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Hallo,
Ich überlege, ob ich mir ein Zirkeltraining von Egym (6 Geräte) anschaffe. Diese erfüllen jedoch nicht das MPG. Darf ich dann auch kein KG-Gerät bei diesen Patienten anbieten, bzw über die Kassen abrechnen? Wie ist das mit Privatpatienten? Darf ich da zumindest KGG abrechnen? Danke schööön.. :)
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Hallo,
Ich überlege, ob ich mir ein Zirkeltraining von Egym (6 Geräte) anschaffe. Diese erfüllen jedoch nicht das MPG. Darf ich dann auch kein KG-Gerät bei diesen Patienten anbieten, bzw über die Kassen abrechnen? Wie ist das mit Privatpatienten? Darf ich da zumindest KGG abrechnen? Danke schööön.. :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich überlege, ob ich mir ein Zirkeltraining von Egym (6 Geräte) anschaffe. Diese erfüllen jedoch nicht das MPG. Darf ich dann auch kein KG-Gerät bei diesen Patienten anbieten, bzw über die Kassen abrechnen? Wie ist das mit Privatpatienten? Darf ich da zumindest KGG abrechnen? Danke schööön.. :)
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"KGG" ist ein Ausdruck aus der sonderlichen Begriffswelt des GKV-Systems und dort (aber nur) für diesen Geltungsbereich definiert und mit einer bestimmten Geräteausstattung verbunden.
Warum willst du dieses Vokabular deinen selbstzahlenden Patienten/Kunden aufzwingen?
Du hast doch (außerhalb des GKV-Systems) Vertragsfreiheit.
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hallo AT,
"KGG" ist ein Ausdruck aus der sonderlichen Begriffswelt des GKV-Systems und dort (aber nur) für diesen Geltungsbereich definiert und mit einer bestimmten Geräteausstattung verbunden.
Warum willst du dieses Vokabular deinen selbstzahlenden Patienten/Kunden aufzwingen?
Du hast doch (außerhalb des GKV-Systems) Vertragsfreiheit.
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mocca schrieb:
hallo AT,
"KGG" ist ein Ausdruck aus der sonderlichen Begriffswelt des GKV-Systems und dort (aber nur) für diesen Geltungsbereich definiert und mit einer bestimmten Geräteausstattung verbunden.
Warum willst du dieses Vokabular deinen selbstzahlenden Patienten/Kunden aufzwingen?
Du hast doch (außerhalb des GKV-Systems) Vertragsfreiheit.
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a) Behandelst du Patienten auf Basis einer VO: Geräte mit MPG-Zulassung notwendig.
b) Betreust du Kunden im Selbstzahlerbereich: MPG nicht notwendig.
Sofern Du die Egym-Geräte in einem von der zugelassenen Praxis getrennten Raum betreibst, darfst du gern Kunden damit beglücken, jedoch nicht therapieren.
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Die grundsätzliche Fragestellung lautet:
a) Behandelst du Patienten auf Basis einer VO: Geräte mit MPG-Zulassung notwendig.
b) Betreust du Kunden im Selbstzahlerbereich: MPG nicht notwendig.
Sofern Du die Egym-Geräte in einem von der zugelassenen Praxis getrennten Raum betreibst, darfst du gern Kunden damit beglücken, jedoch nicht therapieren.
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o.s. schrieb:
Die grundsätzliche Fragestellung lautet:
a) Behandelst du Patienten auf Basis einer VO: Geräte mit MPG-Zulassung notwendig.
b) Betreust du Kunden im Selbstzahlerbereich: MPG nicht notwendig.
Sofern Du die Egym-Geräte in einem von der zugelassenen Praxis getrennten Raum betreibst, darfst du gern Kunden damit beglücken, jedoch nicht therapieren.
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was kosten denn 6 egym Geräte bzw. was planst Du mit welchen Geräten ?
Ich trainiere im Fitnesstudio an egym und finde sie recht gut, ausser dem Anschaffungspreis ...
Gibt es Rabatte für Physios bei einem Zirkelkauf ?
Grüsse
Frank
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hallo,
was kosten denn 6 egym Geräte bzw. was planst Du mit welchen Geräten ?
Ich trainiere im Fitnesstudio an egym und finde sie recht gut, ausser dem Anschaffungspreis ...
Gibt es Rabatte für Physios bei einem Zirkelkauf ?
Grüsse
Frank
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FSchulze schrieb:
hallo,
was kosten denn 6 egym Geräte bzw. was planst Du mit welchen Geräten ?
Ich trainiere im Fitnesstudio an egym und finde sie recht gut, ausser dem Anschaffungspreis ...
Gibt es Rabatte für Physios bei einem Zirkelkauf ?
Grüsse
Frank
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Ich überlege, ob ich mir ein Zirkeltraining von Egym (6 Geräte) anschaffe. Diese erfüllen jedoch nicht das MPG. Darf ich dann auch kein KG-Gerät bei diesen Patienten anbieten, bzw über die Kassen abrechnen? Wie ist das mit Privatpatienten? Darf ich da zumindest KGG abrechnen? Danke schööön.. :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Ich überlege, ob ich mir ein Zirkeltraining von Egym (6 Geräte) anschaffe. Diese erfüllen jedoch nicht das MPG. Darf ich dann auch kein KG-Gerät bei diesen Patienten anbieten, bzw über die Kassen abrechnen? Wie ist das mit Privatpatienten? Darf ich da zumindest KGG abrechnen? Danke schööön.. :)
"KGG" ist ein Ausdruck aus der sonderlichen Begriffswelt des GKV-Systems und dort (aber nur) für diesen Geltungsbereich definiert und mit einer bestimmten Geräteausstattung verbunden.
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mocca schrieb:
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Warum willst du dieses Vokabular deinen selbstzahlenden Patienten/Kunden aufzwingen?
Du hast doch (außerhalb des GKV-Systems) Vertragsfreiheit.
a) Behandelst du Patienten auf Basis einer VO: Geräte mit MPG-Zulassung notwendig.
b) Betreust du Kunden im Selbstzahlerbereich: MPG nicht notwendig.
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o.s. schrieb:
Die grundsätzliche Fragestellung lautet:
a) Behandelst du Patienten auf Basis einer VO: Geräte mit MPG-Zulassung notwendig.
b) Betreust du Kunden im Selbstzahlerbereich: MPG nicht notwendig.
Sofern Du die Egym-Geräte in einem von der zugelassenen Praxis getrennten Raum betreibst, darfst du gern Kunden damit beglücken, jedoch nicht therapieren.
was kosten denn 6 egym Geräte bzw. was planst Du mit welchen Geräten ?
Ich trainiere im Fitnesstudio an egym und finde sie recht gut, ausser dem Anschaffungspreis ...
Gibt es Rabatte für Physios bei einem Zirkelkauf ?
Grüsse
Frank
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FSchulze schrieb:
hallo,
was kosten denn 6 egym Geräte bzw. was planst Du mit welchen Geräten ?
Ich trainiere im Fitnesstudio an egym und finde sie recht gut, ausser dem Anschaffungspreis ...
Gibt es Rabatte für Physios bei einem Zirkelkauf ?
Grüsse
Frank
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