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Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
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Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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habe eine Patientin 1 mal auf ein KG Rezept behandelt. Da sie nach dieser Behandlung keine Besserung gespürt hat, hat Sie das Rezept abgebrochen. Sie hat das Rezept abgeholt und ich habe nochmal 10 Eur zu der Gebühr von 19 Eur verlangt.
Sie möchte jetzt eine Quittung, die ich aber nicht ausstelle.
Sie hat mir jetzt per Brief gedroht, rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten und mir eine Frist zur AUsstellung der Quittung von 1 Woche gegebe. Sie kann doch froh sein, dass ich Ihr überhaupt das Rezept zurückgegeben habe oder? Was meint Ihr? Sie kann mir doch nicht drohen oder? Sie hat nichts in der Hand.
Vielen Dank für Eure Antworten
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Pezzi Ball schrieb:
Hallo,
habe eine Patientin 1 mal auf ein KG Rezept behandelt. Da sie nach dieser Behandlung keine Besserung gespürt hat, hat Sie das Rezept abgebrochen. Sie hat das Rezept abgeholt und ich habe nochmal 10 Eur zu der Gebühr von 19 Eur verlangt.
Sie möchte jetzt eine Quittung, die ich aber nicht ausstelle.
Sie hat mir jetzt per Brief gedroht, rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten und mir eine Frist zur AUsstellung der Quittung von 1 Woche gegebe. Sie kann doch froh sein, dass ich Ihr überhaupt das Rezept zurückgegeben habe oder? Was meint Ihr? Sie kann mir doch nicht drohen oder? Sie hat nichts in der Hand.
Vielen Dank für Eure Antworten
Privatpatient?
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morpheus-06 schrieb:
10€ + 19€? wie kommt dieser Betrag zustande?
Privatpatient?
Hat sie nicht unterschrieben, kannst du alternativ die Behandlung privat in Rechnung stellen, selbstverständlich gegen Quittung (!) und ihr die VO aushändigen. Beim Preis kannst du deine Privatsätze in Rechnung stellen oder kulanter weise den Kassenpreis zuzüglich einer evtl. zu errichtenden Umsatzsteuer sowie einen Obolus für den Verwaltungsaufwand.
Bei PKV gilt, dass du ohnehin das Orginal zurückgibst, eine Kopie machst und der Patientin, deine Behandlung, zu den vorher vereinbarten Sätzen, in Rechnung stellst. Selbstverständlich hast du ihr hierfür eine Rechnung auszustellen, die sie dann bei ihrer Versicherung einreichen kann.
Alles klar? Grüße S.
[bearbeitet am 17.03.14 11:30]
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Shakespeare schrieb:
Korrekt (GKV zugunde gelegt) wäre es, wenn du die Verordnung mit der geleisteten Unterschrift abrechnest, zu bezahlen wäre 10% von einer Behandlung und 10€ Verordnungsgebühr. Wurde bereits die Gebühr bezahlt, wäre das zu verrechnen. Zu erstellen wäre eine korrigierte Quittung (!) sowie auf Wunsch, eine Kurzinfo für den Arzt, dass nur eine Behandlung stattfand bzw. die Behandlung auf Wunsch der Patientin abgebrochen wurde.
Hat sie nicht unterschrieben, kannst du alternativ die Behandlung privat in Rechnung stellen, selbstverständlich gegen Quittung (!) und ihr die VO aushändigen. Beim Preis kannst du deine Privatsätze in Rechnung stellen oder kulanter weise den Kassenpreis zuzüglich einer evtl. zu errichtenden Umsatzsteuer sowie einen Obolus für den Verwaltungsaufwand.
Bei PKV gilt, dass du ohnehin das Orginal zurückgibst, eine Kopie machst und der Patientin, deine Behandlung, zu den vorher vereinbarten Sätzen, in Rechnung stellst. Selbstverständlich hast du ihr hierfür eine Rechnung auszustellen, die sie dann bei ihrer Versicherung einreichen kann.
Alles klar? Grüße S.
[bearbeitet am 17.03.14 11:30]
Die Patientin hat auch ein Recht auf eine Auflistung der Einzelpositionen. Wie soll sie sonst kontrollieren ob die geleistete Zahlung nicht überhöht oder gar sittenwiedrig ist? Sie kann ohne die Qittung die privat geleistete Behandlung auch nicht für sich steuerlich geltend machen. Die Bringschuld liegt jetzt bei dir. Deine Patientin hat alles korrekt erfüllt - auch wenn dir die Art und Weise nicht gefällt.
MfG ergonosis
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Es wäre hier aufschlussreich, wenn Du vielleicht transparent aufzeigen könntest, was Du eigentlich abgerechnet hast - und wofür... so kann man schwer helfen...
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michael933 schrieb:
Natürlich hat ein Patient an Anrecht auf eine Quittung! Einnahmen müssen ja über die Bücher laufen, daher muss auch quittiert werden.
Es wäre hier aufschlussreich, wenn Du vielleicht transparent aufzeigen könntest, was Du eigentlich abgerechnet hast - und wofür... so kann man schwer helfen...
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ergonosis schrieb:
... wenn du deinen Patienten etwas (z.B. Therapien, Materialien, ect.) in Rechnung stellst, mußt du die geleistete Zahlung quittieren. Du könntest Gefahr laufen, wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung angezeigt zu werden. Wie willst du außerdem diese Einnahme korrekt verbuchen?
Die Patientin hat auch ein Recht auf eine Auflistung der Einzelpositionen. Wie soll sie sonst kontrollieren ob die geleistete Zahlung nicht überhöht oder gar sittenwiedrig ist? Sie kann ohne die Qittung die privat geleistete Behandlung auch nicht für sich steuerlich geltend machen. Die Bringschuld liegt jetzt bei dir. Deine Patientin hat alles korrekt erfüllt - auch wenn dir die Art und Weise nicht gefällt.
MfG ergonosis
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Natürlich musst Du eine Quittung ausstellen!
Wieso willst Du ihr denn diese verweigern?
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martina 575 schrieb:
Da wäre ich aber auch garstig, wenn ich Deine Patientin wäre!!!
Natürlich musst Du eine Quittung ausstellen!
Wieso willst Du ihr denn diese verweigern?
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crz schrieb:
warum stellst du keine quittung aus????
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