Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
Ich bin in einer orthopädischen Praxis fest angestellt, übernehme dort halbtags den Telefondienst und den Rest der Zeit arbeite ich an der Anmeldung und in der Assistenz.
Nun darf/soll ich bei Privatpatienten die Massagen u Lymhdrainagen übernehmen (ich bin Masseurin!)-IN der Praxis.
Das soll ich selber abrechnen, heisst, die Patienten bekommen die RG von mir.
Das Rezept bekomme ich natürlich unter anderem auch vom Chef ausgestellt, er schickt mir quasi seine Patienten.
Geht das? Darf das?
Meine Steuerberaterin wusste nicht so recht, was darf und was nicht....ich bin jetzt unsicher und hoffe auf schnelle Hilfe...
:blush:
Vielen lieben Dank!!
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Problem beschreiben
lotte74 schrieb:
Hilfe......
Ich bin in einer orthopädischen Praxis fest angestellt, übernehme dort halbtags den Telefondienst und den Rest der Zeit arbeite ich an der Anmeldung und in der Assistenz.
Nun darf/soll ich bei Privatpatienten die Massagen u Lymhdrainagen übernehmen (ich bin Masseurin!)-IN der Praxis.
Das soll ich selber abrechnen, heisst, die Patienten bekommen die RG von mir.
Das Rezept bekomme ich natürlich unter anderem auch vom Chef ausgestellt, er schickt mir quasi seine Patienten.
Geht das? Darf das?
Meine Steuerberaterin wusste nicht so recht, was darf und was nicht....ich bin jetzt unsicher und hoffe auf schnelle Hilfe...
:blush:
Vielen lieben Dank!!
Es entsteht neben der Angestelltentätigkeit eine selbständige, das muss aber nicht unbedingt sein, es gibt auch andere Lösungen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Ein solches Modell ist legal, aber beide Steuerberater sollten sich zusammensetzen und die für beide günstigtse Form dabei wählen.
Es entsteht neben der Angestelltentätigkeit eine selbständige, das muss aber nicht unbedingt sein, es gibt auch andere Lösungen.
mfg hgb :wink:
Der Arzt muss (so weit ich weiß) den Patienten allerdings eine freie Therapeutenwahl ermöglichen. Er kann Dich empfehlen, darf aber die Ausstellung des Rezeptes nicht mit der Verpflichtung verknüpfen, nur von Dir behandelt zu werden.
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Eine solche Verpflichtung gibt es selbstverstänlich nicht. :point_up:
Ja, der Chef möchte mich dann zus. als freie Mitarbeiterin.
Was ist mit "Statusfeststellung beantragen" gemeint? :tired_face:
(ich komme mir gerade mächtig dumm vor....)
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lotte74 schrieb:
Danke, Wurdy. :blush:
Eine solche Verpflichtung gibt es selbstverstänlich nicht. :point_up:
Ja, der Chef möchte mich dann zus. als freie Mitarbeiterin.
Was ist mit "Statusfeststellung beantragen" gemeint? :tired_face:
(ich komme mir gerade mächtig dumm vor....)
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Wurdy schrieb:
Mit der Statusfeststellung hast Du von offizieller Stelle die Bestätigung, dass Du mit Deiner Tätigkeit nicht scheinselbständig bist. Das ist für die Sozialversicherungsbeiträge relevant und schützt Dich und Deine(n) Auftraggeber vor hohen (oft existenzgefährdenden) Nachzahlungen. Ist also immer anzuraten, wenn Du selbständige Tätigkeiten aufnimmst.
Hintergrund ist, dass die ML + Maasage für den Selbständigen Mass. besser vergütet wird als wenn der Arzt sie durch AN abgibt.
Dann kann über Miete oder proz. Beteilugung ttrotzdem abgezockt werden. Und vor lauter Begesiterung merkt es der AN erst, wenn die Kosten kommen.
Deswegen Klärung mit den Steuerberatern u. U. auch mit Anwalt, nicht dass Du später für Kosten der Eigenständigkeit aus dem Gehalt bezahltst.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
freie Mitarbeiterin - selbständige Masseurin - erlaubte Nebentätigkeit - reduzierte ang. Tätigkeit - Haftpflicht - u. a. Miete für + Personal - Meldung Gewerbe u. U. Gesundheitsamt.
Hintergrund ist, dass die ML + Maasage für den Selbständigen Mass. besser vergütet wird als wenn der Arzt sie durch AN abgibt.
Dann kann über Miete oder proz. Beteilugung ttrotzdem abgezockt werden. Und vor lauter Begesiterung merkt es der AN erst, wenn die Kosten kommen.
Deswegen Klärung mit den Steuerberatern u. U. auch mit Anwalt, nicht dass Du später für Kosten der Eigenständigkeit aus dem Gehalt bezahltst.
mfg hgb :wink:
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lotte74 schrieb:
Bei wem bzw wo beantragt man diese Statusfeststellung? :tired_face:
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SGBV schrieb:
hier: Deutsche Rentenversicherung - Vor der Rente - Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status
http://www.physio.de/forum/faq.php?f=18
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....lies auch bitte dies:
http://www.physio.de/forum/faq.php?f=18
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
wichtig bei der sogenannten Statusfeststellung ist auf jeden Fall die Praxisinhaberseite. Für den freien Mitarbeiter mag das noch einfach sein,Fall-
stricke gibt es für den Inhaber. So prüft die RV erst nach einem Jahr. Tja und
wenn aus irgendeinem Grund die freie Mitarbeit zu beanstanden ist, zahlt der
Inhaber rückwirkend bis zu 5 Jahren Sozialversicherungsbeiträge. Dabei ist es
unerheblich, ob das den Tatsachen entspricht. Es wird einfach eine grobe Schätzung vorgenommen. Ich nehme dementsprechend leider Abstand von freier Mitarbeit. So treibt uns die RV je nach Lust und Laune vor sich her, um weitere Beiträge zu kassieren.Ja Deutschland scheint arm zu sein und Alles geht den Bach hinunter ?!
Martin
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Martin Funder schrieb:
Hallo Leute,
wichtig bei der sogenannten Statusfeststellung ist auf jeden Fall die Praxisinhaberseite. Für den freien Mitarbeiter mag das noch einfach sein,Fall-
stricke gibt es für den Inhaber. So prüft die RV erst nach einem Jahr. Tja und
wenn aus irgendeinem Grund die freie Mitarbeit zu beanstanden ist, zahlt der
Inhaber rückwirkend bis zu 5 Jahren Sozialversicherungsbeiträge. Dabei ist es
unerheblich, ob das den Tatsachen entspricht. Es wird einfach eine grobe Schätzung vorgenommen. Ich nehme dementsprechend leider Abstand von freier Mitarbeit. So treibt uns die RV je nach Lust und Laune vor sich her, um weitere Beiträge zu kassieren.Ja Deutschland scheint arm zu sein und Alles geht den Bach hinunter ?!
Martin
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Wurdy schrieb:
Da spricht m.W. nichts dagegen. Du behandelst nur PP´s, somit keine räumlichen Rahmenbedingungen, die einzuhalten sind. Einzig die Sozialversicherung wäre vielleicht ein Fallstrick. Wollt ihr das als freie Mitarbeit behandeln? Dann solltest Du eine Statusfeststellung beantragen.
Der Arzt muss (so weit ich weiß) den Patienten allerdings eine freie Therapeutenwahl ermöglichen. Er kann Dich empfehlen, darf aber die Ausstellung des Rezeptes nicht mit der Verpflichtung verknüpfen, nur von Dir behandelt zu werden.
U.U. darf der Arzt nicht ohne hinreichenden Grund eine Empfehlung aussprechen (Urteil BGH Hörgeräte II Feb.2011)
Sollte Dir eine höhere Miete berechnet werden, als der Arzt selber zahlt, könnte das einen Verstoss gegen §128 SGB V (Zuweisung gegen Entgelt) darstellen. Das könnte den Doc seine Zulassung kosten.
Ich rate da sehr zur Vorsicht, da nach meiner Erfahrung Ärzte im Zweifel die Kooperationspartner fallen lassen, wenn ein Brief von der Kammer kommt.
Die Prüfung des Sachverhaltes dürfte ca. 2.500€ (FA für Medizinrecht) kosten und wäre vom Arzt zu tragen.....
Mal sehen, was dann noch von dem Vorhaben übrig bleibt.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Es wäre noch zu prüfen, ob in dem vorliegenden Vorhaben ggf. ein Verstoss gegen die ärztliche Berufsordnung vorliegt. Das sollte Dich nicht kümmern, aber Du musst nachher die Konsequenzen in Form fehlender Verordnungen ausbaden.
U.U. darf der Arzt nicht ohne hinreichenden Grund eine Empfehlung aussprechen (Urteil BGH Hörgeräte II Feb.2011)
Sollte Dir eine höhere Miete berechnet werden, als der Arzt selber zahlt, könnte das einen Verstoss gegen §128 SGB V (Zuweisung gegen Entgelt) darstellen. Das könnte den Doc seine Zulassung kosten.
Ich rate da sehr zur Vorsicht, da nach meiner Erfahrung Ärzte im Zweifel die Kooperationspartner fallen lassen, wenn ein Brief von der Kammer kommt.
Die Prüfung des Sachverhaltes dürfte ca. 2.500€ (FA für Medizinrecht) kosten und wäre vom Arzt zu tragen.....
Mal sehen, was dann noch von dem Vorhaben übrig bleibt.
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