Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
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Austausch...
mein Chef ist Besitzer zweier Praxen mit jeweiliger Zulassung, da er eine schließt, soll ich in die andere
wechseln. Zu diesem Zweck soll es notwendig sein ,einen erneuten Arbeitsvertrag abzuschließen.
Müssen die gleichen Bedingungen darin auftauchen oder kann er sie ändern?
Für Eure Antworten bin ich im Voraus dankbar.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo in die Runde,
mein Chef ist Besitzer zweier Praxen mit jeweiliger Zulassung, da er eine schließt, soll ich in die andere
wechseln. Zu diesem Zweck soll es notwendig sein ,einen erneuten Arbeitsvertrag abzuschließen.
Müssen die gleichen Bedingungen darin auftauchen oder kann er sie ändern?
Für Eure Antworten bin ich im Voraus dankbar.
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"Im Prinzip" könnt ihr den alten Vertrag übernehmen, nur den Einsatzort wechseln bzw. ganz streichen und weitermachen; du solltest einen kurzen Blick drauf werfen das dir keine geänderten Vertragsbedingungen untergejubelt werden [wobei sich dein Post liest als gäbe es keinen größeren Ärger zwischen euch], dazu bietet sich jetzt eine wunderbare Gelegenheit die Punkte nachzuverhandeln mit denen du nicht 100% zufrieden bist und ich würde einen Satz aufnehmen lassen der deine Betriebszugehörigkeit zur alten Praxis benennt und anerkennt.
Aus Betriebszugehörigkeitsdauern ergeben sich im Arbeitsrecht später viele andere Dinge; es wäre blöd für dich wenn aus Versehen fünfzehn Jahre Betriebszugehörigkeit unter den Tisch fallen. Diese Ansprüche brauchst du dann nicht in 2020 sondern irgendwann gegen 2030 ;)
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Papa Alpaka schrieb:
"Meistens" müssen zu detaillierte Angaben im Arbeitsvertrag korrigiert werden (Einsatzort, im Vertrag festgelegte Arbeitszeiten, ...).
"Im Prinzip" könnt ihr den alten Vertrag übernehmen, nur den Einsatzort wechseln bzw. ganz streichen und weitermachen; du solltest einen kurzen Blick drauf werfen das dir keine geänderten Vertragsbedingungen untergejubelt werden [wobei sich dein Post liest als gäbe es keinen größeren Ärger zwischen euch], dazu bietet sich jetzt eine wunderbare Gelegenheit die Punkte nachzuverhandeln mit denen du nicht 100% zufrieden bist und ich würde einen Satz aufnehmen lassen der deine Betriebszugehörigkeit zur alten Praxis benennt und anerkennt.
Aus Betriebszugehörigkeitsdauern ergeben sich im Arbeitsrecht später viele andere Dinge; es wäre blöd für dich wenn aus Versehen fünfzehn Jahre Betriebszugehörigkeit unter den Tisch fallen. Diese Ansprüche brauchst du dann nicht in 2020 sondern irgendwann gegen 2030 ;)
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Inche schrieb:
Ihr könnt beide neue Arbeitsbedingungen verhandeln oder einfach übernehmen. Da sich ja nur der Einsatzort ändert.Rede einfach mit deinem Chef.
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