Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
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Kann mir jemand sagen ob es stimmt, dass man gesetzlich rentenversichert sein muss wenn man in seiner eigenen Praxis keine Mitarbeiter mehr beschäftigt?
Auch wenn man privat versichert ist?
Wäre für fachkundige Antworten sehr denkbar.
Liebe Grüße!
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U-Gine schrieb:
Hallo an alle!
Kann mir jemand sagen ob es stimmt, dass man gesetzlich rentenversichert sein muss wenn man in seiner eigenen Praxis keine Mitarbeiter mehr beschäftigt?
Auch wenn man privat versichert ist?
Wäre für fachkundige Antworten sehr denkbar.
Liebe Grüße!
Ohne sozialversicherungspflichtige An oder AN die zusammen über 400€ verdienen fällt man wieder in die gesetzliche Pflicht einzuzahlen.
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U-Gine schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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die neue schrieb:
und warum gibst Du ein "nicht-hilfreich-Sternchen", wenn Morpheus Dir eine korrekte Antwort gegeben hat und Du Dich bedankst? :unamused:
U-Gine ist neu. Ich vermute mal, sie klickte "nicht hilfreich", weil sie den Inhalt der Antwort bedauerlich findet. Nichtsdestotrotz wird sie dankbar sein, zu wissen, wie sie dran ist. :wink:
Ich antworte deshalb, weil ich auch irritiert war und mir dies schließlich so logisch vorkam.
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Susulo schrieb:
@ die neue.
U-Gine ist neu. Ich vermute mal, sie klickte "nicht hilfreich", weil sie den Inhalt der Antwort bedauerlich findet. Nichtsdestotrotz wird sie dankbar sein, zu wissen, wie sie dran ist. :wink:
Ich antworte deshalb, weil ich auch irritiert war und mir dies schließlich so logisch vorkam.
zum Bewerten gekommen. Kann doch jedem einmal passieren.
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U-Gine schrieb:
Hey sorry, die Antwort war gut. Bin auf die falsche Taste
zum Bewerten gekommen. Kann doch jedem einmal passieren.
logopäden mit altzulassungen (selbst ohne MA) müssen wohl noch keine DRV zahlen...
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saloia schrieb:
die erste frage, die sich stellt, ist doch die nach der berufsgruppe..ich würde behaupten, das kommt -noch- darauf an..
logopäden mit altzulassungen (selbst ohne MA) müssen wohl noch keine DRV zahlen...
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Nordtiger schrieb:
Genau, so ist es. Gott sei Dank! Mal Glück gehabt. :sunglasses:
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morpheus-06 schrieb:
Das ist richtig und gibt es bei der DRV zum Nachlesen.
Ohne sozialversicherungspflichtige An oder AN die zusammen über 400€ verdienen fällt man wieder in die gesetzliche Pflicht einzuzahlen.
Wenn du genau auf Grund einer " über EUR 400- Arbeitnehmerversion " befreit warst/ bist, genau dieser Befreiungstatbestand wegfiele, dann wärst du wieder gesetzlich rv- pflichtig.
Mitunter es aber bei dir durchaus zu vielen anderen Situationen gekommen sein könnte und unter Umständen eine Befreiung vorliegen könnte.
Ist jedoch die " über 400- EUR Version " entfallen, bedürfte es bei gleicher Herbeischaffung nun der neuen " über 450 EUR Version ". Ausserdem liegt nunmehr grundsätzliche RV- Pflicht auch bei Minijobs an. Zwar kann vom Minijobber da ausdrücklich wegoptiert werden, Auswirkungen auf deine RV- Pflicht hat das aber nicht.
[bearbeitet am 05.03.13 15:42]
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webpt schrieb:
...ob es stimmt, dass man gesetzlich rentenversichert sein muss wenn man in seiner eigenen Praxis keine Mitarbeiter mehr beschäftigt?...
Wenn du genau auf Grund einer " über EUR 400- Arbeitnehmerversion " befreit warst/ bist, genau dieser Befreiungstatbestand wegfiele, dann wärst du wieder gesetzlich rv- pflichtig.
Mitunter es aber bei dir durchaus zu vielen anderen Situationen gekommen sein könnte und unter Umständen eine Befreiung vorliegen könnte.
Ist jedoch die " über 400- EUR Version " entfallen, bedürfte es bei gleicher Herbeischaffung nun der neuen " über 450 EUR Version ". Ausserdem liegt nunmehr grundsätzliche RV- Pflicht auch bei Minijobs an. Zwar kann vom Minijobber da ausdrücklich wegoptiert werden, Auswirkungen auf deine RV- Pflicht hat das aber nicht.
[bearbeitet am 05.03.13 15:42]
gruß
p.
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klaus Eberle schrieb:
...und warum musst du nun keine DRV-Beiträge mehr bezahlen ??
p.
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physio-fritze schrieb:
ich habe seit meiner selbstständigkeit nichts mehr gelöhnt. es wurd auch nie nachgefragt oder von mir verlangt. ich meine damals war es noch freiwillig.
p.
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morpheus-06 schrieb:
bis es zu einer Prüfung durch die DRV kommt, dann wird 4 Jahre rückwirkend abkassiert und der Sparstrumpf ist ruckzuck leer :flushed:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
That's it! Allerdings war er dann bisher durch seinen STB extrem schlecht beraten! :unamused:
Grüße...Gerry
...sogar noch bis zum entsprechenden Höchstsatz auch in der GKV....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 12.03.13 16:19]
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JürgenK schrieb:
:hushed: :frowning: :flushed: ...selbst 1971 war es schon eine Pflicht...und viel früher wirst Du ja wohl nicht angefangen haben???? oder doch :tired_face: :tired_face: :tired_face: :tired_face:
...sogar noch bis zum entsprechenden Höchstsatz auch in der GKV....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 12.03.13 16:19]
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physio-fritze schrieb:
ich bin seit 1996 selbstständig und zahle nach einigen ma, jetzt ohne, keine rv.
gruß
p.
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