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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Fachbereichsübergreifende Gruppentherapie zulässig ???

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Neues Thema
Fachbereichsübergreifende Gruppentherapie zulässig ???
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Anonymer Teilnehmer
13.11.2019 18:06
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen :)
Ich arbeite in einer Tagesklinik mit den Fachbereichen Orthopädie, Neurologie, Kardiologie, Psychosomatik. Nun ist den Obrigen eingefallen die jeweils bestehenden Gruppen der einzelnen Fachbereiche auch indikationsmäßig durcheinander zu nutzen. Zum Beispiel also: der Ortho-Pat mit TEP und Stützen muss an einer Gruppe der Neurologie teilnehmen. Dies ohne relevante Nebendiagnosen. Ist dies rechtlich zulässig? Können da die Kostenträger nicht Stress machen?Uns wurde zugesichert, dass die Abrechnung (über KTL-Zuordnung) da keine Probleme machen würde. Kann das sein?
Teil 2 meiner Ratsuche: darf in diesem Zuge der Arbeitgeber sämtliche Physiotherapeuten (ohne entsprechende Fortbildungen) verpflichten, fachbereichsübergreifende Gruppentherapie durchzuführen, obwohl man in der Einzeltherapie/Besprechungswesen etc. einem einzelnen Fachbereich zugeordnet ist?
Über guten Rat würde ich mich sehr freuen und bedanke mich jetzt schon für sämtliche Beteiligung und Hilfe.

LG und schönen Feierabend :)
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Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen :) Ich arbeite in einer Tagesklinik mit den Fachbereichen Orthopädie, Neurologie, Kardiologie, Psychosomatik. Nun ist den Obrigen eingefallen die jeweils bestehenden Gruppen der einzelnen Fachbereiche auch indikationsmäßig durcheinander zu nutzen. Zum Beispiel also: der Ortho-Pat mit TEP und Stützen muss an einer Gruppe der Neurologie teilnehmen. Dies ohne relevante Nebendiagnosen. Ist dies rechtlich zulässig? Können da die Kostenträger nicht Stress machen?Uns wurde zugesichert, dass die Abrechnung (über KTL-Zuordnung) da keine Probleme machen würde. Kann das sein? Teil 2 meiner Ratsuche: darf in diesem Zuge der Arbeitgeber sämtliche Physiotherapeuten (ohne entsprechende Fortbildungen) verpflichten, fachbereichsübergreifende Gruppentherapie durchzuführen, obwohl man in der Einzeltherapie/Besprechungswesen etc. einem einzelnen Fachbereich zugeordnet ist? Über guten Rat würde ich mich sehr freuen und bedanke mich jetzt schon für sämtliche Beteiligung und Hilfe. LG und schönen Feierabend :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen :)
Ich arbeite in einer Tagesklinik mit den Fachbereichen Orthopädie, Neurologie, Kardiologie, Psychosomatik. Nun ist den Obrigen eingefallen die jeweils bestehenden Gruppen der einzelnen Fachbereiche auch indikationsmäßig durcheinander zu nutzen. Zum Beispiel also: der Ortho-Pat mit TEP und Stützen muss an einer Gruppe der Neurologie teilnehmen. Dies ohne relevante Nebendiagnosen. Ist dies rechtlich zulässig? Können da die Kostenträger nicht Stress machen?Uns wurde zugesichert, dass die Abrechnung (über KTL-Zuordnung) da keine Probleme machen würde. Kann das sein?
Teil 2 meiner Ratsuche: darf in diesem Zuge der Arbeitgeber sämtliche Physiotherapeuten (ohne entsprechende Fortbildungen) verpflichten, fachbereichsübergreifende Gruppentherapie durchzuführen, obwohl man in der Einzeltherapie/Besprechungswesen etc. einem einzelnen Fachbereich zugeordnet ist?
Über guten Rat würde ich mich sehr freuen und bedanke mich jetzt schon für sämtliche Beteiligung und Hilfe.

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Shakespeare
14.11.2019 09:50
Wenn Du als Therapeut eine Gruppe leitest, bei der Du aufgrund der Zusammenstellung bezogen auf Alter, Diagnosen, Zustand etc. keine vernünftige Arbeit machen kannst, ist das natürlich frustrierend für Dich und noch mehr für die betroffenen Patienten.
Zuständig da eine bessere Einteilung zu organisieren, wäre die fachliche Leitung der Tagesklinik. Diese solltest Du informieren. Patienten, die sich nicht gut betreut fühlen, sollten sich bei der Klinik beschweren und ggf. ihre Kostenträger informieren. Das ist der effektivste Weg, Änderungen zu erreichen. Dahingehend kannst Du Patienten beraten, wenn Sie Unmut äußern. Vertragsrechtliche Fragen oder arbeitsrechtliche Zweifel, sind nicht zielführend und erfolgversprechend. Du unterliegst der Weisungsrechte des Arbeitgebers und kannst nicht den Auftrag eine Gruppe zu leiten, einfach ablehnen. Vertragliche Dinge sind nicht Deine "Baustelle" und (leider) ebenfalls kein Argument, Weisungen abzulehnen.
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Wenn Du als Therapeut eine Gruppe leitest, bei der Du aufgrund der Zusammenstellung bezogen auf Alter, Diagnosen, Zustand etc. keine vernünftige Arbeit machen kannst, ist das natürlich frustrierend für Dich und noch mehr für die betroffenen Patienten. Zuständig da eine bessere Einteilung zu organisieren, wäre die fachliche Leitung der Tagesklinik. Diese solltest Du informieren. Patienten, die sich nicht gut betreut fühlen, sollten sich bei der Klinik beschweren und ggf. ihre Kostenträger informieren. Das ist der effektivste Weg, Änderungen zu erreichen. Dahingehend kannst Du Patienten beraten, wenn Sie Unmut äußern. Vertragsrechtliche Fragen oder arbeitsrechtliche Zweifel, sind nicht zielführend und erfolgversprechend. Du unterliegst der Weisungsrechte des Arbeitgebers und kannst nicht den Auftrag eine Gruppe zu leiten, einfach ablehnen. Vertragliche Dinge sind nicht Deine "Baustelle" und (leider) ebenfalls kein Argument, Weisungen abzulehnen.
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hgb
14.11.2019 10:39
.. der Meinung bin ich auch, die ungeeignete Zusammenstellung der Gruppen wurde aber bisher nicht deutlich. Aus der Frage klingt eher Frust über eine Anordnung der GL der Tagesklinik. :hushed:

Gruppentherapie ist wenig individuell, fördert aber gemeinschaftliches Erleben und Austauschen. Das wieder bessert oft die Motivation. :thumbsdown:
Inwieweit ein PT seine Kenntnisse in einem anderen Fachgebiet verliert bei Tätigkeit z. B. für die Ortho für das Gebiet Neuro erschließt sich mir nicht. :unamused:
Arbeitsverträge im ÖD enthalten in aller Regel eine Klausel, daß der Einsatz auch auf anderen Gebieten nötigenfalls angeordnet werden kann. Es ist normal und zur Sicherung der Versorgung notwendig.
Problematisch wird es erst, wenn Einzeltherapie von nicht qualifizierten erbracht wird, das haben wir ja derzeit in der Altenpflege vielfach.

mfg hgb :sunglasses:
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.. der Meinung bin ich auch, die ungeeignete Zusammenstellung der Gruppen wurde aber bisher nicht deutlich. Aus der Frage klingt eher Frust über eine Anordnung der GL der Tagesklinik. :hushed: Gruppentherapie ist wenig individuell, fördert aber gemeinschaftliches Erleben und Austauschen. Das wieder bessert oft die Motivation. :thumbsdown: Inwieweit ein PT seine Kenntnisse in einem anderen Fachgebiet verliert bei Tätigkeit z. B. für die Ortho für das Gebiet Neuro erschließt sich mir nicht. :unamused: Arbeitsverträge im ÖD enthalten in aller Regel eine Klausel, daß der Einsatz auch auf anderen Gebieten nötigenfalls angeordnet werden kann. Es ist normal und zur Sicherung der Versorgung notwendig. Problematisch wird es erst, wenn Einzeltherapie von nicht qualifizierten erbracht wird, das haben wir ja derzeit in der Altenpflege vielfach. mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:

.. der Meinung bin ich auch, die ungeeignete Zusammenstellung der Gruppen wurde aber bisher nicht deutlich. Aus der Frage klingt eher Frust über eine Anordnung der GL der Tagesklinik. :hushed:

Gruppentherapie ist wenig individuell, fördert aber gemeinschaftliches Erleben und Austauschen. Das wieder bessert oft die Motivation. :thumbsdown:
Inwieweit ein PT seine Kenntnisse in einem anderen Fachgebiet verliert bei Tätigkeit z. B. für die Ortho für das Gebiet Neuro erschließt sich mir nicht. :unamused:
Arbeitsverträge im ÖD enthalten in aller Regel eine Klausel, daß der Einsatz auch auf anderen Gebieten nötigenfalls angeordnet werden kann. Es ist normal und zur Sicherung der Versorgung notwendig.
Problematisch wird es erst, wenn Einzeltherapie von nicht qualifizierten erbracht wird, das haben wir ja derzeit in der Altenpflege vielfach.

mfg hgb :sunglasses:

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Anonymer Teilnehmer
16.11.2019 19:18
Vielen Dank, Shakespeare:)

Deine Antwort liegt auf der Hand, in all ihren Komponenten. Allein das Patientenklientel versteht als Laie natürlich nicht, was ihm entgeht oder besser für den Einzelnen ablaufen könnte. Die Therapieziele driften m.E. nach schon auseinander- wehe dem, der sich noch um den Menschen schert und weniger ums Geld. Aber die Fäden ziehen eben andere. Die Auseinandersetzung mit der GF/Abt.leitungen findet derzeit schon statt, ich dachte ich könnte hier noch Hintergrundwissen abgreifen und sachdienliche Hinweise als argumentative Abrissbirne nutzen. Nun- einen Versuch war es wert.
Ich bedanke mich und wünsche dir was.
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Vielen Dank, Shakespeare:) Deine Antwort liegt auf der Hand, in all ihren Komponenten. Allein das Patientenklientel versteht als Laie natürlich nicht, was ihm entgeht oder besser für den Einzelnen ablaufen könnte. Die Therapieziele driften m.E. nach schon auseinander- wehe dem, der sich noch um den Menschen schert und weniger ums Geld. Aber die Fäden ziehen eben andere. Die Auseinandersetzung mit der GF/Abt.leitungen findet derzeit schon statt, ich dachte ich könnte hier noch Hintergrundwissen abgreifen und sachdienliche Hinweise als argumentative Abrissbirne nutzen. Nun- einen Versuch war es wert. Ich bedanke mich und wünsche dir was.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank, Shakespeare:)

Deine Antwort liegt auf der Hand, in all ihren Komponenten. Allein das Patientenklientel versteht als Laie natürlich nicht, was ihm entgeht oder besser für den Einzelnen ablaufen könnte. Die Therapieziele driften m.E. nach schon auseinander- wehe dem, der sich noch um den Menschen schert und weniger ums Geld. Aber die Fäden ziehen eben andere. Die Auseinandersetzung mit der GF/Abt.leitungen findet derzeit schon statt, ich dachte ich könnte hier noch Hintergrundwissen abgreifen und sachdienliche Hinweise als argumentative Abrissbirne nutzen. Nun- einen Versuch war es wert.
Ich bedanke mich und wünsche dir was.

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Anonymer Teilnehmer
16.11.2019 19:21
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Zuständig da eine bessere Einteilung zu organisieren, wäre die fachliche Leitung der Tagesklinik. Diese solltest Du informieren. Patienten, die sich nicht gut betreut fühlen, sollten sich bei der Klinik beschweren und ggf. ihre Kostenträger informieren. Das ist der effektivste Weg, Änderungen zu erreichen. Dahingehend kannst Du Patienten beraten, wenn Sie Unmut äußern. Vertragsrechtliche Fragen oder arbeitsrechtliche Zweifel, sind nicht zielführend und erfolgversprechend. Du unterliegst der Weisungsrechte des Arbeitgebers und kannst nicht den Auftrag eine Gruppe zu leiten, einfach ablehnen. Vertragliche Dinge sind nicht Deine "Baustelle" und (leider) ebenfalls kein Argument, Weisungen abzulehnen.



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