Wir, der Verband für
Physiotherapie e.V., Landesgruppe
Bayern (VPT Bayern), würden gern
unser Team vergrößern und suchen
für 30 Stunden/Woche auf diesem
Weg eine motivierte Verstärkung
u.A. im Bereich Fort- und
Weiterbildungen an unserem Standort
am Arabellapark.
Der VPT ist ein Heilmittelverband
für Physiotherapeuten, Masseure
und med. Bademeister. U.a. beraten
wir unsere Mitglieder, bieten Fort-
und Weiterbildungsveranstaltungen
an und suchen ab sofort oder
später Verstärkung (m/w...
Physiotherapie e.V., Landesgruppe
Bayern (VPT Bayern), würden gern
unser Team vergrößern und suchen
für 30 Stunden/Woche auf diesem
Weg eine motivierte Verstärkung
u.A. im Bereich Fort- und
Weiterbildungen an unserem Standort
am Arabellapark.
Der VPT ist ein Heilmittelverband
für Physiotherapeuten, Masseure
und med. Bademeister. U.a. beraten
wir unsere Mitglieder, bieten Fort-
und Weiterbildungsveranstaltungen
an und suchen ab sofort oder
später Verstärkung (m/w...
Wie sieht es rechtlich aus:GKV-Patient mit Kassenrezept Privat zu behandeln. Also Kassenpraxis gibt Kassenzulassung ab, Pat. will weiterhin
behandelt werden (mit Kassenrezept) . Praxis behandelt nach Rezept und stellt eine private Rechnung. Pat. wird aufgeklärt, das er
eventuell keine Rückerstattung von der Kasse bekommt, oder aber nur den gesetzlichen Anteil.Muß Pat. vorher mit Kasse klären.
Grüße KaBa :tired_face:
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KaBa schrieb:
Hallo;
Wie sieht es rechtlich aus:GKV-Patient mit Kassenrezept Privat zu behandeln. Also Kassenpraxis gibt Kassenzulassung ab, Pat. will weiterhin
behandelt werden (mit Kassenrezept) . Praxis behandelt nach Rezept und stellt eine private Rechnung. Pat. wird aufgeklärt, das er
eventuell keine Rückerstattung von der Kasse bekommt, oder aber nur den gesetzlichen Anteil.Muß Pat. vorher mit Kasse klären.
Grüße KaBa :tired_face:
LG
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limone schrieb:
sorry, hab falsche gepostet
LG
.
Damit hast du doch Deine Frage schon beantwortet.
Du kannst behandeln, der Patient honoriert Dich gem. eurer Vereinbarung und kümmert sich selbst um die Erstattung.
Dieses sollte er vorab klären, da die Kasse nicht verpflichtet ist ihm die Kosten zumind. den GKV-Preis zu erstatten.
Kann er dieses jedoch gut genug begründen, kann (muss aber nicht) die Kasse mit ihm eine Einzelfallregelung treffen.
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Shakespeare schrieb:
"Muß Pat. vorher mit Kasse klären"
.
Damit hast du doch Deine Frage schon beantwortet.
Du kannst behandeln, der Patient honoriert Dich gem. eurer Vereinbarung und kümmert sich selbst um die Erstattung.
Dieses sollte er vorab klären, da die Kasse nicht verpflichtet ist ihm die Kosten zumind. den GKV-Preis zu erstatten.
Kann er dieses jedoch gut genug begründen, kann (muss aber nicht) die Kasse mit ihm eine Einzelfallregelung treffen.
Grüße KaBa
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KaBa schrieb:
Danke Shakespeare, dann ist es legal auch Krankheitsbilder als Therapeut zu behandeln (mit Rezept)
Grüße KaBa
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morpheus-06 schrieb:
Der Patient bekommt keine Rückerstattung, außer er ändert seinen GKV Vertrag in die komplette Kostenerstattung. Das kannst deinen Patienten ehrlich sagen, dann bleiben sie weg. Warum hängst du so an deinen Kassenpatis wenn du die Zulassung zurückgeben willst?
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Tempelritter schrieb:
Hatte letztes Jahr eine Patienten die in meine Praxis gewechselt war, die ist komplett auf ihren Kosten sitzen geblieben. Da hatte der Inhaber auch die Zulassung gekündigt und auf Rechnung weitere GKV Rezepte angenommen.
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