Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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Im prinzip sind wir Physiotherapeuten ja Mehrwertssteuerbefreit, können keinen Vorsteuerabzug machen.
Müssen wir dennoch alle Wirtschaftsgüter als Nettobetrag, sprich ohne Mehrwertssteuer absetzen ? Oder gilt das nur für Unternehmen die selber Mehrwertssteuer ausweisen ?
Danke für Info.
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Gert Winsa schrieb:
Da ich meine Steuererklärung in Zukunft komplett ohne Steuerberater machen will hat sich eine Frage aufgetan.
Im prinzip sind wir Physiotherapeuten ja Mehrwertssteuerbefreit, können keinen Vorsteuerabzug machen.
Müssen wir dennoch alle Wirtschaftsgüter als Nettobetrag, sprich ohne Mehrwertssteuer absetzen ? Oder gilt das nur für Unternehmen die selber Mehrwertssteuer ausweisen ?
Danke für Info.
Verbindliche Auskunft gibt dir dein Finanzamt, ist in diesem Sinne auch zur Auskunft verpflichtet da deine Frage nicht "Wie senke ich meine Steuerlast?" sondern "Wie sind meine Bücher zu führen?" ist ;)
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Wichtig: Es zählt der Netto-Anschaffungspreis. Das gilt auch für Kleinunternehmer, die keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Nebenkosten für Transport und Versicherung zählen zum Anschaffungspreis hinzu.
Quelle: GWG - Aktuelle Grenzen und Praxistipps (Stand: 2018)
Ich finde im Netz nichts spezielles für "Betriebe", Selbstständige etc. die aus Prinzip nicht der Umsatzsteuer unterworfen sind, wie z.b. Physios. Jedoch heißt es im obigen Zitat, dass auch Betriebe die keinen Vorsteuerabzug machen den Nettobetrag angeben müssen. Daher bin ich in der Folgelogik davon ausgegangen dass dies auch für Physios gilt.
Wie sicher bist du dir mit deiner Aussage ??
Ich werde aber auch beim FA direkt anfragen.
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Gert Winsa schrieb:
Danke für die Info, ich bin auch davon ausgegangen dass es so ist, mich hatte nur dieser Eintrag bei meiner Recherche Iritiert:
Wichtig: Es zählt der Netto-Anschaffungspreis. Das gilt auch für Kleinunternehmer, die keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Nebenkosten für Transport und Versicherung zählen zum Anschaffungspreis hinzu.
Quelle: GWG - Aktuelle Grenzen und Praxistipps (Stand: 2018)
Ich finde im Netz nichts spezielles für "Betriebe", Selbstständige etc. die aus Prinzip nicht der Umsatzsteuer unterworfen sind, wie z.b. Physios. Jedoch heißt es im obigen Zitat, dass auch Betriebe die keinen Vorsteuerabzug machen den Nettobetrag angeben müssen. Daher bin ich in der Folgelogik davon ausgegangen dass dies auch für Physios gilt.
Wie sicher bist du dir mit deiner Aussage ??
Ich werde aber auch beim FA direkt anfragen.
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Papa Alpaka schrieb:
Danke der Nachfrage, EStG §6 Abs. 2 benennt ausdrücklich "vermindert um den enthaltenen Vorsteuerbetrag" als Kriterium für die Entscheidung "geringwertig oder nicht".
da wir Physios nichts mit Umsatzsteuer am Hut haben: Gaaaaanz sicher verbuchen wir GWG - wie auch alles andere - mit dem Bruttopreis.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo Gert,
da wir Physios nichts mit Umsatzsteuer am Hut haben: Gaaaaanz sicher verbuchen wir GWG - wie auch alles andere - mit dem Bruttopreis.
Gruß von Monique
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Gert Winsa schrieb:
Hat das Finanzamt heute auch bestätigt. Danke für die Infos.
Laptop (ausser Apfels) ist da drin.
FG
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nele69 schrieb:
GwG z. Zt. im Jahr der Anschaffung absetzbar bis 800,00 € netto, also für uns bis brutto 952,00 € Anschaffungswert.
Laptop (ausser Apfels) ist da drin.
FG
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Papa Alpaka schrieb:
Wir sind, sofern wir uns nicht in den nichtumsatzsteuerbefreiten Bereich begeben haben von den umsatzsteuerrechtlichen Buchhaltungspflichten befreit, d.h. "egal wo" setzen wir immer den Bruttopreis inkl. Umsatzsteuer an.
Verbindliche Auskunft gibt dir dein Finanzamt, ist in diesem Sinne auch zur Auskunft verpflichtet da deine Frage nicht "Wie senke ich meine Steuerlast?" sondern "Wie sind meine Bücher zu führen?" ist ;)
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