Wir suchen 2 Kolleg*innen mit
Visionen und Spaß an
Weiterentwicklung.Wir bieten
Erfahrung und Offenheit. Egal, ob
du neu bist im Beruf und nach der
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Unsere Praxis liegt im Nordwesten
von Frankfurt, ist gut an den
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besprechen wir nach deinem Bedarf.
Melde dich gerne bei uns per Mail
oder telefonisch, damit wir uns
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Habe einen befristeten Vertrag gehabt der Ende des Jahres auslief.
Dann zum ersten Januar wieder einen neuen Vertrag alles so wie gehabt.
Nur jetzt plötzlich wieder zwei Wochen Kündigungsfrist statt vier Wochen.
Ist das zulässig dass ich praktisch wieder kurzfristig gekündig werden kann?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
Habe einen befristeten Vertrag gehabt der Ende des Jahres auslief.
Dann zum ersten Januar wieder einen neuen Vertrag alles so wie gehabt.
Nur jetzt plötzlich wieder zwei Wochen Kündigungsfrist statt vier Wochen.
Ist das zulässig dass ich praktisch wieder kurzfristig gekündig werden kann?
:blush:
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crz schrieb:
... nicht Unterschreiben und ohne Vertrag und Arbeit dastehen...guter Plan!!!
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RoFo schrieb:
Wenn du länger als 6 Monate dort schon gearbeitet hast, dann würde ich diesen Vertrag nicht unterschreiben.
:blush:
Könnte es sein das jemand zu faul war die Klausel aus der Vorlage zu streichen?
(passiert v.a. in größeren Unternehmen wo der Chef nur sagen braucht "Geben Sie dem mal einen Arbeitsvertrag" - einer meiner Chefs stellte dann beim unterzeichnen des Vertrages fest das die Klausel ohnehin ungültig sei da ich schon 3 Jahre im Betrieb war...)
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Papa Alpaka schrieb:
Sollte es soweit kommen würde die Kündigung vom nächsten Arbeitsgericht gekippt.
Könnte es sein das jemand zu faul war die Klausel aus der Vorlage zu streichen?
(passiert v.a. in größeren Unternehmen wo der Chef nur sagen braucht "Geben Sie dem mal einen Arbeitsvertrag" - einer meiner Chefs stellte dann beim unterzeichnen des Vertrages fest das die Klausel ohnehin ungültig sei da ich schon 3 Jahre im Betrieb war...)
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
nein.
mfg hgb :blush:
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Shakespeare schrieb:
Eine Probezeit ist nicht abhängig von einzelnen Verträgen sondern bezieht sich auf einen Arbeitgeber der mit dieser Zeit überprüfen soll, ob es mit dem Mitarbeiter passt. Ist also am Beginn des Arbeitsverhältnisses eine PZ vereinbart, so bleibt es auch bei dieser einen Probezeit, unabhängig wie oft ein befristeter Vertrag ggf. verlängert wird. Nach Ende der PZ gelten die im Vertrag festgelegten "normalen" Kündigungsfristen, die allerdings die gesetzlichen KF (in den ersten 3 Jahren, 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats) nicht unterschreiten dürfen. Verträge die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, sind nicht als ganzes aber in den Teilen nichtig wo sie rechtswidrig sind. Alles klar? Gruß S.
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