Wir sind eine moderne Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie mit
den
Tätigkeitsschwerpunkten in den
Bereichen der Orthopädie,
Chirurgie, Neurologie,
Sportmedizin und Osteopathie und
befindet uns seit 28 Jahren in
einem interdisziplinären
Gesundheitszentrum - im Sportpark
Mannheim - und suchen Dich zur
Verstärkung!
Ein freundliches, aufgeschlossenes
und qualifiziertes Team von 8
Therapeuten und 4
Rezeptionsfachkräften freut sich
auf Dich!
Wir bieten eine interessante,
abwechslun...
Physiotherapie und Osteopathie mit
den
Tätigkeitsschwerpunkten in den
Bereichen der Orthopädie,
Chirurgie, Neurologie,
Sportmedizin und Osteopathie und
befindet uns seit 28 Jahren in
einem interdisziplinären
Gesundheitszentrum - im Sportpark
Mannheim - und suchen Dich zur
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Ein freundliches, aufgeschlossenes
und qualifiziertes Team von 8
Therapeuten und 4
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Wir bieten eine interessante,
abwechslun...
behandelt, ohne die Fortbildung wirklich mit Prüfung absolviet zu haben. In meinen Augen ist das Kassenbetrug.
Ich lese diese Stellenangebote regelmäßig bei Praxen aus dem Osten, die bekanntermaßen ja auch sehr
schlecht bezahlen. Mich interessiert die Rechtslage. Ich dachte immer, man müsste definitiv eine Fortbildung mit
Prüfung abolviert haben, um auf ein entsprechendes Rezept auch zu behandeln. Angenommen man hat eine Fortbildung
lediglich begonnen, müsste doch der Arbeitgeber, sofern er die Fortbildung selber absolviert hat, den Arbeitnehmer
bei seinem Tun beaufsichtigen, was ja zielmlich unrealistisch ist. Oder liege ich da mit meinen Annahmen falsch?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was ist von Stellenangeboten zu halten, in denen die Formulierung " MT bzw. MLD Grundkenntnisse(oder auch nur Kenntisse) erwünscht", erscheint? Ich folgere daraus, das der Arbeitnehmer Patienten mit MT bzw. MLD-Verordnungen
behandelt, ohne die Fortbildung wirklich mit Prüfung absolviet zu haben. In meinen Augen ist das Kassenbetrug.
Ich lese diese Stellenangebote regelmäßig bei Praxen aus dem Osten, die bekanntermaßen ja auch sehr
schlecht bezahlen. Mich interessiert die Rechtslage. Ich dachte immer, man müsste definitiv eine Fortbildung mit
Prüfung abolviert haben, um auf ein entsprechendes Rezept auch zu behandeln. Angenommen man hat eine Fortbildung
lediglich begonnen, müsste doch der Arbeitgeber, sofern er die Fortbildung selber absolviert hat, den Arbeitnehmer
bei seinem Tun beaufsichtigen, was ja zielmlich unrealistisch ist. Oder liege ich da mit meinen Annahmen falsch?
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Shakespeare schrieb:
Kann sein, die Vermutung liegt nahe, kann aber auch nicht sein, wenn die Praxis vielleicht nur jemand mit den Zertifikaten in absehbarer Zeit sucht. Vielleicht suchen sie auch Mitarbeiter die schon etwas mehr können als der normale Ausbildungstandard es vorgibt. Man darf ja alles machen was man gelernt hat, nur nicht abrechnen ohne Zertifikate. Es ist die Frage, ob man sich über Vermutungen "aufregen" sollte, egal wie plausibel sie sind. Ich denke eher "Nein". Sollen die anderen tun was sie für richtig und vertretbar halten, so lange ich nicht involviert bin. Wenn ich ich gegen jeden Regelverstoß, jedes Menschen angehen möchte, hätte ich den ganzen Tag zu tun und würde vermutlich keine hohe Lebenserwartung haben...
Was ist von Stellenangeboten zu halten, in denen die Formulierung " MT bzw. MLD Grundkenntnisse(oder auch nur Kenntisse) erwünscht", erscheint? Ich folgere daraus, das der Arbeitnehmer Patienten mit MT bzw. MLD-Verordnungen
behandelt, ohne die Fortbildung wirklich mit Prüfung absolviet zu haben. In meinen Augen ist das Kassenbetrug.
Ich lese diese Stellenangebote regelmäßig bei Praxen aus dem Osten, die bekanntermaßen ja auch sehr
schlecht bezahlen. Mich interessiert die Rechtslage. Ich dachte immer, man müsste definitiv eine Fortbildung mit
Prüfung abolviert haben, um auf ein entsprechendes Rezept auch zu behandeln. Angenommen man hat eine Fortbildung
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Don`t feed the Troll... :thumbsup:
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mia 554 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.6.20 14:59:
Was ist von Stellenangeboten zu halten, in denen die Formulierung " MT bzw. MLD Grundkenntnisse(oder auch nur Kenntisse) erwünscht", erscheint? Ich folgere daraus, das der Arbeitnehmer Patienten mit MT bzw. MLD-Verordnungen
behandelt, ohne die Fortbildung wirklich mit Prüfung absolviet zu haben. In meinen Augen ist das Kassenbetrug.
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