Wir suchen zum nächst möglichen
Zeitpunkt (1.10.2024 oder später)
einen Physiotherapeuten (m/w/d).
Bei uns sind auch gern
Berufseinsteiger herzlich
willkommen.
Wir bieten:
a.) ein engagiertes,
multiprofessionelles und offenes
Team
b.) sehr gute Zusammenarbeit sowohl
im Team als auch interdisziplinär
c.) sehr modern ausgestattete
Praxis mit großen Therapieräumen
und 2 Trainingsräumen
d.) Terminvereinbarung und
Abrechnung wird i.d.R. von den
Kollegen an der Anmeldung
übernommen, ...
Zeitpunkt (1.10.2024 oder später)
einen Physiotherapeuten (m/w/d).
Bei uns sind auch gern
Berufseinsteiger herzlich
willkommen.
Wir bieten:
a.) ein engagiertes,
multiprofessionelles und offenes
Team
b.) sehr gute Zusammenarbeit sowohl
im Team als auch interdisziplinär
c.) sehr modern ausgestattete
Praxis mit großen Therapieräumen
und 2 Trainingsräumen
d.) Terminvereinbarung und
Abrechnung wird i.d.R. von den
Kollegen an der Anmeldung
übernommen, ...
1.Dürfen im Fahrtenbuch Abkürzungen verwendet werden? Z.b. HB für Hausbesuch?
2. Muss ich den Klarnamen der Patienten angeben oder unterliegen diese dem Datenschutz?
Danke für Eure Hilfe
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Wisser schrieb:
Brauche Eure Hilfe.
1.Dürfen im Fahrtenbuch Abkürzungen verwendet werden? Z.b. HB für Hausbesuch?
2. Muss ich den Klarnamen der Patienten angeben oder unterliegen diese dem Datenschutz?
Danke für Eure Hilfe
- Abkürzungen gehen (wenn sie einmal ausgeschrieben werden)
- Ich gebe nur die Adresse an, mein Steuerberater wollte zwar die Namen, ich habe mich aber geweigert und das FA hat sich nicht beschwert
Keine Ahnung ob das allgemeingültig ist.
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Wisser schrieb:
Danke für die Antwort, vielleicht weiß jemand noch Konkreteres.
Namen von Hb`-Patienten gebe ich nicht an, Adresse schon. Bei mir keine Probleme. :blush: (ist aber jetzt meine persönliche Erfahrung). Wenn Du sicher sein willst, ruf mal am FA an, die geben Dir Auskunft.
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gabriele639 schrieb:
Vorne im Fahrtenbuch Abkürzungen kurz erklären, bzw. ausschreiben, danach geht's bei mir immer so durch.
Namen von Hb`-Patienten gebe ich nicht an, Adresse schon. Bei mir keine Probleme. :blush: (ist aber jetzt meine persönliche Erfahrung). Wenn Du sicher sein willst, ruf mal am FA an, die geben Dir Auskunft.
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PTP schrieb:
Finanzamt sagt: wenn du bei Nachfrage zur Adresse ggf.Patienten - Rezept ect. nachweisen kannst, dann reichts (hab ich grad hinter mir).
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Stephen Ziegler schrieb:
Nur meine persöhnliche Erfahrung:
- Abkürzungen gehen (wenn sie einmal ausgeschrieben werden)
- Ich gebe nur die Adresse an, mein Steuerberater wollte zwar die Namen, ich habe mich aber geweigert und das FA hat sich nicht beschwert
Keine Ahnung ob das allgemeingültig ist.
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