Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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ich weiß nicht, ob das hierher passt - ich suche freiberufler/selbständige, die getrennt/geschieden sind.
Wie wird der ggf. Ehegattenunterhalt berechnet? im Vorfeld geschätzt aufgrund der Einnahmen letzten 3 Jahre? und dann nochmal korrigiert nach der Steuer? ich bin selbständig, verdiene jedoch nur sehr wenig derzeit. Praxis befindet sich im Aufbau, d.h. die Einnahmen werden hoffenlich steigen, aber sicher immer auch schwanken. mir würde anfangs sicher etwas Unterhalt zustehen.Aber ich habe Eindruck, dass die Anwältin auch nicht so viel Ahnung von der Sachlage bei Selbständigen hat. Bin über jeden Tipp/Erfahrung dankbar.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich weiß nicht, ob das hierher passt - ich suche freiberufler/selbständige, die getrennt/geschieden sind.
Wie wird der ggf. Ehegattenunterhalt berechnet? im Vorfeld geschätzt aufgrund der Einnahmen letzten 3 Jahre? und dann nochmal korrigiert nach der Steuer? ich bin selbständig, verdiene jedoch nur sehr wenig derzeit. Praxis befindet sich im Aufbau, d.h. die Einnahmen werden hoffenlich steigen, aber sicher immer auch schwanken. mir würde anfangs sicher etwas Unterhalt zustehen.Aber ich habe Eindruck, dass die Anwältin auch nicht so viel Ahnung von der Sachlage bei Selbständigen hat. Bin über jeden Tipp/Erfahrung dankbar.
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Der Unterhalt ist von vielen Faktoren abhängig, Kinder, Situation des Partners, finanzielle Situation, ehelicher Zugewinn etc.. Für Beide ist eine einvernehmliche Lösung (notarieller Scheidungsfolgenvertrag) ggf. mit Mediation die deutlich preisgünstigste Lösung. Ist der Streitwert = 0, sind die Rechtsanwalts- und Prozesskosten minimal.
Alles andere macht Geld und Nerven kaputt.
Freundlichen Gruß,
Nele (genau so gut geschieden)
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nele69 schrieb:
Geh unbedingt zum Fachanwalt für Familienrecht. Möglichst beide zu einem.
Der Unterhalt ist von vielen Faktoren abhängig, Kinder, Situation des Partners, finanzielle Situation, ehelicher Zugewinn etc.. Für Beide ist eine einvernehmliche Lösung (notarieller Scheidungsfolgenvertrag) ggf. mit Mediation die deutlich preisgünstigste Lösung. Ist der Streitwert = 0, sind die Rechtsanwalts- und Prozesskosten minimal.
Alles andere macht Geld und Nerven kaputt.
Freundlichen Gruß,
Nele (genau so gut geschieden)
Einigt Euch am Besten innerhalb der Mediation. Alles andere wird schweineteuer:
Bei mir und meiner Ex-Frau hat die Mediation nicht geklappt. Meine Ex-Frau hat sie abgebrochen. Zum Schluß hatte ich Anwaltskosten über
18.000,-- Euro.
Mit kollegialem Gruß
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Ich kann nele 69 nur bestätigen!
Einigt Euch am Besten innerhalb der Mediation. Alles andere wird schweineteuer:
Bei mir und meiner Ex-Frau hat die Mediation nicht geklappt. Meine Ex-Frau hat sie abgebrochen. Zum Schluß hatte ich Anwaltskosten über
18.000,-- Euro.
Mit kollegialem Gruß
Achilles 2
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susanne845 schrieb:
Wie lange bist Du vor der Trennung selbständig gewesen?
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crz, galt das dann, ohne Korrekturen im Nachhinein, falls Verdienste doch ganz anders waren? Bei mir ist abzusehen, dass u.a. Juli/August immer volle Flaute sein wird.
Und ja: ich muss natürlich zum Anwalt. Ist nur alles etwas kompliziert, weil wir im Ausland leben, und je nach verschiedene Faktoren entweder das eine oder das andere Rechtssystem gelten wird. Und außerdem sind wir noch nicht getrennt, aber es ist wohl dann irgendwann soweit.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten,
crz, galt das dann, ohne Korrekturen im Nachhinein, falls Verdienste doch ganz anders waren? Bei mir ist abzusehen, dass u.a. Juli/August immer volle Flaute sein wird.
Und ja: ich muss natürlich zum Anwalt. Ist nur alles etwas kompliziert, weil wir im Ausland leben, und je nach verschiedene Faktoren entweder das eine oder das andere Rechtssystem gelten wird. Und außerdem sind wir noch nicht getrennt, aber es ist wohl dann irgendwann soweit.
Danke
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crz schrieb:
Es wurde der Durchschnittsverdienst gewertet...natürlich mit einkommensnachweisen
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crz schrieb:
bei mir wurde das zu versteuernde einkommen der letzten 12 monate zu grunde gelegt...
Kinder spielen dabei auch eine wichtige Rolle. Genauso ist es wenn deine Ex Frau Besitzt hat, .... bekommst du von ihr auch was zurück
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ja ich weiss...der onkel des bruders des onkels tantes freund hat es genauso erlebt und morgen kommt der weihnachtsmann im osterhasenkostüm...
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crz schrieb:
es geht eben NICHT alles durch zwei!!!!! deshalb vom Fachanwalt beraten lassen !!!
ja ich weiss...der onkel des bruders des onkels tantes freund hat es genauso erlebt und morgen kommt der weihnachtsmann im osterhasenkostüm...
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Jens Uhlhorn schrieb:
Wenn Du in diversen anderen Beiträgen so einen Mumpitz schreibst, ist das eine Sache. Hier geht es aber ganz offensichtlich um einiges, so dass ich es absolut nicht nachvollziehen kann, wie man so einen substanzlosen und sinnfreien Beitrag posten kann.
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484 schrieb:
Habt ihr einen Ehvertrag gemacht, wenn nicht , dann gehts alles durch zwei wenn du Besitze hast . du hast eine Praxis wunderbar deine EX wird sich freuen. Einnahmen gehen auch durch zwei. So ist ein meinen Onkel ergangen. Der hat jetzt Schulden.
Kinder spielen dabei auch eine wichtige Rolle. Genauso ist es wenn deine Ex Frau Besitzt hat, .... bekommst du von ihr auch was zurück
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duokopf schrieb:
Wo wohnst Du, zufälligerweise im Rhein-Sieg Kreis, da kann ich Dir einen super Anwalt empfehlen
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P. S. Ist aber eine schwierige Materie mit der Unterhaltsberechnung/Zugewinnausgleich/Rentenausgleich usw.
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Achilles2 schrieb:
In meinem Fall wurde der Unterhalt berechnet aus dem Einkommen der letzten drei Jahre. Die bezahlte Steuer wird natürlich dementsprechend berücksichtigt. Genauso die Zahlungen für Rentenversicherung, Krankenkassenbeitrag, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P. S. Ist aber eine schwierige Materie mit der Unterhaltsberechnung/Zugewinnausgleich/Rentenausgleich usw.
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