Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
Ich wollte nochmal das Thema aufgreifen da ich gerade dabei bin eine Praxis inkl. KGG-Raum zu eröffnen.
Telefonisch Auskunft der AOK:
Wenn ein Pat. nicht in Behandlung war und von selbst in die Praxis kommt und möchte trainieren ist es nicht möglich dies innerhalb der Praxisöffnungszeiten zu tun.
Im Rahmen der Therapie zwecks Weiterbehandlung ist es möglich.
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moahl schrieb:
http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-patienten-privatkunden-in-einem-raum/25/58715/59011#REPLY
Ich wollte nochmal das Thema aufgreifen da ich gerade dabei bin eine Praxis inkl. KGG-Raum zu eröffnen.
Telefonisch Auskunft der AOK:
Wenn ein Pat. nicht in Behandlung war und von selbst in die Praxis kommt und möchte trainieren ist es nicht möglich dies innerhalb der Praxisöffnungszeiten zu tun.
Im Rahmen der Therapie zwecks Weiterbehandlung ist es möglich.
http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-patienten-privatkunden-in-einem-raum/25/58715/59011#REPLY
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ali schrieb:
guckst Du hier
http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-patienten-privatkunden-in-einem-raum/25/58715/59011#REPLY
Mit geht es darum ob Selbstzahler die kein Rezept hatten zeitgleich zu dem laufenden Praxisbetreib trainieren dürfen.
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moahl schrieb:
Ok, soweit hab ich verstanden das neben den max. 3 KGG Patienten (betreut durch 1 PT) auch ANDERE zeitgleich trainieren dürfen. Aber es kommt darauf wer die ANDEREN sind.
Mit geht es darum ob Selbstzahler die kein Rezept hatten zeitgleich zu dem laufenden Praxisbetreib trainieren dürfen.
Räumliche oder zeitliche Trennung der Patienten/Kunden sonst Gefahr der Gewerbesteuerpflicht für die gesamten Einnahmen der Praxis.
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moahl schrieb:
Die Gewebeszeuerpflicht beantwortet jedoch nicht die Frage :wink:
"Die" AOK erzählt viel wenn der Tag lang ist, ebenso gilt das für andere kranke Kassen. Sollte das tatsächlich die Aussage eines gefrusteten KK-Mitarbeiter gewesen sein, würde ich diese Aussage doch gepflegt in der Ablage P (=Papierkorb) ablegen. Das Thema wurde ja bereits diskutiert, siehe Link von ali. Es ist lediglich wichtig, dass die vertragsgemässe Betreuung der GKV-Patienten während der Behandlungszeit sichergestellt ist,
d.h. z.B.
- max 3 Patienten pro Therapeut, sobald 1 GKV-Patient dabei ist
- Einhaltung der Mindestbehandlungszeit
- bei PKV-Patienten ohne GKV-Beteiligung kannst Du auch bei 25 Pat. gleichzeitig KGG abgeben (Qualität ist bei dieser Aussage nicht berücksichtigt .-))
- die Behandlung des GKV-Patienten sichergestellt ist, d.h. dass die notwendigen Geräte auch benutzt werden können und nicht durch andere "dauerbesetzt" sind, eine Steuerung ist jedoch auch hier problemlos über die Gerätewahl des Therapeuten möglich.
Die Aussage von jana56 zeugt von gänzlichem Unwissen was Steuerrecht angeht. Eine Heilbehandlung aufgrund einer ärztlichen Verordnung oder der Verordnung eines Heilpraktikers ist generell umsatzsteuerfrei. Ein z.B. präventives Training unterliegt jedoch der Umsatzsteuer. Es ist bei dieser Unterscheidung weder eine räumliche noch eine zeitliche Trennung erforderlich - jedoch klare buchhalterische Aufzeichnungen darüber zu führen, die eine Unterscheidung möglich machen. Im Rahmen einer Personengesellschaft (z.B. GbR) besteht in der Tat selbst bei teilweise gewerblichen Umsätzen die Gefahr der Infektion, dies gilt jedoch nicht für Einzelfirmen.
MikeS
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MikeS schrieb:
"mo.ahlborn.gmail.com" -> Du selbst hast diese Diskussion eröffnet und sie Dir gleichzeitig mittels Anruf bei der AOK beantwortet, ohne hier eine Frage dazu zu stellen. Mir stellt sich nun die Frage: Warum überhaupt?
"Die" AOK erzählt viel wenn der Tag lang ist, ebenso gilt das für andere kranke Kassen. Sollte das tatsächlich die Aussage eines gefrusteten KK-Mitarbeiter gewesen sein, würde ich diese Aussage doch gepflegt in der Ablage P (=Papierkorb) ablegen. Das Thema wurde ja bereits diskutiert, siehe Link von ali. Es ist lediglich wichtig, dass die vertragsgemässe Betreuung der GKV-Patienten während der Behandlungszeit sichergestellt ist,
d.h. z.B.
- max 3 Patienten pro Therapeut, sobald 1 GKV-Patient dabei ist
- Einhaltung der Mindestbehandlungszeit
- bei PKV-Patienten ohne GKV-Beteiligung kannst Du auch bei 25 Pat. gleichzeitig KGG abgeben (Qualität ist bei dieser Aussage nicht berücksichtigt .-))
- die Behandlung des GKV-Patienten sichergestellt ist, d.h. dass die notwendigen Geräte auch benutzt werden können und nicht durch andere "dauerbesetzt" sind, eine Steuerung ist jedoch auch hier problemlos über die Gerätewahl des Therapeuten möglich.
Die Aussage von jana56 zeugt von gänzlichem Unwissen was Steuerrecht angeht. Eine Heilbehandlung aufgrund einer ärztlichen Verordnung oder der Verordnung eines Heilpraktikers ist generell umsatzsteuerfrei. Ein z.B. präventives Training unterliegt jedoch der Umsatzsteuer. Es ist bei dieser Unterscheidung weder eine räumliche noch eine zeitliche Trennung erforderlich - jedoch klare buchhalterische Aufzeichnungen darüber zu führen, die eine Unterscheidung möglich machen. Im Rahmen einer Personengesellschaft (z.B. GbR) besteht in der Tat selbst bei teilweise gewerblichen Umsätzen die Gefahr der Infektion, dies gilt jedoch nicht für Einzelfirmen.
MikeS
Eventuell sind Ihre Kenntnisse und Handlungen zu hinterfragen.
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jana56 schrieb:
gänzliches Unwissen......kennen wir uns?
Eventuell sind Ihre Kenntnisse und Handlungen zu hinterfragen.
jana56 Mehr als 50 Beiträge (90) Re: KGG + Selbstzahler in einem Raum 22.2.15 16:15
"Kurz gesagt Nein. Räumliche oder zeitliche Trennung der Patienten/Kunden sonst Gefahr der Gewerbesteuerpflicht für die gesamten Einnahmen der Praxis."
ist und bleibt nun einmal falsch bis auf den von mir genannten Sachverhalt einer Personengesellschaft.
Sorry :blush:
MikeS
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MikeS schrieb:
jana56, ich kann mich nur nach dem richten was hier gepostet wird - und die Aussage:
jana56 Mehr als 50 Beiträge (90) Re: KGG + Selbstzahler in einem Raum 22.2.15 16:15
"Kurz gesagt Nein. Räumliche oder zeitliche Trennung der Patienten/Kunden sonst Gefahr der Gewerbesteuerpflicht für die gesamten Einnahmen der Praxis."
ist und bleibt nun einmal falsch bis auf den von mir genannten Sachverhalt einer Personengesellschaft.
Sorry :blush:
MikeS
:blush:
MikeS
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MikeS schrieb:
Im übrigen würde ich mich über eine Antwort von Herrn Ahlborn auf meine spezifischen Fragen freuen.
:blush:
MikeS
2) Sinngemäß wie oben formuliert;
Gleiche Auskunft von der VDEK.
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moahl schrieb:
1) Zulassungsstelle AOK Hessen; telefonische Auskunft; zuständige Mitarbeiter
2) Sinngemäß wie oben formuliert;
Gleiche Auskunft von der VDEK.
Ich sehe aber, dass Du auch Leistungen anbietest, die in der Form fragwürdig sind.
Dann nimmst Du bei Gesundheitsticket teil. Auch recht schwierig , rechtlich gesehen. Dann 10 % vom netto dafür abdrücken, viel zu teuer.
Aber das ist eine andere Geschichte.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Hm, was MikeS schreibt, stimmt soweit.
Ich sehe aber, dass Du auch Leistungen anbietest, die in der Form fragwürdig sind.
Dann nimmst Du bei Gesundheitsticket teil. Auch recht schwierig , rechtlich gesehen. Dann 10 % vom netto dafür abdrücken, viel zu teuer.
Aber das ist eine andere Geschichte.
stefan 302
Hm, was MikeS schreibt, stimmt soweit.
Ich sehe aber, dass Du auch Leistungen anbietest, die in der Form fragwürdig sind.
Dann nimmst Du bei Gesundheitsticket teil. Auch recht schwierig , rechtlich gesehen. Dann 10 % vom netto dafür abdrücken, viel zu teuer.
Aber das ist eine andere Geschichte.
stefan 302
Fragwürdig? Ist vielleicht deine Meinung! Hilft aber der eigentlichen Frage die hier besprochen wird nicht weiter...
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moahl schrieb:
stefan 302 schrieb am 6.3.15 15:25:
Hm, was MikeS schreibt, stimmt soweit.
Ich sehe aber, dass Du auch Leistungen anbietest, die in der Form fragwürdig sind.
Dann nimmst Du bei Gesundheitsticket teil. Auch recht schwierig , rechtlich gesehen. Dann 10 % vom netto dafür abdrücken, viel zu teuer.
Aber das ist eine andere Geschichte.
stefan 302
Fragwürdig? Ist vielleicht deine Meinung! Hilft aber der eigentlichen Frage die hier besprochen wird nicht weiter...
Aussage von den Kassen ist definitiv falsch.
Wegen der anderen Sache, das ist nicht meine Ansicht, sondern Vorgaben gültiger Gesetze. Gegen diese verstösst du.
Aber lass dich fachlich beraten.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Also die Antwort von MikeS ist 100% korrekt. Wir machen das auch so.
Aussage von den Kassen ist definitiv falsch.
Wegen der anderen Sache, das ist nicht meine Ansicht, sondern Vorgaben gültiger Gesetze. Gegen diese verstösst du.
Aber lass dich fachlich beraten.
stefan 302
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jana56 schrieb:
Kurz gesagt Nein.
Räumliche oder zeitliche Trennung der Patienten/Kunden sonst Gefahr der Gewerbesteuerpflicht für die gesamten Einnahmen der Praxis.
1)Weil das Thema kontrovers diskutiert würde und immernoch nicht endgülig geklärt.
2)Die Krankenkasse gerade bei der Zulassung dazu einen anderen Standpunkt vertritt als du.
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genannten AOK :
1) Welche AOK genau - Direktion / Niederlassung und betreffender Mitarbeiter
2) Welche Aussage trifft dieser Mitarbeiter EXAKT ?
Ich glaube alleine hieran wird es schon scheitern.
Das Thema mag kontrovers diskutiert worden sein, liest man aber genauer nach, handelt es sich um Personen, die
offensichtlich mit rechtlichen Belangen wenig befasst sind und Probleme dabei haben Verträge, insbesondere die
die sie selbst geschlossen haben, genau lesen zu können. Für diejenigen die dazu in der Lage sind ist die Erfassung
der Rechtslage einfach und rechtssicher.
MikeS
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MikeS schrieb:
Dann zeig mir doch mal einen brauchbaren, d.h. schriftlich verfassten "Standpunkt" der von Dir
genannten AOK :
1) Welche AOK genau - Direktion / Niederlassung und betreffender Mitarbeiter
2) Welche Aussage trifft dieser Mitarbeiter EXAKT ?
Ich glaube alleine hieran wird es schon scheitern.
Das Thema mag kontrovers diskutiert worden sein, liest man aber genauer nach, handelt es sich um Personen, die
offensichtlich mit rechtlichen Belangen wenig befasst sind und Probleme dabei haben Verträge, insbesondere die
die sie selbst geschlossen haben, genau lesen zu können. Für diejenigen die dazu in der Lage sind ist die Erfassung
der Rechtslage einfach und rechtssicher.
MikeS
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moahl schrieb:
Warum?
1)Weil das Thema kontrovers diskutiert würde und immernoch nicht endgülig geklärt.
2)Die Krankenkasse gerade bei der Zulassung dazu einen anderen Standpunkt vertritt als du.
http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-patienten-privatkunden-in-einem-raum/25/58715/59011#REPLY
Ich wollte nochmal das Thema aufgreifen da ich gerade dabei bin eine Praxis inkl. KGG-Raum zu eröffnen.
Telefonisch Auskunft der AOK:
Wenn ein Pat. nicht in Behandlung war und von selbst in die Praxis kommt und möchte trainieren ist es nicht möglich dies innerhalb der Praxisöffnungszeiten zu tun.
Im Rahmen der Therapie zwecks Weiterbehandlung ist es möglich.
dann darfst du niemand außer Kassenpatienten behandeln. Spinnen die?
Die RV wollen eine räumliche Trennung von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen. Nur auf dem gewerblichen können die Kassen rumreiten. Wenn du nichts außer Physiotherapie anbietest, müsste man das mit den Kassen ausdiskutieren, die können dir nicht deine Berufsausübung verbieten, bzw. auf die Kassenpatienten begrenzen.
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moahl schrieb:
Bleib ma sportlich. Es ging hier nicht um meine Leistungen. Und deine Anschuldigungen sind ziemlich lächerlich. Das Thema ist von meiner Seite geschlossen.
ich sage gar nichts zu deinen Leistungen, welche Anschuldigungen? :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
meinst du mich?
ich sage gar nichts zu deinen Leistungen, welche Anschuldigungen? :unamused:
OT: warum müssen eigentlich die threats "immer" ausufern, sprich der Fragende gern noch mit einem
anderen Topic angesprochen werden....neutral gesagt....
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ali schrieb:
nö, er meints stefan.....
OT: warum müssen eigentlich die threats "immer" ausufern, sprich der Fragende gern noch mit einem
anderen Topic angesprochen werden....neutral gesagt....
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
hast recht... :blush:
stefan 302
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morpheus-06 schrieb:
[E-Mail] schrieb am 20.2.15 09:25:
http://www.physio.de/forum5/recht-steuern/kgg-patienten-privatkunden-in-einem-raum/25/58715/59011#REPLY
Ich wollte nochmal das Thema aufgreifen da ich gerade dabei bin eine Praxis inkl. KGG-Raum zu eröffnen.
Telefonisch Auskunft der AOK:
Wenn ein Pat. nicht in Behandlung war und von selbst in die Praxis kommt und möchte trainieren ist es nicht möglich dies innerhalb der Praxisöffnungszeiten zu tun.
Im Rahmen der Therapie zwecks Weiterbehandlung ist es möglich.
dann darfst du niemand außer Kassenpatienten behandeln. Spinnen die?
Die RV wollen eine räumliche Trennung von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen. Nur auf dem gewerblichen können die Kassen rumreiten. Wenn du nichts außer Physiotherapie anbietest, müsste man das mit den Kassen ausdiskutieren, die können dir nicht deine Berufsausübung verbieten, bzw. auf die Kassenpatienten begrenzen.
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