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als ich meine Homepage erstellt habe, durfte man als Th nicht mit den Händen am Patient abgebildet werden. Jetzt habe ich gehört, das Gesetz hätte sich neulich geändert. Da ich die Seite grade überarbeite und mein Admin moderneres webdesign-technisch lieber Fotos aus dem Arbeitsalltag hätte, wäre es natürlich großartig, wenn das richtig wäre.
Weiß jemand, wo ich das nachlesen kann? Habe das Gesetz hier auf physio.de zwar gefunden, aber da ich nicht weiß, was im alten stand und was folglich jetzt neu ist, hilft mir das noch nicht wirklich weiter.
Danke euch schonmal und: der Regen ist gleich vorbei, wir gehen nämlich heute nachmittag zelten :sunglasses:
In diesem Sinne - eure dicke
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dicke schrieb:
Guten Morgen,
als ich meine Homepage erstellt habe, durfte man als Th nicht mit den Händen am Patient abgebildet werden. Jetzt habe ich gehört, das Gesetz hätte sich neulich geändert. Da ich die Seite grade überarbeite und mein Admin moderneres webdesign-technisch lieber Fotos aus dem Arbeitsalltag hätte, wäre es natürlich großartig, wenn das richtig wäre.
Weiß jemand, wo ich das nachlesen kann? Habe das Gesetz hier auf physio.de zwar gefunden, aber da ich nicht weiß, was im alten stand und was folglich jetzt neu ist, hilft mir das noch nicht wirklich weiter.
Danke euch schonmal und: der Regen ist gleich vorbei, wir gehen nämlich heute nachmittag zelten :sunglasses:
In diesem Sinne - eure dicke
Deine Frage bezieht sich vermutlich auf Abs. 4.
Hier wurde gestrichen, dass Werbung mit der bildlichen Darstellung von Personen in Berufskleidung oder bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verboten sei. Man findet eine Gegenüberstellung u.a. bei Gesetze in Deutschland - Buzer
Hier "HWG" in die Sufu eingeben, dort dann §11 anklicken. Das Gesetz erscheint. Hier kann man dann (in blau unterlegt) "alte Fassung" anklicken. Dort ist das auch eine exakte Gegenüberstellung alt-neu zu finden.
Natürlich kann man das ganze auch googeln. Gruß S.
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dicke schrieb:
Danke Dir!
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Hier relevant ist der §11 des HWG, bei dem einige Abschnitte gestrichen andere umformuliert wurden.
Deine Frage bezieht sich vermutlich auf Abs. 4.
Hier wurde gestrichen, dass Werbung mit der bildlichen Darstellung von Personen in Berufskleidung oder bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verboten sei. Man findet eine Gegenüberstellung u.a. bei Gesetze in Deutschland - Buzer
Hier "HWG" in die Sufu eingeben, dort dann §11 anklicken. Das Gesetz erscheint. Hier kann man dann (in blau unterlegt) "alte Fassung" anklicken. Dort ist das auch eine exakte Gegenüberstellung alt-neu zu finden.
Natürlich kann man das ganze auch googeln. Gruß S.
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