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Ich bin am Donnerstag Vormittag nach Hause gegangen weil mir nicht gut war. Bekomme ich diesen Tag bezahlt oder nur die Stunden die ich gearbeitet habe?
Bin nicht zum Arzt und am Freitag wieder zur Arbeit.
Schon mal schönes Wochenende!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich bin am Donnerstag Vormittag nach Hause gegangen weil mir nicht gut war. Bekomme ich diesen Tag bezahlt oder nur die Stunden die ich gearbeitet habe?
Bin nicht zum Arzt und am Freitag wieder zur Arbeit.
Schon mal schönes Wochenende!
Formal steht dir für den Entzug der vereinbarten Arbeitsleistung keine Gegenleistung zu, es hängt also sehr viel davon ab, was dein Arbeitgeber im Allgemeinen von dir hält - jemandem den ich behalten will zahle ich auch mal 'nen halben Tag extra, jemand der mir eher auf die Nerven geht hat damit eine gute Vorlage geliefert um dem rechtskonformen Nachdruck zu verleihen ;)
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Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung ___braucht___ also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP Lohn FG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe).
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tom1350 schrieb:
Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung ___braucht___ also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP Lohn FG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe).
Kommt ganz darauf an, was du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast (hast du nichts vereinbart ist "jetzt" die Gelegenheit zur Nachverhandlung).
Formal steht dir für den Entzug der vereinbarten Arbeitsleistung keine Gegenleistung zu, es hängt also sehr viel davon ab, was dein Arbeitgeber im Allgemeinen von dir hält - jemandem den ich behalten will zahle ich auch mal 'nen halben Tag extra, jemand der mir eher auf die Nerven geht hat damit eine gute Vorlage geliefert um dem rechtskonformen Nachdruck zu verleihen ;)
Hääää?!?!
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RoFo schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 25.10.19 20:29:
Kommt ganz darauf an, was du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast (hast du nichts vereinbart ist "jetzt" die Gelegenheit zur Nachverhandlung).
Formal steht dir für den Entzug der vereinbarten Arbeitsleistung keine Gegenleistung zu, es hängt also sehr viel davon ab, was dein Arbeitgeber im Allgemeinen von dir hält - jemandem den ich behalten will zahle ich auch mal 'nen halben Tag extra, jemand der mir eher auf die Nerven geht hat damit eine gute Vorlage geliefert um dem rechtskonformen Nachdruck zu verleihen ;)
Hääää?!?!
Die Krankenkassen haben zum 1.7.2010 die Erstattung für Teiltage gestrichen mit der Begründung, dass die Entgeldfortzahlung erst ab dem ersten vollen Krankheitstag gezahlt würde, da keine Zahlungspflicht seitens des AG bestünde und sie somit auch keine U1 für den AG zahlen müssen.
Dass es anders gelebt wird finde ich in Ordnung. Abgesehen davon macht man sich als AG keine Freunde, wenn man auf sein Recht pocht ( abgesehen von der Fairness).
Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Anteilige Krank-Tage fallen nicht unter §3EntgFG und es wäre somit für einen AG okay, die Stunden, die der AN früher geht als Minusstunden zu werten.
Die Krankenkassen haben zum 1.7.2010 die Erstattung für Teiltage gestrichen mit der Begründung, dass die Entgeldfortzahlung erst ab dem ersten vollen Krankheitstag gezahlt würde, da keine Zahlungspflicht seitens des AG bestünde und sie somit auch keine U1 für den AG zahlen müssen.
Dass es anders gelebt wird finde ich in Ordnung. Abgesehen davon macht man sich als AG keine Freunde, wenn man auf sein Recht pocht ( abgesehen von der Fairness).
Grüße
Monika
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Papa Alpaka schrieb:
Kommt ganz darauf an, was du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast (hast du nichts vereinbart ist "jetzt" die Gelegenheit zur Nachverhandlung).
Formal steht dir für den Entzug der vereinbarten Arbeitsleistung keine Gegenleistung zu, es hängt also sehr viel davon ab, was dein Arbeitgeber im Allgemeinen von dir hält - jemandem den ich behalten will zahle ich auch mal 'nen halben Tag extra, jemand der mir eher auf die Nerven geht hat damit eine gute Vorlage geliefert um dem rechtskonformen Nachdruck zu verleihen ;)
Hallo!
Ich bin am Donnerstag Vormittag nach Hause gegangen weil mir nicht gut war. Bekomme ich diesen Tag bezahlt oder nur die Stunden die ich gearbeitet habe?
Bin nicht zum Arzt und am Freitag wieder zur Arbeit.
Schon mal schönes Wochenende!
Wenn du AN bist bekommst du auch dein Gehalt weiter. Nennt sich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
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Lohnfortzahlung kann sein wenn dein AG z.b. erst eine Krankmeldung ab dem 3 Tag möchte.
Ansonsten Gespräch mit dem AG suchen.
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weiß56 schrieb:
AT was steht in deinem Arbeitsvertrag für den Krankeitsfall?
Lohnfortzahlung kann sein wenn dein AG z.b. erst eine Krankmeldung ab dem 3 Tag möchte.
Ansonsten Gespräch mit dem AG suchen.
Chef könnte sagen, der Ausfall sind Minusstunden und geht zu Lasten des AN's. So weit klar.
Wäre aber nicht der Fall, wenn der AN nicht nach Hause, sondern zum Arzt geht und eine Krankschreibung holt?
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Sarah Gerbert schrieb:
Ich verstehe das richtig: Der Mitarbeiter geht arbeiten. Stellt fest, das es aufgrund von Krankheit nicht mehr geht und geht nach Hause. Kommt am nächsten Tag wieder zum arbeiten.
Chef könnte sagen, der Ausfall sind Minusstunden und geht zu Lasten des AN's. So weit klar.
Wäre aber nicht der Fall, wenn der AN nicht nach Hause, sondern zum Arzt geht und eine Krankschreibung holt?
Ein Lohnfortzahlungsanspruch besteht erst ab dem ersten vollen Tag AU.
Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Nein, auch dann kann der AG sagen, dass es Minusstunden sind.
Ein Lohnfortzahlungsanspruch besteht erst ab dem ersten vollen Tag AU.
Grüße
Monika
Ich gehe natürlich von einem soliden AN aus. Der es mit arbeiten probiert, obwohl er spürt, das etwas im Anflug ist. Was dann auch eintritt. Und dann dafür ''gefühlt bestraft'' wird.
Die klare Folge ist doch dann, immer sofort daheim zu bleiben und eine Krankschreibung zu holen.
Das kann nicht im längerfristigen Interesse eines AGs sein.
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Sarah Gerbert schrieb:
Was ich, auch wenn es rechtens ist, für sehr gefährlich halte.
Ich gehe natürlich von einem soliden AN aus. Der es mit arbeiten probiert, obwohl er spürt, das etwas im Anflug ist. Was dann auch eintritt. Und dann dafür ''gefühlt bestraft'' wird.
Die klare Folge ist doch dann, immer sofort daheim zu bleiben und eine Krankschreibung zu holen.
Das kann nicht im längerfristigen Interesse eines AGs sein.
In der Praxis wird es in kleineren Betrieben meistens nicht eingefordert und das ist auch gut so.
Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Es steht jedem AG frei, sein Recht einzufordern und sich in Zukunft dadurch selber ins Fleisch zu schneiden.
In der Praxis wird es in kleineren Betrieben meistens nicht eingefordert und das ist auch gut so.
Grüße
Monika
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JRK schrieb:
Genau deswegen arbeitet man ganz oder teilweise als FM. Und übernimmt damit die Verantwortung und Risiko für Krankheit, weil es im Angestelltenverhältnis in unserem Bereich zu solchen entwürdigenden Diskussionen kommen kann. Da geht es dann um 50-100 Euro hin oder her. Sorry. Ohne mich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, für alle die nachgedacht und geantwortet haben!!!
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.10.19 20:02:
Hallo!
Ich bin am Donnerstag Vormittag nach Hause gegangen weil mir nicht gut war. Bekomme ich diesen Tag bezahlt oder nur die Stunden die ich gearbeitet habe?
Bin nicht zum Arzt und am Freitag wieder zur Arbeit.
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Wenn du AN bist bekommst du auch dein Gehalt weiter. Nennt sich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Hieße dann im Umkehrschluß, bei Erstattung hätte MA dann die Std. vor dem heimgehen als Üstd., oder?
Da ist der Kulanz-Weg meiner Vorredner der beste. Den Tag als gearbeitet bezahlen und gut.
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Neuling schrieb:
Gab es nicht mal als AG die Möglichkeit, bei Krh. MA >3 Tage ohne Krankenschein die Umlage zu bekommen? Als entbürokratisierende Maßnahme.
Hieße dann im Umkehrschluß, bei Erstattung hätte MA dann die Std. vor dem heimgehen als Üstd., oder?
Da ist der Kulanz-Weg meiner Vorredner der beste. Den Tag als gearbeitet bezahlen und gut.
Warum sollte ich also diesen Tag vom Gehalt abziehen, wenn dann bekomme ich ihn über die Umlage wieder rein. Aber Krankheit vom Lohn abziehen geht ja gar nicht!!!! :scream:
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Warum sollte ich also diesen Tag vom Gehalt abziehen, wenn dann bekomme ich ihn über die Umlage wieder rein. Aber Krankheit vom Lohn abziehen geht ja gar nicht!!!! :scream:
Nur dummerweise gibt es U1 erst ab den nächsten Tag ( s. meinen ersten Post ). Aber egal. Deshalb meine ich ja auch im Scherz, dass es Überstunden sind.
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tom1350 schrieb:
idefix- schrieb am 29.10.19 14:21:
Warum sollte ich also diesen Tag vom Gehalt abziehen, wenn dann bekomme ich ihn über die Umlage wieder rein. Aber Krankheit vom Lohn abziehen geht ja gar nicht!!!! :scream:
Nur dummerweise gibt es U1 erst ab den nächsten Tag ( s. meinen ersten Post ). Aber egal. Deshalb meine ich ja auch im Scherz, dass es Überstunden sind.
...Tag vom Lohn abziehen, geht gar nicht..stimme Dir zu 100% zu;
...kriege ich über die Umlage wieder rein...stimmt leider so nicht. Werde in meinem Lohnbüro explizit gefragt, ob der AN den ganzen Tag der Arbeit fern geblieben sei, ansonsten gibt es für diesen angebrochenen Tag seit Jahren kein Geld von den kranken Kassen.
Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo Idefix,
...Tag vom Lohn abziehen, geht gar nicht..stimme Dir zu 100% zu;
...kriege ich über die Umlage wieder rein...stimmt leider so nicht. Werde in meinem Lohnbüro explizit gefragt, ob der AN den ganzen Tag der Arbeit fern geblieben sei, ansonsten gibt es für diesen angebrochenen Tag seit Jahren kein Geld von den kranken Kassen.
Grüße
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idefix- schrieb:
Wenn mein MA krank ist , ist er krank. Hatten wir erst letzte Woche. Kollegin kam wie ein Milchkaffe in die Arbeit, fühlte sich nicht gut, es geht grad Magen-Darm um, meine Frau war einen Tag vorher krank. wir haben die Kollegin um 10.oo Uhr heimgeschickt sich auskurieren.
Warum sollte ich also diesen Tag vom Gehalt abziehen, wenn dann bekomme ich ihn über die Umlage wieder rein. Aber Krankheit vom Lohn abziehen geht ja gar nicht!!!! :scream:
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