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Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
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kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
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Potential!
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Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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ich behandel einen Patienten als Hausbesuch und da dieser Pat. sehr schwer zu handeln ist (Bett kann nicht ganz runtergefahren werden, Rollstuhl ist suboptimal,das läßt sich laut Ehefrau auch nicht ändern), habe ich meiner Chefin gesagt, dass ich ihn nur im Bett behandeln kann, weil ich es trotz mehrfacher Versuche und verschiedenen Techniken körperlich nicht hinbekomme in den Rolli zu setzen.
Meine Chefin meint, ich soll einfach so lange üben, bis ich es schaffe. Nun ist mir der Patient schon mehrmals fast zwischen Bett und Rollstuhl gefallen und ich konnte ihn nur mit Hilfe seiner auch köperlich eingeschränkte Ehefrau wieder ins Bett bugsieren. Nun hat der Pat natürlich schon Angst , wenn er mich sieht.
Auch ich fühle mich nicht wohl dabei, habe anschließend immer ziemliche Rückenschmerzen und habe mehrfach meiner Chefin klargemacht, dass ich den Patienten so nicht behandeln kann. Sie ignoriert meine Bedenken und schickt mich immer wieder hin.
Nun meine Frage: was ist, wenn dem Pat. tatsächlich mal was passiert? Bin ich dafür haftbar, obwohl ich mehrfach betont habe, dass ich die Behandlung weder für Pat. noch für mich optimal durchführen kann.
Und nein, ich möchte nicht kündigen, denn eigentlich bin ich schon lange in der Praxis und komme sonst mit allen Patienten und meistens auch mit der Chefin klar.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich behandel einen Patienten als Hausbesuch und da dieser Pat. sehr schwer zu handeln ist (Bett kann nicht ganz runtergefahren werden, Rollstuhl ist suboptimal,das läßt sich laut Ehefrau auch nicht ändern), habe ich meiner Chefin gesagt, dass ich ihn nur im Bett behandeln kann, weil ich es trotz mehrfacher Versuche und verschiedenen Techniken körperlich nicht hinbekomme in den Rolli zu setzen.
Meine Chefin meint, ich soll einfach so lange üben, bis ich es schaffe. Nun ist mir der Patient schon mehrmals fast zwischen Bett und Rollstuhl gefallen und ich konnte ihn nur mit Hilfe seiner auch köperlich eingeschränkte Ehefrau wieder ins Bett bugsieren. Nun hat der Pat natürlich schon Angst , wenn er mich sieht.
Auch ich fühle mich nicht wohl dabei, habe anschließend immer ziemliche Rückenschmerzen und habe mehrfach meiner Chefin klargemacht, dass ich den Patienten so nicht behandeln kann. Sie ignoriert meine Bedenken und schickt mich immer wieder hin.
Nun meine Frage: was ist, wenn dem Pat. tatsächlich mal was passiert? Bin ich dafür haftbar, obwohl ich mehrfach betont habe, dass ich die Behandlung weder für Pat. noch für mich optimal durchführen kann.
Und nein, ich möchte nicht kündigen, denn eigentlich bin ich schon lange in der Praxis und komme sonst mit allen Patienten und meistens auch mit der Chefin klar.
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Inche schrieb:
Versichert bist Du .Frag doch deine Chefin ob si mal mit zu dem HB geht um sich selbst ein Bild von der Behandlungssituation zu machen. Eigenschutz deiner seits hat Vorrang. Daher besser im Bett behandeln oder zu zweit das umsetzen
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kvet schrieb:
An deiner Stelle würde ich die Therapie, und deine Ansprüche an dir, herunterfahren, und nur noch Dinge tun, die für dich und dem Patienten sicher sind. Behandle doch nur noch im Bett, und denke bitte an deinen Rücken. Stelle bitte immer deine Gesundheit vor dem Wohl des Patienten. Solche Körper intensiven Behandlungsmethoden dankt dir kein Mensch, und erst recht nicht deine Chefin.
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Dream13 schrieb:
Wenn etwas passiert bist du versichert. Dennoch würde ich an deiner Stelle nur das machen was du dir zutraust! Wenn der Patient schon Angst hat wenn er dich sieht kann die Therapie eh nicht effektiv sein.... Gib ihm und dir Vertrauen und behandel so wie du es kannst und für richtig hältst. Du hast es mit deiner Chefin mehrfach angesprochen und gut. Immer deine eigenen Grenzen einhalten!
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C.Zimmermann schrieb:
Hallo, Deine Chefin hat die Pflicht zu reagieren ! Die BWG würde nicht amüsiert sein, wenn sich aus dieser Situation eine Unfall für Dich entwickeln würde und ihre Berufshaftpflichtversicherung hinterfragt mit Sicherheit sehr genau wenn der Patient zu Schaden kommt. Abgesehen davon dass es für das praxisinterne Vertrauensverhältnis nicht förderlich ist.
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Leni C. schrieb:
Bin selber PI . Mein Rat an dich : mach nur das , was du selber körperlich schaffst . Sicherheit geht sowohl für den Patienten als auch für dich vor . Wenn der Transfer nicht schaffbar ist , behandel ihn im Bett oder mach einen Termin aus , wenn du ihn im Rollstuhl / Sitzen behandeln willst , wenn er rausgesetzt wurde ( Pflegedienst ) . Denn umsonst wird er den Rolli ja nicht da stehen haben , ohne ihn zu benutzen . Und deine Chefin sollte wirklich im Notfall , wenn sie damit nicht einverstanden wäre , selber mal mitfahren und dir vormachen " wie es geht " . Wenn mir meine MA sagen , daß gewisse Dinge bei einem HB nicht funktionieren weiß ich , daß das so ist und respektiere ihre Vorgehensweise.
dann rutscht der Patient nicht zwischen Bett und RS
und der Patient kann angstfrei rüberrutschen und sogar
durch Stützen mithelfen.
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chipchap schrieb:
Lass den Hausarzt ein Rutschbrett als Transferhilfe verordnen..
dann rutscht der Patient nicht zwischen Bett und RS
und der Patient kann angstfrei rüberrutschen und sogar
durch Stützen mithelfen.
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klar schickt die Chefin dich hin, solange es ihr Kohle bringt - Mach krank wegen Rückenschmerzen !
Ich habe versehentlich für 484 ein hilfreich gegeben, der ja bekanntlich solche Spacko-Vorschläge gut findet.
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Wonderwoman schrieb:
Libell schrieb am 21.10.15 16:56:
klar schickt die Chefin dich hin, solange es ihr Kohle bringt - Mach krank wegen Rückenschmerzen !
Ich habe versehentlich für 484 ein hilfreich gegeben, der ja bekanntlich solche Spacko-Vorschläge gut findet.
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kvet schrieb:
Solange der Arbeitgeber trotz wiederholter Ansprache des Problemes nicht reagiert, hat der Arbeitnehmer gar keine andere Möglichkeit als sich krank zu schreiben. Denn die eigene Gesundheit steht über alles.
Solange der Arbeitgeber trotz wiederholter Ansprache des Problemes nicht reagiert, hat der Arbeitnehmer gar keine andere Möglichkeit als sich krank zu schreiben. Denn die eigene Gesundheit steht über alles.
Ich liebe solche dümmlichen Beiträge. :thumbsdown:
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Wonderwoman schrieb:
kvet schrieb am 21.10.15 21:10:
Solange der Arbeitgeber trotz wiederholter Ansprache des Problemes nicht reagiert, hat der Arbeitnehmer gar keine andere Möglichkeit als sich krank zu schreiben. Denn die eigene Gesundheit steht über alles.
Ich liebe solche dümmlichen Beiträge. :thumbsdown:
Sobald ein Therapeut im HB ganz allein am Patienten arbeitet, gibt im allgemeinen der Patient die Grenze des Möglichen oder auch mal der Therapeut. Man geht selbstverständlich nur soweit, wie Patient und Therapeut noch sinnvoll und auf gar keinen Fall gesundheitsgefährdent miteinander arbeiten können.
Wenn es für den Patienten nicht reicht und der Chef sich stur stellt, dann ist das kein Grund, über seine Grenzen zu gehen oder krank zu feiern.
Was habt ihr denn gelernt??
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ich kann gar nicht nachvollziehen, wo hier das Problem sein soll?
Sobald ein Therapeut im HB ganz allein am Patienten arbeitet, gibt im allgemeinen der Patient die Grenze des Möglichen oder auch mal der Therapeut. Man geht selbstverständlich nur soweit, wie Patient und Therapeut noch sinnvoll und auf gar keinen Fall gesundheitsgefährdent miteinander arbeiten können.
Wenn es für den Patienten nicht reicht und der Chef sich stur stellt, dann ist das kein Grund, über seine Grenzen zu gehen oder krank zu feiern.
Was habt ihr denn gelernt??
klar schickt die Chefin dich hin, solange es ihr Kohle bringt - Mach krank wegen Rückenschmerzen !
Solange der Arbeitgeber trotz wiederholter Ansprache des Problemes nicht reagiert, hat der Arbeitnehmer gar keine andere Möglichkeit als sich krank zu schreiben. Denn die eigene Gesundheit steht über alles.
Dann meldet bitte auch eurer GKV das ihr einen Sozialversicherungsbetrug begeht. Auch wenn du, kvet, anscheinend von Frau Merkel gelernt hast das "alternativlos" ein Argument sei gibt es für den geschilderten Fall, wie für so ziemlich jeden Kleinkram [einzig ein Diebstahl im Wert von €0,018 nach 19 Jahren tadelloser Betriebszugehörigkeit wurde vom Arbeitsgericht Siegen für irrelevant erklärt; eine landesarbeitsgerichtliche Entscheidung steht noch aus], eine Regelung mit Gesetzeskraft.
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.
In diesem Sinne kann ich Anonymus nur raten die Situation zu dokumentieren [ggf. Fotos mit Einverständniserklärung aller abgebildeten] und arbeitsrechtliche Schritte des Chefs abzuwarten. Was nicht geht, geht nicht - bis zum Beweis des Gegenteils, den der Chef gerne persönlich antreten kann :)
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Papa Alpaka schrieb:
Libell schrieb am 21.10.15 16:56:
kvet schrieb am 21.10.15 21:10:
BGB §275 - Ausschluss der Leistungspflicht
klar schickt die Chefin dich hin, solange es ihr Kohle bringt - Mach krank wegen Rückenschmerzen !
Solange der Arbeitgeber trotz wiederholter Ansprache des Problemes nicht reagiert, hat der Arbeitnehmer gar keine andere Möglichkeit als sich krank zu schreiben. Denn die eigene Gesundheit steht über alles.
Dann meldet bitte auch eurer GKV das ihr einen Sozialversicherungsbetrug begeht. Auch wenn du, kvet, anscheinend von Frau Merkel gelernt hast das "alternativlos" ein Argument sei gibt es für den geschilderten Fall, wie für so ziemlich jeden Kleinkram [einzig ein Diebstahl im Wert von €0,018 nach 19 Jahren tadelloser Betriebszugehörigkeit wurde vom Arbeitsgericht Siegen für irrelevant erklärt; eine landesarbeitsgerichtliche Entscheidung steht noch aus], eine Regelung mit Gesetzeskraft.
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.
In diesem Sinne kann ich Anonymus nur raten die Situation zu dokumentieren [ggf. Fotos mit Einverständniserklärung aller abgebildeten] und arbeitsrechtliche Schritte des Chefs abzuwarten. Was nicht geht, geht nicht - bis zum Beweis des Gegenteils, den der Chef gerne persönlich antreten kann :)
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Libell schrieb:
klar schickt die Chefin dich hin, solange es ihr Kohle bringt - Mach krank wegen Rückenschmerzen !
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