Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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Kann dich nicht sein dass ex Partnerin so einen blockiert!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo habe eine Gbr und diese gekündigt! Will neue Zulassung beantragen Kassen sagen sie brauchen Unterschrift von Partnerin! Diese will mir das nicht unterschreiben! Also kann ich meine neue Kassenzulassung in diesen Räumen nicht beantragen. Hat jemand diesbezüglich Erfahrung??
Kann dich nicht sein dass ex Partnerin so einen blockiert!!
Auch ein Gbr ist eine Gesellschaft, die bei Auflösung auch aufgelöst werden muss. D.h. das auch die Räume frei sein müssen, bevor Du dort nur für Dich eine neue Praxis anmelden kannst.
Was würdest denn Du sagen, wenn Deine Partnerin es so machen würde, wie Du jetzt??? :point_up:
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Außerdem möchte ja eine praxisgemeibschaft wie vorher anmelden und sie nicht raus kicken
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Steuerberater ist ne gute Idee
Außerdem möchte ja eine praxisgemeibschaft wie vorher anmelden und sie nicht raus kicken
"Praxisgemeinschaft wie vorher" ?! Bei ner Praxisgemeinschaft, was ja auch ne GbR sein kann, hat aber jedeR seine eigene IK...
Wie auch immer, wenn Ihr was beenden bzw. verändern wollt, müsst Ihr Euch eingen.
Gemeinschaftspraxis in Praxisgemeinschaft zu "transferieren" ist schon Nervakt, wenn mensch sich einig ist.....
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ali schrieb:
?????
"Praxisgemeinschaft wie vorher" ?! Bei ner Praxisgemeinschaft, was ja auch ne GbR sein kann, hat aber jedeR seine eigene IK...
Wie auch immer, wenn Ihr was beenden bzw. verändern wollt, müsst Ihr Euch eingen.
Gemeinschaftspraxis in Praxisgemeinschaft zu "transferieren" ist schon Nervakt, wenn mensch sich einig ist.....
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Wonderwoman schrieb:
Natürlich kannst Du für die Räume keine neue Zulassung beantragen, denn diese "gehören" der Gbr.
Auch ein Gbr ist eine Gesellschaft, die bei Auflösung auch aufgelöst werden muss. D.h. das auch die Räume frei sein müssen, bevor Du dort nur für Dich eine neue Praxis anmelden kannst.
Was würdest denn Du sagen, wenn Deine Partnerin es so machen würde, wie Du jetzt??? :point_up:
Ihr müst ja dann die Gbr auflösen oder wird sie mit einer anderen PT weitergeführt?
Wenn Auflösung dann evtl vom Steuerberater Bescheinigen lassen das die Gbr zum ........ aufgelöst wurde.
Viel Erfolg
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weiß56 schrieb:
In eurem GbR Vertrag sind doch bestimmt Kündigungsbestimmungen festgelegt, ODER???
Ihr müst ja dann die Gbr auflösen oder wird sie mit einer anderen PT weitergeführt?
Wenn Auflösung dann evtl vom Steuerberater Bescheinigen lassen das die Gbr zum ........ aufgelöst wurde.
Viel Erfolg
Das Gleiche gilt für alle Versicherungen, Telefonanschluss, weitere Verträge - auch Arbeitsverträge, die Stadtwerke und und und.
Also so einfach, wie Du Dir das vorstellst ist es wohl nicht.
Die Zulassung erlischt und muss neu beantragt werden.
Viel Erfolg
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memo schrieb:
Der Mietvertrag muss fristgerecht gekündigt werden bzw. selbstverständlich nur mit Einverständnis der bisherigen Partner und der Erlaubnis des Vermieters umformuliert werden.
Das Gleiche gilt für alle Versicherungen, Telefonanschluss, weitere Verträge - auch Arbeitsverträge, die Stadtwerke und und und.
Also so einfach, wie Du Dir das vorstellst ist es wohl nicht.
Die Zulassung erlischt und muss neu beantragt werden.
Viel Erfolg
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