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Ich bin der Suche nach Infos wegen Vertragsverhandlung bei neuem Arbeitsvertrag. Leider hat die forumssuche nichts
gebracht.
Es geht um die Vereinbarung sich an den Betrieb zu binden auf eine bestimmte Zeit.
Ganz konkret. Sind 1000 Euro Zuschuss mit 2 Jahre Bindung angemessen?
Ich habe das Gefühl dass das ok ist.
Gibt es dafür eine gesetzliche Staffelung. Wieviel Zuschuss auf wieviel Jahre Bindung ok ist?
Danke Euch
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
Ich bin der Suche nach Infos wegen Vertragsverhandlung bei neuem Arbeitsvertrag. Leider hat die forumssuche nichts
gebracht.
Es geht um die Vereinbarung sich an den Betrieb zu binden auf eine bestimmte Zeit.
Ganz konkret. Sind 1000 Euro Zuschuss mit 2 Jahre Bindung angemessen?
Ich habe das Gefühl dass das ok ist.
Gibt es dafür eine gesetzliche Staffelung. Wieviel Zuschuss auf wieviel Jahre Bindung ok ist?
Danke Euch
Nach meiner bescheidenen Meinung sind 2 Jahre viel zu lang und würden von einem Arbeitsgericht kassiert werden.
Mit Tante Google kommt man recht schnell auf die max. Bindungsdauern und Fortbildungslängen, sofern man sich nicht auf das Stichwort Physiotherapie beschränkt.
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o.s. schrieb:
Ich habe bisher für Fortbildungen, z.B. Bobath, mit den Mitarbeiterinnen ein halbes Jahr vereinbart, so dass sich jeden Monat nach Abschluss die Rückzahlungspflicht um 1/6 verringert.
Nach meiner bescheidenen Meinung sind 2 Jahre viel zu lang und würden von einem Arbeitsgericht kassiert werden.
Mit Tante Google kommt man recht schnell auf die max. Bindungsdauern und Fortbildungslängen, sofern man sich nicht auf das Stichwort Physiotherapie beschränkt.
Ganz konkret. Sind 1000 Euro Zuschuss mit 2 Jahre Bindung angemessen?
Ich habe das Gefühl dass das ok ist.
Für einen Zuschuss von 50€ im Monat, 2 Jahre binden ist okay?? Witzig..
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Die Staffelung bezieht sich aber nur auf die Dauer der Fortbildung. Das hieße für mich auch maximale Bindung 6 Monate bei einer fobi unter einem Monat.
Es wäre noch interessant zu wissen ob es so eine Staffelung auch mit fobi kosten gibt.
Da habe ich bei Google auch geschaut. Leider nichts gefunden.
Am Ende muss ich sagen dass ich 1000 Euro Zuschuss auf 12 Monate gar nicht so schlecht finde.
Vorher sah es halt deutlich schlechter aus.
150 Euro in 2 Jahren fobi Zuschuss und fast 5 Euro Bruttostundenlohn weniger. Das hat sich schonmal gelohnt.
————————————————————-
Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer in der Rückzahlungsvereinbarung nur für einen angemessenen Zeitraum binden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es darauf an,
wie lange die Fortbildung / Weiterbildung gedauert hat,
wie teuer die Fortbildung / Weiterbildung war.
Hierzu gelten folgende Faustregeln:
Fortbildungsdauer: bis 1 Monat
--> Bindungsdauer: höchstens 6 Monate
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.12.02
Fortbildungsdauer: bis 2 Monate
--> Bindungsdauer: höchstens 1 Jahr
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.93 (5 AZR 279/93, BAGE 75,215)
Fortbildungsdauer: bis 6 Monate
--> Bindungsdauer: höchstens 2 Jahre
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.95
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.11.94
Fortbildungsdauer: gut 6 Monate
--> Bindungsdauer: 3 Jahre zulässig
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das hier habe ich bei google gefunden.
Die Staffelung bezieht sich aber nur auf die Dauer der Fortbildung. Das hieße für mich auch maximale Bindung 6 Monate bei einer fobi unter einem Monat.
Es wäre noch interessant zu wissen ob es so eine Staffelung auch mit fobi kosten gibt.
Da habe ich bei Google auch geschaut. Leider nichts gefunden.
Am Ende muss ich sagen dass ich 1000 Euro Zuschuss auf 12 Monate gar nicht so schlecht finde.
Vorher sah es halt deutlich schlechter aus.
150 Euro in 2 Jahren fobi Zuschuss und fast 5 Euro Bruttostundenlohn weniger. Das hat sich schonmal gelohnt.
————————————————————-
Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer in der Rückzahlungsvereinbarung nur für einen angemessenen Zeitraum binden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es darauf an,
wie lange die Fortbildung / Weiterbildung gedauert hat,
wie teuer die Fortbildung / Weiterbildung war.
Hierzu gelten folgende Faustregeln:
Fortbildungsdauer: bis 1 Monat
--> Bindungsdauer: höchstens 6 Monate
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.12.02
Fortbildungsdauer: bis 2 Monate
--> Bindungsdauer: höchstens 1 Jahr
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.93 (5 AZR 279/93, BAGE 75,215)
Fortbildungsdauer: bis 6 Monate
--> Bindungsdauer: höchstens 2 Jahre
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.95
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.11.94
Fortbildungsdauer: gut 6 Monate
--> Bindungsdauer: 3 Jahre zulässig
1000 auf ein Jahr ergibt bei mir etwas über 80 Euro
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@miki
1000 auf ein Jahr ergibt bei mir etwas über 80 Euro
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o.s. schrieb:
Ich habe diese Fausregeln als PI immer so interpretiert, dass es sich bei der Fortbildungsdauer um äquivalente Vollzeitfortbimdungen handelt, somit wäre 1 Monat ca. 173 Stunden, 2 Monate 347 Stunden usw.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Fortbildungsdauer 1 Monat bedeutet: 1 Monat nur Fortbildung und 0 Stunden arbeiten.
Gruß redvine
Fortbildungsdauer 1 Monat bedeutet: 1 Monat nur Fortbildung und 0 Stunden arbeiten.
Gruß redvine
genau, bedenkt bei den rechnungen, dass in der zeit auch gehalt bezogen wird ohne gewinn einzubringen
so wird zu einem 1000€ zuschuss, zusätzlich ~ 2400€ gehalt gezahlt ... (vor steuer :wink: )
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Alex Moro schrieb:
redvine schrieb am 24.2.19 21:12:
Fortbildungsdauer 1 Monat bedeutet: 1 Monat nur Fortbildung und 0 Stunden arbeiten.
Gruß redvine
genau, bedenkt bei den rechnungen, dass in der zeit auch gehalt bezogen wird ohne gewinn einzubringen
so wird zu einem 1000€ zuschuss, zusätzlich ~ 2400€ gehalt gezahlt ... (vor steuer :wink: )
Fortbildungszuschuss und bezahlte Freistellung für Fortbildungen sind zwei paar Schuhe.
Der Mittelweg könnte heißen: unbezahlte Freistellung plus Zuschuss.
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o.s. schrieb:
Alex Moro,
Fortbildungszuschuss und bezahlte Freistellung für Fortbildungen sind zwei paar Schuhe.
Der Mittelweg könnte heißen: unbezahlte Freistellung plus Zuschuss.
Alles unter 3500€ Kosten ( Fortbildungskosten und Kosten der Freistellung ) kann nicht für eine Bindung herangezogen werden. Außerdem muss auch immer gefragt werden, wer den Nutzen aus der Qualifikation hat.
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tom1350 schrieb:
Ich würde sagen 10 Jahre Bindung und jeden Samstag das Auto des Chefs waschen :smile:.
Alles unter 3500€ Kosten ( Fortbildungskosten und Kosten der Freistellung ) kann nicht für eine Bindung herangezogen werden. Außerdem muss auch immer gefragt werden, wer den Nutzen aus der Qualifikation hat.
mir gefällt es, dass hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam schreiben.
Mir gefällt nicht, dass die Gegensätze und das Lagerdenken „ausgebeutete Arbeitnehmer vs. Kapitalisten-Chefs“ immer wieder ohne Not anheizt werden, denn so lernt man nicht so viel voneinander wie man könnte.
Das Arbeitsrecht erlaubt alle möglichen vertraglichen Regelungen zur Fortbildung. Müssen muss niemand gar nichts. Alles ist Sache von Vereinbarungen. Und die Fortbildungen nützen selbstverständlich beiden Seiten.
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o.s. schrieb:
Tom1350,
mir gefällt es, dass hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam schreiben.
Mir gefällt nicht, dass die Gegensätze und das Lagerdenken „ausgebeutete Arbeitnehmer vs. Kapitalisten-Chefs“ immer wieder ohne Not anheizt werden, denn so lernt man nicht so viel voneinander wie man könnte.
Das Arbeitsrecht erlaubt alle möglichen vertraglichen Regelungen zur Fortbildung. Müssen muss niemand gar nichts. Alles ist Sache von Vereinbarungen. Und die Fortbildungen nützen selbstverständlich beiden Seiten.
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484 schrieb:
Du kannst so vereinbaren wie du willst ,.... wenn das gesetzt was anders sagt ist der gesamte Vertrag ungültig...
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McMiki schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 23.2.19 01:18:
Ganz konkret. Sind 1000 Euro Zuschuss mit 2 Jahre Bindung angemessen?
Ich habe das Gefühl dass das ok ist.
Für einen Zuschuss von 50€ im Monat, 2 Jahre binden ist okay?? Witzig..
gleich vorweg, ich habe keine Angestellten mehr in meiner Praxis, die therapeutisch arbeiten. Bin eine 1-Mann-Praxis.
Lohnt es sich denn überhaupt, für einen Angestellten eine Fortbildung zu zahlen, die z. B. 4 Wochen lang dauert? Die Lehrgangskosten sind in der Regel beträchtlich und dann noch dementsprechend den Arbeitnehmer 4 Wochen dafür freizustellten (oder nimmt der dafür 4 Wochen von seinem Urlaub) und dann ist die Möglichkeit des Arbeitnehmers da, nach 6 Monate wieder zu gehen.
Klar, wir wollen alle gut ausgebildete Mitarbeiter haben, aber die ganze Sache muß sich auch finanziell tragen. Oder hat der Angestellte nach der Fortbildung ausschließlich z. B. mit "Manueller Therapie", "KG-ZNS nach Bobath" usw. zu tun?
Haben sich nach Eurer Erfahrung, 6 Monate später, für den Praxisinhaber dann schon die Kosten für die Fortbildung des Arbeitnehmers amortisiert? :unamused:
LG Achilles2
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........ aber die ganze Sache muß sich auch finanziell tragen.
Tut sie doch sowieso nicht.
Bei keiner Fortbildung.
Weder für die AN, noch für die AG.
Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist in Zeiten des Fachkräftemangels (man kriegt
die Hütte ausschließlich mit KG und KG-HB voll) jegliche Fortbildung obsolet.
Das Arbeiten im 30-Minuten-Rhythmus lass ich da mal unbeachtet......
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hermi schrieb:
Achilles2 schrieb am 4.3.19 09:20:
........ aber die ganze Sache muß sich auch finanziell tragen.
Tut sie doch sowieso nicht.
Bei keiner Fortbildung.
Weder für die AN, noch für die AG.
Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist in Zeiten des Fachkräftemangels (man kriegt
die Hütte ausschließlich mit KG und KG-HB voll) jegliche Fortbildung obsolet.
Das Arbeiten im 30-Minuten-Rhythmus lass ich da mal unbeachtet......
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Achilles2 schrieb:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
gleich vorweg, ich habe keine Angestellten mehr in meiner Praxis, die therapeutisch arbeiten. Bin eine 1-Mann-Praxis.
Lohnt es sich denn überhaupt, für einen Angestellten eine Fortbildung zu zahlen, die z. B. 4 Wochen lang dauert? Die Lehrgangskosten sind in der Regel beträchtlich und dann noch dementsprechend den Arbeitnehmer 4 Wochen dafür freizustellten (oder nimmt der dafür 4 Wochen von seinem Urlaub) und dann ist die Möglichkeit des Arbeitnehmers da, nach 6 Monate wieder zu gehen.
Klar, wir wollen alle gut ausgebildete Mitarbeiter haben, aber die ganze Sache muß sich auch finanziell tragen. Oder hat der Angestellte nach der Fortbildung ausschließlich z. B. mit "Manueller Therapie", "KG-ZNS nach Bobath" usw. zu tun?
Haben sich nach Eurer Erfahrung, 6 Monate später, für den Praxisinhaber dann schon die Kosten für die Fortbildung des Arbeitnehmers amortisiert? :unamused:
LG Achilles2
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