ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
unseren Therapiekonzep...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
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Rehabilitations- sowie
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bin zum ersten mal beim ausfüllen der Einnahmeüberschussrechnung 2015...
Hat jemand Erfahrung und kann mir sagen was genau in die Zeilen 11 - 16 kommt, zwecks Umsatzsteuer bzw. Umsatzsteuerfreie Beträge aus Privatversicherten?
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michael3366 schrieb:
Hallo,
bin zum ersten mal beim ausfüllen der Einnahmeüberschussrechnung 2015...
Hat jemand Erfahrung und kann mir sagen was genau in die Zeilen 11 - 16 kommt, zwecks Umsatzsteuer bzw. Umsatzsteuerfreie Beträge aus Privatversicherten?
Wenn du PI bist kann ich nur dringend dazu raten ganz schnell einen Steuerberater zu suchen!!
Grüße...Gerry
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Zeile 11: (Feld 111) Alle Einnahmen für die du auf der Rechnung als umsatzsteuerbefreit wegen Anwendung der Kleinunternehmerregelung deklariert hast.
Zeile 12: (Feld 119) alle direkt von der umsatzsteuerbefreiten Umsätze (Heilbehandlungen der Humanmedizin, UStG §4 Punkt 14 und die dazu notwendigen Hilfsumsätze)
Zeile 13: (Feld 104) Betriebsumsätze Land-/Forstwirtschaft, Pauschalbesteuerung
Zeile 14: (Feld 112) Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (d.h. alles was nicht nach UStG §4 oder §19 befreit ist)
Zeile 15: (Feld 103) Umsätze die nicht umsatzsteuerbar sind oder für die der Empfänger die USt schuldet.
Zeile 16: (Feld 140) Vereinnahmte Umsatzsteuer bzw. USt auf unentgetliche Wertabgaben (also insbesondere das was du auf Rechnungen als Umsatzsteuer deklariert hast)
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Papa Alpaka schrieb:
Das sehe ich ebenfalls so: Sieh zu das du 'nen Steuerberater findest der Lust hat dir das im November zu erklären (viel Glück!); eine Steuerberaterfachangestellte tut's evt. auch.
Zeile 11: (Feld 111) Alle Einnahmen für die du auf der Rechnung als umsatzsteuerbefreit wegen Anwendung der Kleinunternehmerregelung deklariert hast.
Zeile 12: (Feld 119) alle direkt von der umsatzsteuerbefreiten Umsätze (Heilbehandlungen der Humanmedizin, UStG §4 Punkt 14 und die dazu notwendigen Hilfsumsätze)
Zeile 13: (Feld 104) Betriebsumsätze Land-/Forstwirtschaft, Pauschalbesteuerung
Zeile 14: (Feld 112) Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (d.h. alles was nicht nach UStG §4 oder §19 befreit ist)
Zeile 15: (Feld 103) Umsätze die nicht umsatzsteuerbar sind oder für die der Empfänger die USt schuldet.
Zeile 16: (Feld 140) Vereinnahmte Umsatzsteuer bzw. USt auf unentgetliche Wertabgaben (also insbesondere das was du auf Rechnungen als Umsatzsteuer deklariert hast)
Wenn du AN bist möchte ich dir eine gute Software oder noch besser den Lohnsteuerhilfeverein ans Herz legen.
Wenn du PI bist kann ich nur dringend dazu raten ganz schnell einen Steuerberater zu suchen!!
Grüße...Gerry
1 Nutzer (michael3366) fand diesen Beitrag nicht hilfreich.
Doch, ehrlich. 'ne gute Software enthält unterstützende Informationen beim ausfüllen;
Detailfragen klärt man am Besten mit einem Stb ab -- ganz besonders wenn du nach der Umsatzsteuer aus Selbstzahlerbehandlungen frägst die gem. UStG §4 Punkt 14 umsatzsteuerbefreit sind...
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Papa Alpaka schrieb:
Gerry schrieb am 10.11.16 14:00:
Wenn du AN bist möchte ich dir eine gute Software oder noch besser den Lohnsteuerhilfeverein ans Herz legen.
Wenn du PI bist kann ich nur dringend dazu raten ganz schnell einen Steuerberater zu suchen!!
Grüße...Gerry
1 Nutzer (michael3366) fand diesen Beitrag nicht hilfreich.
Doch, ehrlich. 'ne gute Software enthält unterstützende Informationen beim ausfüllen;
Detailfragen klärt man am Besten mit einem Stb ab -- ganz besonders wenn du nach der Umsatzsteuer aus Selbstzahlerbehandlungen frägst die gem. UStG §4 Punkt 14 umsatzsteuerbefreit sind...
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Bert schrieb:
EÜR als AN ???
Wer im November fragt, wie man die EÜR macht, wird sich da schwer tun.
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RoFo schrieb:
Um etwas hilfreich zu finden, muss man in der Lage sein, den Wert zu erkennen.
Wer im November fragt, wie man die EÜR macht, wird sich da schwer tun.
Es war wahrscheinlich nicht die Antwort welche er sich gewünscht hat...aber wir machen hier doch nicht seine EÜR 2015!
Meine ist seit Feb.'16 vom Tisch :sunglasses:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Dass dieses "nicht hilfreich" auch noch vom Fragesteller selbst kommt macht mich dann schon auch stutzig :unamused:
Es war wahrscheinlich nicht die Antwort welche er sich gewünscht hat...aber wir machen hier doch nicht seine EÜR 2015!
Meine ist seit Feb.'16 vom Tisch :sunglasses:
Grüße...Gerry
wollte es nur nochmal bestätigt haben, dafür sind ja solche foren vorgesehen!
und wenn jemand nicht weiterhelfen kann, brauch ich auch keine schlauen kommentare wie:"bissl spät" und so
das es ein steuerberater weiß ist mir auch klar
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michael3366 schrieb:
dann solltest du ja wissen was da rein gehört...
wollte es nur nochmal bestätigt haben, dafür sind ja solche foren vorgesehen!
und wenn jemand nicht weiterhelfen kann, brauch ich auch keine schlauen kommentare wie:"bissl spät" und so
das es ein steuerberater weiß ist mir auch klar
Nein, ich habe keine Ahnung was da rein gehört - das zu wissen ist die Aufgabe meines STB!!
Weitere Gedanken hierzu schenke ich mir!
Gerry
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Gerry schrieb:
...dann solltest du ja wissen was da rein gehört...
Nein, ich habe keine Ahnung was da rein gehört - das zu wissen ist die Aufgabe meines STB!!
Weitere Gedanken hierzu schenke ich mir!
Gerry
Mache meine Steuersachen damit alle selber und es ist alles gut erklärt
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eim schrieb:
Vernünftige Software wie von buhl data (WISO) ist hier sehr hilfreich.
Mache meine Steuersachen damit alle selber und es ist alles gut erklärt
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Gerry schrieb:
Wenn du AN bist möchte ich dir eine gute Software oder noch besser den Lohnsteuerhilfeverein ans Herz legen.
Wenn du PI bist kann ich nur dringend dazu raten ganz schnell einen Steuerberater zu suchen!!
Grüße...Gerry
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Bert schrieb:
Nicht ein bissl zu spät?? :unamused:
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