Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
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öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
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kann mir einer von Euch sagen, wie rechtlich gesehen ein Gutschein auszusehen bzw. was alles drauf stehen muss/sollte??
Speziell geht es hier darum, ob auf dem Gutschein der Geldwert eingetragen werden muss oder ob es reicht das die Art und Anzahl der Wellnessbehandlung aufgeführt ist oder beides??
Grund hierfür ist, das die meisten Kunden die Gutscheine kaufen, nicht möchten das der Betrag draufsteht, wenn man aber im Fachgeschäft (sei es nun Online oder ganz klassisch im Laden) Gutscheinvordrucke erstehen möchte, diese immer so aussehen, das der Geldwert einzutragen ist.
Danke schonmal
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sandra klein 1 schrieb:
Hallo Forengemeinde,
kann mir einer von Euch sagen, wie rechtlich gesehen ein Gutschein auszusehen bzw. was alles drauf stehen muss/sollte??
Speziell geht es hier darum, ob auf dem Gutschein der Geldwert eingetragen werden muss oder ob es reicht das die Art und Anzahl der Wellnessbehandlung aufgeführt ist oder beides??
Grund hierfür ist, das die meisten Kunden die Gutscheine kaufen, nicht möchten das der Betrag draufsteht, wenn man aber im Fachgeschäft (sei es nun Online oder ganz klassisch im Laden) Gutscheinvordrucke erstehen möchte, diese immer so aussehen, das der Geldwert einzutragen ist.
Danke schonmal
also z.B. 2x Massage oder anderes.Datum und deine Unterschrift mit Stempel.
Mehr braucht es nicht.
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gabriele639 schrieb:
Und wichtig: In der Buchhaltung unter umsatzsteuerpflichtige Leistungen als Verkauf mit genauem Betrag eintragen. :blush: Frohe Ostern!
gabriele639 schrieb:
> Und wichtig: In der Buchhaltung unter umsatzsteuerpflichtige
> Leistungen als Verkauf mit genauem Betrag eintragen. :blush: Frohe
> Ostern!
>
Auf keinen Fall. Weist man die Umsatzsteuer aus, ist sie auch abzuführen, unabhängig davon, ob man am Ende des Steuerjahres die Kleingewerberegel anwenden kann oder nicht.
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Physiotherapeutin-Mann schrieb:
gabriele639 schrieb:
> Und wichtig: In der Buchhaltung unter umsatzsteuerpflichtige
> Leistungen als Verkauf mit genauem Betrag eintragen. :blush: Frohe
> Ostern!
>
Auf keinen Fall. Weist man die Umsatzsteuer aus, ist sie auch abzuführen, unabhängig davon, ob man am Ende des Steuerjahres die Kleingewerberegel anwenden kann oder nicht.
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gabriele639 schrieb:
Hatte mich wohl etwas mißverständlich ausgedrückt. Ich meinte mit meiner Anmerkung nur, dass die Einnahmen aus Gutscheinen (wie auch andere derartige Leistungen) in einer extra "Spalte" gebucht werden sollten, nicht unter den "normalen Einnahmen". Etwa unter "Wellness"...z.B. . Danke für Deine Anmerkung, jetzt ist`s für Sandra etwas aufschlussreicher. Frohe Ostern! :blush:
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sandra klein 1 schrieb:
Danke euch. :sunglasses:
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wastl3 schrieb:
Wieviel verlangt ihr pro Minute Massage?
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sandra klein 1 schrieb:
Das kommt aufs Bundesland an - in Brandenburg 15 Euro/20 min.!
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wastl3 schrieb:
Massiert ihr dann auch die volle Zeit bei einer 20min Taktung, wenn auch Fango gewünscht wird, natürlich nicht inclusive?.
Wenn man einen Gutschein über einen Betrag ausstellt, also keine Umsatzsteuer, erst bei Einlösung wird diese Fällig!
Wenn man einen Gutschein über Massage ausstellt, kann man den gleich mit Umsatzsteuer verbuchen, muss aber nicht draufgeschrieben werden, da kleinbetragsrechnung. UNd wie ein Vorredner schon sagt, stehts drauf MUSS es abgeführt werden.
Wir schreiben einen Gutscheinnummer (damit wir den zurückverfolgen können) und einen Betrag drauf.
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TheStonie schrieb:
Gutscheine sind erstmal Umsatzsteuerfrei, solange die Gegenleistung nicht feststeht, dann ist es wie ein Zahlungsmittel zu behandeln.
Wenn man einen Gutschein über einen Betrag ausstellt, also keine Umsatzsteuer, erst bei Einlösung wird diese Fällig!
Wenn man einen Gutschein über Massage ausstellt, kann man den gleich mit Umsatzsteuer verbuchen, muss aber nicht draufgeschrieben werden, da kleinbetragsrechnung. UNd wie ein Vorredner schon sagt, stehts drauf MUSS es abgeführt werden.
Wir schreiben einen Gutscheinnummer (damit wir den zurückverfolgen können) und einen Betrag drauf.
Ich verkaufe meine Massage zum Preis den ich vorgebe und nicht zu dem der mir vorgegeben wird!
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don schrieb:
Wieso bitte kommt das aufs BL an??? :unamused:
Ich verkaufe meine Massage zum Preis den ich vorgebe und nicht zu dem der mir vorgegeben wird!
Kommt doch kein Schwein mehr zur privaten Massage wenn man horrende Preise Verlangt!
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sandra klein 1 schrieb:
Ganz einfach - wir sind hier im Osten, dazu "dörflich" gelegen... da kannst du nicht den gleichen Preis verlangen wie viele andere im "Westen"... Die Menschen hier verdienen leider immernoch weniger ...
Kommt doch kein Schwein mehr zur privaten Massage wenn man horrende Preise Verlangt!
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eim schrieb:
Also ich hab immer die Behandlungen /Verwendungen eingetragen und das reicht auch
also z.B. 2x Massage oder anderes.Datum und deine Unterschrift mit Stempel.
Mehr braucht es nicht.
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