Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
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erkrankte. Patienten mit
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[bearbeitet am 03.10.13 00:46]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe innerhalb der Probezeit die 2-wöchige Kündigung zum 30.9. erhalten. (mangels Arbeit u. Ärger mit km-Geld-Abrechn.) Die km-Abrechn. wurde pauschal mit 20,00 Euro aufs Gehalt geschlagen u. versteuert, obwohl im Arb.vertrag 30 Cent pro km vereinbart waren, welche nicht zu versteuern sind. Habe nachträgl. detaillierte km-Abrechnung abgegeben u. um Korrektur der Gehaltsabrechn. gebeten. Nun stellte ich heute fest, daß statt meinem Monatslohn f. Sept. ein Betrag von 0,01 Euro auf dem Konto waren u. nicht wie üblich mein Monatsgehalt für 20 Std./Woche. Es sollte wohl ein übler Scherz sein? Tatsache ist auch, daß das Geld immer erst am 2. oder 3. des Monats auf dem Konto war. Meine monatl. Verpflichtungen werden aber am 1. eines Monats abgebucht, sodaß normalerweise Verzugszinsen anfallen dürften? Auch meine gesamten Steuer- u. Gehalts-abrechn.unterlagen sind noch nicht gekommen. AG u. seine Steuertante sind befreundet, sodaß man von böser Absicht ausgehen könnte!!! Hat jemand solche Erfahrungen schon gemacht??? :scream: :anguished:
[bearbeitet am 03.10.13 00:46]
Wenn Geld fehlt, sofort mit Fristsetzung (5 Werktage!) anmahnen, wenn dann nix da, sofort zum Anwalt.
Geld zum 3. ist nicht schön...aber nicht unbedingt einklagbar...zur not einen Abschlag zum 25. zahlen lassen. Das sollte kein Problem darstellen.
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vielen Dank für Deinen Beitrag. War sehr hilfreich. Werde dies tun u. nach Beendigung dieser unschönen Angelegenheit über deren Ausgang berichten.
Gruß AN :kissing_closed_eyes: :hushed:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Stonie,
vielen Dank für Deinen Beitrag. War sehr hilfreich. Werde dies tun u. nach Beendigung dieser unschönen Angelegenheit über deren Ausgang berichten.
Gruß AN :kissing_closed_eyes: :hushed:
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TheStonie schrieb:
Erstattung fürs Km-Geld ist netto-Bezug steuer und SV-frei. Pauschaliert wäre es zu versteuerndes Einkommen....würd ich mir nicht gefallen lassen.
Wenn Geld fehlt, sofort mit Fristsetzung (5 Werktage!) anmahnen, wenn dann nix da, sofort zum Anwalt.
Geld zum 3. ist nicht schön...aber nicht unbedingt einklagbar...zur not einen Abschlag zum 25. zahlen lassen. Das sollte kein Problem darstellen.
[bearbeitet am 02.10.13 17:58]
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Hase C schrieb:
Soweit ich weiß, muß alles über 30 Cent /km versteuert werden, oder? Was ist über den Zeitpunkt der Gehaltszahlung im AV vereinbart?
[bearbeitet am 02.10.13 17:58]
So wie das läuft, ist es nicht korrekt, @TheStonie hat dir einen Weg aufgezeigt, wie du zu deinem Recht kommst. Besser und meist schneller ginge es natürlich, wenn man das sachlich im Gespräch klären könnte und über ein Mindestmaß an Kompetenz und Verstand verfügen würde. Gemäß deiner Beschreibung, scheint das bei deinem Arbeitgeber und seinem Steuerberater nicht der Fall zu sein...
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Lt. meinem Vertrag habe ich 0,30 Euro km-Geld pro km zu erhalten. Normalerweise geht es als Barauszahl. über das Kassenbuch,( so kenne ich es von früher).Lt. Steurber. d. AG wäre dies aber nicht gut!!! Diese besteht darauf, dies auf der Lohnabrechn. aufzuführen. Warum, ist unklar!!! Eine km-Pauschale war nie vereinbart, dies wurde einfach so gemacht. Außerdem wurde trotz vereinbarter Arbeitszeit diese willkürl. geändert u. willkürl. Pausen eingelegt ohne mein Zustimmung u. auch der Pat.-Arbeitsplan vom AG manipuliert, sodaß meine Arbeitszeit nicht mehr 7 Std., sondern z.B 4 Std. war. Daraufhin angespr. erklärte der AG, daß er dies nur für sich mache, um Überblick über die Arbeitskapazität zu haben!! Ich habe den AG noch vor Beendigung. des Arb.verhältnisses schriftl. um Gehaltskorrektur bezügl. der km-Pauschale, u. um Zahl. meines km-Geldes schriftl. gebeten.
Worauf die RESONANZ auf meinem Konto am 2.10.13 mit einem Sept.-Lohn von 0,01 Cent war. Leider haben wir nicht April, sonst würde ich dies für einen April-Scherz halten!!! :clap: :confused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Koll.
Lt. meinem Vertrag habe ich 0,30 Euro km-Geld pro km zu erhalten. Normalerweise geht es als Barauszahl. über das Kassenbuch,( so kenne ich es von früher).Lt. Steurber. d. AG wäre dies aber nicht gut!!! Diese besteht darauf, dies auf der Lohnabrechn. aufzuführen. Warum, ist unklar!!! Eine km-Pauschale war nie vereinbart, dies wurde einfach so gemacht. Außerdem wurde trotz vereinbarter Arbeitszeit diese willkürl. geändert u. willkürl. Pausen eingelegt ohne mein Zustimmung u. auch der Pat.-Arbeitsplan vom AG manipuliert, sodaß meine Arbeitszeit nicht mehr 7 Std., sondern z.B 4 Std. war. Daraufhin angespr. erklärte der AG, daß er dies nur für sich mache, um Überblick über die Arbeitskapazität zu haben!! Ich habe den AG noch vor Beendigung. des Arb.verhältnisses schriftl. um Gehaltskorrektur bezügl. der km-Pauschale, u. um Zahl. meines km-Geldes schriftl. gebeten.
Worauf die RESONANZ auf meinem Konto am 2.10.13 mit einem Sept.-Lohn von 0,01 Cent war. Leider haben wir nicht April, sonst würde ich dies für einen April-Scherz halten!!! :clap: :confused:
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484 schrieb:
Dein Ag hat dickes problem. Menschlich alles unter Sau. Er wird es zurück bekommen. Viel erfolg.
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Shakespeare schrieb:
Zunächst einmal sind nur 30Cent Km-Geld steuerfrei d.h. dass bei 60Cent tatsächlich die Hälfte zu versteuern wäre. Sinnvoller wäre es wohl tatsächlich gewesen wenn der Arbeitgeber eine Gehaltspauschale pünktlich überwiesen hätte und dann einige Tage später gem. Endabrechnung den Rest. Hierbei hat er dann die Hälfte des KM-Geldes steuer- und abgabefrei zu überweisen.
So wie das läuft, ist es nicht korrekt, @TheStonie hat dir einen Weg aufgezeigt, wie du zu deinem Recht kommst. Besser und meist schneller ginge es natürlich, wenn man das sachlich im Gespräch klären könnte und über ein Mindestmaß an Kompetenz und Verstand verfügen würde. Gemäß deiner Beschreibung, scheint das bei deinem Arbeitgeber und seinem Steuerberater nicht der Fall zu sein...
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