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Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Ich bin angestellte Physio und übe seit mehreren Jahren nebenbei noch eine selbständige freiberufliche Tätigkeit als Physio aus. Dies möchte ich aber in Zukunft in der Praxis tun, in der ich gleichzeitig angestellt bin. (NACH Praxisschluss)
Jetzt ist meine Frage, ob das rechtlich gesehen ein Problem darstellt, wenn ich in der Praxis für meine Freiberuflichkeit Miete zahle.
Danke für Eure Antworten .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
Ich bin angestellte Physio und übe seit mehreren Jahren nebenbei noch eine selbständige freiberufliche Tätigkeit als Physio aus. Dies möchte ich aber in Zukunft in der Praxis tun, in der ich gleichzeitig angestellt bin. (NACH Praxisschluss)
Jetzt ist meine Frage, ob das rechtlich gesehen ein Problem darstellt, wenn ich in der Praxis für meine Freiberuflichkeit Miete zahle.
Danke für Eure Antworten .
mfg hgb :wink:
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Such dir lieber in einer anderen Praxis einen Raum zur Miete.
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eim schrieb:
Wirst du als FM dann auch dort GKV Patienten Behandeln ? Dann kann es mit der Rentenversicherung sehr wohl Probleme geben.Verdacht auf Scheinselbstständigkeit.Auch der Mietvertrag als solches wird die DRV nicht gnädig stimmen.Es kann dann immer noch so ausehen als wenn du und vor allem der PI Sozialabgaben sparen will.
Such dir lieber in einer anderen Praxis einen Raum zur Miete.
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hgb schrieb:
Wer soll damit denn ein Problem haben? Die Kosten fließen auf ein fremdes Konto, der PI hat Nebeneiinahmen aus der Miete, die wegen der Höhe seine Steuerfreiheit wohl nicht gefährden.
mfg hgb :wink:
Wurde ganz klar abgelehnt und damals war die ganze Situation noch deutlich moderater als heute. Die DRV hat eindeutig erklärt, wer in einer Praxis angestellt ist, kann dort weder gleichzeitig FM sein, noch sich einmieten oder anders selbständig sein. Nicht, wenn er die gleiche Tätigkeit ausübt, die er auch als AN ausübt, also KG, KMT und Co.
Dabei spielte es keine Rolle, wenn es außerhalb der Praxiszeiten war.
Mietet jemand z.B. den Raum um dort Kurse durchzuführen, geht das (zumindest war es vor Jahren so), dann darf er aber keine Kurse als AN in dieser Praxis durchführen. So wurde es mir damals mitgeteilt. Heute wird ja alles noch strenger gesehen.
Gruß Britt
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Ich möchte noch einmal diese Diskussion eröffnen.
Meine Idee ist es mich als freiberuflicher Therapeut in einer Praxis ein zu mieten, um dort Patienten zu behandeln, die ihre Therapie selber bezahlen und um Präventive Behandlungen/Training an zu bieten.
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fuepet schrieb:
Hallo zusammen
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Meine Idee ist es mich als freiberuflicher Therapeut in einer Praxis ein zu mieten, um dort Patienten zu behandeln, die ihre Therapie selber bezahlen und um Präventive Behandlungen/Training an zu bieten.
--> Ohne Rezept geht das nur als sektoraler HP für PT. Dann ist das eine HP Praxis mit allen Konsequenzen.
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Bernie schrieb:
"um dort Patienten zu behandeln, die ihre Therapie selber bezahlen"
--> Ohne Rezept geht das nur als sektoraler HP für PT. Dann ist das eine HP Praxis mit allen Konsequenzen.
Natürlich mit Privatrezept.
Welch ein Wert hat ein GKV - Rezept, wenn keiner einen Termin hat, um dich zu behandeln - Abgesehen von ein Therapeut, den du selber bezahlen musst?
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fuepet schrieb:
Sorry für die Ungenauigkeit in meinem Schreiben.
Natürlich mit Privatrezept.
Welch ein Wert hat ein GKV - Rezept, wenn keiner einen Termin hat, um dich zu behandeln - Abgesehen von ein Therapeut, den du selber bezahlen musst?
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eim schrieb:
Trotzdem geht es nicht in der selben Praxis da kann der PIU richtig Probleme bei der Überprüfung durch DRV bekommen Siehe Scheinselbstständigkeit In anderer Praxis ist es kein Problem einen Raum zu mieten und auf Privatrezepten zu arbeiten.
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Britt schrieb:
Da wirst du in jedem Fall Probleme bekommen. Ich wollte so etwas Ähnliches mal machen, als ich früher noch mit FM's gearbeitet habe.
Wurde ganz klar abgelehnt und damals war die ganze Situation noch deutlich moderater als heute. Die DRV hat eindeutig erklärt, wer in einer Praxis angestellt ist, kann dort weder gleichzeitig FM sein, noch sich einmieten oder anders selbständig sein. Nicht, wenn er die gleiche Tätigkeit ausübt, die er auch als AN ausübt, also KG, KMT und Co.
Dabei spielte es keine Rolle, wenn es außerhalb der Praxiszeiten war.
Mietet jemand z.B. den Raum um dort Kurse durchzuführen, geht das (zumindest war es vor Jahren so), dann darf er aber keine Kurse als AN in dieser Praxis durchführen. So wurde es mir damals mitgeteilt. Heute wird ja alles noch strenger gesehen.
Gruß Britt
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