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Berlin

Dringend gesucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt,
engagierte Physiotherapeut*in für
20-30 h in Alt-Treptow. MLD & MT
wäre wünschenswert-nicht zwingend

Der Arbeitstakt beträgt 30 Minuten
Behandlungsschwerpunkte sind:
Orthopädie, Chirurgie, Neurologie,
Pädiatrie sowie auch Hausbesuche
Fort-und Weiterbildung werden
unterstützt
Bezahlung erfolgt nach Erfahrung
und Qualifikation
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Erneuter Arbeitsvertrag

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Neues Thema
Erneuter Arbeitsvertrag
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Anonymer Teilnehmer
03.07.2019 10:13
Hallo in die Runde,
mein Chef ist Besitzer zweier Praxen mit jeweiliger Zulassung, da er eine schließt, soll ich in die andere
wechseln. Zu diesem Zweck soll es notwendig sein ,einen erneuten Arbeitsvertrag abzuschließen.
Müssen die gleichen Bedingungen darin auftauchen oder kann er sie ändern?
Für Eure Antworten bin ich im Voraus dankbar.
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Hallo in die Runde, mein Chef ist Besitzer zweier Praxen mit jeweiliger Zulassung, da er eine schließt, soll ich in die andere wechseln. Zu diesem Zweck soll es notwendig sein ,einen erneuten Arbeitsvertrag abzuschließen. Müssen die gleichen Bedingungen darin auftauchen oder kann er sie ändern? Für Eure Antworten bin ich im Voraus dankbar.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo in die Runde,
mein Chef ist Besitzer zweier Praxen mit jeweiliger Zulassung, da er eine schließt, soll ich in die andere
wechseln. Zu diesem Zweck soll es notwendig sein ,einen erneuten Arbeitsvertrag abzuschließen.
Müssen die gleichen Bedingungen darin auftauchen oder kann er sie ändern?
Für Eure Antworten bin ich im Voraus dankbar.

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Inche
03.07.2019 13:53
Ihr könnt beide neue Arbeitsbedingungen verhandeln oder einfach übernehmen. Da sich ja nur der Einsatzort ändert.Rede einfach mit deinem Chef.
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• Papa Alpaka
Ihr könnt beide neue Arbeitsbedingungen verhandeln oder einfach übernehmen. Da sich ja nur der Einsatzort ändert.Rede einfach mit deinem Chef.
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Papa Alpaka
03.07.2019 16:50
"Meistens" müssen zu detaillierte Angaben im Arbeitsvertrag korrigiert werden (Einsatzort, im Vertrag festgelegte Arbeitszeiten, ...).

"Im Prinzip" könnt ihr den alten Vertrag übernehmen, nur den Einsatzort wechseln bzw. ganz streichen und weitermachen; du solltest einen kurzen Blick drauf werfen das dir keine geänderten Vertragsbedingungen untergejubelt werden [wobei sich dein Post liest als gäbe es keinen größeren Ärger zwischen euch], dazu bietet sich jetzt eine wunderbare Gelegenheit die Punkte nachzuverhandeln mit denen du nicht 100% zufrieden bist und ich würde einen Satz aufnehmen lassen der deine Betriebszugehörigkeit zur alten Praxis benennt und anerkennt.

Aus Betriebszugehörigkeitsdauern ergeben sich im Arbeitsrecht später viele andere Dinge; es wäre blöd für dich wenn aus Versehen fünfzehn Jahre Betriebszugehörigkeit unter den Tisch fallen. Diese Ansprüche brauchst du dann nicht in 2020 sondern irgendwann gegen 2030 ;)
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• hgb
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"Meistens" müssen zu detaillierte Angaben im Arbeitsvertrag korrigiert werden (Einsatzort, im Vertrag festgelegte Arbeitszeiten, ...). "Im Prinzip" könnt ihr den alten Vertrag übernehmen, nur den Einsatzort wechseln bzw. ganz streichen und weitermachen; du solltest einen kurzen Blick drauf werfen das dir keine geänderten Vertragsbedingungen untergejubelt werden [wobei sich dein Post liest als gäbe es keinen größeren Ärger zwischen euch], dazu bietet sich jetzt eine wunderbare Gelegenheit die Punkte nachzuverhandeln mit denen du nicht 100% zufrieden bist und ich würde einen Satz aufnehmen lassen der deine Betriebszugehörigkeit zur alten Praxis benennt und anerkennt. Aus Betriebszugehörigkeitsdauern ergeben sich im Arbeitsrecht später viele andere Dinge; es wäre blöd für dich wenn aus Versehen fünfzehn Jahre Betriebszugehörigkeit unter den Tisch fallen. Diese Ansprüche brauchst du dann nicht in 2020 sondern irgendwann gegen 2030 ;)
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Papa Alpaka schrieb:

"Meistens" müssen zu detaillierte Angaben im Arbeitsvertrag korrigiert werden (Einsatzort, im Vertrag festgelegte Arbeitszeiten, ...).

"Im Prinzip" könnt ihr den alten Vertrag übernehmen, nur den Einsatzort wechseln bzw. ganz streichen und weitermachen; du solltest einen kurzen Blick drauf werfen das dir keine geänderten Vertragsbedingungen untergejubelt werden [wobei sich dein Post liest als gäbe es keinen größeren Ärger zwischen euch], dazu bietet sich jetzt eine wunderbare Gelegenheit die Punkte nachzuverhandeln mit denen du nicht 100% zufrieden bist und ich würde einen Satz aufnehmen lassen der deine Betriebszugehörigkeit zur alten Praxis benennt und anerkennt.

Aus Betriebszugehörigkeitsdauern ergeben sich im Arbeitsrecht später viele andere Dinge; es wäre blöd für dich wenn aus Versehen fünfzehn Jahre Betriebszugehörigkeit unter den Tisch fallen. Diese Ansprüche brauchst du dann nicht in 2020 sondern irgendwann gegen 2030 ;)

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Inche schrieb:

Ihr könnt beide neue Arbeitsbedingungen verhandeln oder einfach übernehmen. Da sich ja nur der Einsatzort ändert.Rede einfach mit deinem Chef.



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