Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
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Autobahn....
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Diese B...
Ich bin Physiotherapeutin in Anstellung und habe noch zusätzlich einen festen Minijob.
Jetzt habe ich eine neue Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, in der ein Leistungspunkt eine "selbständige Nebentätigkeit" bis zu einem Umsatz von 12000,- € pro Jahr noch mit abdeckt. Voraussetzung: es besteht keine "Pflicht für eine Berufshaftpflicht" in der ausgeübten Tätigkeit.
Ich konnte bei meinen Recherchen leider nur sicher rausfinden, dass "Praxisinhaber und Freiberufler mit Kassenzulassung" verpflichtet sind eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Ich habe aber Interesse nur zusätzlich zu meinen beiden Festanstellungen ab und zu ein Privatrezept abzurechnen, würde somit sicher nicht über die 12000,-€ kommen.
Leider konnte mir mein Berater bei der Allianz (wo meine Privathaftpflichtversicherung ist) nichts klares dazu sagen... 🤔
Ich will jetzt nicht unnötig noch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, wenn ich vielleicht doch schon über meine PrivateHaftpflich abgesichert wäre...
Vielleicht kennt sich hier jemand aus?
Vielen Dank schon im Voraus
Herzliche Grüße
Kaja
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hgb schrieb:
Hallo Kaja, die beruflichen Risiken bei Tätigkeit für einen AG sind mit dessen Berufshaftpflicht (BH) abgedeckt, für Deine geschilderten Nebentätigkeiten, die die Grenze bei Deiner Privathaftpflicht (PH) nicht überschreiten, benötigts Du also keine eigene BH. mfg hgbblush
Ich bin Physiotherapeutin in Anstellung und habe noch zusätzlich einen festen Minijob.
Jetzt habe ich eine neue Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, in der ein Leistungspunkt eine "selbständige Nebentätigkeit" bis zu einem Umsatz von 12000,- € pro Jahr noch mit abdeckt. Voraussetzung: es besteht keine "Pflicht für eine Berufshaftpflicht" in der ausgeübten Tätigkeit.
Ich konnte bei meinen Recherchen leider nur sicher rausfinden, dass "Praxisinhaber und Freiberufler mit Kassenzulassung" verpflichtet sind eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Ich habe aber Interesse nur zusätzlich zu meinen beiden Festanstellungen ab und zu ein Privatrezept abzurechnen, würde somit sicher nicht über die 12000,-€ kommen.
Leider konnte mir mein Berater bei der Allianz (wo meine Privathaftpflichtversicherung ist) nichts klares dazu sagen... 🤔
Ich will jetzt nicht unnötig noch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, wenn ich vielleicht doch schon über meine PrivateHaftpflich abgesichert wäre...
Vielleicht kennt sich hier jemand aus?
Vielen Dank schon im Voraus
Herzliche Grüße
Kaja
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die neue schrieb:
KaSa schrieb am 23.04.2023 20:32 Uhr:Hallo in die Runde,
hmmm... wie und wo willst Du das tun? Dir ist aber schon klar, dass das "ab und zu ein Privatrezept abzurechnen" eine selbständige Tätigkeit ist, die Du anmelden musst, oder?
Ich bin Physiotherapeutin in Anstellung und habe noch zusätzlich einen festen Minijob.
Jetzt habe ich eine neue Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, in der ein Leistungspunkt eine "selbständige Nebentätigkeit" bis zu einem Umsatz von 12000,- € pro Jahr noch mit abdeckt. Voraussetzung: es besteht keine "Pflicht für eine Berufshaftpflicht" in der ausgeübten Tätigkeit.
Ich konnte bei meinen Recherchen leider nur sicher rausfinden, dass "Praxisinhaber und Freiberufler mit Kassenzulassung" verpflichtet sind eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Ich habe aber Interesse nur zusätzlich zu meinen beiden Festanstellungen ab und zu ein Privatrezept abzurechnen, würde somit sicher nicht über die 12000,-€ kommen.
Leider konnte mir mein Berater bei der Allianz (wo meine Privathaftpflichtversicherung ist) nichts klares dazu sagen... 🤔
Ich will jetzt nicht unnötig noch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, wenn ich vielleicht doch schon über meine PrivateHaftpflich abgesichert wäre...
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Herzliche Grüße
Kaja
Deswegen fände ich es ja super, wenn das mit meiner Privathaftpflicht abgedeckt wäre, sonst rentiert es sich ja kaum so wenig dazuzuarbeiten... ich hätte einen Hausbesuchspatienten, den ich so behandeln könnte, somit würde ich ca alle 2 Monate Rechnung stellen, daher "ab und zu" Und wenn ich gemeldet bin (was soweit ich weiß keine Zusatzkosten bedeutet, oder bin ich da falsch informiert?), bräuchte ich da eben noch eine Rechtschutzversicherung, wenn die aber mit meiner Privaten schon gedeckt wäre, würde es sich für mich eher rentieren.
Und dann muss ich die Einnahme in der Steuererklärung noch angeben.
Zumindest dachte ich das bisher. Bin um jede Korrektur und detaillierte Info dankbar! 🙏🏼
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KaSa schrieb:
@die neue ja klar, oder gibt es da eine Mindesteinnahmegrenze?
Deswegen fände ich es ja super, wenn das mit meiner Privathaftpflicht abgedeckt wäre, sonst rentiert es sich ja kaum so wenig dazuzuarbeiten... ich hätte einen Hausbesuchspatienten, den ich so behandeln könnte, somit würde ich ca alle 2 Monate Rechnung stellen, daher "ab und zu" Und wenn ich gemeldet bin (was soweit ich weiß keine Zusatzkosten bedeutet, oder bin ich da falsch informiert?), bräuchte ich da eben noch eine Rechtschutzversicherung, wenn die aber mit meiner Privaten schon gedeckt wäre, würde es sich für mich eher rentieren.
Und dann muss ich die Einnahme in der Steuererklärung noch angeben.
Zumindest dachte ich das bisher. Bin um jede Korrektur und detaillierte Info dankbar! 🙏🏼
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KaSa schrieb:
@hgb vielen Dank!
Leider konnte mir mein Berater bei der Allianz (wo meine Privathaftpflichtversicherung ist) nichts klares dazu sagen... 🤔
Ich will jetzt nicht unnötig noch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, wenn ich vielleicht doch schon über meine PrivateHaftpflich abgesichert wäre...
Vielleicht kennt sich hier jemand aus?
Vielen Dank schon im Voraus
Herzliche Grüße
Kaja
Da hast du schon deine Antwort: beschreibe dein Vorhaben (mit Briefkopf und viel Platz für die Unterschrift kriegst du locker 'ne halbe DIN A4-Seite voll) und bitte um eine konkrete Aussage: "mitversichert oder zusätzlich zu versichern?"
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Papa Alpaka schrieb:
KaSa schrieb am 23.04.2023 20:32 Uhr:
Leider konnte mir mein Berater bei der Allianz (wo meine Privathaftpflichtversicherung ist) nichts klares dazu sagen... 🤔
Ich will jetzt nicht unnötig noch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, wenn ich vielleicht doch schon über meine PrivateHaftpflich abgesichert wäre...
Vielleicht kennt sich hier jemand aus?
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Herzliche Grüße
Kaja
Da hast du schon deine Antwort: beschreibe dein Vorhaben (mit Briefkopf und viel Platz für die Unterschrift kriegst du locker 'ne halbe DIN A4-Seite voll) und bitte um eine konkrete Aussage: "mitversichert oder zusätzlich zu versichern?"
Was wird die Privathaftpflicht machen? Richtig: "wir sind gar nicht zuständig, von uns hat Ihnen niemand erzählt das sei mitversichert."
Dann sieh mal zu, wie du €250.000 zusammenbekommst...
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Papa Alpaka schrieb:
Abesehen davon würde ich dir ohnehin dringend raten, das Risiko ausdrücklich absichern zu lassen - stell dir vor, du machst jemanden kaputt. Die einfache Frakturbehandlung kostet leicht €25.000; wird es komplizierter in der Versorgung sind €250.000 nix.
Was wird die Privathaftpflicht machen? Richtig: "wir sind gar nicht zuständig, von uns hat Ihnen niemand erzählt das sei mitversichert."
Dann sieh mal zu, wie du €250.000 zusammenbekommst...
Jetzt lass aber mal die Kirche im Dorf!
Wie behandelst du denn??
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Eva schrieb:
@Papa Alpaka ..."stell dir vor, du machst jemanden kaputt"...
Jetzt lass aber mal die Kirche im Dorf!
Wie behandelst du denn??
Eine angerissene Achillessehne ist unter meiner Anleitung komplett gerissen. Das sie angerissen war wusste vorher keiner 🤷♂️
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Papa Alpaka schrieb:
Das Szenario der Haftpflichtversicherung ist halt "etwas geht kaputt wo du dafür verantwortlich warst, dass es nicht kaputt geht".
Eine angerissene Achillessehne ist unter meiner Anleitung komplett gerissen. Das sie angerissen war wusste vorher keiner 🤷♂️
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Eva schrieb:
@Papa Alpaka Das lag aus meiner Sicht aber nicht in deinem Verantwortungsbereich. Die Achillessehne wäre wahrscheinlich auch beim Einkaufen oder Staubsaugen gerissen.
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Eva schrieb:
@Papa Alpaka Anbei: Hat es richtig geknallt, so wie man sich erzählt?
Die Haftpflichtversicherung hat sich drum gekümmert, dass ich nicht haftpflichtig geworden bin.
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Papa Alpaka schrieb:
@Eva nein, es war eher das Geräusch und Gefühl von reißendem Krepppapier in einem Gefrierbeutel.
Die Haftpflichtversicherung hat sich drum gekümmert, dass ich nicht haftpflichtig geworden bin.
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Problem beschreiben
KaSa schrieb:
Hallo in die Runde,
Ich bin Physiotherapeutin in Anstellung und habe noch zusätzlich einen festen Minijob.
Jetzt habe ich eine neue Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, in der ein Leistungspunkt eine "selbständige Nebentätigkeit" bis zu einem Umsatz von 12000,- € pro Jahr noch mit abdeckt. Voraussetzung: es besteht keine "Pflicht für eine Berufshaftpflicht" in der ausgeübten Tätigkeit.
Ich konnte bei meinen Recherchen leider nur sicher rausfinden, dass "Praxisinhaber und Freiberufler mit Kassenzulassung" verpflichtet sind eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Ich habe aber Interesse nur zusätzlich zu meinen beiden Festanstellungen ab und zu ein Privatrezept abzurechnen, würde somit sicher nicht über die 12000,-€ kommen.
Leider konnte mir mein Berater bei der Allianz (wo meine Privathaftpflichtversicherung ist) nichts klares dazu sagen... 🤔
Ich will jetzt nicht unnötig noch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, wenn ich vielleicht doch schon über meine PrivateHaftpflich abgesichert wäre...
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Vielen Dank schon im Voraus
Herzliche Grüße
Kaja
Es geht doch um das Risiko und nicht um die Menge der Behandlungen.
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hgb schrieb:
nur in der vollen Selbstständigkeit, als Ang. nicht, da die BH über den AG läuft! mfg hgb
Klar, als Angestellte. Aber KaSa will doch selbstständig nebenbei arbeiten. Und da macht doch die Menge an Patienten keinen Unterschied.
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pt ani schrieb:
@hgb
Klar, als Angestellte. Aber KaSa will doch selbstständig nebenbei arbeiten. Und da macht doch die Menge an Patienten keinen Unterschied.
.. doch, das hat sie doch beschrieben. Es ist die Sache der Vers., was sie für den Beitrag alles abdecken wollen! Deswegen sollte man vergleichen und nicht nur "an der Haustür" abschließen. mfg hgbblush
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hgb schrieb:
@pt ani
.. doch, das hat sie doch beschrieben. Es ist die Sache der Vers., was sie für den Beitrag alles abdecken wollen! Deswegen sollte man vergleichen und nicht nur "an der Haustür" abschließen. mfg hgbblush
Vielleicht liest Du das anders.
Ich bin hier raus.
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pt ani schrieb:
@hgb Ich meinte, dass für den Physio die Haftpflicht zwingend ist. Und das schloss sich im Eingangspost bei der Versicherung ja aus.
Vielleicht liest Du das anders.
Ich bin hier raus.
>>Jetzt habe ich eine neue Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, in der ein Leistungspunkt eine "selbständige Nebentätigkeit" bis zu einem Umsatz von 12000,- € pro Jahr noch mit abdeckt.<< , die Berufshaftpflicht zahlt Kaja's AG. Es gibt keine zwingende Koppelung PT und eigene BH! Auch bei den Ärzten etc nicht. Haftpflicht ist ein rechtlicher Begriff und das regeln die Juristen bzw. die Versicherer.
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hgb schrieb:
@pt ani
>>Jetzt habe ich eine neue Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, in der ein Leistungspunkt eine "selbständige Nebentätigkeit" bis zu einem Umsatz von 12000,- € pro Jahr noch mit abdeckt.<< , die Berufshaftpflicht zahlt Kaja's AG. Es gibt keine zwingende Koppelung PT und eigene BH! Auch bei den Ärzten etc nicht. Haftpflicht ist ein rechtlicher Begriff und das regeln die Juristen bzw. die Versicherer.
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pt ani schrieb:
@hgb Unter Deinem zitierten Satz solltest Du weiterlesen sweat_smile
... das habe ich getan. Eine Pflicht besteht über den AG odedr bei kpl. Selbstständigkeit. Wenn die AG-Vers. auch private Nebentätigkeiten abdeckt, wäre es so eine Pflichtversicherung. So ist aber der Nebenerwerb. Schau in Deine Berufsurkunde, ob Du dort etwas zur BH findest!
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hgb schrieb:
@pt ani
... das habe ich getan. Eine Pflicht besteht über den AG odedr bei kpl. Selbstständigkeit. Wenn die AG-Vers. auch private Nebentätigkeiten abdeckt, wäre es so eine Pflichtversicherung. So ist aber der Nebenerwerb. Schau in Deine Berufsurkunde, ob Du dort etwas zur BH findest!
Sowas steht nicht in der Berufsurkunde, hgb wink.
Aber nun musste ich noch mal googeln und es ist so, dass für alle die Pflicht besteht, wenn GKV-Patienten behandelt werden. Über privat Versicherte habe ich nichts gefunden, da ist es wohl nur sinnvoll aber freigestellt.
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pt ani schrieb:
@hgb
Sowas steht nicht in der Berufsurkunde, hgb wink.
Aber nun musste ich noch mal googeln und es ist so, dass für alle die Pflicht besteht, wenn GKV-Patienten behandelt werden. Über privat Versicherte habe ich nichts gefunden, da ist es wohl nur sinnvoll aber freigestellt.
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hgb schrieb:
@pt ani ..GKV-Pat können nicht im Nebenerwerb zu Lasten der GKV behandelt werden.
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KaSa schrieb:
@pt ani ja, genau, das habe ich auch genauso gefunden und will eben sicher wissen, ob es bei Privaten eben nur "empfohlen" ist, weil dann sollte es ja über die Private abgedeckt sein...
Die Frage ist ja, ob ich, wenn ich Privat-Pat behandle, neben meiner Festanstellungen (also nicht im Auftag meiner AG!), verpflichtet eine BH zu haben. Ich konnte nur bzgl. GkV-Patienten eine klare Aussage finden, zu Privat-Patienten finde ich nirgends eine klare Aussage...
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KaSa schrieb:
@hgb ich will ja keine GKV-Pat behandeln.
Die Frage ist ja, ob ich, wenn ich Privat-Pat behandle, neben meiner Festanstellungen (also nicht im Auftag meiner AG!), verpflichtet eine BH zu haben. Ich konnte nur bzgl. GkV-Patienten eine klare Aussage finden, zu Privat-Patienten finde ich nirgends eine klare Aussage...
1.)Eigentlich sollte ein Versicherungsvertreter so etwas beantworten können.Bei so einem der das nicht weiss würd ich keinen Vertrag machen wollen.
2.) Die Berufshaftpflicht besagt in ihrem Namen nach ja schon dass sie für den Beruf verpflichten ist und ausserdem hat Papa es ja schon beschrieben was passieren kann und darum wenn es nicht soviel mehr kostet würd ich sie abschließen.
3.) Meine Berufshaftpflicht orientiert sich allerdings NICHT nach meinem Verdienst sondern wie hoch ich die Versicherungsprämie abschließe und meine Privathaftpflicht ist da mit drin.
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eim schrieb:
@KaSa
1.)Eigentlich sollte ein Versicherungsvertreter so etwas beantworten können.Bei so einem der das nicht weiss würd ich keinen Vertrag machen wollen.
2.) Die Berufshaftpflicht besagt in ihrem Namen nach ja schon dass sie für den Beruf verpflichten ist und ausserdem hat Papa es ja schon beschrieben was passieren kann und darum wenn es nicht soviel mehr kostet würd ich sie abschließen.
3.) Meine Berufshaftpflicht orientiert sich allerdings NICHT nach meinem Verdienst sondern wie hoch ich die Versicherungsprämie abschließe und meine Privathaftpflicht ist da mit drin.
.. wenn Deine Privathaftpflicht Nebentätigkeiten versichert bis in die gen. Höhe, dann ist das ausreichend. Es geht um die Versicherung, nicht um den Beruf! Du kannst das gern bei der Vers. nachfragen, laß es Dir schriftlich geben und Du kannst ruhig schlafen.
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hgb schrieb:
@KaSa
.. wenn Deine Privathaftpflicht Nebentätigkeiten versichert bis in die gen. Höhe, dann ist das ausreichend. Es geht um die Versicherung, nicht um den Beruf! Du kannst das gern bei der Vers. nachfragen, laß es Dir schriftlich geben und Du kannst ruhig schlafen.
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pt ani schrieb:
@hgb Habe ich auch nicht behauptet thinking_face. Darum geht es doch auch nicht, lies mal die Frage der TE.
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Problem beschreiben
pt ani schrieb:
Hat man denn als Physio nicht die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung? Damit würde die private HPV doch rausfallen..
Es geht doch um das Risiko und nicht um die Menge der Behandlungen.
Mit der Zeit wirst Du nebenberuflich selbstständig eh immer mehr machen, da es sich finanziell so richtig lohnt. Egal ob als FM im HB oder privat. Zudem zahlst Du keine KK solange Deine Anstellung Dein wirtschaftlicher Mittelpunkt ist. Die 90 Euro sind ein Klacks.
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Problem beschreiben
Physiokobold01 schrieb:
DEVK 90 Euro im Jahr. Steuerlich voll absetzbar. Dann hast Du Ruhe und fertig.
Mit der Zeit wirst Du nebenberuflich selbstständig eh immer mehr machen, da es sich finanziell so richtig lohnt. Egal ob als FM im HB oder privat. Zudem zahlst Du keine KK solange Deine Anstellung Dein wirtschaftlicher Mittelpunkt ist. Die 90 Euro sind ein Klacks.
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