Wir suchen aufgeweckte, innovative
und interessierte
Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
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Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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Danke D. Opel
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Dana Kindermann schrieb:
Ist es notwendig für Privat- oder Beihilfepatienten einen Honorarvertrag abzuschließen und wenn ja, wo bekomme ich diesen.
Danke D. Opel
Schreiben kannst du ihn selbst oder nach einem Vordruck suchen.
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Muskelfreak schrieb:
Kannst Du bei Physio.de runterladen.
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silvia43 schrieb:
Ich würde gar keinen Beihilfesatz anbieten sondern nur einen Tarif--- das sind deine Preise- Honorarvereinbarung vor der 1. Beh. und Ende. Beihilfepat. haben sich unterschiedlich versichert, zum Schluss sagt der eine meine Beihilfe zahlt nur soundsoviel ,der nächste wieder nen anderen Tarif.
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moahl schrieb:
Pflicht deinerseits ist das nicht. Aber es ist immer besser wenn ein Kunde vorher über den Preis informiert ist oder?
Schreiben kannst du ihn selbst oder nach einem Vordruck suchen.
kann ich als Physiotherapeut bei dem Privatpatienten einen selbst gewählten Beitrag in Rechnung stellen oder muss ich mich nach den Beihilfesätzen grundsätzlich richten?
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Lg :wink:
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limone schrieb:
Natürlich ersteres: selber festsetzen
Lg :wink:
Man kalkuliert seine eigenen Preise , die, die das nicht können, nehmen meistens den 3, 2fachen Satz des VDEK´s.
Dieser Preis wird in einer HRV fixiert und von beiden Parteien vor der ersten Behandlung unterschrieben.
Das erspart später Diskussionen, wenn die Patienten Post von der BH oder der PKV bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....da wir keine Verträge mit der Beihilfe haben, müssen wir uns auch an keine Beihilfesätze halten, da wir sie ja auch nicht kennen müssen.
Man kalkuliert seine eigenen Preise , die, die das nicht können, nehmen meistens den 3, 2fachen Satz des VDEK´s.
Dieser Preis wird in einer HRV fixiert und von beiden Parteien vor der ersten Behandlung unterschrieben.
Das erspart später Diskussionen, wenn die Patienten Post von der BH oder der PKV bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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janine0807 schrieb:
Hallo,
kann ich als Physiotherapeut bei dem Privatpatienten einen selbst gewählten Beitrag in Rechnung stellen oder muss ich mich nach den Beihilfesätzen grundsätzlich richten?
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janine0807 schrieb:
Kann mir jemand einen Vordruck für einen Honorarvertrag für Privatpatienten mailen???? Das wäre suuuuuper :clap:
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