Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
laut dem neuen Rahmenvertrag, ab 01.08.2021 darf man die Hausbesuche nur im Einzugsgebiet der Praxis annehmen.
Darf man, wie früher die Patienten, die weiter als Einzugsgebiet der Praxis „ wohnen weiter behandeln und ( wie früher) nur die Wegepauschale und nicht nach Kilometern abrechnen? Oder darf man diese Patienten nicht mehr behandeln, obwohl die Behandlung langfristig ist?
Wie groß ist Praxiseinzugsgebiet?
viele Grüße
I. H.
Gefällt mir
hier der Wortlaut:
(1) Die Durchführung einer Therapie darf nur in zugelassenen Praxen erfolgen. Dies gilt nicht für vertragsärztlich verordnete Hausbesuche im Sinne des § 11 der HeilM-RL und des § 9 der HeilM-RL ZÄ. Diese können grundsätzlich von dem zugelassenen Leistungserbringer innerhalb seines üblichen Praxisbereiches nicht abgelehnt werden.
>>... innerhalb seines üblichen Praxisbereiches<<
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
Hallo AT,
hier der Wortlaut:
(1) Die Durchführung einer Therapie darf nur in zugelassenen Praxen erfolgen. Dies gilt nicht für vertragsärztlich verordnete Hausbesuche im Sinne des § 11 der HeilM-RL und des § 9 der HeilM-RL ZÄ. Diese können grundsätzlich von dem zugelassenen Leistungserbringer innerhalb seines üblichen Praxisbereiches nicht abgelehnt werden.
>>... innerhalb seines üblichen Praxisbereiches<<
MfG
JürgenK ;)
wir lehnen nicht ab, sogar im Gegensatz. ))
Also können wir weiterhin behandeln?!
VG
I.H.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank JürgenK,
wir lehnen nicht ab, sogar im Gegensatz. ))
Also können wir weiterhin behandeln?!
VG
I.H.
...so interpretiere ich den Wortlaut...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
...so interpretiere ich den Wortlaut...
Nur die Leistung Plus HB Pauschale.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kroetzi schrieb:
Es gibt jedoch kein Wegegeld mehr.
Nur die Leistung Plus HB Pauschale.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank, da sind wir alle inklusive Patienten erleichtert.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
laut dem neuen Rahmenvertrag, ab 01.08.2021 darf man die Hausbesuche nur im Einzugsgebiet der Praxis annehmen.
Darf man, wie früher die Patienten, die weiter als Einzugsgebiet der Praxis „ wohnen weiter behandeln und ( wie früher) nur die Wegepauschale und nicht nach Kilometern abrechnen? Oder darf man diese Patienten nicht mehr behandeln, obwohl die Behandlung langfristig ist?
Wie groß ist Praxiseinzugsgebiet?
viele Grüße
I. H.
Wenn ich 1x pro Woche aus Köln nach Frankfurt fahre, um dort zu behandeln, kann das doch niemand verbieten, weil den Kassen ja dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Und wer definiert den üblichen Bereich einer Praxis???
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Herbert schrieb:
Es wird doch gar kein Verbot ausgesprochen, weiter entfernte Patienten zu behandeln. Nur eine kategorische Ablehnung von HBs im klassischen Einzugsgebiet darf nicht ausgesprochen werden.
Wenn ich 1x pro Woche aus Köln nach Frankfurt fahre, um dort zu behandeln, kann das doch niemand verbieten, weil den Kassen ja dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Und wer definiert den üblichen Bereich einer Praxis???
„ für Mitarbeiter, die ausschließlich im Hausbesuch tätig sind, müssen keine zusätzliche Räume vorgehalten werden „
“Voraussetzung: die Hausbesuche werden im üblichen Einzugsgebiet der Praxis erbracht“
Einsatzbereich wird unterschiedlich definiert; in machen Quellen im Internet steht 3-5 km Umkreis, in anderen 10-15 km, so viel, wie die Krankenkasse übernimmt.
Deswegen war ich mir nicht sicher.
Und dann zum Mitarbeiter; wenn er nicht ausschließlich für die HBs angestellt ist, sieht die Sache wieder anders aus?!
Gefällt mir
Die andere Regelung mit der Therapie im häuslichen Umfeld hat damit zu tun, dass Behandlungen als verordnete HB in Tageseinrichtungen nicht erlaubt sind.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mark760 schrieb:
So ist es. Das soll verhindern, dass Leistungserbringer woanders „wildern" gehen. Ein Angestellter, der zusätzlich HB macht, wir sicher nicht zig Kilometer entfernt zum HB fahren. Auch wenn keine Kilometer genannt sind, ist es eine eindeutige und gute Regelung.
Die andere Regelung mit der Therapie im häuslichen Umfeld hat damit zu tun, dass Behandlungen als verordnete HB in Tageseinrichtungen nicht erlaubt sind.
Öhm, es hat doch der Patient immer noch freie Therapeuten- bzw. Praxiswahl?
Oder gabs da ne Gesetzesänderung?
Und wo lebst du? Da wo wildernde Therapeutenraubritter ihr Unwesen treiben?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kroetzi schrieb:
@mark760
Öhm, es hat doch der Patient immer noch freie Therapeuten- bzw. Praxiswahl?
Oder gabs da ne Gesetzesänderung?
Und wo lebst du? Da wo wildernde Therapeutenraubritter ihr Unwesen treiben?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Vorher war es so das AOK etc ja km Geld bekommen haben, was bei uns auf dem Land dazu führte das es sich erst ab 15 km annäherte mit den Ersatzkassen pauschalen. HB direkt in der Nähe brachten nicht viel an. Nun bringen diese bei den Primärkassen genausoviel was für mich im Umkehrschluss dazu führen wird, das vermehrt in der Praxisnähe angenommen wird. Daher wird sich das bald von selbst erledigen . Ist aber nur eine Theorie von mir.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, das stimmt auch. Aber wenn die Patienten auf dem Land, wie bei mir auch, aus benachbarten Ortschaften Ihre Behandlungen seit Jahren von mir oder meinen Mitarbeitern bekommen, was macht man dann mit der Regelung?
es interessiert die Krankenkassen nicht, ob Du für Deinen HB 1km oder 50km fährst-Du erhälst die gleiche Vergütung.
Die Definition des Einzugsgebietes ist nicht klar mit km Angaben beschrieben, was dazu führt, dass sowohl die Krankenkasse die Versorgung ihrer Patienten dadurch zu verbessern denken (wird das Einzugsgebiet einen km weiter gefasst, sind vielleicht mehr Praxen in der Pflicht), als auch die Praxis, die auf die näher liegende Praxis verweisen kann.
Ob Du nun weiter diese Patienten im Nachbarort anfahren möchtest oder nicht, ist einzig und alleine Dir überlassen. Sollte sich eine andere Praxis beschweren, dass Du im fremden Einzugsgebiet arbeitest, haben immer noch die Patienten die freie Wahl des Leistungserbringers.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
es interessiert die Krankenkassen nicht, ob Du für Deinen HB 1km oder 50km fährst-Du erhälst die gleiche Vergütung.
Die Definition des Einzugsgebietes ist nicht klar mit km Angaben beschrieben, was dazu führt, dass sowohl die Krankenkasse die Versorgung ihrer Patienten dadurch zu verbessern denken (wird das Einzugsgebiet einen km weiter gefasst, sind vielleicht mehr Praxen in der Pflicht), als auch die Praxis, die auf die näher liegende Praxis verweisen kann.
Ob Du nun weiter diese Patienten im Nachbarort anfahren möchtest oder nicht, ist einzig und alleine Dir überlassen. Sollte sich eine andere Praxis beschweren, dass Du im fremden Einzugsgebiet arbeitest, haben immer noch die Patienten die freie Wahl des Leistungserbringers.
Viele Grüße
Monika
Und wo lebst du? Da wo wildernde Therapeutenraubritter ihr Unwesen treiben?
Die Geschichte ist so schräg, dass sie fast wieder süß ist: nach meiner Ausbildung habe ich ziemlich viele Bewohner eines Heimes im HB übernommen da meine Vorgängerinnen "aus wirtschaftlichen Gründen" [später erfuhr ich: 45min für 20501/KG plus 15min Vor-/Nachbereitungszeit] sich verabschiedet hatten.
Wenig später kam ein weiterer Kollege hinzu, zunächst väterlich-protegierend ob meiner kurzen Berufserfahrung, dann feindselig weil ich nicht unter das Dach seiner Praxis geschlüpft bin. Er fuhr zusammen mit ein paar Schlüsselfiguren im Heim die sich noch ihre Sporen verdienen mussten die volle Schmutzkampagne gegen mich - bis ich nach einem Gespräch unter 16 Augen gebeten wurde, die Einrichtung zu verlassen da ich mich offensichtlich nicht an Leistungsvorgaben der Krankenkassen halten täte...
...Akt 1: "das war jetzt aber nicht so gemeint, dass du uns von Mittwoch auf Donnerstag verlässt und wir zusehen müssen wie wir 46 Therapeutenstunden/Woche ersetzt bekommen!"
...Akt 2: eine Heilerziehungspflegerin rief mich an: "sag mal, wie ist das eigentlich geregelt? Ich hab deinen Kollegen bei der Arbeit besucht und er hatte sieben Bewohner gleichzeitig in Behandlung. Ich habe mich 'ne geschlagene Dreiviertelstunde mit dem Typ unterhalten, mir gingen fast die Themen aus, und er hat die Leute nicht ein einziges Mal angeguckt. Aber als ich meine Jacke angezogen und die Stiefel neu geschnürt hab und was man sonst so macht wenn man nicht zu auffällig gaffen will hat er gefragt ob ich nicht gerade die Behandlung bestätigen würde. Wir haben uns nie über die Details unterhalten, aber 7x KG-ZNS in weniger als 60 Minuten ist arg knapp, oder?"
...Akt 3: eine andere HEP rief mich an, sie bräuchte Rat zu einer Bewohnerin (läuft mit 45°-Beugung der OSG, 90°-Beugung der Knie und 90°-Beugung übers Becken und während des laufens guckt sie zu den Knien). KG klar indiziert, wenn ihr mich fragt ;)
Die HEP ruft also bei der Ärztin an um KG-Bedarf anzumelden, MFA meldet zurück: "ich hab doch gerade erst eine VO ausgestellt, die bekommt seit 27 Monaten KG bei <meinem Lieblingskollegen>"
Die HEP ruft den Kollegen an, ob er noch Kapazitäten hätte um diese Bewohnerin zu behandeln: "nee, sorry, ich bin absolut ausgebucht. Aber ich melde mich wenn ich Luft habe."
...die HEP hat die VO dann direkt aus der Arztpraxis geholt; der Kollege solle sich bitte auf der Gruppe melden um sie ausgehändigt zu bekommen. Ist nie geschehen, aber er hat in der Arztpraxis Druck gemacht das er die VO dringend neu ausgestellt braucht weil er sie wohl verlegt habe...
...Akt 4: ein Bewohner stürzt und ruft mich direkt an, er habe eine gebrochene Schulter und wolle unbedingt von mir und nicht von meinem Kollegen behandelt werden. Der Kollege bekommt Wind davon und schaltet die Heimleitung ein, ich dürfe auf keinen Fall Bewohner dieses Heimes behandeln. Schlussendlich unterliegt er in seinem eigenen 16 Augen-Gespräch: die Bewohner haben nach wie vor freie Therapeutenwahl, wenn jemand so klar seine Termine selbst vereinbart braucht die Heimleitung gerichtsfeste Gründe um zu intervenieren.
...Akt 5: HEPs einiger Wohngruppen haben mich angerufen weil sie gehört haben das ich wohl wieder in diesem Heim tätig bin; sie hätten einige Bewohner und Bewohnerinnen bei denen die Behandlung und Zusammenarbeit mit dem Kollegen ...fragwürdiger Natur... sei.
...Akt 6: aus gewöhnlich gut informierter Quelle habe ich erfahren, dass die AOK sich sehr dafür interessiert, wie die Versorgung der Bewohnerinnen dieses Heimes vonstatten geht. Von einer in die Situation eingeweihten Kollegin weiß ich, dass der Kollege sie gebeten hat zu bestätigen das sie seit nunmehr acht Jahren für ihn in diesem Heim tätig ist.
Ich wünsche euch allen von Herzen alles Gute und der Behandlungsbedarf ist groß genug das wir uns nicht in die Quere kommen brauchen wenn wir keinen Ärger suchen. Aber ... 7xKG-ZNS in 60min; jahrelang nie erbrachte Leistungen gegenüber der Ärztin als erbracht melden und den Mumm haben der Leistungsempfängerin zu erklären das sie gerade keinen Platz im Plan findet wenn ihr Behandlungsbedarf vom einschlägigen Fachpersonal akut festgestellt wird? Mein Mitleid hält sich in Grenzen...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
kroetzi schrieb am 17.08.2021 19:37 Uhr:
Und wo lebst du? Da wo wildernde Therapeutenraubritter ihr Unwesen treiben?
Die Geschichte ist so schräg, dass sie fast wieder süß ist: nach meiner Ausbildung habe ich ziemlich viele Bewohner eines Heimes im HB übernommen da meine Vorgängerinnen "aus wirtschaftlichen Gründen" [später erfuhr ich: 45min für 20501/KG plus 15min Vor-/Nachbereitungszeit] sich verabschiedet hatten.
Wenig später kam ein weiterer Kollege hinzu, zunächst väterlich-protegierend ob meiner kurzen Berufserfahrung, dann feindselig weil ich nicht unter das Dach seiner Praxis geschlüpft bin. Er fuhr zusammen mit ein paar Schlüsselfiguren im Heim die sich noch ihre Sporen verdienen mussten die volle Schmutzkampagne gegen mich - bis ich nach einem Gespräch unter 16 Augen gebeten wurde, die Einrichtung zu verlassen da ich mich offensichtlich nicht an Leistungsvorgaben der Krankenkassen halten täte...
...Akt 1: "das war jetzt aber nicht so gemeint, dass du uns von Mittwoch auf Donnerstag verlässt und wir zusehen müssen wie wir 46 Therapeutenstunden/Woche ersetzt bekommen!"
...Akt 2: eine Heilerziehungspflegerin rief mich an: "sag mal, wie ist das eigentlich geregelt? Ich hab deinen Kollegen bei der Arbeit besucht und er hatte sieben Bewohner gleichzeitig in Behandlung. Ich habe mich 'ne geschlagene Dreiviertelstunde mit dem Typ unterhalten, mir gingen fast die Themen aus, und er hat die Leute nicht ein einziges Mal angeguckt. Aber als ich meine Jacke angezogen und die Stiefel neu geschnürt hab und was man sonst so macht wenn man nicht zu auffällig gaffen will hat er gefragt ob ich nicht gerade die Behandlung bestätigen würde. Wir haben uns nie über die Details unterhalten, aber 7x KG-ZNS in weniger als 60 Minuten ist arg knapp, oder?"
...Akt 3: eine andere HEP rief mich an, sie bräuchte Rat zu einer Bewohnerin (läuft mit 45°-Beugung der OSG, 90°-Beugung der Knie und 90°-Beugung übers Becken und während des laufens guckt sie zu den Knien). KG klar indiziert, wenn ihr mich fragt ;)
Die HEP ruft also bei der Ärztin an um KG-Bedarf anzumelden, MFA meldet zurück: "ich hab doch gerade erst eine VO ausgestellt, die bekommt seit 27 Monaten KG bei <meinem Lieblingskollegen>"
Die HEP ruft den Kollegen an, ob er noch Kapazitäten hätte um diese Bewohnerin zu behandeln: "nee, sorry, ich bin absolut ausgebucht. Aber ich melde mich wenn ich Luft habe."
...die HEP hat die VO dann direkt aus der Arztpraxis geholt; der Kollege solle sich bitte auf der Gruppe melden um sie ausgehändigt zu bekommen. Ist nie geschehen, aber er hat in der Arztpraxis Druck gemacht das er die VO dringend neu ausgestellt braucht weil er sie wohl verlegt habe...
...Akt 4: ein Bewohner stürzt und ruft mich direkt an, er habe eine gebrochene Schulter und wolle unbedingt von mir und nicht von meinem Kollegen behandelt werden. Der Kollege bekommt Wind davon und schaltet die Heimleitung ein, ich dürfe auf keinen Fall Bewohner dieses Heimes behandeln. Schlussendlich unterliegt er in seinem eigenen 16 Augen-Gespräch: die Bewohner haben nach wie vor freie Therapeutenwahl, wenn jemand so klar seine Termine selbst vereinbart braucht die Heimleitung gerichtsfeste Gründe um zu intervenieren.
...Akt 5: HEPs einiger Wohngruppen haben mich angerufen weil sie gehört haben das ich wohl wieder in diesem Heim tätig bin; sie hätten einige Bewohner und Bewohnerinnen bei denen die Behandlung und Zusammenarbeit mit dem Kollegen ...fragwürdiger Natur... sei.
...Akt 6: aus gewöhnlich gut informierter Quelle habe ich erfahren, dass die AOK sich sehr dafür interessiert, wie die Versorgung der Bewohnerinnen dieses Heimes vonstatten geht. Von einer in die Situation eingeweihten Kollegin weiß ich, dass der Kollege sie gebeten hat zu bestätigen das sie seit nunmehr acht Jahren für ihn in diesem Heim tätig ist.
Ich wünsche euch allen von Herzen alles Gute und der Behandlungsbedarf ist groß genug das wir uns nicht in die Quere kommen brauchen wenn wir keinen Ärger suchen. Aber ... 7xKG-ZNS in 60min; jahrelang nie erbrachte Leistungen gegenüber der Ärztin als erbracht melden und den Mumm haben der Leistungsempfängerin zu erklären das sie gerade keinen Platz im Plan findet wenn ihr Behandlungsbedarf vom einschlägigen Fachpersonal akut festgestellt wird? Mein Mitleid hält sich in Grenzen...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kroetzi schrieb:
Hallo Papa, da bist du ja endlich. Ich hatte schon Sorge dass dir was zugestoßen sein könnte. Schön dass du wieder da bist.😉
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist beschrieben bei „ Therapieflächen für Mitarbeiter im Hausbesuch „:
„ für Mitarbeiter, die ausschließlich im Hausbesuch tätig sind, müssen keine zusätzliche Räume vorgehalten werden „
“Voraussetzung: die Hausbesuche werden im üblichen Einzugsgebiet der Praxis erbracht“
Einsatzbereich wird unterschiedlich definiert; in machen Quellen im Internet steht 3-5 km Umkreis, in anderen 10-15 km, so viel, wie die Krankenkasse übernimmt.
Deswegen war ich mir nicht sicher.
Und dann zum Mitarbeiter; wenn er nicht ausschließlich für die HBs angestellt ist, sieht die Sache wieder anders aus?!
und das kann alles im Heim um die Ecke nicht passieren?
Interessant, dass der Einsatz in einer Einrichtung etwas weiter entfernt gleich immer mit Mauschelei in Verbindung gebracht wird.
Evtl. passiert das ja auch, wenn direkt vor Ort es niemand nötig hatte, dort HB anzunehmen oder lausige Arbeit abgeliefert hat. Und wenn man dann, egal wie man an die Einrichtung gekommen ist, zuverlässig arbeitet und deshalb viele Patienten hat, soll das automatisch schlecht sein?
Gefällt mir
An der Stelle möchte ich an den Kollegen aus Thüringen erinnern, vor gut sechs Jahren "hier" in den aktuellen Meldungen, der etwas Ärger bekommen hat weil er an einer Verstorbenen erbrachte Leistungen abgerechnet hat. Und den dazugehörigen Hausarzt der über drei Monate weiterhin KG/HB verordnet hat obwohl er vom Tod der Patientin gewusst haben muss.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Die Geschichte sagt rein gar nichts über die Entfernung von der Praxis aus. Nur über die (hoffentlich. Also ... ich glaub an euch!) wenigen marodierenden Therapeutenraubritter; die Frage ist eher "wo kann der Boden fruchtbar für derlei Auswüchse sein?"
An der Stelle möchte ich an den Kollegen aus Thüringen erinnern, vor gut sechs Jahren "hier" in den aktuellen Meldungen, der etwas Ärger bekommen hat weil er an einer Verstorbenen erbrachte Leistungen abgerechnet hat. Und den dazugehörigen Hausarzt der über drei Monate weiterhin KG/HB verordnet hat obwohl er vom Tod der Patientin gewusst haben muss.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Herbert schrieb:
Das hat mehr mit unverschämter Blödheit zu tun als mit systemat. Betrug. So dämlich kann doch gar keiner sein, oder???
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Herbert schrieb:
Hey Papa,
und das kann alles im Heim um die Ecke nicht passieren?
Interessant, dass der Einsatz in einer Einrichtung etwas weiter entfernt gleich immer mit Mauschelei in Verbindung gebracht wird.
Evtl. passiert das ja auch, wenn direkt vor Ort es niemand nötig hatte, dort HB anzunehmen oder lausige Arbeit abgeliefert hat. Und wenn man dann, egal wie man an die Einrichtung gekommen ist, zuverlässig arbeitet und deshalb viele Patienten hat, soll das automatisch schlecht sein?
Teils ganz berufsfremde Geschäftführungen, die mit Therapie am Menschen aber so was von 0,0 zu tun haben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Herbert schrieb:
Dann will ich mal gar nicht von den fragwürdigen Mega-Praxis-Ketten anfangen, die fast in einer Art Franchiseunternehmen systematisch Gebiete abdecken und so versuchen, so das große Geld zu verdienen.
Teils ganz berufsfremde Geschäftführungen, die mit Therapie am Menschen aber so was von 0,0 zu tun haben.
Der Patient lebte aber auf seinem Grundstück am Stadtrand Berlin!
Genau 21,6 km pro Wegstrecke , die IKK schrieb mir damals das sei doch einzig mein Problem, okay, die IKK und deren Patienten waren schon immer auffällig damals .
Ich brach daraufhin die weiteren Therapien ab und empfahl Ihn sich einen Brandenburger Therapeuten zu suchen.
Nebenbei dieser Pat. war ein ostdeutscher Millionär ( Fleischermeister) mit Apoplex!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Norbert Meyer schrieb:
Nach meiner Berechnung einer Fahrstrecke im HB ergaben sich bei den Preisen Hin u. Rückfahrt nur für 3,2 km.
Der Patient lebte aber auf seinem Grundstück am Stadtrand Berlin!
Genau 21,6 km pro Wegstrecke , die IKK schrieb mir damals das sei doch einzig mein Problem, okay, die IKK und deren Patienten waren schon immer auffällig damals .
Ich brach daraufhin die weiteren Therapien ab und empfahl Ihn sich einen Brandenburger Therapeuten zu suchen.
Nebenbei dieser Pat. war ein ostdeutscher Millionär ( Fleischermeister) mit Apoplex!
Mein Profilbild bearbeiten