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Anonymer Teilnehmer
04.07.2019 20:27
Hallo miteinander,

gehe ich recht in der Annahme, das ein Patient / Kunde vorab informiert werden muß, wenn die Privatpreise angehoben wurden ?
Nicht einfach mal so ganz nebenbei pro Behandlung drei bis vier Euro mehr zahlen zu müssen, ohne vorherige Ankündigung?
Danke für rechtssichere Information.
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Hallo miteinander, gehe ich recht in der Annahme, das ein Patient / Kunde vorab informiert werden muß, wenn die Privatpreise angehoben wurden ? Nicht einfach mal so ganz nebenbei pro Behandlung drei bis vier Euro mehr zahlen zu müssen, ohne vorherige Ankündigung? Danke für rechtssichere Information.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo miteinander,

gehe ich recht in der Annahme, das ein Patient / Kunde vorab informiert werden muß, wenn die Privatpreise angehoben wurden ?
Nicht einfach mal so ganz nebenbei pro Behandlung drei bis vier Euro mehr zahlen zu müssen, ohne vorherige Ankündigung?
Danke für rechtssichere Information.

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RoFo
04.07.2019 20:36
Klar muss der informiert werden.
Noch besser, eigentlich obligatorisch ist eine Honorarvereinbarung, damit du dein Geld auch sicher bekommst.
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• Lars van Ravenzwaaij
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• M0nique
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• Papa Alpaka
Klar muss der informiert werden. Noch besser, eigentlich obligatorisch ist eine Honorarvereinbarung, damit du dein Geld auch sicher bekommst.
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Xela
05.07.2019 20:44
RoFo schrieb am 4.7.19 20:36:
Klar muss der informiert werden....


Es gibt nur wenige Bereiche, in denen man gesetzlich verpflichet ist, Preiserhöhungen anzukündigen ( Preiserhöhungen durchsetzen: So klappt es, ohne Kunden zu verlieren - Gründer )
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[zitat]RoFo schrieb am 4.7.19 20:36: Klar muss der informiert werden.... [/zitat] Es gibt nur wenige Bereiche, in denen man gesetzlich verpflichet ist, Preiserhöhungen anzukündigen ( https://www.gruender.de/preiserhoehungen-durchsetzen/ )
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Xela schrieb:

RoFo schrieb am 4.7.19 20:36:
Klar muss der informiert werden....


Es gibt nur wenige Bereiche, in denen man gesetzlich verpflichet ist, Preiserhöhungen anzukündigen ( Preiserhöhungen durchsetzen: So klappt es, ohne Kunden zu verlieren - Gründer )

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RoFo
06.07.2019 10:45
Das sogenannte Patientenrechtegesetz verpflichtet den medizinischen Dienstleister den Patienten auch über die möglichen wirtschaftlichen Folgen aufzuklären.
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Das sogenannte Patientenrechtegesetz verpflichtet den medizinischen Dienstleister den Patienten auch über die möglichen wirtschaftlichen Folgen aufzuklären.
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RoFo schrieb:

Das sogenannte Patientenrechtegesetz verpflichtet den medizinischen Dienstleister den Patienten auch über die möglichen wirtschaftlichen Folgen aufzuklären.

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Xela
06.07.2019 11:46
RoFo schrieb am 6.7.19 10:45:
Das sogenannte Patientenrechtegesetz verpflichtet den medizinischen Dienstleister den Patienten auch über die möglichen wirtschaftlichen Folgen aufzuklären.


Wieder was gelernt (630e BGB). DANKE RoFo. Nur sind meine Beamten alle honorarerhöhungsaufklärungsfrei mit Beihilfeergänzungstarif zu 100% versichert. Deswegen wußte ich dad nich. Haha haha.... allet juut.
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[zitat]RoFo schrieb am 6.7.19 10:45: Das sogenannte Patientenrechtegesetz verpflichtet den medizinischen Dienstleister den Patienten auch über die möglichen wirtschaftlichen Folgen aufzuklären. [/zitat] Wieder was gelernt (630e BGB). DANKE RoFo. Nur sind meine Beamten alle honorarerhöhungsaufklärungsfrei mit Beihilfeergänzungstarif zu 100% versichert. Deswegen wußte ich dad nich. Haha haha.... allet juut.
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Xela schrieb:

RoFo schrieb am 6.7.19 10:45:
Das sogenannte Patientenrechtegesetz verpflichtet den medizinischen Dienstleister den Patienten auch über die möglichen wirtschaftlichen Folgen aufzuklären.


Wieder was gelernt (630e BGB). DANKE RoFo. Nur sind meine Beamten alle honorarerhöhungsaufklärungsfrei mit Beihilfeergänzungstarif zu 100% versichert. Deswegen wußte ich dad nich. Haha haha.... allet juut.

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tom1350
06.07.2019 13:02
§ 630 c BGB

(3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.

Das ist insbesondere der Fall, wenn man die Regelbehandlungszeiten der Beihilfe unterschreitet.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Papa Alpaka
§ 630 c BGB [i](3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.[/i] Das ist insbesondere der Fall, wenn man die Regelbehandlungszeiten der Beihilfe unterschreitet.
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tom1350 schrieb:

§ 630 c BGB

(3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.

Das ist insbesondere der Fall, wenn man die Regelbehandlungszeiten der Beihilfe unterschreitet.

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M0nique
06.07.2019 18:43
§ 630 c BGB: "...muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren."
Demnach reicht also eine schriftliche Vergütungsvereinbarung zwischen Praxis und Patient.
Gruß von Monique
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• Lars van Ravenzwaaij
§ 630 c BGB: [i]"...muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren."[/i] Demnach reicht also eine schriftliche Vergütungsvereinbarung zwischen Praxis und Patient. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

§ 630 c BGB: "...muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren."
Demnach reicht also eine schriftliche Vergütungsvereinbarung zwischen Praxis und Patient.
Gruß von Monique

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mbone
06.07.2019 22:14
Es sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Preise vor Behandlungsbeginn zugänglich sind.
Ich bin selbst PP mit einem sehr hohen Eigenanteil um meine Beiträge einigermaßen bezahlen zu können. Da möchte ich schon gerne vorher wissen was auf mich zukommt und nicht erst wenn ich am Tresen steh und die Honorarvereinbarung vorgelegt bekomme.

Interessanterweise haben aber nur die wenigsten PIs ihre Preise öffentlich zugänglich z.B. auf der HP.
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Es sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Preise vor Behandlungsbeginn zugänglich sind. Ich bin selbst PP mit einem sehr hohen Eigenanteil um meine Beiträge einigermaßen bezahlen zu können. Da möchte ich schon gerne vorher wissen was auf mich zukommt und nicht erst wenn ich am Tresen steh und die Honorarvereinbarung vorgelegt bekomme. Interessanterweise haben aber nur die wenigsten PIs ihre Preise öffentlich zugänglich z.B. auf der HP.
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mbone schrieb:

Es sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Preise vor Behandlungsbeginn zugänglich sind.
Ich bin selbst PP mit einem sehr hohen Eigenanteil um meine Beiträge einigermaßen bezahlen zu können. Da möchte ich schon gerne vorher wissen was auf mich zukommt und nicht erst wenn ich am Tresen steh und die Honorarvereinbarung vorgelegt bekomme.

Interessanterweise haben aber nur die wenigsten PIs ihre Preise öffentlich zugänglich z.B. auf der HP.

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RoFo
07.07.2019 17:19
mbone schrieb am 6.7.19 22:14:
Es sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Preise vor Behandlungsbeginn zugänglich sind.
Ich bin selbst PP mit einem sehr hohen Eigenanteil um meine Beiträge einigermaßen bezahlen zu können. Da möchte ich schon gerne vorher wissen was auf mich zukommt und nicht erst wenn ich am Tresen steh und die Honorarvereinbarung vorgelegt bekomme.

Interessanterweise haben aber nur die wenigsten PIs ihre Preise öffentlich zugänglich z.B. auf der HP.



Wer hat schon Preise auf der Website. Ist rein werbetechnisch nicht zu empfehlen.

Warum ist die Info per Honorarvereinbarung zu spät für dich? Verstehe ich nicht.
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[zitat]mbone schrieb am 6.7.19 22:14: Es sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Preise vor Behandlungsbeginn zugänglich sind. Ich bin selbst PP mit einem sehr hohen Eigenanteil um meine Beiträge einigermaßen bezahlen zu können. Da möchte ich schon gerne vorher wissen was auf mich zukommt und nicht erst wenn ich am Tresen steh und die Honorarvereinbarung vorgelegt bekomme. Interessanterweise haben aber nur die wenigsten PIs ihre Preise öffentlich zugänglich z.B. auf der HP. [/zitat] Wer hat schon Preise auf der Website. Ist rein werbetechnisch nicht zu empfehlen. Warum ist die Info per Honorarvereinbarung zu spät für dich? Verstehe ich nicht.
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RoFo schrieb:

mbone schrieb am 6.7.19 22:14:
Es sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Preise vor Behandlungsbeginn zugänglich sind.
Ich bin selbst PP mit einem sehr hohen Eigenanteil um meine Beiträge einigermaßen bezahlen zu können. Da möchte ich schon gerne vorher wissen was auf mich zukommt und nicht erst wenn ich am Tresen steh und die Honorarvereinbarung vorgelegt bekomme.

Interessanterweise haben aber nur die wenigsten PIs ihre Preise öffentlich zugänglich z.B. auf der HP.



Wer hat schon Preise auf der Website. Ist rein werbetechnisch nicht zu empfehlen.

Warum ist die Info per Honorarvereinbarung zu spät für dich? Verstehe ich nicht.

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M0nique
07.07.2019 19:22
Verstehe ich auch nicht...
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Verstehe ich auch nicht...
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M0nique schrieb:

Verstehe ich auch nicht...

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MikeL
08.07.2019 13:32
Ich auch nicht! :unamused:
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Ich auch nicht! :unamused:
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MikeL schrieb:

Ich auch nicht! :unamused:

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mbone
08.07.2019 13:50
mbone schrieb am 6.7.19 22:14:
Es sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Preise vor Behandlungsbeginn zugänglich sind.
Ich bin selbst PP mit einem sehr hohen Eigenanteil um meine Beiträge einigermaßen bezahlen zu können. Da möchte ich schon gerne vorher wissen was auf mich zukommt und nicht erst wenn ich am Tresen steh und die Honorarvereinbarung vorgelegt bekomme.

Interessanterweise haben aber nur die wenigsten PIs ihre Preise öffentlich zugänglich z.B. auf der HP.


Für die Nichtverstehenden zitier ich mich mal selbst

Ich mach einfach mal noch ein Beispiel. Damit fällt ja manches leichter:

Wenn ich mit meinen 3 Kindern in ein Spassbad gehe schau ich zuerst mal auf der HP wie hoch der Eintritt ist um an der Kasse nicht eine unangenehme Überraschung zu erleben......usw.

Als PP mit hohem Selbstbehalt ist es für mich schon wichtig zu wissen wieviel eine Behandlung kostet. Und wohlgemerkt, hier geht es nicht Um feste Abrechnungsvorgaben, sondern um die frei kalkulierten Preise von Physios!
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[zitat]mbone schrieb am 6.7.19 22:14: Es sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Preise vor Behandlungsbeginn zugänglich sind. Ich bin selbst PP mit einem sehr hohen Eigenanteil um meine Beiträge einigermaßen bezahlen zu können. Da möchte ich schon gerne vorher wissen was auf mich zukommt und nicht erst wenn ich am Tresen steh und die Honorarvereinbarung vorgelegt bekomme. Interessanterweise haben aber nur die wenigsten PIs ihre Preise öffentlich zugänglich z.B. auf der HP. [/zitat] Für die Nichtverstehenden zitier ich mich mal selbst Ich mach einfach mal noch ein Beispiel. Damit fällt ja manches leichter: Wenn ich mit meinen 3 Kindern in ein Spassbad gehe schau ich zuerst mal auf der HP wie hoch der Eintritt ist um an der Kasse nicht eine unangenehme Überraschung zu erleben......usw. Als PP mit hohem Selbstbehalt ist es für mich schon wichtig zu wissen wieviel eine Behandlung kostet. Und wohlgemerkt, hier geht es nicht Um feste Abrechnungsvorgaben, sondern um die frei kalkulierten Preise von Physios!
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mbone schrieb:

mbone schrieb am 6.7.19 22:14:
Es sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Preise vor Behandlungsbeginn zugänglich sind.
Ich bin selbst PP mit einem sehr hohen Eigenanteil um meine Beiträge einigermaßen bezahlen zu können. Da möchte ich schon gerne vorher wissen was auf mich zukommt und nicht erst wenn ich am Tresen steh und die Honorarvereinbarung vorgelegt bekomme.

Interessanterweise haben aber nur die wenigsten PIs ihre Preise öffentlich zugänglich z.B. auf der HP.


Für die Nichtverstehenden zitier ich mich mal selbst

Ich mach einfach mal noch ein Beispiel. Damit fällt ja manches leichter:

Wenn ich mit meinen 3 Kindern in ein Spassbad gehe schau ich zuerst mal auf der HP wie hoch der Eintritt ist um an der Kasse nicht eine unangenehme Überraschung zu erleben......usw.

Als PP mit hohem Selbstbehalt ist es für mich schon wichtig zu wissen wieviel eine Behandlung kostet. Und wohlgemerkt, hier geht es nicht Um feste Abrechnungsvorgaben, sondern um die frei kalkulierten Preise von Physios!

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RoFo
08.07.2019 15:56
mbone schrieb am 8.7.19 13:50:
mbone schrieb am 6.7.19 22:14:
Es sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Preise vor Behandlungsbeginn zugänglich sind.
Ich bin selbst PP mit einem sehr hohen Eigenanteil um meine Beiträge einigermaßen bezahlen zu können. Da möchte ich schon gerne vorher wissen was auf mich zukommt und nicht erst wenn ich am Tresen steh und die Honorarvereinbarung vorgelegt bekomme.

Interessanterweise haben aber nur die wenigsten PIs ihre Preise öffentlich zugänglich z.B. auf der HP.


Für die Nichtverstehenden zitier ich mich mal selbst

Ich mach einfach mal noch ein Beispiel. Damit fällt ja manches leichter:

Wenn ich mit meinen 3 Kindern in ein Spassbad gehe schau ich zuerst mal auf der HP wie hoch der Eintritt ist um an der Kasse nicht eine unangenehme Überraschung zu erleben......usw.

Als PP mit hohem Selbstbehalt ist es für mich schon wichtig zu wissen wieviel eine Behandlung kostet. Und wohlgemerkt, hier geht es nicht Um feste Abrechnungsvorgaben, sondern um die frei kalkulierten Preise von Physios!




Dann gehst du eben nur zu Dienstleistern, die ihre Preise auf der Website veröffentlichen.
Ist doch kein Problem.

Danke für deine Erklärung.
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[zitat]mbone schrieb am 8.7.19 13:50: [zitat]mbone schrieb am 6.7.19 22:14: Es sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Preise vor Behandlungsbeginn zugänglich sind. Ich bin selbst PP mit einem sehr hohen Eigenanteil um meine Beiträge einigermaßen bezahlen zu können. Da möchte ich schon gerne vorher wissen was auf mich zukommt und nicht erst wenn ich am Tresen steh und die Honorarvereinbarung vorgelegt bekomme. Interessanterweise haben aber nur die wenigsten PIs ihre Preise öffentlich zugänglich z.B. auf der HP. [/zitat] Für die Nichtverstehenden zitier ich mich mal selbst Ich mach einfach mal noch ein Beispiel. Damit fällt ja manches leichter: Wenn ich mit meinen 3 Kindern in ein Spassbad gehe schau ich zuerst mal auf der HP wie hoch der Eintritt ist um an der Kasse nicht eine unangenehme Überraschung zu erleben......usw. Als PP mit hohem Selbstbehalt ist es für mich schon wichtig zu wissen wieviel eine Behandlung kostet. Und wohlgemerkt, hier geht es nicht Um feste Abrechnungsvorgaben, sondern um die frei kalkulierten Preise von Physios! [/zitat] Dann gehst du eben nur zu Dienstleistern, die ihre Preise auf der Website veröffentlichen. Ist doch kein Problem. Danke für deine Erklärung.
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RoFo schrieb:

mbone schrieb am 8.7.19 13:50:
mbone schrieb am 6.7.19 22:14:
Es sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Preise vor Behandlungsbeginn zugänglich sind.
Ich bin selbst PP mit einem sehr hohen Eigenanteil um meine Beiträge einigermaßen bezahlen zu können. Da möchte ich schon gerne vorher wissen was auf mich zukommt und nicht erst wenn ich am Tresen steh und die Honorarvereinbarung vorgelegt bekomme.

Interessanterweise haben aber nur die wenigsten PIs ihre Preise öffentlich zugänglich z.B. auf der HP.


Für die Nichtverstehenden zitier ich mich mal selbst

Ich mach einfach mal noch ein Beispiel. Damit fällt ja manches leichter:

Wenn ich mit meinen 3 Kindern in ein Spassbad gehe schau ich zuerst mal auf der HP wie hoch der Eintritt ist um an der Kasse nicht eine unangenehme Überraschung zu erleben......usw.

Als PP mit hohem Selbstbehalt ist es für mich schon wichtig zu wissen wieviel eine Behandlung kostet. Und wohlgemerkt, hier geht es nicht Um feste Abrechnungsvorgaben, sondern um die frei kalkulierten Preise von Physios!




Dann gehst du eben nur zu Dienstleistern, die ihre Preise auf der Website veröffentlichen.
Ist doch kein Problem.

Danke für deine Erklärung.

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Gerry
08.07.2019 17:00
...Dann gehst du eben nur zu Dienstleistern, die ihre Preise auf der Website veröffentlichen...

...also in keine einzige Arztpraxis!! :sunglasses:

Grüße...Gerry
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...Dann gehst du eben nur zu Dienstleistern, die ihre Preise auf der Website veröffentlichen... ...[b]also in keine einzige Arztpraxis!![/b] :sunglasses: Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

...Dann gehst du eben nur zu Dienstleistern, die ihre Preise auf der Website veröffentlichen...

...also in keine einzige Arztpraxis!! :sunglasses:

Grüße...Gerry

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RoFo
08.07.2019 17:36
Gerry schrieb am 8.7.19 17:00:
...Dann gehst du eben nur zu Dienstleistern, die ihre Preise auf der Website veröffentlichen...

...also in keine einzige Arztpraxis!! :sunglasses:

Grüße...Gerry



Ja, zum Beispiel.
Aber, die müssen nach GOÄ oder wie das heißt, abrechnen.
Wir können nehmen, was wir wollen :blush:
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[zitat]Gerry schrieb am 8.7.19 17:00: ...Dann gehst du eben nur zu Dienstleistern, die ihre Preise auf der Website veröffentlichen... ...[b]also in keine einzige Arztpraxis!![/b] :sunglasses: Grüße...Gerry [/zitat] Ja, zum Beispiel. Aber, die müssen nach GOÄ oder wie das heißt, abrechnen. Wir können nehmen, was wir wollen :blush:
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RoFo schrieb:

Gerry schrieb am 8.7.19 17:00:
...Dann gehst du eben nur zu Dienstleistern, die ihre Preise auf der Website veröffentlichen...

...also in keine einzige Arztpraxis!! :sunglasses:

Grüße...Gerry



Ja, zum Beispiel.
Aber, die müssen nach GOÄ oder wie das heißt, abrechnen.
Wir können nehmen, was wir wollen :blush:

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Gerry
08.07.2019 17:43
Stimmt schon, aber was die abrechnen erfährst du erst wenn du die Rechnung bekommst.

Im Vorfeld an Zahlen zu kommen ist hier unmöglich! Außer die knapp € 11.- für die "telefonische Beratung",

also wenn man selbst dort anruft und einen Termin vereinbaren möchte, die sind fix... :hushed:

Stellt euch mal vor wir würden nur € 1.- bekommen für jedes Telefonat zur Terminierung oder dem vier Mal hinterher

telefonieren bis man die Leutchen endlich auf ihrer Handynummer erreicht hat...wäre das nicht toll?!


Grüße...Gerry
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Stimmt schon, aber was die abrechnen erfährst du erst wenn du die Rechnung bekommst. Im Vorfeld an Zahlen zu kommen ist hier unmöglich! Außer die knapp € 11.- für die "telefonische Beratung", also wenn man selbst dort anruft und einen Termin vereinbaren möchte, die sind fix... :hushed: Stellt euch mal vor wir würden nur € 1.- bekommen für jedes Telefonat zur Terminierung oder dem vier Mal hinterher telefonieren bis man die Leutchen endlich auf ihrer Handynummer erreicht hat...wäre das nicht toll?! Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Stimmt schon, aber was die abrechnen erfährst du erst wenn du die Rechnung bekommst.

Im Vorfeld an Zahlen zu kommen ist hier unmöglich! Außer die knapp € 11.- für die "telefonische Beratung",

also wenn man selbst dort anruft und einen Termin vereinbaren möchte, die sind fix... :hushed:

Stellt euch mal vor wir würden nur € 1.- bekommen für jedes Telefonat zur Terminierung oder dem vier Mal hinterher

telefonieren bis man die Leutchen endlich auf ihrer Handynummer erreicht hat...wäre das nicht toll?!


Grüße...Gerry

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Lars van Ravenzwaaij
09.07.2019 17:42
Gerry schrieb am 8.7.19 17:43:
.... Außer die knapp € 11.- für die "telefonische Beratung",

also wenn man selbst dort anruft und einen Termin vereinbaren möchte, die sind fix...


Ich weiss nicht, wo du dass her hast, stimmt aber so nicht. Für eine reine Terminvereinbarung darf nach GOÄ keine Beratung abgerechnet werden. :unamused: In den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts B. „Grundleistungen und allgemeine Leistungen“ Punkt 7. GOÄ heißt es wörtlich: „Terminvereinbarungen sind nicht berechnungsfähig.“
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[zitat]Gerry schrieb am 8.7.19 17:43: .... Außer die knapp € 11.- für die "telefonische Beratung", also wenn man selbst dort anruft und einen Termin vereinbaren möchte, die sind fix... [/zitat] Ich weiss nicht, wo du dass her hast, stimmt aber so nicht. Für eine reine Terminvereinbarung darf nach GOÄ keine Beratung abgerechnet werden. :unamused: In den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts B. „Grundleistungen und allgemeine Leistungen“ Punkt 7. GOÄ heißt es wörtlich: „Terminvereinbarungen sind nicht berechnungsfähig.“
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Gerry schrieb am 8.7.19 17:43:
.... Außer die knapp € 11.- für die "telefonische Beratung",

also wenn man selbst dort anruft und einen Termin vereinbaren möchte, die sind fix...


Ich weiss nicht, wo du dass her hast, stimmt aber so nicht. Für eine reine Terminvereinbarung darf nach GOÄ keine Beratung abgerechnet werden. :unamused: In den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts B. „Grundleistungen und allgemeine Leistungen“ Punkt 7. GOÄ heißt es wörtlich: „Terminvereinbarungen sind nicht berechnungsfähig.“

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Lars van Ravenzwaaij
09.07.2019 17:48
Auch ich verstehe das nicht. :grin:
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Auch ich verstehe das nicht. :grin:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Auch ich verstehe das nicht. :grin:

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M0nique
09.07.2019 18:53
mbone schrieb: Als PP mit hohem Selbstbehalt ist es für mich schon wichtig zu wissen wieviel eine Behandlung kostet. Und wohlgemerkt, hier geht es nicht Um feste Abrechnungsvorgaben, sondern um die frei kalkulierten Preise von Physios!

Wenn ich - ebenfalls PP mit hoher Selbstbeteiligung pro Jahr - zum Arzt gehe, dann unterschreibe ich VOR der Behandlung, dass Sätze bis zum 3,5fachen GOÄ-Satz abgerechnet werden können.
Ich werde nie darüber informiert, dass die ein oder andere Untersuchung evtl. nicht erstattet wird. Das erfahre ich erst nach der Erstattung!
Ich zumindest rufe nicht meine PKV mitten im Arzttermin an um zu fragen: "Erstatten Sie mir die gerade vom Arzt dringend empfohlene Untersuchung?"

Davon abgesehen zahle ich selbstverständlich meinen Kollegen das gewünschte Honorar. Ob meine PKV das voll erstattet ist für mich da völlig nebensächlich. Immerhin gehe ich zu Profis mit zig Fobis und über 25 Jahren Berufserfahrung und ich will, dass mir schnell geholfen wird, dass sich meine Kollegen Zeit für mich nehmen und ich schnell einen Termin bekomme.
So verfahre ich mit meinen Patienten ja auch und nehme über Beihilfesatz.
Gruß von Monique
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[zitat]mbone schrieb: Als PP mit hohem Selbstbehalt ist es für mich schon wichtig zu wissen wieviel eine Behandlung kostet. Und wohlgemerkt, hier geht es nicht Um feste Abrechnungsvorgaben, sondern um die frei kalkulierten Preise von Physios! [/zitat] Wenn ich - ebenfalls PP mit hoher Selbstbeteiligung pro Jahr - zum Arzt gehe, dann unterschreibe ich VOR der Behandlung, dass Sätze bis zum 3,5fachen GOÄ-Satz abgerechnet werden können. Ich werde nie darüber informiert, dass die ein oder andere Untersuchung evtl. nicht erstattet wird. Das erfahre ich erst nach der Erstattung! Ich zumindest rufe nicht meine PKV mitten im Arzttermin an um zu fragen: "Erstatten Sie mir die gerade vom Arzt dringend empfohlene Untersuchung?" Davon abgesehen zahle ich selbstverständlich meinen Kollegen das gewünschte Honorar. Ob meine PKV das voll erstattet ist für mich da völlig nebensächlich. Immerhin gehe ich zu Profis mit zig Fobis und über 25 Jahren Berufserfahrung und ich will, dass mir schnell geholfen wird, dass sich meine Kollegen Zeit für mich nehmen und ich schnell einen Termin bekomme. So verfahre ich mit meinen Patienten ja auch und nehme über Beihilfesatz. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

mbone schrieb: Als PP mit hohem Selbstbehalt ist es für mich schon wichtig zu wissen wieviel eine Behandlung kostet. Und wohlgemerkt, hier geht es nicht Um feste Abrechnungsvorgaben, sondern um die frei kalkulierten Preise von Physios!

Wenn ich - ebenfalls PP mit hoher Selbstbeteiligung pro Jahr - zum Arzt gehe, dann unterschreibe ich VOR der Behandlung, dass Sätze bis zum 3,5fachen GOÄ-Satz abgerechnet werden können.
Ich werde nie darüber informiert, dass die ein oder andere Untersuchung evtl. nicht erstattet wird. Das erfahre ich erst nach der Erstattung!
Ich zumindest rufe nicht meine PKV mitten im Arzttermin an um zu fragen: "Erstatten Sie mir die gerade vom Arzt dringend empfohlene Untersuchung?"

Davon abgesehen zahle ich selbstverständlich meinen Kollegen das gewünschte Honorar. Ob meine PKV das voll erstattet ist für mich da völlig nebensächlich. Immerhin gehe ich zu Profis mit zig Fobis und über 25 Jahren Berufserfahrung und ich will, dass mir schnell geholfen wird, dass sich meine Kollegen Zeit für mich nehmen und ich schnell einen Termin bekomme.
So verfahre ich mit meinen Patienten ja auch und nehme über Beihilfesatz.
Gruß von Monique

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Anonymer Teilnehmer
10.07.2019 08:47
Guten Morgen miteinander :blush:,

da kann man sicher geteilter Meinung sein! Mag ein jeder verfahren wie er will. Nur ganz einfach so nebenbei zu erfahren das sich die Preise für PP beträchtlich erhöht haben geht nicht !

Eine Vorabinformation über angehobene Preise, gehört einfach zu einem entsprechenden Umgang mit Patienten und kommt insgesamt auch solider rüber.

Kommunikation ist angezeigt ! Eine Frage des Umgangs miteinander. Auch die Profis mit unzähligen Fobi`s etc. tun sich gut darin entsprechend zu agieren.

Einen schönen und sonnigen Mittwoch wünsche ich allen :smile:
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• M0nique
Guten Morgen miteinander :blush:, da kann man sicher geteilter Meinung sein! Mag ein jeder verfahren wie er will. Nur ganz einfach so nebenbei zu erfahren das sich die Preise für PP beträchtlich erhöht haben geht nicht ! Eine Vorabinformation über angehobene Preise, gehört einfach zu einem entsprechenden Umgang mit Patienten und kommt insgesamt auch solider rüber. Kommunikation ist angezeigt ! Eine Frage des Umgangs miteinander. Auch die Profis mit unzähligen Fobi`s etc. tun sich gut darin entsprechend zu agieren. Einen schönen und sonnigen Mittwoch wünsche ich allen :smile:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Morgen miteinander :blush:,

da kann man sicher geteilter Meinung sein! Mag ein jeder verfahren wie er will. Nur ganz einfach so nebenbei zu erfahren das sich die Preise für PP beträchtlich erhöht haben geht nicht !

Eine Vorabinformation über angehobene Preise, gehört einfach zu einem entsprechenden Umgang mit Patienten und kommt insgesamt auch solider rüber.

Kommunikation ist angezeigt ! Eine Frage des Umgangs miteinander. Auch die Profis mit unzähligen Fobi`s etc. tun sich gut darin entsprechend zu agieren.

Einen schönen und sonnigen Mittwoch wünsche ich allen :smile:

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M0nique
10.07.2019 08:51
Gebe Dir vollkommen Recht!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Gebe Dir vollkommen Recht!
Gruß von Monique

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302er
11.07.2019 18:03
RoFo schrieb am 4.7.19 20:36:
Klar muss der informiert werden.
Noch besser, eigentlich obligatorisch ist eine Honorarvereinbarung, damit du dein Geld auch sicher bekommst.


Kann es ein das AT vielleicht Patient ist? Ich kann nicht raus lesen als was er/sie fragt....
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[zitat]RoFo schrieb am 4.7.19 20:36: Klar muss der informiert werden. Noch besser, eigentlich obligatorisch ist eine Honorarvereinbarung, damit du dein Geld auch sicher bekommst. [/zitat] Kann es ein das AT vielleicht Patient ist? Ich kann nicht raus lesen als was er/sie fragt....
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302er schrieb:

RoFo schrieb am 4.7.19 20:36:
Klar muss der informiert werden.
Noch besser, eigentlich obligatorisch ist eine Honorarvereinbarung, damit du dein Geld auch sicher bekommst.


Kann es ein das AT vielleicht Patient ist? Ich kann nicht raus lesen als was er/sie fragt....

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RoFo
11.07.2019 21:29
302er schrieb am 11.7.19 18:03:
RoFo schrieb am 4.7.19 20:36:
Klar muss der informiert werden.
Noch besser, eigentlich obligatorisch ist eine Honorarvereinbarung, damit du dein Geld auch sicher bekommst.


Kann es ein das AT vielleicht Patient ist? Ich kann nicht raus lesen als was er/sie fragt....



Egal. Die Antwort bleibt gleich.
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[zitat]302er schrieb am 11.7.19 18:03: [zitat]RoFo schrieb am 4.7.19 20:36: Klar muss der informiert werden. Noch besser, eigentlich obligatorisch ist eine Honorarvereinbarung, damit du dein Geld auch sicher bekommst. [/zitat] Kann es ein das AT vielleicht Patient ist? Ich kann nicht raus lesen als was er/sie fragt.... [/zitat] Egal. Die Antwort bleibt gleich.
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RoFo schrieb:

302er schrieb am 11.7.19 18:03:
RoFo schrieb am 4.7.19 20:36:
Klar muss der informiert werden.
Noch besser, eigentlich obligatorisch ist eine Honorarvereinbarung, damit du dein Geld auch sicher bekommst.


Kann es ein das AT vielleicht Patient ist? Ich kann nicht raus lesen als was er/sie fragt....



Egal. Die Antwort bleibt gleich.

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RoFo schrieb:

Klar muss der informiert werden.
Noch besser, eigentlich obligatorisch ist eine Honorarvereinbarung, damit du dein Geld auch sicher bekommst.

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McMiki
06.07.2019 19:43
Die Preisliste muss doch eh in der Praxis aushängen..
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Lars van Ravenzwaaij
09.07.2019 17:39
nein, muss es nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

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McMiki schrieb:

Die Preisliste muss doch eh in der Praxis aushängen..



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