Wir suchen Dich als
Physiotherapeut/in (m/w/d),
Mini-Jobber,
Wiedereinsteiger, Mutter/Vater mit
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In Vollzeit, Teilzeit, Aushilfe
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Krankengymnastik für Kinder
spezialisieren? Manuelle Therapie
oder Bobath lernen, eine
Pilates-Ausbildung machen?
Aquafitness-Trainer/in werden, oder
eine neue Wellness-Behandlung
erlernen? Wo ist dein Weg?
Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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ich habe folgende Frage- Ich bin 20h Festangestellt und habe noch einen 450€ Job , nun werde ich zusätzlich für einen Verein als Physiotherapeutin eine Eltern-Kind Gruppe leiten. Diesem Verein soll ich dann jeden Monat eine Rechnung stellen über meine Leistungen.
Jetzt ist meine Frage wo/wie gebe ich dies bei der Steuer an?
Benötige ich eine seperate Steuernummer oder gilt die, die ich mit meinem Ehemann zusammen habe?
Vielen Dank
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daniela74 schrieb:
Hallo,
ich habe folgende Frage- Ich bin 20h Festangestellt und habe noch einen 450€ Job , nun werde ich zusätzlich für einen Verein als Physiotherapeutin eine Eltern-Kind Gruppe leiten. Diesem Verein soll ich dann jeden Monat eine Rechnung stellen über meine Leistungen.
Jetzt ist meine Frage wo/wie gebe ich dies bei der Steuer an?
Benötige ich eine seperate Steuernummer oder gilt die, die ich mit meinem Ehemann zusammen habe?
Vielen Dank
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Inche schrieb:
Übungslheiterpsuschale und gemeinsame veranlagung beim Finanzamt oder Steuerberater fragen
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Wer in seinem Beruf egal wo arbeitet, bekommt normalerweise keine Übungsleiterpauschale.
mfg hgb :blush:
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Leni C. schrieb:
Einfach mal beim Finanzamt nachfragen .
Du meinst vielleicht einen Stundenzettel?
Eine Rechnung ist immer die Zahlungsaufforderung eines Selbständigen.
LG :wink:
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Der Verein macht dann eine Honorarabrechnung, die dann bis 2.500€ im Jahr steuerfrei sein kann, wenn sie als Übungsleiterpauschale in Anlage N mit eingetragen wird. Wichtig: Man kann bis zum diesem Betrag aber keine Kosten als Werbungskosten ansetzen.
Am besten sonst den StB fragen, der darf dann auch eine rechtssichere Aussage treffen, von mir ist das nur meine Meinung im Zweifelsfall.
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TheStonie schrieb:
Wenn man bei einem gemeinnützigen Verein als Trainer/Lehrer etc. unterrichtet, Kurse leitet etc, dann bekommt man dort Honorar, was unter die Übungsleiterpauschale fallen KANN. Ist egal, ob das der normale Beruf ist, oder nicht. Man sollte nur bei dem Verein nicht angestellt sein!
Der Verein macht dann eine Honorarabrechnung, die dann bis 2.500€ im Jahr steuerfrei sein kann, wenn sie als Übungsleiterpauschale in Anlage N mit eingetragen wird. Wichtig: Man kann bis zum diesem Betrag aber keine Kosten als Werbungskosten ansetzen.
Am besten sonst den StB fragen, der darf dann auch eine rechtssichere Aussage treffen, von mir ist das nur meine Meinung im Zweifelsfall.
danke für die Antworten.
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daniela74 schrieb:
Hallo,
danke für die Antworten.
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Kitane schrieb:
Übunsgleiterpauschale bis 2400€ im Jahr frei
ha-vey
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ha-vey schrieb:
dies ist genau richtig!
ha-vey
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TheStonie schrieb:
Japp..deshalb lieber den Steuerberater fragen..:)
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limone schrieb:
Als 450-€-Jobber schreibt man keine Rechnung.
Du meinst vielleicht einen Stundenzettel?
Eine Rechnung ist immer die Zahlungsaufforderung eines Selbständigen.
LG :wink:
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