Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
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ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe gerade eine Erstverordnung bekommen, bei einem Kind mit SP1.
Das Kind war vor ca. 3 Monaten bei mir in Behandlung, damals sogar mit 7 Rezepten. D.h. das letzte Rezept war eine VO außerhalb der Regel.
Jetzt bin ich mir gerade nicht sicher, ob ich wieder mit EVO und Diagnostik anfangen darf, denn das letzte Datum war der 28.2.2014.
Das Ausstellungsdatum des aktuellen Rezepts ist der 22.5.2014.
Langt es nun, wenn ich mit der neuen VO am 29.5.2014 anfange oder muss das Ausstellungsdatum des neuen Rezepts auch hinter den 12 Wochen behandlungsfreier Zeit liegen?
Vielen Dank
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Nubes88 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe gerade eine Erstverordnung bekommen, bei einem Kind mit SP1.
Das Kind war vor ca. 3 Monaten bei mir in Behandlung, damals sogar mit 7 Rezepten. D.h. das letzte Rezept war eine VO außerhalb der Regel.
Jetzt bin ich mir gerade nicht sicher, ob ich wieder mit EVO und Diagnostik anfangen darf, denn das letzte Datum war der 28.2.2014.
Das Ausstellungsdatum des aktuellen Rezepts ist der 22.5.2014.
Langt es nun, wenn ich mit der neuen VO am 29.5.2014 anfange oder muss das Ausstellungsdatum des neuen Rezepts auch hinter den 12 Wochen behandlungsfreier Zeit liegen?
Vielen Dank
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So, das war jetzt mein dritter Versuch die Antwort richtig zu schreiben :) . Gut, dass Wochenende ist !!!
[bearbeitet am 23.05.14 15:33]
[bearbeitet am 23.05.14 15:37]
[bearbeitet am 23.05.14 15:38]
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Lamaca schrieb:
Ich meine die zwölf Wochen werden vom letzten Behandlungsdatum bis zum Ausstellungsdatum des neuen Rezeptes gerechnet.
So, das war jetzt mein dritter Versuch die Antwort richtig zu schreiben :) . Gut, dass Wochenende ist !!!
[bearbeitet am 23.05.14 15:33]
[bearbeitet am 23.05.14 15:37]
[bearbeitet am 23.05.14 15:38]
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Thomas schrieb:
Meines erachten Ausstellungsdatum 12 W nach letzter Behandlung. Sagt jedenfalls immer mein Computer.
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Wonderwoman schrieb:
Hmmm... also ich würde von Behandlung zu Behandlung und nicht von Behandlung zu Rezeptdatum rechnen.
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§ 7 Verordnung im Regelfall; Erst- und Folgeverordnung
5)Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist. Ausnahmen werden im Heilmittelkatalog aufgeführt. Sofern das behandlungsfreie Intervall nicht abgelaufen ist, ist gemäß der Ausnahmeregelung nach § 8 Abs. 1 und 2 zu verfahren.
Von --letzte Behandlungsdatum zum Ausstellungsdatum-- steht nichts in den HMR. Ein behandlungsfreies Intervall wäre von der letzten bis zur ersten Behandlung.
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Tempelritter schrieb:
wenn ich die HMR zitieren darf,
§ 7 Verordnung im Regelfall; Erst- und Folgeverordnung
5)Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist. Ausnahmen werden im Heilmittelkatalog aufgeführt. Sofern das behandlungsfreie Intervall nicht abgelaufen ist, ist gemäß der Ausnahmeregelung nach § 8 Abs. 1 und 2 zu verfahren.
Von --letzte Behandlungsdatum zum Ausstellungsdatum-- steht nichts in den HMR. Ein behandlungsfreies Intervall wäre von der letzten bis zur ersten Behandlung.
[bearbeitet am 23.05.14 19:28]
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morpheus-06 schrieb:
sehe ich auch so. Wenn mache Kassen das anders interpretieren, sollen sie die HMR exakt formulieren. Im Falle einer unberechtigten Absetzung müsste man klagen. Alles immer so wischiwaschi ............ :frowning:
[bearbeitet am 23.05.14 19:28]
> 5)Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach
> einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist. [...]
> Von --letzte Behandlungsdatum zum Ausstellungsdatum-- steht nichts in den HMR. Ein behandlungsfreies Intervall wäre von der
> letzten bis zur ersten Behandlung.
Könnte man ja eben auch anders sehen: ein neuer Regelfall wird erst 12 Wochen nach der letzten Behandlung ausgelöst - also kann der Arzt vorher nur eine VadR ausstellen, weil eben noch kein neuer Regelfall vorliegt, bevor die 12 Wochen "geschafft" sind...
Aber wie morpheus-06 sagt: "Alles immer so wischiwaschi"... :clap:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Tempelritter schrieb:
> 5)Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach
> einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist. [...]
> Von --letzte Behandlungsdatum zum Ausstellungsdatum-- steht nichts in den HMR. Ein behandlungsfreies Intervall wäre von der
> letzten bis zur ersten Behandlung.
Könnte man ja eben auch anders sehen: ein neuer Regelfall wird erst 12 Wochen nach der letzten Behandlung ausgelöst - also kann der Arzt vorher nur eine VadR ausstellen, weil eben noch kein neuer Regelfall vorliegt, bevor die 12 Wochen "geschafft" sind...
Aber wie morpheus-06 sagt: "Alles immer so wischiwaschi"... :clap:
Gruß
Nora
Wenn man den Wortlaut "behandlungsfreies Intervall" nimmt, sollte es passen.
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morpheus-06 schrieb:
der Arzt weiss weder wann die letzte Behandlung der Vo adR war, noch wann die neue Erst-Vo. begonnen wird.
Wenn man den Wortlaut "behandlungsfreies Intervall" nimmt, sollte es passen.
> der Arzt weiss weder wann die letzte Behandlung der Vo adR war,
> noch wann die neue Erst-Vo. begonnen wird.
Daran hapert doch schon das ganze Konstrukt: der Arzt kann es nicht wissen, so dass per Rahmenvertrag die Kassen uns zu ihrer Exekutive erklären, damit wir - als "Vollzugsorgang" - deren Regelungen umsetzen.
Wenn dann im Sinne der Patienten als optimale Lösung bleibt, ihm eine alternative Praxis zu empfehlen, da diese wie der Arzt keinen Einblick in die Behandlungshistorie hat... :confused:
Dennoch haben wir uns (vertreten durch die Organisationen, die unsere Interessen vertreten sollten) diesen Schuh anziehen lassen und müssen auch die weniger sinnvollen Regelungen beachten - und da wird vielleicht doch - wie in diesem Beispiel - ein neuer Regelfall als Grundlage der Ausstellung der Verordnung erst nach Ablauf der 12 Wochen fällig. Es wird eben nicht nur gefordert, dass 12 Wochen Pause sein sollen, sondern ausgeführt, dass dann erst ein neuer Regelfall beginnt.
In letzter Zeit stolpere ich über immer mehr unklare Formulierungen, die dringend konkretisiert oder zumindest erklärt werden müssten, da sich ansonsten Juristen umfangreich streiten könnten. Es ist nur leider so, dass wir als viel kleinerer und zunächst unbedeutender Vertragspartner wohl meist den Schritt vermeiden, die Unsicherheiten einer juristischen Überprüfung in Kauf zu nehmen...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
morpheus-06 schrieb:
> der Arzt weiss weder wann die letzte Behandlung der Vo adR war,
> noch wann die neue Erst-Vo. begonnen wird.
Daran hapert doch schon das ganze Konstrukt: der Arzt kann es nicht wissen, so dass per Rahmenvertrag die Kassen uns zu ihrer Exekutive erklären, damit wir - als "Vollzugsorgang" - deren Regelungen umsetzen.
Wenn dann im Sinne der Patienten als optimale Lösung bleibt, ihm eine alternative Praxis zu empfehlen, da diese wie der Arzt keinen Einblick in die Behandlungshistorie hat... :confused:
Dennoch haben wir uns (vertreten durch die Organisationen, die unsere Interessen vertreten sollten) diesen Schuh anziehen lassen und müssen auch die weniger sinnvollen Regelungen beachten - und da wird vielleicht doch - wie in diesem Beispiel - ein neuer Regelfall als Grundlage der Ausstellung der Verordnung erst nach Ablauf der 12 Wochen fällig. Es wird eben nicht nur gefordert, dass 12 Wochen Pause sein sollen, sondern ausgeführt, dass dann erst ein neuer Regelfall beginnt.
In letzter Zeit stolpere ich über immer mehr unklare Formulierungen, die dringend konkretisiert oder zumindest erklärt werden müssten, da sich ansonsten Juristen umfangreich streiten könnten. Es ist nur leider so, dass wir als viel kleinerer und zunächst unbedeutender Vertragspartner wohl meist den Schritt vermeiden, die Unsicherheiten einer juristischen Überprüfung in Kauf zu nehmen...
Gruß
Nora
Ebenso sollte man in diesem Fall wo die Auslegung einer Kasse durchaus nachvollziehbar ist (siehe Beitrag von Nora Weber) auch nicht das Risiko einer Klage eingehen. Wozu auch? Damit der Patient einen Weg spart?
Damit die Arzthelferin 2 Min. weniger Arbeit hat? Damit man Recht behält?
Es ist sicherlich keine besonders gute Idee in unklaren Fällen Kollegen zu raten, Risiken einzugehen. Es gibt genug Fälle wo Kassen ganz klar gegen ihre Pflichten verstoßen und es sich lohnt hier auch mal sein Recht durchzukämpfen. Aber im genannten Fall halte ich das für unsinnig.
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Shakespeare schrieb:
Es ist richtig, dass man die Formulierung durchaus unterschiedlich interpretieren kann. Manche Kassen folgen gerne der Auslegung die ihnen ggf. Vorteile verschafft. Es wäre sicherlich nicht klug aus Sicht des Therapeuten hier das Risiko einzugehen, auf sein Honorar verzichten zu müssen.
Ebenso sollte man in diesem Fall wo die Auslegung einer Kasse durchaus nachvollziehbar ist (siehe Beitrag von Nora Weber) auch nicht das Risiko einer Klage eingehen. Wozu auch? Damit der Patient einen Weg spart?
Damit die Arzthelferin 2 Min. weniger Arbeit hat? Damit man Recht behält?
Es ist sicherlich keine besonders gute Idee in unklaren Fällen Kollegen zu raten, Risiken einzugehen. Es gibt genug Fälle wo Kassen ganz klar gegen ihre Pflichten verstoßen und es sich lohnt hier auch mal sein Recht durchzukämpfen. Aber im genannten Fall halte ich das für unsinnig.
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Shakespeare schrieb:
Es zählt das letzte Behandlungsdatum zum Ausstellungsdatum, so haben es einige Kassen definiert und so wäre auch der Wortlaut des HMK zu interpretieren. Im genannten Beispiel fehlt also exakt 1 Tag, um die 12 Wochenfrist zu erreichen. Ich weiß aber auch, dass einzelne Kassen der Regelung folgen, dass der behandlungsfreie Intervall durch die Behandlungsdaten definiert ist. Wenn man nicht sicher ist wie die Kasse im Einzelfall verfährt, also kein Risiko eingehen möchte, sollte man den Arzt um Änderung bitten, also: VO,a.d.R. oder: neue VO mit Behandlungsdatum nach dem 23.5.14 Gruß S.
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