- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Wie sieht es eigentlich mit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht aus, wenn die Praxis als GmbH geführt? Hat da jemand Erfahrung?
LG, Uli
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UliBulli schrieb:
Hallo zusammen!
Wie sieht es eigentlich mit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht aus, wenn die Praxis als GmbH geführt? Hat da jemand Erfahrung?
LG, Uli
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LG, Uli
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UliBulli schrieb:
Okay, wenn ich z.B. der Geschäftsführer der GmbH bin und gleichzeitig die einzige Person mit Festanstellung dort, kann ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen - habe ich das richtig verstanden?
LG, Uli
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McMiki schrieb:
Wieso solltest du?
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Papa Alpaka schrieb:
In dieser Konstellation rennst du in eben die Probleme die im DRV-Merkblatt "Scheinselbstständigkeit" (V0028?) beschrieben werden ;)
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UliBulli schrieb:
Eigentlich nicht, denn eine GmbH genauso so wie UG kann per se nicht scheinselbständig sein.
Wenn du Allein- oder Hauptgesellschafter, bzw. Gesellschaftsbeschlüsse blockieren kannst, dann bist du erstmal SV-frei, weil du als Selbständig eingestuft bist. Jetzt ist nur die Frage, ob du für die RV auch als Physio Pflichtversichert bist, ohne Arbeitnehmer.
Bist du Angestellter GF und nicht Gesellschafter, dann bist du Pflichtversichert.
Solche Sachen aber am Besten mit dem Steuerberater besprechen, der sollte dich darüber informieren können.
Also 1. StB fragen
2. Statusfeststellungsverfahren bei der DRV machen
3. Bescheid abwarten.
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TheStonie schrieb:
Bist du Gesellschafter in der GmbH? Dann solltest du ein Statusfeststellungverfahren durchlaufen (sollte eigentlich automatisch angefordert werden, da das bei der Anmeldung notwendig ist)
Wenn du Allein- oder Hauptgesellschafter, bzw. Gesellschaftsbeschlüsse blockieren kannst, dann bist du erstmal SV-frei, weil du als Selbständig eingestuft bist. Jetzt ist nur die Frage, ob du für die RV auch als Physio Pflichtversichert bist, ohne Arbeitnehmer.
Bist du Angestellter GF und nicht Gesellschafter, dann bist du Pflichtversichert.
Solche Sachen aber am Besten mit dem Steuerberater besprechen, der sollte dich darüber informieren können.
Also 1. StB fragen
2. Statusfeststellungsverfahren bei der DRV machen
3. Bescheid abwarten.
Die Erlöse der Physiotherapie werden vermutlich nur etwa 30% der Gesamtleistung ausmachen.
Ich spreche das mit dem Steuerberater mal durch - danke Euch für die Tipps.
LG, Uli
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UliBulli schrieb:
Jau, bin angestellter GF und gleichzeitig Gesellschafter (100% Anteile).
Die Erlöse der Physiotherapie werden vermutlich nur etwa 30% der Gesamtleistung ausmachen.
Ich spreche das mit dem Steuerberater mal durch - danke Euch für die Tipps.
LG, Uli
Eigentlich nicht, denn eine GmbH genauso so wie UG kann per se nicht scheinselbständig sein.
Dazu Merkblatt V0028 der DRV:
(z. B. AG, SE, GmbH, UG- haftungsbeschränkt -), schließt dies ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zum Auftraggeber grundsätzlich aus. Ist der Auftragnehmer eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft, GbR), schließt dies ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zum Auftraggeber im Regelfall ebenfalls aus. Hier kann sich im Einzelfall jedoch eine andere Beurteilung ergeben. Dies gilt ebenso, sofern es sich bei dem Auftragnehmer um eine Ein-Personen-Gesellschaft (z. B. Ein-Personen-GmbH bzw. Ein-Personen-Limited) handelt. Wenn der Antragsteller Gesellschafter-Geschäftsführer, Fremdgeschäftsführer oder mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH oder Geschäftsführer einer Familien-GmbH ist und der Status in dieser Tätigkeit geklärt werden soll, sind vollständige ergänzende Angaben auf dem Vordruck C0032 unbedingt erforderlich.
...das soll nun nicht heißen das ich persönlich dein Vorhaben nicht gut heiße ;)
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Papa Alpaka schrieb:
UliBulli schrieb am 6.2.15 08:13:
1.3 Ist der Auftragnehmer eine Gesellschaft in Form einer juristischen Person
Eigentlich nicht, denn eine GmbH genauso so wie UG kann per se nicht scheinselbständig sein.
Dazu Merkblatt V0028 der DRV:
(z. B. AG, SE, GmbH, UG- haftungsbeschränkt -), schließt dies ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zum Auftraggeber grundsätzlich aus. Ist der Auftragnehmer eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft, GbR), schließt dies ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zum Auftraggeber im Regelfall ebenfalls aus. Hier kann sich im Einzelfall jedoch eine andere Beurteilung ergeben. Dies gilt ebenso, sofern es sich bei dem Auftragnehmer um eine Ein-Personen-Gesellschaft (z. B. Ein-Personen-GmbH bzw. Ein-Personen-Limited) handelt. Wenn der Antragsteller Gesellschafter-Geschäftsführer, Fremdgeschäftsführer oder mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH oder Geschäftsführer einer Familien-GmbH ist und der Status in dieser Tätigkeit geklärt werden soll, sind vollständige ergänzende Angaben auf dem Vordruck C0032 unbedingt erforderlich.
...das soll nun nicht heißen das ich persönlich dein Vorhaben nicht gut heiße ;)
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UliBulli schrieb:
Okay, das ist auf jeden Fall interessent. Lasse ich prüfen.
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silvia43 schrieb:
Wieviel Angestellte oder Minijobbler brauche ich in einer Gbr um rentenvers.frei zu sein?
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morpheus-06 schrieb:
min. 2 Minijobber die zusammen über 450€ verdienen oder min 1 sozialversicherungspflichtigen AN.
Auch wenn du nicht die Mehrheit hast kannst du als fachliche Leitung entsprechend befreit sein. Da du die Mehrheit hast wird die Prüfung in jedem Fall ergeben das du nicht SV-Pflichtig bist.
Grundsätzlich würde ich mir überlegen warum ich befreit sein möchte. Ein wichtiger Grund könnte sein wenn du bereits einen SV pflichtigen Job hast.
Ist das nicht der Fall würde ich mir das sehr gut überlegen. Ich bin nach 15 Jahren SV Befreiung gerne wieder im sozialen System eingebunden und zahle auch gern dafür.
Wenn der therapeutische Bereich nur ca. 30% deiner Umsätze ausmacht, wird je nach FA, es in den anderen Bereichen kompliziert. Stichwort Steuerfreie Einnahmen/Umsätze.
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Jessica Herwig schrieb:
Meine Praxis ist ebenfalls eine GmbH.
Auch wenn du nicht die Mehrheit hast kannst du als fachliche Leitung entsprechend befreit sein. Da du die Mehrheit hast wird die Prüfung in jedem Fall ergeben das du nicht SV-Pflichtig bist.
Grundsätzlich würde ich mir überlegen warum ich befreit sein möchte. Ein wichtiger Grund könnte sein wenn du bereits einen SV pflichtigen Job hast.
Ist das nicht der Fall würde ich mir das sehr gut überlegen. Ich bin nach 15 Jahren SV Befreiung gerne wieder im sozialen System eingebunden und zahle auch gern dafür.
Wenn der therapeutische Bereich nur ca. 30% deiner Umsätze ausmacht, wird je nach FA, es in den anderen Bereichen kompliziert. Stichwort Steuerfreie Einnahmen/Umsätze.
LG, Uli
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UliBulli schrieb:
Okay, danke Dir für die Info.
LG, Uli
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Papa Alpaka schrieb:
Jeder Angestellte ist rentenversicherungspflichtig, die Geschäftsführer können sich ggf. befreien lassen.
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