Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Hallo,
vor einem Viertel Jahr wurde meine wöchentliche Arbeitszeit um 2 Stunden erhöht (von 15 auf 17). Im Arbeitsvertrag steht ein Stundenlohn. Unser Steuerberater hat deshalb durch Zufall entdeckt beim Durchsehen der Unterlagen, dass jahrelang der Bruttolohn falsch berechnet wurde. Faktisch habe ich pro Jahr einen Monat umsonst gearbeitet. (1,20 € pro Stunde weniger gezahlt als vereinbart) Ich habe dem AG (leider) vertraut und nicht nachgerechnet. Wir erhalten kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, keine Zuschüsse für Fortbildungen, sonst würden wir uns in der Praxis auch nicht so darüber ärgern, dass der Lohn falsch gezahlt wurde.
Wie würdet Ihr jetzt vorgehen? Gespräch mit dem AG suchen ist klar, aber haben meine Kollegen und ich überhaupt eine Möglichkeit, den fehlenden Lohn zurück zu fordern.
Vielen Dank für evtl. Infos!
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Hallo,
vor einem Viertel Jahr wurde meine wöchentliche Arbeitszeit um 2 Stunden erhöht (von 15 auf 17). Im Arbeitsvertrag steht ein Stundenlohn. Unser Steuerberater hat deshalb durch Zufall entdeckt beim Durchsehen der Unterlagen, dass jahrelang der Bruttolohn falsch berechnet wurde. Faktisch habe ich pro Jahr einen Monat umsonst gearbeitet. (1,20 € pro Stunde weniger gezahlt als vereinbart) Ich habe dem AG (leider) vertraut und nicht nachgerechnet. Wir erhalten kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, keine Zuschüsse für Fortbildungen, sonst würden wir uns in der Praxis auch nicht so darüber ärgern, dass der Lohn falsch gezahlt wurde.
Wie würdet Ihr jetzt vorgehen? Gespräch mit dem AG suchen ist klar, aber haben meine Kollegen und ich überhaupt eine Möglichkeit, den fehlenden Lohn zurück zu fordern.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
vor einem Viertel Jahr wurde meine wöchentliche Arbeitszeit um 2 Stunden erhöht (von 15 auf 17). Im Arbeitsvertrag steht ein Stundenlohn. Unser Steuerberater hat deshalb durch Zufall entdeckt beim Durchsehen der Unterlagen, dass jahrelang der Bruttolohn falsch berechnet wurde. Faktisch habe ich pro Jahr einen Monat umsonst gearbeitet. (1,20 € pro Stunde weniger gezahlt als vereinbart) Ich habe dem AG (leider) vertraut und nicht nachgerechnet. Wir erhalten kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, keine Zuschüsse für Fortbildungen, sonst würden wir uns in der Praxis auch nicht so darüber ärgern, dass der Lohn falsch gezahlt wurde.
Wie würdet Ihr jetzt vorgehen? Gespräch mit dem AG suchen ist klar, aber haben meine Kollegen und ich überhaupt eine Möglichkeit, den fehlenden Lohn zurück zu fordern.
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Nein. Der Lohn wurde erhöht mit der nächsten Monatsabrechnung. Im AV stehen noch die 15 Stunden drin mit dem Stundenlohn und Bruttogehalt. Die 15 Stunden wurden pro Monat nur x4 gerechnet und nicht mit dem Faktor 4,345 oder auf 52 Wochen berechnet. Wir haben für 48 Wochen die Lohnzahlung.
Hätte ich auf jeden Fall schriftlich meinen Vertrag ändern lassen müssen? Oder zählt nicht die erhöhte Zahlung schon als Vertrag?
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Nein. Der Lohn wurde erhöht mit der nächsten Monatsabrechnung. Im AV stehen noch die 15 Stunden drin mit dem Stundenlohn und Bruttogehalt. Die 15 Stunden wurden pro Monat nur x4 gerechnet und nicht mit dem Faktor 4,345 oder auf 52 Wochen berechnet. Wir haben für 48 Wochen die Lohnzahlung.
Hätte ich auf jeden Fall schriftlich meinen Vertrag ändern lassen müssen? Oder zählt nicht die erhöhte Zahlung schon als Vertrag?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein. Der Lohn wurde erhöht mit der nächsten Monatsabrechnung. Im AV stehen noch die 15 Stunden drin mit dem Stundenlohn und Bruttogehalt. Die 15 Stunden wurden pro Monat nur x4 gerechnet und nicht mit dem Faktor 4,345 oder auf 52 Wochen berechnet. Wir haben für 48 Wochen die Lohnzahlung.
Hätte ich auf jeden Fall schriftlich meinen Vertrag ändern lassen müssen? Oder zählt nicht die erhöhte Zahlung schon als Vertrag?
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Illdisposed schrieb:
HAst du das schriftlich, dass deine Arbeitszeit erhöht wurde. Wurde eine Vertragsänderung schriftlich verfasst?
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Verstehe ich das richtig? Es geht dabei nicht nur dir so, sondern dem ganzen Kollegium wurde weniger gezahlt als vereinbart?
Die zu wenig gezahlten Beträge könnt ihr nachfordern, bedenkt dabei aber bitte: Da sich das ganze über Jahre gezogen hat sind vermutlich beachtliche Summen aufgelaufen.
Tragt zusammen, welche Summe in welchem Zeitraum bei jedem einzelnen von euch aufgelaufen ist und beachtet bitte, das ein Teil dieser €1,20 noch an die Sozialversicherungen abzuführen sein wird.
Bringt eurem Chef das bitte schonend bei (wie war das mit "unser Steuerberater"? Eventuell wär's geschickt den Steuerberater zu bitten den Chef zu informieren) und erwartet nicht, das das Geld auf der hohen Kante zum Abruf bereit liegt - es könnte also eine Weile dauern bis euer Chef in der Lage ist euer Gehalt nachzuzahlen.
Für das Folgende gilt: (1) Euer Arbeitsvertrag enthält unter Umständen eine Klausel ("Ausschlussklausel") die die Frist in der eure Forderungen geltend gemacht werden müssen begrenzt. (2) Klare Auskünfte kann euch ein Anwalt geben, ich bin keiner. Wendet euch ggf. frühzeitig an einen Anwalt um eventuell einzuhaltende Fristen auch einhalten zu können. Niemand ist froh, wenn entsprechende Schriftstücke "morgen" beim Empfänger sein sollen.
-> ab dem Zeitpunkt an dem jeder einzelne von euch seinen zu wenig erhaltenen Lohn beziffern kann (unter Umständen reicht es schon, eben die genannten €1,20/Stunde zu wissen) beginnt die Frist innerhalb derer ihr tätig werden müsst, d.h. dem Chef eine (schriftliche) Forderung gestellt haben müsst.
-> die Forderung sollte schriftlich gestellt werden, und zwar so das dem Chef klar ist, welche Summe aus welchem Grund für welchen Zeitraum gefordert wird. "Wir wollen unser Geld zurück" ist nicht ausreichend.
-> wenn euer Chef euch davon abhält eure Forderung schriftlich bzw. gerichtlich einzufordern kann er sich später nicht darauf berufen das "ihr ja nichts gemacht habt". Hat er den Lohn gar vorsätzlich falsch berechnet sind Ausschlussfristen unwirksam (die Haftung für Betrug darf nicht per Vertrag aufgehoben/eingeschränkt werden).
> Hätte ich auf jeden Fall schriftlich meinen Vertrag ändern lassen müssen? Oder zählt nicht die erhöhte Zahlung schon als Vertrag?
Die erhöhte Lohnzahlung (in Verbindung mit erhöhter Arbeitsleistung deinerseits) sind Erfüllung des Vertrages; der Vertrag ist die (in diesem Fall) mündliche Vereinbarung, das du ab Dezember 2013 (habe ich richtig gerechnet?) 17 statt 15 Stunden die Woche für deinen Arbeitgeber zur Verfügung stehst.
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• Andrea Bartels
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Verstehe ich das richtig? Es geht dabei nicht nur dir so, sondern dem ganzen Kollegium wurde weniger gezahlt als vereinbart?
Die zu wenig gezahlten Beträge könnt ihr nachfordern, bedenkt dabei aber bitte: Da sich das ganze über Jahre gezogen hat sind vermutlich beachtliche Summen aufgelaufen.
Tragt zusammen, welche Summe in welchem Zeitraum bei jedem einzelnen von euch aufgelaufen ist und beachtet bitte, das ein Teil dieser €1,20 noch an die Sozialversicherungen abzuführen sein wird.
Bringt eurem Chef das bitte schonend bei (wie war das mit "unser Steuerberater"? Eventuell wär's geschickt den Steuerberater zu bitten den Chef zu informieren) und erwartet nicht, das das Geld auf der hohen Kante zum Abruf bereit liegt - es könnte also eine Weile dauern bis euer Chef in der Lage ist euer Gehalt nachzuzahlen.
Für das Folgende gilt: (1) Euer Arbeitsvertrag enthält unter Umständen eine Klausel ("Ausschlussklausel") die die Frist in der eure Forderungen geltend gemacht werden müssen begrenzt. (2) Klare Auskünfte kann euch ein Anwalt geben, ich bin keiner. Wendet euch ggf. frühzeitig an einen Anwalt um eventuell einzuhaltende Fristen auch einhalten zu können. Niemand ist froh, wenn entsprechende Schriftstücke "morgen" beim Empfänger sein sollen.
-> ab dem Zeitpunkt an dem jeder einzelne von euch seinen zu wenig erhaltenen Lohn beziffern kann (unter Umständen reicht es schon, eben die genannten €1,20/Stunde zu wissen) beginnt die Frist innerhalb derer ihr tätig werden müsst, d.h. dem Chef eine (schriftliche) Forderung gestellt haben müsst.
-> die Forderung sollte schriftlich gestellt werden, und zwar so das dem Chef klar ist, welche Summe aus welchem Grund für welchen Zeitraum gefordert wird. "Wir wollen unser Geld zurück" ist nicht ausreichend.
-> wenn euer Chef euch davon abhält eure Forderung schriftlich bzw. gerichtlich einzufordern kann er sich später nicht darauf berufen das "ihr ja nichts gemacht habt". Hat er den Lohn gar vorsätzlich falsch berechnet sind Ausschlussfristen unwirksam (die Haftung für Betrug darf nicht per Vertrag aufgehoben/eingeschränkt werden).
> Hätte ich auf jeden Fall schriftlich meinen Vertrag ändern lassen müssen? Oder zählt nicht die erhöhte Zahlung schon als Vertrag?
Die erhöhte Lohnzahlung (in Verbindung mit erhöhter Arbeitsleistung deinerseits) sind Erfüllung des Vertrages; der Vertrag ist die (in diesem Fall) mündliche Vereinbarung, das du ab Dezember 2013 (habe ich richtig gerechnet?) 17 statt 15 Stunden die Woche für deinen Arbeitgeber zur Verfügung stehst.
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Wir werden das Gespräch suchen. Den Fehler bei der Berechnung hat unser 'Familiensteuerberater' festgestellt (weil sich das Einkommen geändert hat).
Ob der AG vorsätzlich falsch gerechnet hat..........man kann es ihm nicht unterstellen, aber alles in der Praxis ist auf Sparsamkeit eingestellt, so dass wir Kollegen da etwas skeptisch sind, ob es ein Versehen war.
Wir müssen uns aber auch mal selbst hinterfragen, warum wir nicht nachgerechnet haben?!
Es wird wohl noch sehr turbulent werden, die nächste Problematik wird nämlich sein, dass Einige Angst um ihren Job haben (verständlicherweise).
Aber man muss auch sagen, dass wir 'ausgebucht' sind für 3 Wochen im Voraus, sehr wenig krank sind, Überstunden machen, also hat der AG schon gute MA. Deshalb sind wir ja so geschockt, enttäuscht und auch sauer.
Also, nochmals Danke!
Viele Grüße!
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Wir werden das Gespräch suchen. Den Fehler bei der Berechnung hat unser 'Familiensteuerberater' festgestellt (weil sich das Einkommen geändert hat).
Ob der AG vorsätzlich falsch gerechnet hat..........man kann es ihm nicht unterstellen, aber alles in der Praxis ist auf Sparsamkeit eingestellt, so dass wir Kollegen da etwas skeptisch sind, ob es ein Versehen war.
Wir müssen uns aber auch mal selbst hinterfragen, warum wir nicht nachgerechnet haben?!
Es wird wohl noch sehr turbulent werden, die nächste Problematik wird nämlich sein, dass Einige Angst um ihren Job haben (verständlicherweise).
Aber man muss auch sagen, dass wir 'ausgebucht' sind für 3 Wochen im Voraus, sehr wenig krank sind, Überstunden machen, also hat der AG schon gute MA. Deshalb sind wir ja so geschockt, enttäuscht und auch sauer.
Also, nochmals Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Wir werden das Gespräch suchen. Den Fehler bei der Berechnung hat unser 'Familiensteuerberater' festgestellt (weil sich das Einkommen geändert hat).
Ob der AG vorsätzlich falsch gerechnet hat..........man kann es ihm nicht unterstellen, aber alles in der Praxis ist auf Sparsamkeit eingestellt, so dass wir Kollegen da etwas skeptisch sind, ob es ein Versehen war.
Wir müssen uns aber auch mal selbst hinterfragen, warum wir nicht nachgerechnet haben?!
Es wird wohl noch sehr turbulent werden, die nächste Problematik wird nämlich sein, dass Einige Angst um ihren Job haben (verständlicherweise).
Aber man muss auch sagen, dass wir 'ausgebucht' sind für 3 Wochen im Voraus, sehr wenig krank sind, Überstunden machen, also hat der AG schon gute MA. Deshalb sind wir ja so geschockt, enttäuscht und auch sauer.
Also, nochmals Danke!
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Ich würde gar nicht mal böse Absicht unterstellen. Bei uns läuft die Gehaltsberechnung über ein Steuerbüro, insofern würden solche Fehler eher nicht passieren. Müsste ich immer alles selber berechnen, könnte ich mich aber sicher nicht von Fehlern freisprechen. Je nach Höhe einer möglichen Rückforderung sollte aber auch bedacht werden, dass das leicht in einem Insolvenzantrag enden kann - und damit wäre dann keinem geholfen, Geld gäbe es vermutlich auch nicht mehr so viel. Also Gespräche - am besten mit den StBn - sind absolut notwendig und eventuell auch ein Kompromiss. haltet die Wogen unten, viel Glück.
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Ich würde gar nicht mal böse Absicht unterstellen. Bei uns läuft die Gehaltsberechnung über ein Steuerbüro, insofern würden solche Fehler eher nicht passieren. Müsste ich immer alles selber berechnen, könnte ich mich aber sicher nicht von Fehlern freisprechen. Je nach Höhe einer möglichen Rückforderung sollte aber auch bedacht werden, dass das leicht in einem Insolvenzantrag enden kann - und damit wäre dann keinem geholfen, Geld gäbe es vermutlich auch nicht mehr so viel. Also Gespräche - am besten mit den StBn - sind absolut notwendig und eventuell auch ein Kompromiss. haltet die Wogen unten, viel Glück.
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C. DBO schrieb:
Ich würde gar nicht mal böse Absicht unterstellen. Bei uns läuft die Gehaltsberechnung über ein Steuerbüro, insofern würden solche Fehler eher nicht passieren. Müsste ich immer alles selber berechnen, könnte ich mich aber sicher nicht von Fehlern freisprechen. Je nach Höhe einer möglichen Rückforderung sollte aber auch bedacht werden, dass das leicht in einem Insolvenzantrag enden kann - und damit wäre dann keinem geholfen, Geld gäbe es vermutlich auch nicht mehr so viel. Also Gespräche - am besten mit den StBn - sind absolut notwendig und eventuell auch ein Kompromiss. haltet die Wogen unten, viel Glück.
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C. DBO schrieb:
Je nach Höhe einer möglichen
> Rückforderung sollte aber auch bedacht werden, dass das leicht
> in einem Insolvenzantrag enden kann - und damit wäre dann
> keinem geholfen, Geld gäbe es vermutlich auch nicht mehr so
> viel. Also Gespräche - am besten mit den StBn - sind absolut
> notwendig und eventuell auch ein Kompromiss. haltet die Wogen
> unten, viel Glück.
.............. nun ja ..... die Arbeitnehmer haben zuwenig Lohn bekommen und der muß nun nachgezahlt werden. Der PI hatte ja durch die Stundenerhöhung auch mehr Einnahmen. Die Frage ist lediglich, ob alles zusammen auf einen Schlag ausbezahlt werden kann oder ob man sich auf Ratenzahlung einigt.
Aber als Arbeitnehmer würde ich im Traum nicht daran denken, mehr Stunden zu arbeiten, der PI hat erhöhte Einnahmen und ich geh leer aus.
Papa Alpaka hat den richtigen Tip gegeben. Mit Anwalt zusammensetzen und weitere Schritte besprechen, dies ist zu kompliziert, das alleine durchziehen zu wollen
an mab: viel Erfolg
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• Superbiene
C. DBO schrieb:
Je nach Höhe einer möglichen
> Rückforderung sollte aber auch bedacht werden, dass das leicht
> in einem Insolvenzantrag enden kann - und damit wäre dann
> keinem geholfen, Geld gäbe es vermutlich auch nicht mehr so
> viel. Also Gespräche - am besten mit den StBn - sind absolut
> notwendig und eventuell auch ein Kompromiss. haltet die Wogen
> unten, viel Glück.
.............. nun ja ..... die Arbeitnehmer haben zuwenig Lohn bekommen und der muß nun nachgezahlt werden. Der PI hatte ja durch die Stundenerhöhung auch mehr Einnahmen. Die Frage ist lediglich, ob alles zusammen auf einen Schlag ausbezahlt werden kann oder ob man sich auf Ratenzahlung einigt.
Aber als Arbeitnehmer würde ich im Traum nicht daran denken, mehr Stunden zu arbeiten, der PI hat erhöhte Einnahmen und ich geh leer aus.
Papa Alpaka hat den richtigen Tip gegeben. Mit Anwalt zusammensetzen und weitere Schritte besprechen, dies ist zu kompliziert, das alleine durchziehen zu wollen
an mab: viel Erfolg
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die neue schrieb:
C. DBO schrieb:
Je nach Höhe einer möglichen
> Rückforderung sollte aber auch bedacht werden, dass das leicht
> in einem Insolvenzantrag enden kann - und damit wäre dann
> keinem geholfen, Geld gäbe es vermutlich auch nicht mehr so
> viel. Also Gespräche - am besten mit den StBn - sind absolut
> notwendig und eventuell auch ein Kompromiss. haltet die Wogen
> unten, viel Glück.
.............. nun ja ..... die Arbeitnehmer haben zuwenig Lohn bekommen und der muß nun nachgezahlt werden. Der PI hatte ja durch die Stundenerhöhung auch mehr Einnahmen. Die Frage ist lediglich, ob alles zusammen auf einen Schlag ausbezahlt werden kann oder ob man sich auf Ratenzahlung einigt.
Aber als Arbeitnehmer würde ich im Traum nicht daran denken, mehr Stunden zu arbeiten, der PI hat erhöhte Einnahmen und ich geh leer aus.
Papa Alpaka hat den richtigen Tip gegeben. Mit Anwalt zusammensetzen und weitere Schritte besprechen, dies ist zu kompliziert, das alleine durchziehen zu wollen
an mab: viel Erfolg
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Nun, das Versäumnis lag auf beiden Seiten. Aber Du hast Recht, alleine lässt sich dass nicht klären. Da muss man gemeinsam - ohne allzu hohe emotionale Wogen - überlegen, was wie möglich ist. Würde mich schon interessieren, wie die Geschichte zu Ende geht.
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Nun, das Versäumnis lag auf beiden Seiten. Aber Du hast Recht, alleine lässt sich dass nicht klären. Da muss man gemeinsam - ohne allzu hohe emotionale Wogen - überlegen, was wie möglich ist. Würde mich schon interessieren, wie die Geschichte zu Ende geht.
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C. DBO schrieb:
Nun, das Versäumnis lag auf beiden Seiten. Aber Du hast Recht, alleine lässt sich dass nicht klären. Da muss man gemeinsam - ohne allzu hohe emotionale Wogen - überlegen, was wie möglich ist. Würde mich schon interessieren, wie die Geschichte zu Ende geht.
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Unser AG hat die Löhne selbst berechnet und die Summen dem Steuerbüro mitgeteilt. Die haben nichts nachgerechnet, nur die Abrechnungen erstellt.
Ich danke euch für die Tipps. Habe jetzt schon Magenschmerzen morgen früh in die Praxis zu fahren. Wir wollen die Praxis ja auch nicht 'ruinieren', aber wenn man die Sparsamkeit (wenn man böse denkt, kann man auch von Geiz sprechen) jeden Tag zu spüren bekommt, und die Praxis läuft ziemlich gut, dann wollen wir einfach nur die gerechte Bezahlung lt. AV.
Wenn sich was tut, werde ich mal berichten!
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Unser AG hat die Löhne selbst berechnet und die Summen dem Steuerbüro mitgeteilt. Die haben nichts nachgerechnet, nur die Abrechnungen erstellt.
Ich danke euch für die Tipps. Habe jetzt schon Magenschmerzen morgen früh in die Praxis zu fahren. Wir wollen die Praxis ja auch nicht 'ruinieren', aber wenn man die Sparsamkeit (wenn man böse denkt, kann man auch von Geiz sprechen) jeden Tag zu spüren bekommt, und die Praxis läuft ziemlich gut, dann wollen wir einfach nur die gerechte Bezahlung lt. AV.
Wenn sich was tut, werde ich mal berichten!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Unser AG hat die Löhne selbst berechnet und die Summen dem Steuerbüro mitgeteilt. Die haben nichts nachgerechnet, nur die Abrechnungen erstellt.
Ich danke euch für die Tipps. Habe jetzt schon Magenschmerzen morgen früh in die Praxis zu fahren. Wir wollen die Praxis ja auch nicht 'ruinieren', aber wenn man die Sparsamkeit (wenn man böse denkt, kann man auch von Geiz sprechen) jeden Tag zu spüren bekommt, und die Praxis läuft ziemlich gut, dann wollen wir einfach nur die gerechte Bezahlung lt. AV.
Wenn sich was tut, werde ich mal berichten!
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(möchte anonym bleiben) schrieb:
Wir wollen die Praxis ja
> auch nicht \'ruinieren\', aber wenn man die Sparsamkeit (wenn
> man böse denkt, kann man auch von Geiz sprechen) jeden Tag zu
> spüren bekommt, und die Praxis läuft ziemlich gut, dann wollen
> wir einfach nur die gerechte Bezahlung lt. AV.
>
................
und das ist Euer gutes Recht! Ich drücke Euch die Daumen. Laß mal wissen, was weiter passiert
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(möchte anonym bleiben) schrieb:
Wir wollen die Praxis ja
> auch nicht \'ruinieren\', aber wenn man die Sparsamkeit (wenn
> man böse denkt, kann man auch von Geiz sprechen) jeden Tag zu
> spüren bekommt, und die Praxis läuft ziemlich gut, dann wollen
> wir einfach nur die gerechte Bezahlung lt. AV.
>
................
und das ist Euer gutes Recht! Ich drücke Euch die Daumen. Laß mal wissen, was weiter passiert
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die neue schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
Wir wollen die Praxis ja
> auch nicht \'ruinieren\', aber wenn man die Sparsamkeit (wenn
> man böse denkt, kann man auch von Geiz sprechen) jeden Tag zu
> spüren bekommt, und die Praxis läuft ziemlich gut, dann wollen
> wir einfach nur die gerechte Bezahlung lt. AV.
>
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und das ist Euer gutes Recht! Ich drücke Euch die Daumen. Laß mal wissen, was weiter passiert
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Jaja... da ist es wieder... ein unfähiger PI... Und nochmal... Es sollten immer BRUTTO-MONATSGEHÄLTER vereinbart werden. Ausnahme sollten nur Verträge auf Provisionsbasis sein.
Dann kann es solche Missverständnisse nicht geben.
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• morpheus-06
Jaja... da ist es wieder... ein unfähiger PI... Und nochmal... Es sollten immer BRUTTO-MONATSGEHÄLTER vereinbart werden. Ausnahme sollten nur Verträge auf Provisionsbasis sein.
Dann kann es solche Missverständnisse nicht geben.
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Wonderwoman schrieb:
Jaja... da ist es wieder... ein unfähiger PI... Und nochmal... Es sollten immer BRUTTO-MONATSGEHÄLTER vereinbart werden. Ausnahme sollten nur Verträge auf Provisionsbasis sein.
Dann kann es solche Missverständnisse nicht geben.
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Unfähiger PI? Hm....schon..aber auch ein unfähiger MA, welcher seinen Lohn nicht nachrechnet! mann macht es Euch doch nicht immer so einfach und schiebt ausschließlich dem PI die Schuld zu...manchmal ist es wirklich nicht mehr fürstlich!
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• C. DBO
Unfähiger PI? Hm....schon..aber auch ein unfähiger MA, welcher seinen Lohn nicht nachrechnet! mann macht es Euch doch nicht immer so einfach und schiebt ausschließlich dem PI die Schuld zu...manchmal ist es wirklich nicht mehr fürstlich!
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Andreas216 schrieb:
Unfähiger PI? Hm....schon..aber auch ein unfähiger MA, welcher seinen Lohn nicht nachrechnet! mann macht es Euch doch nicht immer so einfach und schiebt ausschließlich dem PI die Schuld zu...manchmal ist es wirklich nicht mehr fürstlich!
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Sehe ich nicht so... der Profi für die Lohnabrechnung sollte der AG sein. Und obwohl ich auch AG bin, sehe ich die Schuld beim AG . Der AN hat meist nicht so viel Ahnung von dieser komplexen Materie...
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Sehe ich nicht so... der Profi für die Lohnabrechnung sollte der AG sein. Und obwohl ich auch AG bin, sehe ich die Schuld beim AG . Der AN hat meist nicht so viel Ahnung von dieser komplexen Materie...
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Wonderwoman schrieb:
Sehe ich nicht so... der Profi für die Lohnabrechnung sollte der AG sein. Und obwohl ich auch AG bin, sehe ich die Schuld beim AG . Der AN hat meist nicht so viel Ahnung von dieser komplexen Materie...
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Ich denke schon, dass man seinen lohnzettel sehr wohl lesen kann, auch als AN! Ansonsten kennen AN doch jedes Gesetzblatt, wenn es um die "Rechte" geht.... Aber da gehen eben unsere Meinung auseinander. Nix für ungut!
Schönen Feierabend!
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• C. DBO
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Ich denke schon, dass man seinen lohnzettel sehr wohl lesen kann, auch als AN! Ansonsten kennen AN doch jedes Gesetzblatt, wenn es um die "Rechte" geht.... Aber da gehen eben unsere Meinung auseinander. Nix für ungut!
Schönen Feierabend!
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Andreas216 schrieb:
Ich denke schon, dass man seinen lohnzettel sehr wohl lesen kann, auch als AN! Ansonsten kennen AN doch jedes Gesetzblatt, wenn es um die "Rechte" geht.... Aber da gehen eben unsere Meinung auseinander. Nix für ungut!
Schönen Feierabend!
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Naja, aber viele wissen halt nicht, wie man so was richtig berechnet! Allerdings auch viele AG nicht! Das ist, meiner Erfahrung nach, keine kalkulierte Bosheit, sondern schlichtes Desinteresse sich mit solchen Sachen auseinander zu setzen. Aber letztendlich sollte man schon erwarten können, dass ein Gehalt richtig berechnet wird. Bei einem vereinbarten Stundenlohn müsste auch jeden Monat ein anderer Lohn bezahlt werden, da die Anzahl der Arbeitstage ja unterschiedlich ist. Aber scheinbar übersteigt das ja bei vielen den Horizont.
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Naja, aber viele wissen halt nicht, wie man so was richtig berechnet! Allerdings auch viele AG nicht! Das ist, meiner Erfahrung nach, keine kalkulierte Bosheit, sondern schlichtes Desinteresse sich mit solchen Sachen auseinander zu setzen. Aber letztendlich sollte man schon erwarten können, dass ein Gehalt richtig berechnet wird. Bei einem vereinbarten Stundenlohn müsste auch jeden Monat ein anderer Lohn bezahlt werden, da die Anzahl der Arbeitstage ja unterschiedlich ist. Aber scheinbar übersteigt das ja bei vielen den Horizont.
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anika666 schrieb:
Naja, aber viele wissen halt nicht, wie man so was richtig berechnet! Allerdings auch viele AG nicht! Das ist, meiner Erfahrung nach, keine kalkulierte Bosheit, sondern schlichtes Desinteresse sich mit solchen Sachen auseinander zu setzen. Aber letztendlich sollte man schon erwarten können, dass ein Gehalt richtig berechnet wird. Bei einem vereinbarten Stundenlohn müsste auch jeden Monat ein anderer Lohn bezahlt werden, da die Anzahl der Arbeitstage ja unterschiedlich ist. Aber scheinbar übersteigt das ja bei vielen den Horizont.
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Wir bekommen trotz ständiger Nachfrage, Aufforderung max. nur zweimal im Jahr unsere Lohnzettel.Es ist elendig, aber hat man ein Druckmittel als AN? P.S.: Geld kommt recht regelmäßig am 10.d.Folgemonats :angry:
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Wir bekommen trotz ständiger Nachfrage, Aufforderung max. nur zweimal im Jahr unsere Lohnzettel.Es ist elendig, aber hat man ein Druckmittel als AN? P.S.: Geld kommt recht regelmäßig am 10.d.Folgemonats :angry:
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moinalgie schrieb:
Wir bekommen trotz ständiger Nachfrage, Aufforderung max. nur zweimal im Jahr unsere Lohnzettel.Es ist elendig, aber hat man ein Druckmittel als AN? P.S.: Geld kommt recht regelmäßig am 10.d.Folgemonats :angry:
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"Geld kommt recht regelmäßig am 10. des Folgemonats". Als AN würde ich immer verlangen, dass das Gehalt pünktlich zu Beginn des Monats auf meinem Konto ist. Genauso würde ich verlangen, dass ich monatlich meinen Lohnzettel bekomme. Das sehe ich als Pflicht jedes AG an.
Im anderen Fall würde ich die Praxis wechseln. Schließlich gibt es heutzutage genügend Angebote.
Mich erstaunt oft, was AN's so mit sich machen lassen. Oder ist es einfach Bequemlichkeit, sich nicht zur Wehr setzen zu müssen?
Gruß Britt
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"Geld kommt recht regelmäßig am 10. des Folgemonats". Als AN würde ich immer verlangen, dass das Gehalt pünktlich zu Beginn des Monats auf meinem Konto ist. Genauso würde ich verlangen, dass ich monatlich meinen Lohnzettel bekomme. Das sehe ich als Pflicht jedes AG an.
Im anderen Fall würde ich die Praxis wechseln. Schließlich gibt es heutzutage genügend Angebote.
Mich erstaunt oft, was AN's so mit sich machen lassen. Oder ist es einfach Bequemlichkeit, sich nicht zur Wehr setzen zu müssen?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
"Geld kommt recht regelmäßig am 10. des Folgemonats". Als AN würde ich immer verlangen, dass das Gehalt pünktlich zu Beginn des Monats auf meinem Konto ist. Genauso würde ich verlangen, dass ich monatlich meinen Lohnzettel bekomme. Das sehe ich als Pflicht jedes AG an.
Im anderen Fall würde ich die Praxis wechseln. Schließlich gibt es heutzutage genügend Angebote.
Mich erstaunt oft, was AN's so mit sich machen lassen. Oder ist es einfach Bequemlichkeit, sich nicht zur Wehr setzen zu müssen?
Gruß Britt
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Wann das Geld angewiesen wird, steht im AV. Ob am 01. oder 03. oder am 10. oder 15. ist dabei völlig egal und legt auch nicht der AN fest. Hauptsache pünktlich und monatlich und regelmäßig - darauf kommts an.
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Wann das Geld angewiesen wird, steht im AV. Ob am 01. oder 03. oder am 10. oder 15. ist dabei völlig egal und legt auch nicht der AN fest. Hauptsache pünktlich und monatlich und regelmäßig - darauf kommts an.
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C. DBO schrieb:
Wann das Geld angewiesen wird, steht im AV. Ob am 01. oder 03. oder am 10. oder 15. ist dabei völlig egal und legt auch nicht der AN fest. Hauptsache pünktlich und monatlich und regelmäßig - darauf kommts an.
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Moin,
es steht tatsächlich im Vertrag, dass erst am 10.des Folgemonats gezahlt wird (tja, was man so alles unterschreibt , ohne es genauestens zu prüfen! selber schuld, ich weiß). Unsere jüngste Kollegin hat sogar unterschrieben, dass erst am darauffolgenden Werktag gezahlt wird, wenn der 10. ein Sonntag ist.
Ich bin übrigens die einzige ( von 7) , die sich permanent mit dem Chef " auseinander setzt". Und ich schaue mich regelmäßig nach neuen Stellen um, aber die PIs werben auch nicht mit ihren Vorzügen, hier imNordwesten.
Gruß
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Moin,
es steht tatsächlich im Vertrag, dass erst am 10.des Folgemonats gezahlt wird (tja, was man so alles unterschreibt , ohne es genauestens zu prüfen! selber schuld, ich weiß). Unsere jüngste Kollegin hat sogar unterschrieben, dass erst am darauffolgenden Werktag gezahlt wird, wenn der 10. ein Sonntag ist.
Ich bin übrigens die einzige ( von 7) , die sich permanent mit dem Chef " auseinander setzt". Und ich schaue mich regelmäßig nach neuen Stellen um, aber die PIs werben auch nicht mit ihren Vorzügen, hier imNordwesten.
Gruß
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moinalgie schrieb:
Moin,
es steht tatsächlich im Vertrag, dass erst am 10.des Folgemonats gezahlt wird (tja, was man so alles unterschreibt , ohne es genauestens zu prüfen! selber schuld, ich weiß). Unsere jüngste Kollegin hat sogar unterschrieben, dass erst am darauffolgenden Werktag gezahlt wird, wenn der 10. ein Sonntag ist.
Ich bin übrigens die einzige ( von 7) , die sich permanent mit dem Chef " auseinander setzt". Und ich schaue mich regelmäßig nach neuen Stellen um, aber die PIs werben auch nicht mit ihren Vorzügen, hier imNordwesten.
Gruß
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Papa Alpaka schrieb:
Verstehe ich das richtig? Es geht dabei nicht nur dir so, sondern dem ganzen Kollegium wurde weniger gezahlt als vereinbart?
Die zu wenig gezahlten Beträge könnt ihr nachfordern, bedenkt dabei aber bitte: Da sich das ganze über Jahre gezogen hat sind vermutlich beachtliche Summen aufgelaufen.
Tragt zusammen, welche Summe in welchem Zeitraum bei jedem einzelnen von euch aufgelaufen ist und beachtet bitte, das ein Teil dieser €1,20 noch an die Sozialversicherungen abzuführen sein wird.
Bringt eurem Chef das bitte schonend bei (wie war das mit "unser Steuerberater"? Eventuell wär's geschickt den Steuerberater zu bitten den Chef zu informieren) und erwartet nicht, das das Geld auf der hohen Kante zum Abruf bereit liegt - es könnte also eine Weile dauern bis euer Chef in der Lage ist euer Gehalt nachzuzahlen.
Für das Folgende gilt: (1) Euer Arbeitsvertrag enthält unter Umständen eine Klausel ("Ausschlussklausel") die die Frist in der eure Forderungen geltend gemacht werden müssen begrenzt. (2) Klare Auskünfte kann euch ein Anwalt geben, ich bin keiner. Wendet euch ggf. frühzeitig an einen Anwalt um eventuell einzuhaltende Fristen auch einhalten zu können. Niemand ist froh, wenn entsprechende Schriftstücke "morgen" beim Empfänger sein sollen.
-> ab dem Zeitpunkt an dem jeder einzelne von euch seinen zu wenig erhaltenen Lohn beziffern kann (unter Umständen reicht es schon, eben die genannten €1,20/Stunde zu wissen) beginnt die Frist innerhalb derer ihr tätig werden müsst, d.h. dem Chef eine (schriftliche) Forderung gestellt haben müsst.
-> die Forderung sollte schriftlich gestellt werden, und zwar so das dem Chef klar ist, welche Summe aus welchem Grund für welchen Zeitraum gefordert wird. "Wir wollen unser Geld zurück" ist nicht ausreichend.
-> wenn euer Chef euch davon abhält eure Forderung schriftlich bzw. gerichtlich einzufordern kann er sich später nicht darauf berufen das "ihr ja nichts gemacht habt". Hat er den Lohn gar vorsätzlich falsch berechnet sind Ausschlussfristen unwirksam (die Haftung für Betrug darf nicht per Vertrag aufgehoben/eingeschränkt werden).
> Hätte ich auf jeden Fall schriftlich meinen Vertrag ändern lassen müssen? Oder zählt nicht die erhöhte Zahlung schon als Vertrag?
Die erhöhte Lohnzahlung (in Verbindung mit erhöhter Arbeitsleistung deinerseits) sind Erfüllung des Vertrages; der Vertrag ist die (in diesem Fall) mündliche Vereinbarung, das du ab Dezember 2013 (habe ich richtig gerechnet?) 17 statt 15 Stunden die Woche für deinen Arbeitgeber zur Verfügung stehst.
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vor einem Viertel Jahr wurde meine wöchentliche Arbeitszeit um 2 Stunden erhöht (von 15 auf 17). Im Arbeitsvertrag steht ein Stundenlohn. Unser Steuerberater hat deshalb durch Zufall entdeckt beim Durchsehen der Unterlagen, dass jahrelang der Bruttolohn falsch berechnet wurde. Faktisch habe ich pro Jahr einen Monat umsonst gearbeitet. (1,20 € pro Stunde weniger gezahlt als vereinbart) Ich habe dem AG (leider) vertraut und nicht nachgerechnet. Wir erhalten kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, keine Zuschüsse für Fortbildungen, sonst würden wir uns in der Praxis auch nicht so darüber ärgern, dass der Lohn falsch gezahlt wurde.
Wie würdet Ihr jetzt vorgehen? Gespräch mit dem AG suchen ist klar, aber haben meine Kollegen und ich überhaupt eine Möglichkeit, den fehlenden Lohn zurück zu fordern.
Vielen Dank für evtl. Infos!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
vor einem Viertel Jahr wurde meine wöchentliche Arbeitszeit um 2 Stunden erhöht (von 15 auf 17). Im Arbeitsvertrag steht ein Stundenlohn. Unser Steuerberater hat deshalb durch Zufall entdeckt beim Durchsehen der Unterlagen, dass jahrelang der Bruttolohn falsch berechnet wurde. Faktisch habe ich pro Jahr einen Monat umsonst gearbeitet. (1,20 € pro Stunde weniger gezahlt als vereinbart) Ich habe dem AG (leider) vertraut und nicht nachgerechnet. Wir erhalten kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, keine Zuschüsse für Fortbildungen, sonst würden wir uns in der Praxis auch nicht so darüber ärgern, dass der Lohn falsch gezahlt wurde.
Wie würdet Ihr jetzt vorgehen? Gespräch mit dem AG suchen ist klar, aber haben meine Kollegen und ich überhaupt eine Möglichkeit, den fehlenden Lohn zurück zu fordern.
Vielen Dank für evtl. Infos!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Natürlich nachfordern für die letzten 3 Jahre. Das ist nämlich noch nicht verjährt.
MFG
Meitao
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Hätte ich auf jeden Fall schriftlich meinen Vertrag ändern lassen müssen? Oder zählt nicht die erhöhte Zahlung schon als Vertrag?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein. Der Lohn wurde erhöht mit der nächsten Monatsabrechnung. Im AV stehen noch die 15 Stunden drin mit dem Stundenlohn und Bruttogehalt. Die 15 Stunden wurden pro Monat nur x4 gerechnet und nicht mit dem Faktor 4,345 oder auf 52 Wochen berechnet. Wir haben für 48 Wochen die Lohnzahlung.
Hätte ich auf jeden Fall schriftlich meinen Vertrag ändern lassen müssen? Oder zählt nicht die erhöhte Zahlung schon als Vertrag?
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Illdisposed schrieb:
HAst du das schriftlich, dass deine Arbeitszeit erhöht wurde. Wurde eine Vertragsänderung schriftlich verfasst?
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chipchap schrieb:
Meines Wissens nach kann man im Arbeitsverhältnis bis zu 6 Monaten rückwirkend finanzielle Forderungen stellen.
Die zu wenig gezahlten Beträge könnt ihr nachfordern, bedenkt dabei aber bitte: Da sich das ganze über Jahre gezogen hat sind vermutlich beachtliche Summen aufgelaufen.
Tragt zusammen, welche Summe in welchem Zeitraum bei jedem einzelnen von euch aufgelaufen ist und beachtet bitte, das ein Teil dieser €1,20 noch an die Sozialversicherungen abzuführen sein wird.
Bringt eurem Chef das bitte schonend bei (wie war das mit "unser Steuerberater"? Eventuell wär's geschickt den Steuerberater zu bitten den Chef zu informieren) und erwartet nicht, das das Geld auf der hohen Kante zum Abruf bereit liegt - es könnte also eine Weile dauern bis euer Chef in der Lage ist euer Gehalt nachzuzahlen.
Für das Folgende gilt: (1) Euer Arbeitsvertrag enthält unter Umständen eine Klausel ("Ausschlussklausel") die die Frist in der eure Forderungen geltend gemacht werden müssen begrenzt. (2) Klare Auskünfte kann euch ein Anwalt geben, ich bin keiner. Wendet euch ggf. frühzeitig an einen Anwalt um eventuell einzuhaltende Fristen auch einhalten zu können. Niemand ist froh, wenn entsprechende Schriftstücke "morgen" beim Empfänger sein sollen.
-> ab dem Zeitpunkt an dem jeder einzelne von euch seinen zu wenig erhaltenen Lohn beziffern kann (unter Umständen reicht es schon, eben die genannten €1,20/Stunde zu wissen) beginnt die Frist innerhalb derer ihr tätig werden müsst, d.h. dem Chef eine (schriftliche) Forderung gestellt haben müsst.
-> die Forderung sollte schriftlich gestellt werden, und zwar so das dem Chef klar ist, welche Summe aus welchem Grund für welchen Zeitraum gefordert wird. "Wir wollen unser Geld zurück" ist nicht ausreichend.
-> wenn euer Chef euch davon abhält eure Forderung schriftlich bzw. gerichtlich einzufordern kann er sich später nicht darauf berufen das "ihr ja nichts gemacht habt". Hat er den Lohn gar vorsätzlich falsch berechnet sind Ausschlussfristen unwirksam (die Haftung für Betrug darf nicht per Vertrag aufgehoben/eingeschränkt werden).
> Hätte ich auf jeden Fall schriftlich meinen Vertrag ändern lassen müssen? Oder zählt nicht die erhöhte Zahlung schon als Vertrag?
Die erhöhte Lohnzahlung (in Verbindung mit erhöhter Arbeitsleistung deinerseits) sind Erfüllung des Vertrages; der Vertrag ist die (in diesem Fall) mündliche Vereinbarung, das du ab Dezember 2013 (habe ich richtig gerechnet?) 17 statt 15 Stunden die Woche für deinen Arbeitgeber zur Verfügung stehst.
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Wir werden das Gespräch suchen. Den Fehler bei der Berechnung hat unser 'Familiensteuerberater' festgestellt (weil sich das Einkommen geändert hat).
Ob der AG vorsätzlich falsch gerechnet hat..........man kann es ihm nicht unterstellen, aber alles in der Praxis ist auf Sparsamkeit eingestellt, so dass wir Kollegen da etwas skeptisch sind, ob es ein Versehen war.
Wir müssen uns aber auch mal selbst hinterfragen, warum wir nicht nachgerechnet haben?!
Es wird wohl noch sehr turbulent werden, die nächste Problematik wird nämlich sein, dass Einige Angst um ihren Job haben (verständlicherweise).
Aber man muss auch sagen, dass wir 'ausgebucht' sind für 3 Wochen im Voraus, sehr wenig krank sind, Überstunden machen, also hat der AG schon gute MA. Deshalb sind wir ja so geschockt, enttäuscht und auch sauer.
Also, nochmals Danke!
Viele Grüße!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten.
Wir werden das Gespräch suchen. Den Fehler bei der Berechnung hat unser 'Familiensteuerberater' festgestellt (weil sich das Einkommen geändert hat).
Ob der AG vorsätzlich falsch gerechnet hat..........man kann es ihm nicht unterstellen, aber alles in der Praxis ist auf Sparsamkeit eingestellt, so dass wir Kollegen da etwas skeptisch sind, ob es ein Versehen war.
Wir müssen uns aber auch mal selbst hinterfragen, warum wir nicht nachgerechnet haben?!
Es wird wohl noch sehr turbulent werden, die nächste Problematik wird nämlich sein, dass Einige Angst um ihren Job haben (verständlicherweise).
Aber man muss auch sagen, dass wir 'ausgebucht' sind für 3 Wochen im Voraus, sehr wenig krank sind, Überstunden machen, also hat der AG schon gute MA. Deshalb sind wir ja so geschockt, enttäuscht und auch sauer.
Also, nochmals Danke!
Viele Grüße!
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C. DBO schrieb:
Ich würde gar nicht mal böse Absicht unterstellen. Bei uns läuft die Gehaltsberechnung über ein Steuerbüro, insofern würden solche Fehler eher nicht passieren. Müsste ich immer alles selber berechnen, könnte ich mich aber sicher nicht von Fehlern freisprechen. Je nach Höhe einer möglichen Rückforderung sollte aber auch bedacht werden, dass das leicht in einem Insolvenzantrag enden kann - und damit wäre dann keinem geholfen, Geld gäbe es vermutlich auch nicht mehr so viel. Also Gespräche - am besten mit den StBn - sind absolut notwendig und eventuell auch ein Kompromiss. haltet die Wogen unten, viel Glück.
Je nach Höhe einer möglichen
> Rückforderung sollte aber auch bedacht werden, dass das leicht
> in einem Insolvenzantrag enden kann - und damit wäre dann
> keinem geholfen, Geld gäbe es vermutlich auch nicht mehr so
> viel. Also Gespräche - am besten mit den StBn - sind absolut
> notwendig und eventuell auch ein Kompromiss. haltet die Wogen
> unten, viel Glück.
.............. nun ja ..... die Arbeitnehmer haben zuwenig Lohn bekommen und der muß nun nachgezahlt werden. Der PI hatte ja durch die Stundenerhöhung auch mehr Einnahmen. Die Frage ist lediglich, ob alles zusammen auf einen Schlag ausbezahlt werden kann oder ob man sich auf Ratenzahlung einigt.
Aber als Arbeitnehmer würde ich im Traum nicht daran denken, mehr Stunden zu arbeiten, der PI hat erhöhte Einnahmen und ich geh leer aus.
Papa Alpaka hat den richtigen Tip gegeben. Mit Anwalt zusammensetzen und weitere Schritte besprechen, dies ist zu kompliziert, das alleine durchziehen zu wollen
an mab: viel Erfolg
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die neue schrieb:
C. DBO schrieb:
Je nach Höhe einer möglichen
> Rückforderung sollte aber auch bedacht werden, dass das leicht
> in einem Insolvenzantrag enden kann - und damit wäre dann
> keinem geholfen, Geld gäbe es vermutlich auch nicht mehr so
> viel. Also Gespräche - am besten mit den StBn - sind absolut
> notwendig und eventuell auch ein Kompromiss. haltet die Wogen
> unten, viel Glück.
.............. nun ja ..... die Arbeitnehmer haben zuwenig Lohn bekommen und der muß nun nachgezahlt werden. Der PI hatte ja durch die Stundenerhöhung auch mehr Einnahmen. Die Frage ist lediglich, ob alles zusammen auf einen Schlag ausbezahlt werden kann oder ob man sich auf Ratenzahlung einigt.
Aber als Arbeitnehmer würde ich im Traum nicht daran denken, mehr Stunden zu arbeiten, der PI hat erhöhte Einnahmen und ich geh leer aus.
Papa Alpaka hat den richtigen Tip gegeben. Mit Anwalt zusammensetzen und weitere Schritte besprechen, dies ist zu kompliziert, das alleine durchziehen zu wollen
an mab: viel Erfolg
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C. DBO schrieb:
Nun, das Versäumnis lag auf beiden Seiten. Aber Du hast Recht, alleine lässt sich dass nicht klären. Da muss man gemeinsam - ohne allzu hohe emotionale Wogen - überlegen, was wie möglich ist. Würde mich schon interessieren, wie die Geschichte zu Ende geht.
Ich danke euch für die Tipps. Habe jetzt schon Magenschmerzen morgen früh in die Praxis zu fahren. Wir wollen die Praxis ja auch nicht 'ruinieren', aber wenn man die Sparsamkeit (wenn man böse denkt, kann man auch von Geiz sprechen) jeden Tag zu spüren bekommt, und die Praxis läuft ziemlich gut, dann wollen wir einfach nur die gerechte Bezahlung lt. AV.
Wenn sich was tut, werde ich mal berichten!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Unser AG hat die Löhne selbst berechnet und die Summen dem Steuerbüro mitgeteilt. Die haben nichts nachgerechnet, nur die Abrechnungen erstellt.
Ich danke euch für die Tipps. Habe jetzt schon Magenschmerzen morgen früh in die Praxis zu fahren. Wir wollen die Praxis ja auch nicht 'ruinieren', aber wenn man die Sparsamkeit (wenn man böse denkt, kann man auch von Geiz sprechen) jeden Tag zu spüren bekommt, und die Praxis läuft ziemlich gut, dann wollen wir einfach nur die gerechte Bezahlung lt. AV.
Wenn sich was tut, werde ich mal berichten!
Wir wollen die Praxis ja
> auch nicht \'ruinieren\', aber wenn man die Sparsamkeit (wenn
> man böse denkt, kann man auch von Geiz sprechen) jeden Tag zu
> spüren bekommt, und die Praxis läuft ziemlich gut, dann wollen
> wir einfach nur die gerechte Bezahlung lt. AV.
>
................
und das ist Euer gutes Recht! Ich drücke Euch die Daumen. Laß mal wissen, was weiter passiert
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die neue schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
Wir wollen die Praxis ja
> auch nicht \'ruinieren\', aber wenn man die Sparsamkeit (wenn
> man böse denkt, kann man auch von Geiz sprechen) jeden Tag zu
> spüren bekommt, und die Praxis läuft ziemlich gut, dann wollen
> wir einfach nur die gerechte Bezahlung lt. AV.
>
................
und das ist Euer gutes Recht! Ich drücke Euch die Daumen. Laß mal wissen, was weiter passiert
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C. DBO schrieb:
Mit einem bischen"Gutwill" beiderseits lässt sich dass schon regeln, viel Erfolg
Dann kann es solche Missverständnisse nicht geben.
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Wonderwoman schrieb:
Jaja... da ist es wieder... ein unfähiger PI... Und nochmal... Es sollten immer BRUTTO-MONATSGEHÄLTER vereinbart werden. Ausnahme sollten nur Verträge auf Provisionsbasis sein.
Dann kann es solche Missverständnisse nicht geben.
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Andreas216 schrieb:
Unfähiger PI? Hm....schon..aber auch ein unfähiger MA, welcher seinen Lohn nicht nachrechnet! mann macht es Euch doch nicht immer so einfach und schiebt ausschließlich dem PI die Schuld zu...manchmal ist es wirklich nicht mehr fürstlich!
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Wonderwoman schrieb:
Sehe ich nicht so... der Profi für die Lohnabrechnung sollte der AG sein. Und obwohl ich auch AG bin, sehe ich die Schuld beim AG . Der AN hat meist nicht so viel Ahnung von dieser komplexen Materie...
Schönen Feierabend!
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Andreas216 schrieb:
Ich denke schon, dass man seinen lohnzettel sehr wohl lesen kann, auch als AN! Ansonsten kennen AN doch jedes Gesetzblatt, wenn es um die "Rechte" geht.... Aber da gehen eben unsere Meinung auseinander. Nix für ungut!
Schönen Feierabend!
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anika666 schrieb:
Naja, aber viele wissen halt nicht, wie man so was richtig berechnet! Allerdings auch viele AG nicht! Das ist, meiner Erfahrung nach, keine kalkulierte Bosheit, sondern schlichtes Desinteresse sich mit solchen Sachen auseinander zu setzen. Aber letztendlich sollte man schon erwarten können, dass ein Gehalt richtig berechnet wird. Bei einem vereinbarten Stundenlohn müsste auch jeden Monat ein anderer Lohn bezahlt werden, da die Anzahl der Arbeitstage ja unterschiedlich ist. Aber scheinbar übersteigt das ja bei vielen den Horizont.
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moinalgie schrieb:
Wir bekommen trotz ständiger Nachfrage, Aufforderung max. nur zweimal im Jahr unsere Lohnzettel.Es ist elendig, aber hat man ein Druckmittel als AN? P.S.: Geld kommt recht regelmäßig am 10.d.Folgemonats :angry:
Im anderen Fall würde ich die Praxis wechseln. Schließlich gibt es heutzutage genügend Angebote.
Mich erstaunt oft, was AN's so mit sich machen lassen. Oder ist es einfach Bequemlichkeit, sich nicht zur Wehr setzen zu müssen?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
"Geld kommt recht regelmäßig am 10. des Folgemonats". Als AN würde ich immer verlangen, dass das Gehalt pünktlich zu Beginn des Monats auf meinem Konto ist. Genauso würde ich verlangen, dass ich monatlich meinen Lohnzettel bekomme. Das sehe ich als Pflicht jedes AG an.
Im anderen Fall würde ich die Praxis wechseln. Schließlich gibt es heutzutage genügend Angebote.
Mich erstaunt oft, was AN's so mit sich machen lassen. Oder ist es einfach Bequemlichkeit, sich nicht zur Wehr setzen zu müssen?
Gruß Britt
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C. DBO schrieb:
Wann das Geld angewiesen wird, steht im AV. Ob am 01. oder 03. oder am 10. oder 15. ist dabei völlig egal und legt auch nicht der AN fest. Hauptsache pünktlich und monatlich und regelmäßig - darauf kommts an.
es steht tatsächlich im Vertrag, dass erst am 10.des Folgemonats gezahlt wird (tja, was man so alles unterschreibt , ohne es genauestens zu prüfen! selber schuld, ich weiß). Unsere jüngste Kollegin hat sogar unterschrieben, dass erst am darauffolgenden Werktag gezahlt wird, wenn der 10. ein Sonntag ist.
Ich bin übrigens die einzige ( von 7) , die sich permanent mit dem Chef " auseinander setzt". Und ich schaue mich regelmäßig nach neuen Stellen um, aber die PIs werben auch nicht mit ihren Vorzügen, hier imNordwesten.
Gruß
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moinalgie schrieb:
Moin,
es steht tatsächlich im Vertrag, dass erst am 10.des Folgemonats gezahlt wird (tja, was man so alles unterschreibt , ohne es genauestens zu prüfen! selber schuld, ich weiß). Unsere jüngste Kollegin hat sogar unterschrieben, dass erst am darauffolgenden Werktag gezahlt wird, wenn der 10. ein Sonntag ist.
Ich bin übrigens die einzige ( von 7) , die sich permanent mit dem Chef " auseinander setzt". Und ich schaue mich regelmäßig nach neuen Stellen um, aber die PIs werben auch nicht mit ihren Vorzügen, hier imNordwesten.
Gruß
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Papa Alpaka schrieb:
Verstehe ich das richtig? Es geht dabei nicht nur dir so, sondern dem ganzen Kollegium wurde weniger gezahlt als vereinbart?
Die zu wenig gezahlten Beträge könnt ihr nachfordern, bedenkt dabei aber bitte: Da sich das ganze über Jahre gezogen hat sind vermutlich beachtliche Summen aufgelaufen.
Tragt zusammen, welche Summe in welchem Zeitraum bei jedem einzelnen von euch aufgelaufen ist und beachtet bitte, das ein Teil dieser €1,20 noch an die Sozialversicherungen abzuführen sein wird.
Bringt eurem Chef das bitte schonend bei (wie war das mit "unser Steuerberater"? Eventuell wär's geschickt den Steuerberater zu bitten den Chef zu informieren) und erwartet nicht, das das Geld auf der hohen Kante zum Abruf bereit liegt - es könnte also eine Weile dauern bis euer Chef in der Lage ist euer Gehalt nachzuzahlen.
Für das Folgende gilt: (1) Euer Arbeitsvertrag enthält unter Umständen eine Klausel ("Ausschlussklausel") die die Frist in der eure Forderungen geltend gemacht werden müssen begrenzt. (2) Klare Auskünfte kann euch ein Anwalt geben, ich bin keiner. Wendet euch ggf. frühzeitig an einen Anwalt um eventuell einzuhaltende Fristen auch einhalten zu können. Niemand ist froh, wenn entsprechende Schriftstücke "morgen" beim Empfänger sein sollen.
-> ab dem Zeitpunkt an dem jeder einzelne von euch seinen zu wenig erhaltenen Lohn beziffern kann (unter Umständen reicht es schon, eben die genannten €1,20/Stunde zu wissen) beginnt die Frist innerhalb derer ihr tätig werden müsst, d.h. dem Chef eine (schriftliche) Forderung gestellt haben müsst.
-> die Forderung sollte schriftlich gestellt werden, und zwar so das dem Chef klar ist, welche Summe aus welchem Grund für welchen Zeitraum gefordert wird. "Wir wollen unser Geld zurück" ist nicht ausreichend.
-> wenn euer Chef euch davon abhält eure Forderung schriftlich bzw. gerichtlich einzufordern kann er sich später nicht darauf berufen das "ihr ja nichts gemacht habt". Hat er den Lohn gar vorsätzlich falsch berechnet sind Ausschlussfristen unwirksam (die Haftung für Betrug darf nicht per Vertrag aufgehoben/eingeschränkt werden).
> Hätte ich auf jeden Fall schriftlich meinen Vertrag ändern lassen müssen? Oder zählt nicht die erhöhte Zahlung schon als Vertrag?
Die erhöhte Lohnzahlung (in Verbindung mit erhöhter Arbeitsleistung deinerseits) sind Erfüllung des Vertrages; der Vertrag ist die (in diesem Fall) mündliche Vereinbarung, das du ab Dezember 2013 (habe ich richtig gerechnet?) 17 statt 15 Stunden die Woche für deinen Arbeitgeber zur Verfügung stehst.
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