Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
1. Darf mein AG meine vertraglich vereinbarten Stunden kürzen, und jmd anderen stattdessen einstellen? Grund: bedarf an späten Terminen für Patienten, diese kann ich gerade nicht machen aufgrund fehlender Kinderbetreuung.
Wir haben (noch) Kurzarbeit. Im AV steht nur eine Wochenarbeitszeit.
Geht das überhaupt? Kennt sich da jmd aus?
2. Ich arbeite Montag bis Donnerstag. Do ist Feiertag. Wenn ich Freitag arbeite, sind das dann Überstunden - normalerweise. Und bei Kurzarbeit? Wird das verrechnet, der Kurzabeitentgeldanteil sinkt, reguläres Gehalt steigt, Chef stockt freiwillig auf bis 100% reguläres Gehalt. Ich wills ja nur verstehen: ist das dann eine finanzelle Nullnummer für mich?
Vielen Dank, bin gerade echt ratlos.... hoffe, es kann jmd Licht ins Dunkel bringen. :angry:
Das das hier keine Rechtsberatung ist, ist mir schon klar. Die erwarte ich auch gar nicht. Nur ein paar nützliche Hinweise.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, habe zwei Fragen:
1. Darf mein AG meine vertraglich vereinbarten Stunden kürzen, und jmd anderen stattdessen einstellen? Grund: bedarf an späten Terminen für Patienten, diese kann ich gerade nicht machen aufgrund fehlender Kinderbetreuung.
Wir haben (noch) Kurzarbeit. Im AV steht nur eine Wochenarbeitszeit.
Geht das überhaupt? Kennt sich da jmd aus?
2. Ich arbeite Montag bis Donnerstag. Do ist Feiertag. Wenn ich Freitag arbeite, sind das dann Überstunden - normalerweise. Und bei Kurzarbeit? Wird das verrechnet, der Kurzabeitentgeldanteil sinkt, reguläres Gehalt steigt, Chef stockt freiwillig auf bis 100% reguläres Gehalt. Ich wills ja nur verstehen: ist das dann eine finanzelle Nullnummer für mich?
Vielen Dank, bin gerade echt ratlos.... hoffe, es kann jmd Licht ins Dunkel bringen. :angry:
Das das hier keine Rechtsberatung ist, ist mir schon klar. Die erwarte ich auch gar nicht. Nur ein paar nützliche Hinweise.
Unter 10 Mitarbeitern entfällt die Begründung und die soziale Verträglichkeit. Diese Änderungskündigung beinhaltet die reguläre Kündigung zun Zeitpunkt x mit der verbundenen Offerte des anderen Vertrages. Mal eben nebenbei von einem Tag auf den anderen kann man nur mit einem vorher vereinbarten Arbeitszeitkonto die Stunden ändern (und auch da braucht es mehrere Tage Ankündigung). Stichwort: Über- und Minusstunden.
Du kannst annehmen oder nicht. Wenn nicht, musst Du Dich um eine andere Stelle kümmern. Während der Kündigungsphase hat Dein Arbeitgeber keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem KUG.
Er darf auch jemanden einstellen, wenn die Stunden/ Zeiten/ Qualifikation nicht abgedeckt werden können.
Deine Arbeitszeiten können jedoch nicht einfach verschoben werden, Überstunden, weil an diesen Tagen normalerweise nicht gearbeitet wird, fallen an, ob Kurzarbeit oder nicht. Nun müssen Überstunden allerdings abgebaut werden, bevor man KUG erhalten kann, also eine Katze, die sich selber in den Schwanz beisst.
Soweit die formale Seite.
Wie wäre es mit einem persönlichen Gespräch mit Deinem AG? Wie hast Du früher die Abendzeiten abgedeckt bekommen?
Wenn es eine vorübergehende Notlage ist, dass Du keinen für Deine Kinder findest: wie sähe es alternativ mit einem Samstag Vormittag aus? Ringtausch mit anderen Mitarbeitern, die in einer ähnlichen Situation sind? Wie willst Du agieren, wenn es ein dauerhafter Zustand ist?
Zur Zeit ist Vieles in Bewegung, auch Dein AG hat zur Zeit Sorge, wie er seine Praxis heil durch die Krise
durchbekommt. Vielleicht sieht er Deine Sorgen nicht, sondern versucht Dir Deine Arbeitsstelle zu sichern? Da hilft nur, sich zusammenzusetzen und offen darüber reden, auch darüber, wie man sich wo in einem halben Jahr, in einem Jahr oder in 5 Jahren sieht.
Und wie Du es bereits gesagt hast: es ist keine Rechtsberatung.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Eine Änderungskündigung darf immer ausgesprochen werden.
Unter 10 Mitarbeitern entfällt die Begründung und die soziale Verträglichkeit. Diese Änderungskündigung beinhaltet die reguläre Kündigung zun Zeitpunkt x mit der verbundenen Offerte des anderen Vertrages. Mal eben nebenbei von einem Tag auf den anderen kann man nur mit einem vorher vereinbarten Arbeitszeitkonto die Stunden ändern (und auch da braucht es mehrere Tage Ankündigung). Stichwort: Über- und Minusstunden.
Du kannst annehmen oder nicht. Wenn nicht, musst Du Dich um eine andere Stelle kümmern. Während der Kündigungsphase hat Dein Arbeitgeber keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem KUG.
Er darf auch jemanden einstellen, wenn die Stunden/ Zeiten/ Qualifikation nicht abgedeckt werden können.
Deine Arbeitszeiten können jedoch nicht einfach verschoben werden, Überstunden, weil an diesen Tagen normalerweise nicht gearbeitet wird, fallen an, ob Kurzarbeit oder nicht. Nun müssen Überstunden allerdings abgebaut werden, bevor man KUG erhalten kann, also eine Katze, die sich selber in den Schwanz beisst.
Soweit die formale Seite.
Wie wäre es mit einem persönlichen Gespräch mit Deinem AG? Wie hast Du früher die Abendzeiten abgedeckt bekommen?
Wenn es eine vorübergehende Notlage ist, dass Du keinen für Deine Kinder findest: wie sähe es alternativ mit einem Samstag Vormittag aus? Ringtausch mit anderen Mitarbeitern, die in einer ähnlichen Situation sind? Wie willst Du agieren, wenn es ein dauerhafter Zustand ist?
Zur Zeit ist Vieles in Bewegung, auch Dein AG hat zur Zeit Sorge, wie er seine Praxis heil durch die Krise
durchbekommt. Vielleicht sieht er Deine Sorgen nicht, sondern versucht Dir Deine Arbeitsstelle zu sichern? Da hilft nur, sich zusammenzusetzen und offen darüber reden, auch darüber, wie man sich wo in einem halben Jahr, in einem Jahr oder in 5 Jahren sieht.
Und wie Du es bereits gesagt hast: es ist keine Rechtsberatung.
Viele Grüße
Monika
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