36 Tage Urlaub und obige Arbeitszeitänderungen kommen oft vor. Soweit es möglich ist tauschen wir "übliche" Arbeitszeiten wenn jemand einzelne Tage/Halbtage frei bekommen möchte;
Urlaub wird grundsätzlich und für jeden auf die ganze Werkwoche (6 Tage) gewährt.
Damit habe ich mit meinen zwei Tagen/Woche zwar relativ mehr Urlaub als Kollegen mit 6 Tagen/Woche, habe aber trotzdem nicht mehr Erholungswert - und die Rechnerei bei Änderungen der Arbeitszeit entfällt (sollte ich den Job mal loswerden wollen könnte ich ja versuchen aus den 6 Wochen Urlaub 18 zu machen :D).
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Papa Alpaka schrieb:
SuM schrieb am 26.6.15 20:23:
[...] Mittlerweile wurde dies vereinfacht, wir haben ein Urlaubsstundenkontingent, die nun nur mehr an tatsächlichen regulären Arbeitstagen einzutragen sind - und seit vielen Jahren auch Samstagsdienste.
...und wie funktioniert das wenn im Urlaubsjahr, möglicherweise noch mehrfach, die vertragliche Arbeitszeit eines Kollegen geändert wird?
Ich habe eine Stelle die mich nur 1-2 Tage wöchentlich beschäftigt, dort haben Vollzeitkräfte 36 Tage Urlaub und obige Arbeitszeitänderungen kommen oft vor. Soweit es möglich ist tauschen wir "übliche" Arbeitszeiten wenn jemand einzelne Tage/Halbtage frei bekommen möchte;
Urlaub wird grundsätzlich und für jeden auf die ganze Werkwoche (6 Tage) gewährt.
Damit habe ich mit meinen zwei Tagen/Woche zwar relativ mehr Urlaub als Kollegen mit 6 Tagen/Woche, habe aber trotzdem nicht mehr Erholungswert - und die Rechnerei bei Änderungen der Arbeitszeit entfällt (sollte ich den Job mal loswerden wollen könnte ich ja versuchen aus den 6 Wochen Urlaub 18 zu machen :D).
Auch wenn der Mindesturlaub nur vier Wochen im Jahr beträgt und rechtens ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass dies gut geht. Ich glaube, dass die AN dann eben mehr krank sind und dann ungeplant ausfallen.
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rapunzeli 30 schrieb:
Ich kenne die Variante von Papa Alpaka auch. Fünfzehn Wochenstunden Arbeit an drei Arbeitstagen und 30 Tage Urlaub. In der Regel soll man die Woche am Stück frei nehmen und hat dann fünf Tage Urlaub genommen und seine 15 Wochenstunden gut geschrieben bekommen. Nimmt man nur einen einzelnen Tag frei wird dann nur drei Stunden gutgeschrieben, zwei freie Tage sechs Stunden ....
Auch wenn der Mindesturlaub nur vier Wochen im Jahr beträgt und rechtens ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass dies gut geht. Ich glaube, dass die AN dann eben mehr krank sind und dann ungeplant ausfallen.
Wenn du kein google hast ist das traurig und so einfache Regelungen solltest du als ARBEITGEBERIN doch wohl in deinem Bücherschrank haben :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Vor allem im Hinblick darauf dass du andere doch so gerne belehren willst .....
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eim schrieb:
Liebe wonderwoman : Lies mal hier !!!!!!!! §§ Bundesurlaubsgesetz für Deutschland §§
Wenn du kein google hast ist das traurig und so einfache Regelungen solltest du als ARBEITGEBERIN doch wohl in deinem Bücherschrank haben :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Vor allem im Hinblick darauf dass du andere doch so gerne belehren willst .....
Liebe wonderwoman : Lies mal hier !!!!!!!! §§ Bundesurlaubsgesetz für Deutschland §§
Wenn du kein google hast ist das traurig und so einfache Regelungen solltest du als ARBEITGEBERIN doch wohl in deinem Bücherschrank haben :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Vor allem im Hinblick darauf dass du andere doch so gerne belehren willst .....
Ich muss Dir jetzt mal ein nicht hilfreich geben... denn diesen trivialen Hinweis hättest Du Dir auch schenken können. Ich muss einfach einsehen, dass es Unbelehrbare gibt.
Nein, Du musst nun nicht mehr antworten. Ich habe in diesem Thread alles gesagt, worauf es ankommt.
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Wonderwoman schrieb:
eim schrieb am 27.6.15 13:28:
Liebe wonderwoman : Lies mal hier !!!!!!!! §§ Bundesurlaubsgesetz für Deutschland §§
Wenn du kein google hast ist das traurig und so einfache Regelungen solltest du als ARBEITGEBERIN doch wohl in deinem Bücherschrank haben :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Vor allem im Hinblick darauf dass du andere doch so gerne belehren willst .....
Ich muss Dir jetzt mal ein nicht hilfreich geben... denn diesen trivialen Hinweis hättest Du Dir auch schenken können. Ich muss einfach einsehen, dass es Unbelehrbare gibt.
Nein, Du musst nun nicht mehr antworten. Ich habe in diesem Thread alles gesagt, worauf es ankommt.
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KaBa schrieb:
Hallo supp820;
Meines Wissens geht das nicht. Dir stehen gesetzlich 4 Wochen Urlaub zu. In der Regel 20 Tage bei 5-Tage-Woche.
Bei 24 Tagen und 6-Tage-Woche sind es ganz knapp keine 4 Wochen. Würde bei neuem AG mal nachhaken.
Grüße KaBa
der Samstag wird außer bei Banken, Versicherungen, Behörden als regulärer Werktag eingestuft...
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Ansonsten würde ich sagen, erster Vertrauensbruch.
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tom1350 schrieb:
Habt ihr da nicht drüber gesprochen im Vorstellungsgespräch, dass du vier Wochen Urlaub bekommst?
Ansonsten würde ich sagen, erster Vertrauensbruch.
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Papa Alpaka schrieb:
Gesetzliches Minimum sind 4 Wochen Erholungsurlaub,
der Samstag wird außer bei Banken, Versicherungen, Behörden als regulärer Werktag eingestuft...
Mir ging es vor vielen Jahren - vor meiner Selbständigkeit- einmal ähnlich: ich sollte 60 % arbeiten, allerdings verteilt auf 5 Arbeitstage (klassische Halbtagsstelle) . Dafür hätte ich ganze 12 Tage Urlaub bekommen und nicht 24 mal einen halben. Sprich, ich hätte gut 2 Wochen urlaubsbedingt fehlen dürfen.
Das hab ich dann nicht unterschrieben und mir was anderes gesucht.
Fazit : REDEN HILFT !!!
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tom1350 schrieb:
Mein Reden :blush:
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Susulo schrieb:
Ich würde auch zu allererst mit dem zukünftigen Chef darüber sprechen. Ist es ein Standard-Vertrag aus dem Schreibwarenhandel? Dann steht das vielleicht einfach drin und Chef hat sich noch gar keine Gedanken gemacht - gibt es leider alles, spräche aber natürlich auch nicht gerade für ihn / sie.
Mir ging es vor vielen Jahren - vor meiner Selbständigkeit- einmal ähnlich: ich sollte 60 % arbeiten, allerdings verteilt auf 5 Arbeitstage (klassische Halbtagsstelle) . Dafür hätte ich ganze 12 Tage Urlaub bekommen und nicht 24 mal einen halben. Sprich, ich hätte gut 2 Wochen urlaubsbedingt fehlen dürfen.
Das hab ich dann nicht unterschrieben und mir was anderes gesucht.
Fazit : REDEN HILFT !!!
Tricky wird es wenn die Arbeitszeit im Vertrag auf Werktage (6) und nicht auf Wochentage (5) bezogen wird.
Einfach mal in den Vertrag gucken. Btw. vielleicht versteckt sich noch die ein oder andere Überraschung .
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Der AG hätte auch schreiben können, 20 Arbeitstage, auch das sind 4 Wochen. Beide Formulierungen sind zulässig.
Beides ist der Mindesturlaub und wenn jemand damit nicht einverstanden ist, sollte er das nicht unterschreiben.
Wenn es jemand nicht kapiert, dann kann das nicht das Problem des AG sein.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Leute, was wollt ihr eigentlich. Der Vertrag ist doch eindeutig und ganz klar. Es sind 24 Werktage, also 4 Wochen Urlaub. Hier wurde sogar nochmal ganz idiotensicher erwähnt, dass der Samstag ein Werktag ist. Damit sollte es nun wirklich jeder kapieren.
Der AG hätte auch schreiben können, 20 Arbeitstage, auch das sind 4 Wochen. Beide Formulierungen sind zulässig.
Beides ist der Mindesturlaub und wenn jemand damit nicht einverstanden ist, sollte er das nicht unterschreiben.
Wenn es jemand nicht kapiert, dann kann das nicht das Problem des AG sein.
Gruß Britt
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tom1350 schrieb:
Soweit richtig gedacht, limone.
Tricky wird es wenn die Arbeitszeit im Vertrag auf Werktage (6) und nicht auf Wochentage (5) bezogen wird.
Einfach mal in den Vertrag gucken. Btw. vielleicht versteckt sich noch die ein oder andere Überraschung .
Wie soll das denn gerechnet werden, wenn supp820 eineinhalb Wochen Urlaub nimmt und dann mal nur zwei oder drei Tage frei will? Da bleibt nur die Rechnung von limone. Gemeint ist sicher 4 Wochen Urlaub, aber AG trickst sich hier selber aus.
Urlaubstage sollten sich auf die Arbeitswoche beziehen, gibt sonst nur Ärger.
Gruß redvine
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Jetzt würde mich wirklich das Gehalt interessieren bei wahnsinnigen vier Wochen Urlaub.
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tom1350 schrieb:
Nicht unbedingt. Wie gesagt, wenn die Arbeitszeit auf Werktage bezogen wird hält sich der AG eine Beschäftigung am Samstag offen auch wenn sie aktuell nicht vorgesehen ist. Ganz schön schlau.
Jetzt würde mich wirklich das Gehalt interessieren bei wahnsinnigen vier Wochen Urlaub.
Eine solche Formulierung im Arbeitsvertrag ist quatsch, da sie impliziert, dass immer eine volle Woche Urlaub genommen wird.
Wie soll das denn gerechnet werden, wenn supp820 eineinhalb Wochen Urlaub nimmt und dann mal nur zwei oder drei Tage frei will?
[...]
Es braucht eben nicht gerechnet werden.
(1) Supp meldet "Frei"-Bedarf an.
(2) Kann/Will Supp statt dessen Arbeitszeiten verschieben statt Urlaub?
(3) Will Supp Urlaub nehmen?
Gerechnet werden braucht nicht. Jeder im Betrieb hat 6 Wochen Urlaub, unabhängig davon wieviele Arbeitstage die Woche für jeden Einzelnen hat. Beantragt und gewährt werden immer volle Arbeitswochen. Ich habe allerdings keinen blassen Schimmer wie das im Vertrag aussieht, das wurde mir bei Dienstbeginn erklärt, hat die letzten Jahre für mich geklappt und klappt auch für so ziemlich jeden anderen in diesem 500.000-Leute-Betrieb.
(a) es entfällt die Rechnerei wieviele Urlaubstage jemand bekommt der Januar-März 3 Arbeitstage, April-August 2 Arbeitstage, September-Dezember 4 Arbeitstage hatte. Ich glaube es gibt trotzdem jemanden in der Personalabteilung der das berechnen könnte...
(b) durch die in der Dienstplanung komplett geblockte Woche kommt niemand auf die Idee Supp anzurufen ob er Zeit und Lust hätte eine Schicht zu übernehmen.
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Papa Alpaka schrieb:
redvine schrieb am 27.6.15 10:59:
Eine solche Formulierung im Arbeitsvertrag ist quatsch, da sie impliziert, dass immer eine volle Woche Urlaub genommen wird.
Wie soll das denn gerechnet werden, wenn supp820 eineinhalb Wochen Urlaub nimmt und dann mal nur zwei oder drei Tage frei will?
[...]
Es braucht eben nicht gerechnet werden.
(1) Supp meldet "Frei"-Bedarf an.
(2) Kann/Will Supp statt dessen Arbeitszeiten verschieben statt Urlaub?
(3) Will Supp Urlaub nehmen?
Gerechnet werden braucht nicht. Jeder im Betrieb hat 6 Wochen Urlaub, unabhängig davon wieviele Arbeitstage die Woche für jeden Einzelnen hat. Beantragt und gewährt werden immer volle Arbeitswochen. Ich habe allerdings keinen blassen Schimmer wie das im Vertrag aussieht, das wurde mir bei Dienstbeginn erklärt, hat die letzten Jahre für mich geklappt und klappt auch für so ziemlich jeden anderen in diesem 500.000-Leute-Betrieb.
(a) es entfällt die Rechnerei wieviele Urlaubstage jemand bekommt der Januar-März 3 Arbeitstage, April-August 2 Arbeitstage, September-Dezember 4 Arbeitstage hatte. Ich glaube es gibt trotzdem jemanden in der Personalabteilung der das berechnen könnte...
(b) durch die in der Dienstplanung komplett geblockte Woche kommt niemand auf die Idee Supp anzurufen ob er Zeit und Lust hätte eine Schicht zu übernehmen.
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redvine schrieb:
Eine solche Formulierung im Arbeitsvertrag ist quatsch, da sie impliziert, dass immer eine volle Woche Urlaub genommen wird.
Wie soll das denn gerechnet werden, wenn supp820 eineinhalb Wochen Urlaub nimmt und dann mal nur zwei oder drei Tage frei will? Da bleibt nur die Rechnung von limone. Gemeint ist sicher 4 Wochen Urlaub, aber AG trickst sich hier selber aus.
Urlaubstage sollten sich auf die Arbeitswoche beziehen, gibt sonst nur Ärger.
Gruß redvine
Gruß redvine
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AN bekommt vier Wochen Erholungsurlaub und arbeitet 5 Tage in der Woche -> 20 Tage Urlaub.
AN bekommt vier Wochen Erholungsurlaub und arbeitet 4 Tage in der Woche -> 16 Tage Urlaub.
AN bekommt vier Wochen Erholungsurlaub und arbeitet 3 Tage in der Woche -> 12 Tage Urlaub.
AN bekommt vier Wochen Erholungsurlaub und arbeitet 2 Tage in der Woche -> 8 Tage Urlaub.
AN bekommt vier Wochen Erholungsurlaub und arbeitet 1 Tage in der Woche -> 4 Tage Urlaub.
Ein 3-Tage-AN der eine 5-Tage-Woche für Erholungsurlaub blockt und dafür 3 von 12 Urlaubstagen verwendet steht nicht besser und nicht schlechter als ein 5-Tage-AN der eine 5-Tage-Woche für Erholungsurlaub blockt und dafür 5 von 20 Urlaubstagen verwendet.
Ein 5-Tage-AN der 5 von 20 Urlaubstagen braucht um eine Woche für Erholungsurlaub zu blocken steht nicht besser und nicht schlechter da als ein 3-Tage-AN der ebenfalls 5 von 20 Urlaubstagen braucht um eine Woche für Erholungsurlaub zu blocken.
Einzig der Tagelöhner steht besser da, wenn er mit genug Vorlauf freundlich fragt arbeitet er laut Dienstplan in Woche 1 am Montag und in der folgenden Woche am Freitag und verbrät keinen einzigen Urlaubstag um 8 Tage frei zu bekommen :)
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Papa Alpaka schrieb:
Es macht keinen Unterschied. Der Erholungsurlaub wird anhand der Arbeitstage in der Woche berechnet, unabhängig davon wieviele Stunden ein Arbeitstag hat.
AN bekommt vier Wochen Erholungsurlaub und arbeitet 5 Tage in der Woche -> 20 Tage Urlaub.
AN bekommt vier Wochen Erholungsurlaub und arbeitet 4 Tage in der Woche -> 16 Tage Urlaub.
AN bekommt vier Wochen Erholungsurlaub und arbeitet 3 Tage in der Woche -> 12 Tage Urlaub.
AN bekommt vier Wochen Erholungsurlaub und arbeitet 2 Tage in der Woche -> 8 Tage Urlaub.
AN bekommt vier Wochen Erholungsurlaub und arbeitet 1 Tage in der Woche -> 4 Tage Urlaub.
Ein 3-Tage-AN der eine 5-Tage-Woche für Erholungsurlaub blockt und dafür 3 von 12 Urlaubstagen verwendet steht nicht besser und nicht schlechter als ein 5-Tage-AN der eine 5-Tage-Woche für Erholungsurlaub blockt und dafür 5 von 20 Urlaubstagen verwendet.
Ein 5-Tage-AN der 5 von 20 Urlaubstagen braucht um eine Woche für Erholungsurlaub zu blocken steht nicht besser und nicht schlechter da als ein 3-Tage-AN der ebenfalls 5 von 20 Urlaubstagen braucht um eine Woche für Erholungsurlaub zu blocken.
Einzig der Tagelöhner steht besser da, wenn er mit genug Vorlauf freundlich fragt arbeitet er laut Dienstplan in Woche 1 am Montag und in der folgenden Woche am Freitag und verbrät keinen einzigen Urlaubstag um 8 Tage frei zu bekommen :)
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redvine schrieb:
Sage ich doch: „… beantragt und gewährt werden immer nur volle Arbeitswochen …“ Bei 6 Wochen Jahresurlaub kann AN auch großzügiger mit dem Urlaub umgehen als bei 4 Wochen!
Gruß redvine
Sicher .... ist im Arbeitsvertrag etwas blöd ausgedrückt...
Aber...... es gibt hier 20 Arbeitstage oder 24 Werktage Urlaub.... ganz einfach. Und laut Gesetz genau die geforderte Menge.
Schlecht verhandelt, beim Vorstellungsgespräch...
lg ST
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Stephan Thate schrieb:
Hallo.... ich versteh die Diskussion garnicht...
Sicher .... ist im Arbeitsvertrag etwas blöd ausgedrückt...
Aber...... es gibt hier 20 Arbeitstage oder 24 Werktage Urlaub.... ganz einfach. Und laut Gesetz genau die geforderte Menge.
Schlecht verhandelt, beim Vorstellungsgespräch...
lg ST
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