- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Hallo Ihr Lieben!
Kurze Frage für die Steuerprofis:
Muss ein Aufgabegewinn ermittelt werden, wenn man seine ehemalige Praxis ohne Ablöse abgibt??
Danke für eure Hilfe!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr Lieben!
Kurze Frage für die Steuerprofis:
Muss ein Aufgabegewinn ermittelt werden, wenn man seine ehemalige Praxis ohne Ablöse abgibt??
Danke für eure Hilfe!
Anfang der Neunziger Jahre hatte ich ähnliche Situation wg.Entheiratung.
Habe Aufgabegewinn mit Steuerberaters Hilfe gemacht und "Alles" war gut.
Viel Glück
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Mein Steuerberater hat genau den Vorschlag gemacht, was hab ich davon??Verstehe den Sinn dahinter nicht??
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die schnelle Hilfe!
Mein Steuerberater hat genau den Vorschlag gemacht, was hab ich davon??Verstehe den Sinn dahinter nicht??
Also, Vorteil: "Rechne Dich arm" aber nur bis zur Höchstgrenze. Darunter ist eh alles frei!
Leider weis ich die Höchstgrenze des Aufgabegewinnes aktuell nicht.
FiAmt fragen googlen oder ST.Berater fragen, aber der will sicher auch dafür Kohle sehen.
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Muskelfreak schrieb:
Also wenn der Steuerfuzzi Dir nicht den Vorteil erklärt hat, ist er seine Kohle nicht wert.
Also, Vorteil: "Rechne Dich arm" aber nur bis zur Höchstgrenze. Darunter ist eh alles frei!
Leider weis ich die Höchstgrenze des Aufgabegewinnes aktuell nicht.
FiAmt fragen googlen oder ST.Berater fragen, aber der will sicher auch dafür Kohle sehen.
Also, Vorteil: "Rechne Dich arm" aber nur bis zur Höchstgrenze. Darunter ist eh alles frei!
Leider weis ich die Höchstgrenze des Aufgabegewinnes aktuell nicht.
FiAmt fragen googlen oder ST.Berater fragen, aber der will sicher auch dafür Kohle sehen.
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Muskelfreak schrieb:
Also wenn der Steuerfuzzi Dir nicht den Vorteil erklärt hat, ist er seine Kohle nicht wert.
Also, Vorteil: "Rechne Dich arm" aber nur bis zur Höchstgrenze. Darunter ist eh alles frei!
Leider weis ich die Höchstgrenze des Aufgabegewinnes aktuell nicht.
FiAmt fragen googlen oder ST.Berater fragen, aber der will sicher auch dafür Kohle sehen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich verstehe, also kein Nachteil für mich :yum:
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Muskelfreak schrieb:
Frag Deinen Steuerberater.
Anfang der Neunziger Jahre hatte ich ähnliche Situation wg.Entheiratung.
Habe Aufgabegewinn mit Steuerberaters Hilfe gemacht und "Alles" war gut.
Viel Glück
Es kann ja auch ein Aufgabegewinn dadurch entstehen , dass Du bestimmten Betriebsanteile (z.B. Dienstwagen, Einrichtungsteile, evtl. die Praxisimmobilie) in Deinen Privatbesitz überführst. Du hast aber einen Freibetrag (ich glaube 45000€), wenn Du mindestens 55 Jahre bist bzw. dauernd berufsunfähig bist.
Als außerordentliches Einkommen wird dieser Gewinn bei der Einkommenssteuer begünstigt (ich glaube 56% des für dich gültigen Steuersatzes, aber nagele mich nicht drauf fest).
Liebe Grüße
A. Korn
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Und davon will sich das FA ein Stück holen, daher mit dem Steuerberater druchrechnen wieviel am Ende überbleibt, was ggfs. zu Versteuern ist etc.
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TheStonie schrieb:
Problem ist, dass du ein gewissen Betriebsvermögen hast, die einen entsprechende Buchwert bzw. einen gewissen Veräußerungswert haben. Den du entweder erziehlst, oder als PRivatentnahme geltend machst.
Und davon will sich das FA ein Stück holen, daher mit dem Steuerberater druchrechnen wieviel am Ende überbleibt, was ggfs. zu Versteuern ist etc.
Die Frage wäre, könnte ich noch im Nachhinein etwas abschreiben um die Summe zu drücken???
Danke für die Hilfe!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nach neuesten Informationen ist das richtig was ihr alle schreibt, ich muss den Veräußerungsgewinn zahlen, dies wird leider zu meinem Jahresgewinn auch noch dazugezählt! Da kommt ein richtig hohes Sümmchen zusammen! Es ist einfach nur unglaublich... :angry:
Die Frage wäre, könnte ich noch im Nachhinein etwas abschreiben um die Summe zu drücken???
Danke für die Hilfe!
Ich habe die Praxis ohne Ablöse abgegeben, mein alter Kredit wurde von meinem Teilhaber übernommen!Jetzt wurde dieser Betrag vom Steuerberater genommen, in meine Einkommensteuererklärung mithinein gebracht und ein großer Betrag steht nun da!
Wieso soll ich dafür Steuern zahlen?? Ich habe weder Ablöse gekriegt, lediglich eine Kreditüberschreibung geleistet...Meine ehemalige Praxis ist viel mehr wert, ich habe also verzichtet und muss noch zahlen...versteh ich nicht... :scream:
Bitte um Infos!
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nochmal eine andere Sichtweise:
Ich habe die Praxis ohne Ablöse abgegeben, mein alter Kredit wurde von meinem Teilhaber übernommen!Jetzt wurde dieser Betrag vom Steuerberater genommen, in meine Einkommensteuererklärung mithinein gebracht und ein großer Betrag steht nun da!
Wieso soll ich dafür Steuern zahlen?? Ich habe weder Ablöse gekriegt, lediglich eine Kreditüberschreibung geleistet...Meine ehemalige Praxis ist viel mehr wert, ich habe also verzichtet und muss noch zahlen...versteh ich nicht... :scream:
Bitte um Infos!
LG
Sind die Praxisräume dein Eigentum?
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morpheus-06 schrieb:
wenn du Pech hast schätzt das FA deine Praxis und es fallen dann deutlich mehr Steuern an. Jetzt ist das Kind wohl in den Brunnen gefallen, warum hat dein STB kein Konzept für die Praxisveräußerung entwickelt?
Sind die Praxisräume dein Eigentum?
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Körnchen schrieb:
Ich denke ja!
Es kann ja auch ein Aufgabegewinn dadurch entstehen , dass Du bestimmten Betriebsanteile (z.B. Dienstwagen, Einrichtungsteile, evtl. die Praxisimmobilie) in Deinen Privatbesitz überführst. Du hast aber einen Freibetrag (ich glaube 45000€), wenn Du mindestens 55 Jahre bist bzw. dauernd berufsunfähig bist.
Als außerordentliches Einkommen wird dieser Gewinn bei der Einkommenssteuer begünstigt (ich glaube 56% des für dich gültigen Steuersatzes, aber nagele mich nicht drauf fest).
Liebe Grüße
A. Korn
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die Räume waren zur Miete, ich habe lediglich meinen Kredit an meinen ehemaligen Partner abgetreten. Ich habe nichts aus der Praxis mitgenommen!Der Kredit kann doch keine Grundlage sein für eine Steuerabgabe, ich habe ja nichts + gemacht. Ist mir sehr unverständlich. :unamused:
Hat jemand noch eine Info??
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
NAch Rücksprache mit einer anderen Kanzlei, sagte man mir dort das der Kredit abgezogen werden muss, statt draufgelegt...jetzt bin ich ganz :confused:!!
Hat jemand noch eine Info??
Mach mal eine Liste mit 2 Spalten.
Links alles was an Vermögen da ist. INventar (wiederverkaufswerte) / offene Forderungen an Kunden oder Kassen / Bankvermögen (betrieblich)
Andere Seite ist dann Schulden bei der Bank / offene Verbindlichkeiten an Lieferanten.
Die Differenz, die sich ergibt ist dann Dein "Gewinn" Aber das sind echt sachen für einen Steuerberater....
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TheStonie schrieb:
Sieh es mal Bilanztechnisch..
Mach mal eine Liste mit 2 Spalten.
Links alles was an Vermögen da ist. INventar (wiederverkaufswerte) / offene Forderungen an Kunden oder Kassen / Bankvermögen (betrieblich)
Andere Seite ist dann Schulden bei der Bank / offene Verbindlichkeiten an Lieferanten.
Die Differenz, die sich ergibt ist dann Dein "Gewinn" Aber das sind echt sachen für einen Steuerberater....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für den Tipp, jedoch habe ich ja einen Steuerberater der ebend genau das eher wissen müsste als ich! Ich habe nun einen anderen um Rat gefragt und der sagt genau das Gegenteil, ich muss den Betrag der als Kreditsumme vorhanden war abziehen! Jetzt bin ich sehr verunsichert, wem ich Glauben schenken darf... :scream: :scream: :scream:
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TheStonie schrieb:
Gibt höchstens die Möglichkeit, wenn man ab 55 Jahren die Selbständigkeit aufgibt, gibts einen Freibertrag bei Aufgabe...sollte ein StB aber wissen.
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