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Physiotherapeut (m/w/d)
Masseur und med. Bademeister
(m/w/d)
in Vollzeit, Teilzeit oder auf
Minijob-Basis
Wir bieten:
Überdurchschnittliches Gehalt
2000 € Wechselbonus
Übernahme von
Fortbildungskosten
Zahlreiche Benefits
(Sachbezüge, Gesundheitsvorsorge,
etc.)
Abwechslungsreiche Tätigkeit
durch großen Trainingsbereich
Ganztätig besetzte Rezeption
Aufgeschlossenes und nettes Team
Flexible Arbeitszeiten (4
Tage-Woche möglich)
un...
Physiotherapeut (m/w/d)
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Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
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reini70 schrieb:
Ich habe schon seit mehr als 10 Jahren eine gut gehende Physiopraxis. Nun konnte ich die Immobilie kaufen und alles neu umbauen und vergrößern.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
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FFGG schrieb:
Nein, der Wechsel der Eigentumsverhältnisse hat nichts mit der Kassenzulassung zu tun.
Ich habe schon seit mehr als 10 Jahren eine gut gehende Physiopraxis. Nun konnte ich die Immobilie kaufen und alles neu umbauen und vergrößern.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
Ja, so wie zugelassene Räume verändert werden, muss das den Kassen mitgeteilt werden. Je nach BL und Kasse gibt es eine neue Abnahme. Quelle alte und neue Einrichtungsrichtlinie.
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Ich habe schon seit mehr als 10 Jahren eine gut gehende Physiopraxis. Nun konnte ich die Immobilie kaufen und alles neu umbauen und vergrößern.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
Ja, so wie zugelassene Räume verändert werden, muss das den Kassen mitgeteilt werden. Je nach BL und Kasse gibt es eine neue Abnahme. Quelle alte und neue Einrichtungsrichtlinie.
Ich schätze ja Deine Beiträge, aber dieser ist einfach nur falsch, sorry.
MikeS
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MikeS schrieb:
Tempelritter schrieb am 24.6.19 13:53:
reini70 schrieb am 24.6.19 13:01:
Ich habe schon seit mehr als 10 Jahren eine gut gehende Physiopraxis. Nun konnte ich die Immobilie kaufen und alles neu umbauen und vergrößern.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
Ja, so wie zugelassene Räume verändert werden, muss das den Kassen mitgeteilt werden. Je nach BL und Kasse gibt es eine neue Abnahme. Quelle alte und neue Einrichtungsrichtlinie.
Ich schätze ja Deine Beiträge, aber dieser ist einfach nur falsch, sorry.
MikeS
Ich habe schon seit mehr als 10 Jahren eine gut gehende Physiopraxis. Nun konnte ich die Immobilie kaufen und alles neu umbauen und vergrößern.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
Ja, so wie zugelassene Räume verändert werden, muss das den Kassen mitgeteilt werden. Je nach BL und Kasse gibt es eine neue Abnahme. Quelle alte und neue Einrichtungsrichtlinie.
Ich schätze ja Deine Beiträge, aber dieser ist einfach nur falsch, sorry.
MikeS
Was ist daran falsch? Ich hatte selbst meine zugelassen Räume verändert / umgebaut. Lt. AOK BaWü und VdEK erlischt dadurch die erteilte Zulassung und eine neue Abnahme war fällig. Reini hat die Räume nicht nur gekauft, sondern umgebaut und vergrößert.
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Tempelritter schrieb:
MikeS schrieb am 24.6.19 14:02:
Tempelritter schrieb am 24.6.19 13:53:
reini70 schrieb am 24.6.19 13:01:
Ich habe schon seit mehr als 10 Jahren eine gut gehende Physiopraxis. Nun konnte ich die Immobilie kaufen und alles neu umbauen und vergrößern.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
Ja, so wie zugelassene Räume verändert werden, muss das den Kassen mitgeteilt werden. Je nach BL und Kasse gibt es eine neue Abnahme. Quelle alte und neue Einrichtungsrichtlinie.
Ich schätze ja Deine Beiträge, aber dieser ist einfach nur falsch, sorry.
MikeS
Was ist daran falsch? Ich hatte selbst meine zugelassen Räume verändert / umgebaut. Lt. AOK BaWü und VdEK erlischt dadurch die erteilte Zulassung und eine neue Abnahme war fällig. Reini hat die Räume nicht nur gekauft, sondern umgebaut und vergrößert.
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ALTAVIT schrieb:
In Bayern ist eine Neuabnahme auch Pflicht, sobald Räume/Wände geändert werden.
wer lesen kann ist klar im Vorteil. Du hast natürlich recht, nach Umbau natürlich erneute Zulassung.
MikeS
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MikeS schrieb:
Sorry,
wer lesen kann ist klar im Vorteil. Du hast natürlich recht, nach Umbau natürlich erneute Zulassung.
MikeS
Sorry,
wer lesen kann ist klar im Vorteil. Du hast natürlich recht, nach Umbau natürlich erneute Zulassung.
MikeS
Danke, ich hab schon an mir gezweifelt :)
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Tempelritter schrieb:
MikeS schrieb am 25.6.19 01:11:
Sorry,
wer lesen kann ist klar im Vorteil. Du hast natürlich recht, nach Umbau natürlich erneute Zulassung.
MikeS
Danke, ich hab schon an mir gezweifelt :)
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Tempelritter schrieb:
reini70 schrieb am 24.6.19 13:01:
Ich habe schon seit mehr als 10 Jahren eine gut gehende Physiopraxis. Nun konnte ich die Immobilie kaufen und alles neu umbauen und vergrößern.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
Ja, so wie zugelassene Räume verändert werden, muss das den Kassen mitgeteilt werden. Je nach BL und Kasse gibt es eine neue Abnahme. Quelle alte und neue Einrichtungsrichtlinie.
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