physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hamburg

Wir suchen dich in Voll- oder
Teilzeit!

Du wünschst dir einen
Arbeitsplatz, an dem du wirklich
mit Menschen arbeitest – nicht
nur an ihnen?
Einen Ort, an dem du deine
Therapien frei, modern und
abwechslungsreich gestalten kannst?
Dann passt du wunderbar zu uns!

Bei uns hast du nicht nur
klassische Behandlungsräume,
sondern auch die Möglichkeit,
gemeinsam mit deinen Patient:innen
auf unserer großen, hochwertigen
medizinischen Trainings- und
Athletikfläche zu arbeiten –
ausgestatt...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Form der Kündigung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Form der Kündigung
Es gibt 12 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
03.01.2013 15:53
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob eine Kündigung (AN) in einer bestimmten Form verfasst werden muß. Ich arbeite schon ziemlich lange in einer Praxis und bin mit Chefin per Du. Irgendwie finde ich es albern, sie nun zu siezen und würde gerne die Kündigung allgemein halten, oder ist eine Kündigung wegen evtl Formfehlern dann ungültig?
Ich habe selber noch nie gekündigt und bin mir etwas unsicher.Was für Klauseln müssen unbedingt enthalten sein?Habt ihr Rat?

kollegiale Grüße
1

Gefällt mir

Hallo, kann mir jemand sagen, ob eine Kündigung (AN) in einer bestimmten Form verfasst werden muß. Ich arbeite schon ziemlich lange in einer Praxis und bin mit Chefin per Du. Irgendwie finde ich es albern, sie nun zu siezen und würde gerne die Kündigung allgemein halten, oder ist eine Kündigung wegen evtl Formfehlern dann ungültig? Ich habe selber noch nie gekündigt und bin mir etwas unsicher.Was für Klauseln müssen unbedingt enthalten sein?Habt ihr Rat? kollegiale Grüße
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob eine Kündigung (AN) in einer bestimmten Form verfasst werden muß. Ich arbeite schon ziemlich lange in einer Praxis und bin mit Chefin per Du. Irgendwie finde ich es albern, sie nun zu siezen und würde gerne die Kündigung allgemein halten, oder ist eine Kündigung wegen evtl Formfehlern dann ungültig?
Ich habe selber noch nie gekündigt und bin mir etwas unsicher.Was für Klauseln müssen unbedingt enthalten sein?Habt ihr Rat?

kollegiale Grüße

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Muskelfreak
03.01.2013 17:20
Moin,
schreibe die korreckte Anschrift wie in Deinem Arbeitsvertrag genannt.
Text: Sehr geehrte.......
mit diesem Schreiben kündige ich das mit ihnen eingegangene Arbeitsvehältnis ( AV vom....) termin-und fristgerecht zum....auf.
Datum Unterschrif.

Anmerkung: Tante google hat auch andere Schreibvorschläge.

1

Gefällt mir

Moin, schreibe die korreckte Anschrift wie in Deinem Arbeitsvertrag genannt. Text: Sehr geehrte....... mit diesem Schreiben kündige ich das mit ihnen eingegangene Arbeitsvehältnis ( AV vom....) termin-und fristgerecht zum....auf. Datum Unterschrif. Anmerkung: Tante google hat auch andere Schreibvorschläge.
Gefällt mir
Alle 8 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
chipchap
03.01.2013 18:21
Ja, genau so.
Ist auch egal, ob gedruckt oder handschriftlich,
Hauptsache persönlich unterschreiben.
Bei einem so offiziellem Schreiben würde ich ebenfalls Siezen,
selbst wenn ich die Person schon seit Jahren duze..
Achte auf die Einhaltung der Kündigungsfristen, die im Arbeitsvertrag
vereinbart wurden.

1

Gefällt mir

Ja, genau so. Ist auch egal, ob gedruckt oder handschriftlich, Hauptsache persönlich unterschreiben. Bei einem so offiziellem Schreiben würde ich ebenfalls Siezen, selbst wenn ich die Person schon seit Jahren duze.. Achte auf die Einhaltung der Kündigungsfristen, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurden.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



chipchap schrieb:

Ja, genau so.
Ist auch egal, ob gedruckt oder handschriftlich,
Hauptsache persönlich unterschreiben.
Bei einem so offiziellem Schreiben würde ich ebenfalls Siezen,
selbst wenn ich die Person schon seit Jahren duze..
Achte auf die Einhaltung der Kündigungsfristen, die im Arbeitsvertrag
vereinbart wurden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
03.01.2013 18:36
also sehr geehrte Frau.....?
und am Ende mit freundlichen Grüßen.....?
ich hatte überlegt die Anrede einfach wegzulassen, wenn man die Kündigung damit nicht anfechtbar macht
1

Gefällt mir

also sehr geehrte Frau.....? und am Ende mit freundlichen Grüßen.....? ich hatte überlegt die Anrede einfach wegzulassen, wenn man die Kündigung damit nicht anfechtbar macht
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

also sehr geehrte Frau.....?
und am Ende mit freundlichen Grüßen.....?
ich hatte überlegt die Anrede einfach wegzulassen, wenn man die Kündigung damit nicht anfechtbar macht

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
master52
03.01.2013 18:49
Mal ne doofe Frage: Ihr kennt euch seit Jahren, Ihr duzt euch, und trotzdem hast du Angst die Kündigung wird angefochten weil die Anrede fehlt???!?!????

Wo kein Kläger da kein Richter...

LG
1

Gefällt mir

Mal ne doofe Frage: Ihr kennt euch seit Jahren, Ihr duzt euch, und trotzdem hast du Angst die Kündigung wird angefochten weil die Anrede fehlt???!?!???? Wo kein Kläger da kein Richter... LG
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



master52 schrieb:

Mal ne doofe Frage: Ihr kennt euch seit Jahren, Ihr duzt euch, und trotzdem hast du Angst die Kündigung wird angefochten weil die Anrede fehlt???!?!????

Wo kein Kläger da kein Richter...

LG

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
03.01.2013 19:13
ich geh ja weil ich mit Chefin trotz mehrfacher Gespräche nicht mehr auf einen Nenner komme und sie wird sicher nicht begeistert sein, dass ich kündige und ich fürchte sie wird alles versuchen, dass ich so lang in der Praxis bleibe , bis sie einen Ersatz für mich gefunden hat. und ich möchte nicht länger bleiben, nur weil ich evtl irgendwo einen Formfehler begangen habe
1

Gefällt mir

ich geh ja weil ich mit Chefin trotz mehrfacher Gespräche nicht mehr auf einen Nenner komme und sie wird sicher nicht begeistert sein, dass ich kündige und ich fürchte sie wird alles versuchen, dass ich so lang in der Praxis bleibe , bis sie einen Ersatz für mich gefunden hat. und ich möchte nicht länger bleiben, nur weil ich evtl irgendwo einen Formfehler begangen habe
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

ich geh ja weil ich mit Chefin trotz mehrfacher Gespräche nicht mehr auf einen Nenner komme und sie wird sicher nicht begeistert sein, dass ich kündige und ich fürchte sie wird alles versuchen, dass ich so lang in der Praxis bleibe , bis sie einen Ersatz für mich gefunden hat. und ich möchte nicht länger bleiben, nur weil ich evtl irgendwo einen Formfehler begangen habe

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
chipchap
03.01.2013 21:35
Dann schreib, wie es Muskelfreak beschrieben hat!
Das ist nicht anfechtbar.
Und warum die Anrede weglassen??
Reisende kann auch ein AG nicht aufhalten...
Alles im Rahmen der Kündigungsfristen.

Theoretisch ist sogar gültig: " Ich kündige!" MfG, Unterschrift, Datum
Alles weitere steht eh im Vertrag...

1

Gefällt mir

Dann schreib, wie es Muskelfreak beschrieben hat! Das ist nicht anfechtbar. Und warum die Anrede weglassen?? Reisende kann auch ein AG nicht aufhalten... Alles im Rahmen der Kündigungsfristen. Theoretisch ist sogar gültig: " Ich kündige!" MfG, Unterschrift, Datum Alles weitere steht eh im Vertrag...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



chipchap schrieb:

Dann schreib, wie es Muskelfreak beschrieben hat!
Das ist nicht anfechtbar.
Und warum die Anrede weglassen??
Reisende kann auch ein AG nicht aufhalten...
Alles im Rahmen der Kündigungsfristen.

Theoretisch ist sogar gültig: " Ich kündige!" MfG, Unterschrift, Datum
Alles weitere steht eh im Vertrag...

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Helmut Fromberger
04.01.2013 08:48
Du bist ja kein Leibeigener, und wenn Dein AG bis zu Deinem letzten Arbeitstag keinen gefunden hat, dann ist das ihr Problem.

Auf der anderen Seite muss ich jetzt mal dumm fragen:

Wieso muss man auf einen Nenner kommen?

1

Gefällt mir

Du bist ja kein Leibeigener, und wenn Dein AG bis zu Deinem letzten Arbeitstag keinen gefunden hat, dann ist das ihr Problem. Auf der anderen Seite muss ich jetzt mal dumm fragen: Wieso muss man auf einen Nenner kommen?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Helmut Fromberger schrieb:

Du bist ja kein Leibeigener, und wenn Dein AG bis zu Deinem letzten Arbeitstag keinen gefunden hat, dann ist das ihr Problem.

Auf der anderen Seite muss ich jetzt mal dumm fragen:

Wieso muss man auf einen Nenner kommen?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
04.01.2013 16:06
ich bin der Meinung, dass das Finanzielle und das Betriebsklima schon irgendwie stimmen sollten :blush: Und wie so schön gesagt bin ich ja kein Leibeigener. Und da sind wir ganz offensichtlich beide unterschiedlicher Ansichten insofern nicht auf einem Nenner.
1

Gefällt mir

ich bin der Meinung, dass das Finanzielle und das Betriebsklima schon irgendwie stimmen sollten :blush: Und wie so schön gesagt bin ich ja kein Leibeigener. Und da sind wir ganz offensichtlich beide unterschiedlicher Ansichten insofern nicht auf einem Nenner.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

ich bin der Meinung, dass das Finanzielle und das Betriebsklima schon irgendwie stimmen sollten :blush: Und wie so schön gesagt bin ich ja kein Leibeigener. Und da sind wir ganz offensichtlich beide unterschiedlicher Ansichten insofern nicht auf einem Nenner.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
04.01.2013 17:09
welche Art der Kündigung würdest Du denn bevorzugen?
"Sehr geehrte Frau Müller, hiermit kündige ich fristgerecht zum .... Mit freundlichen Grüßen"
oder
"Liebe Elfriede, es tut mir ja furchtbar leid, aber leider muß ich zum ..... kündigen. Gruß"

Formelles Schreiben ist formelles Schreiben



[bearbeitet am 04.01.13 17:16]
2

Gefällt mir

• limone
• Ramona Völlkopf
welche Art der Kündigung würdest Du denn bevorzugen? "Sehr geehrte Frau Müller, hiermit kündige ich fristgerecht zum .... Mit freundlichen Grüßen" oder "Liebe Elfriede, es tut mir ja furchtbar leid, aber leider muß ich zum ..... kündigen. Gruß" Formelles Schreiben ist formelles Schreiben [bearbeitet am 04.01.13 17:16]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



die neue schrieb:

welche Art der Kündigung würdest Du denn bevorzugen?
"Sehr geehrte Frau Müller, hiermit kündige ich fristgerecht zum .... Mit freundlichen Grüßen"
oder
"Liebe Elfriede, es tut mir ja furchtbar leid, aber leider muß ich zum ..... kündigen. Gruß"

Formelles Schreiben ist formelles Schreiben



[bearbeitet am 04.01.13 17:16]

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Muskelfreak schrieb:

Moin,
schreibe die korreckte Anschrift wie in Deinem Arbeitsvertrag genannt.
Text: Sehr geehrte.......
mit diesem Schreiben kündige ich das mit ihnen eingegangene Arbeitsvehältnis ( AV vom....) termin-und fristgerecht zum....auf.
Datum Unterschrif.

Anmerkung: Tante google hat auch andere Schreibvorschläge.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Shakespeare
04.01.2013 11:08
Eine Kündigung kann durchaus formlos verfaßt werden! Sie soll allerdings schriftlich erfolgen und so formuliert werden, dass klar ist wer, wem zu welchem Zeitpunkt kündigt. Anrede "Du" oder "Sie", "Vorname" oder "Nachname", ist im Grunde wurscht, wenn z.B. aus dem Briefkopf klar hervorgeht, wer und was gemeint ist.
Gruß S.

1

Gefällt mir

Eine Kündigung kann durchaus formlos verfaßt werden! Sie soll allerdings schriftlich erfolgen und so formuliert werden, dass klar ist wer, wem zu welchem Zeitpunkt kündigt. Anrede "Du" oder "Sie", "Vorname" oder "Nachname", ist im Grunde wurscht, wenn z.B. aus dem Briefkopf klar hervorgeht, wer und was gemeint ist. Gruß S.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Shakespeare schrieb:

Eine Kündigung kann durchaus formlos verfaßt werden! Sie soll allerdings schriftlich erfolgen und so formuliert werden, dass klar ist wer, wem zu welchem Zeitpunkt kündigt. Anrede "Du" oder "Sie", "Vorname" oder "Nachname", ist im Grunde wurscht, wenn z.B. aus dem Briefkopf klar hervorgeht, wer und was gemeint ist.
Gruß S.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
rudibam
08.01.2013 14:56
z.B.
Liebe Susanne,

hiermit kündige ich unser Arbeitsverhältnis zu ........... oder nächst möglichen Termin,

MfG

Dein anonymer Mitarbeiter
1

Gefällt mir

z.B. Liebe Susanne, hiermit kündige ich unser Arbeitsverhältnis zu ........... oder nächst möglichen Termin, MfG Dein anonymer Mitarbeiter
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

rudibam schrieb:

z.B.
Liebe Susanne,

hiermit kündige ich unser Arbeitsverhältnis zu ........... oder nächst möglichen Termin,

MfG

Dein anonymer Mitarbeiter



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Form der Kündigung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns