Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
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Kann ich diese für jede Fortbildung ansetzen, ist der Chef dann verpflichtet, mir diese Tage frei zu geben oder kann er sagen, dass die Tage nur bei bestimmten Fotbildungen angesetzt werden können (zb Bobath oder Manuelle Therapie)?
Und was ist, wenn ich die Tage in einem Jahr nicht brauche und frühzeitig kündige, kann ich mir die Tage dann als offenen Urlaub nehmen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe einen Vertrag, in dem "bis zu 3 Fortbildungstage" pro Jahr geregelt sind. Es heißt "sie sind unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers für die Praxis festzulegen".
Kann ich diese für jede Fortbildung ansetzen, ist der Chef dann verpflichtet, mir diese Tage frei zu geben oder kann er sagen, dass die Tage nur bei bestimmten Fotbildungen angesetzt werden können (zb Bobath oder Manuelle Therapie)?
Und was ist, wenn ich die Tage in einem Jahr nicht brauche und frühzeitig kündige, kann ich mir die Tage dann als offenen Urlaub nehmen?
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484 schrieb:
oh mann , ... :hushed: :flushed: :flushed: :flushed: :confused: :confused: :confused: :rage: :rage: :rage:
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Wonderwoman schrieb:
Ein gewinnbringender Kommentar :scream:
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Wonderwoman schrieb:
bis zu 3 heißt auch 0. Also ist diese Klausel wertlos.
Schön für eine gute Zusammenarbeit ist aber immer, wenn man Wege findet, die beiden Seiten dient. Ich würde da versuchen ganz "menschlich" miteinander zu reden, wenn du eine Idee hast, was du gerne in Sachen Weiterbildung machen möchtest. Vielleicht zerstreuen sich dann deine Bedenken. Gruß S.
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mmm schrieb:
Die Idee ist klasse, dass nicht genommene fobitage zum "offenen" (was immer das ist :blush: ) Urlaub fallen. D.h. dann im Folgeschluss , dass die MA lieber keine Fobi machen und damit ihre Urlaubstage vermehren. Hi hi hi
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Shakespeare schrieb:
Wessen Idee soll das denn sein? Dann kann man den Quatsch mit dem Fobi-Urlaub gleich lassen und den Mitarbeitern einen angemessenen Urlaub (z.B. 6 Wochen) gewähren der lang genug ist, dass man auch mal schmerfrei 1 oder 2 Wochen für eine Fobi abzweigt. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ein inhaltliches Mitspracherecht kann ich aus der Formulierung nicht erkennen. Lediglich die Festlegung der Tage soll die Arbeitgeberinteressen berücksichtigen. Das ist logisch, denn der AG muss alle Mitarbeiter und natürlich die wirtschaftlichen Interessen des Betriebes bei jedweden Urlaubsplanungen berücksichtigen. Aus meinem Rechtsverständnis kannst du also jede berufliche Fortbildung besuchen und dafür die 3 Urlaubstage beantragen. Eine Ablehnung kann dann aus der von dir genannten vertraglichen Formulierung nicht inhaltlich sondern nur betrieblich begründet werden. Wenn der AG dir nur bestimmte Fobis (bzw. die freien Tage dafür) genehmigt, sehe ich da schon im Ansatz keine Freiwilligkeit mehr. Eine vom AG direkt oder indirekt bestimmte Fortbildung, bedarf keiner vertraglichen Regelung, sie geht immer voll (Zeit, Aufwandskosten und Gebühren) zu seinen Lasten.
Schön für eine gute Zusammenarbeit ist aber immer, wenn man Wege findet, die beiden Seiten dient. Ich würde da versuchen ganz "menschlich" miteinander zu reden, wenn du eine Idee hast, was du gerne in Sachen Weiterbildung machen möchtest. Vielleicht zerstreuen sich dann deine Bedenken. Gruß S.
es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub !!!
Für AN bis zum vollendeten 25.Lebensjahr 10 Tage pro Kalenderjahr und nach Vollendung des 25. Lebensjahres 10 Tage in 2 Jahren. Dies gilt für die Fortbildungen die nach dem Bildungsgesetztes des jeweiligen Bundeslandes
bildungsurlaubfähig sind.
Also Töpfern in der Toskana geht nicht. Aber manuelle Th. oder Bobath sind z.B. in Berlin sind bildungsurlaubkonform.
Auskunft darüber geben die Fobi-anbieter oder unsere Verbände.
Der AG hat sehr wohl ein Mitspracherecht ob der gewünschte Bildungszeitraum nicht mit genehmigten Urlauben anderer Mitarbeiter kollidiert. Sollte er diesen Zeitraum nicht genehmigen ist der AG aber in der Pflicht andere Zeiträume mit dem AN abzusprechen und dann zu genehmigen.
Alle anderen Fobi's zu (Mc Kenzie oder Mulligan und wie sie auch immer heißen mögen) liegen im Ermessensspielraum des AG's sie mit Bildungsurlaub zu versehen und sind daher mit dem AG auszuhandeln.
Ein gute fortgebildeter AN hat zufriedene Patienten und die Mundpropaganda bringt neue Pat.
Ich hoffe geholfen zu haben.
Das war keine Rechtsberatung.
Gruß aus der Hauptstadt
:blush:
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es gibt in den wenigsten BL einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub !!!
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morpheus-06 schrieb:
es gibt außer Berlin, noch eine Welt da draußen
es gibt in den wenigsten BL einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub !!!
Da steht für jedes Bundesland wieviel und wann und wer Bildungsurlaub bekommt.
Nicht nur die Berliner :frowning:
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Ellyboy schrieb:
Wie wäre es mit [kaputter Link]. bildungsurlaub.de
Da steht für jedes Bundesland wieviel und wann und wer Bildungsurlaub bekommt.
Nicht nur die Berliner :frowning:
Bildungsurlaub
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Ellyboy schrieb:
oder hier.
Bildungsurlaub
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morpheus-06 schrieb:
da fehlen doch einige BL wo es keinen Bildungsurlaub gibt :unamused:
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Ellyboy schrieb:
Hallo zusammen,
es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub !!!
Für AN bis zum vollendeten 25.Lebensjahr 10 Tage pro Kalenderjahr und nach Vollendung des 25. Lebensjahres 10 Tage in 2 Jahren. Dies gilt für die Fortbildungen die nach dem Bildungsgesetztes des jeweiligen Bundeslandes
bildungsurlaubfähig sind.
Also Töpfern in der Toskana geht nicht. Aber manuelle Th. oder Bobath sind z.B. in Berlin sind bildungsurlaubkonform.
Auskunft darüber geben die Fobi-anbieter oder unsere Verbände.
Der AG hat sehr wohl ein Mitspracherecht ob der gewünschte Bildungszeitraum nicht mit genehmigten Urlauben anderer Mitarbeiter kollidiert. Sollte er diesen Zeitraum nicht genehmigen ist der AG aber in der Pflicht andere Zeiträume mit dem AN abzusprechen und dann zu genehmigen.
Alle anderen Fobi's zu (Mc Kenzie oder Mulligan und wie sie auch immer heißen mögen) liegen im Ermessensspielraum des AG's sie mit Bildungsurlaub zu versehen und sind daher mit dem AG auszuhandeln.
Ein gute fortgebildeter AN hat zufriedene Patienten und die Mundpropaganda bringt neue Pat.
Ich hoffe geholfen zu haben.
Das war keine Rechtsberatung.
Gruß aus der Hauptstadt
:blush:
Was ich hier vermisse ist die Tatsache, das die Gewährung von Bildungsurlaub auch von der Betriebsgröße und auch von den teilweise bereits gewährten Bildungstagen für andere AN’s im Betrieb abhängt. Weiterhin sind greifende Tarifverträge zu berücksichtigen, in denen vertiefende Regelungen bestehen. In einigen Bundesländern gibt es gar keinen verbrieften Bildungsurlaub.
Der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub ist nicht immer und automatisch ein gegebenes Recht des AN!
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Oder geht es darum, Euch zu profilieren und andere zu schulmeistern.
Ich erhebe nicht den Anspruch auf Vollständigkeit meiner Ausführung aber sehr wohl um zu zeigen das es in vielen Bundesländern Anspruch auf BU gibt und habe es für Berlin aufgeführt.
Natürlich ist es abhängig ob der Jenige im KH (mit Tarifvertrag oder ohne) arbeitet oder in einer freien Praxis.
Bitte überlegen ob der Kommentar der Sache dienlich ist oder nicht.
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Ellyboy schrieb:
Worum geht es Euch hier in diesaem Forum. Jemandem zu helfen oder Anregungen zu geben, wo er nachschauen kann ob es für sein Bundesland einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub gibt oder nicht.
Oder geht es darum, Euch zu profilieren und andere zu schulmeistern.
Ich erhebe nicht den Anspruch auf Vollständigkeit meiner Ausführung aber sehr wohl um zu zeigen das es in vielen Bundesländern Anspruch auf BU gibt und habe es für Berlin aufgeführt.
Natürlich ist es abhängig ob der Jenige im KH (mit Tarifvertrag oder ohne) arbeitet oder in einer freien Praxis.
Bitte überlegen ob der Kommentar der Sache dienlich ist oder nicht.
So, so, wer ist denn hier der Schulmeister. Schauen Sie sich Ihren ersten Post hier an.
morpheus-06 hatte es bereits richtiggestellt: „es gibt in den wenigsten BL einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub !!!“
Es hat wenig mit "schulmeistern" und "profilieren" zu tun, wenn unkorrekte Aussagen richtiggestellt werden und eine sachlich dienliche Information für Alle gegeben wird.
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JHE schrieb:
@Ellyboy,
So, so, wer ist denn hier der Schulmeister. Schauen Sie sich Ihren ersten Post hier an.
morpheus-06 hatte es bereits richtiggestellt: „es gibt in den wenigsten BL einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub !!!“
Es hat wenig mit "schulmeistern" und "profilieren" zu tun, wenn unkorrekte Aussagen richtiggestellt werden und eine sachlich dienliche Information für Alle gegeben wird.
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JHE schrieb:
Wer wie viel Bildungsurlaub erhält, ist länderspezifisch geregelt – so weit so gut.
Was ich hier vermisse ist die Tatsache, das die Gewährung von Bildungsurlaub auch von der Betriebsgröße und auch von den teilweise bereits gewährten Bildungstagen für andere AN’s im Betrieb abhängt. Weiterhin sind greifende Tarifverträge zu berücksichtigen, in denen vertiefende Regelungen bestehen. In einigen Bundesländern gibt es gar keinen verbrieften Bildungsurlaub.
Der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub ist nicht immer und automatisch ein gegebenes Recht des AN!
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