Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Meine Frage ist wann mir Fobi Urlaub zu steht. Nur für Fobis die die Praxis weiterbringt? Als Bespiel wenn ich jetzt meinen HP machen möchte, der der Praxis nichts bringt, sondern evt dazu dient mir ein zweites Standbein aufzubauen, darf ich dafür Fobi Urlaub nehmen?
Danke für eure Antworten! :hushed:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Meine Frage ist wann mir Fobi Urlaub zu steht. Nur für Fobis die die Praxis weiterbringt? Als Bespiel wenn ich jetzt meinen HP machen möchte, der der Praxis nichts bringt, sondern evt dazu dient mir ein zweites Standbein aufzubauen, darf ich dafür Fobi Urlaub nehmen?
Danke für eure Antworten! :hushed:
Hier hilft Google ungemein...
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Wonderwoman schrieb:
Kommt aufs Bundesland an, ob Du einen Anspruch hast.
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Es gibt in einigen Bundesländern den "Bildungsurlaub". Das ist im jeweiligen
Bildungsurlaubsgesetz geregelt.
Und es gibt die Möglichkeit vom Arbeitgeber "fortbildungsfrei" zu bekommen.
Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung, sondern ist einzelvertragliche Verhandlungssache
(wenn kein Tarifvertrag vorhanden ist).
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chipchap schrieb:
Was ist denn bei Dir Fortbildungsurlaub???
Es gibt in einigen Bundesländern den "Bildungsurlaub". Das ist im jeweiligen
Bildungsurlaubsgesetz geregelt.
Und es gibt die Möglichkeit vom Arbeitgeber "fortbildungsfrei" zu bekommen.
Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung, sondern ist einzelvertragliche Verhandlungssache
(wenn kein Tarifvertrag vorhanden ist).
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