Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
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ich habe ab morgen eine Erweiterte ambulante Physiotherapie in meinem Plan stehen. Unsere Einrichtung hat eine EAP Zulassung, jedoch erfülle ich die Vorraussetzungen nicht. Habe MT und Neuro Fortbildung aber keine MTT etc.. Jetzt ist es noch so, das dem Patienten nur Zeit bei mir eingetragen wurde. Manchmal eine Stunde, mal auch nur eine halbe, er soll ja auch Geräte machen machen, kriegt Fango und Elektro. Nur wurde keine Zeit für eine Geräteeinweisung gemacht und auch so finde ich die Zeit sehr knapp, da eine EAP wohl mindestens 120 Minuten sein soll. Ich habe nur Angst die Behandlung zu verweigern, da laut Inhabern der Praxis (sind eine GmbH) die Zahlen (Geld) nicht stimmen zur Zeit und wir wohl ein Therapeut zu viel sind.
Hafte ich nun dafür, das der Patient zu wenig bekommt oder der Praxisinhaber bzw, die Leute die für die EAP zugelassen sind. Habe das hier zur Haftung auf physio.de gefunden
4.5 Haftung
Die Angehörigen nach Ziff. 3.2 haften für die Leistungen derjenigen an der Behandlung beteiligten Personen, die nicht die Voraussetzungen nach Ziff. 3.2 erfüllen in gleichem Umfang wie für sich selbst.
Das sind die Vorraussetzungen für eine EAP
http://www.physio.de/zulassung/EAP_Anforderungen.htm
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hi,
ich habe ab morgen eine Erweiterte ambulante Physiotherapie in meinem Plan stehen. Unsere Einrichtung hat eine EAP Zulassung, jedoch erfülle ich die Vorraussetzungen nicht. Habe MT und Neuro Fortbildung aber keine MTT etc.. Jetzt ist es noch so, das dem Patienten nur Zeit bei mir eingetragen wurde. Manchmal eine Stunde, mal auch nur eine halbe, er soll ja auch Geräte machen machen, kriegt Fango und Elektro. Nur wurde keine Zeit für eine Geräteeinweisung gemacht und auch so finde ich die Zeit sehr knapp, da eine EAP wohl mindestens 120 Minuten sein soll. Ich habe nur Angst die Behandlung zu verweigern, da laut Inhabern der Praxis (sind eine GmbH) die Zahlen (Geld) nicht stimmen zur Zeit und wir wohl ein Therapeut zu viel sind.
Hafte ich nun dafür, das der Patient zu wenig bekommt oder der Praxisinhaber bzw, die Leute die für die EAP zugelassen sind. Habe das hier zur Haftung auf physio.de gefunden
4.5 Haftung
Die Angehörigen nach Ziff. 3.2 haften für die Leistungen derjenigen an der Behandlung beteiligten Personen, die nicht die Voraussetzungen nach Ziff. 3.2 erfüllen in gleichem Umfang wie für sich selbst.
Das sind die Vorraussetzungen für eine EAP
http://www.physio.de/zulassung/EAP_Anforderungen.htm
wie kann denn dann die Zeit nicht da sein, daß der Pat. die volle Therapiezeit bei Dir bekommt ??????
Grundsätzlich haftet für alles, was abrechnungsrelevant ist, der Inhaber der Zulassung. Also hier der Geschäftsführer der GmbH.
Trotzdem solltest Du Deinen Vorgesetzten zumindest auf die Differenz hinweisen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Tja keine Ahnung. Die Inhaber unserer Firma meinen das weil die Zahlen wohl zu schlecht sind. Pläne sind eigentlich voll, aber keine Ahnung was die sich denken. Ja werde mit meinem chef reden und ihm das erklären. Bin mir nur unsicher was ich machen soll wenn mein Chef sagt ich soll trotzdem behandeln. Wenn er dafür haftet, ist es mir gleich, ich stehe nur ziemlich unter Druck. Ich will keinen Ärger von der Versicherung aber ich will meinen Job auch nicht verlieren!!!
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chipchap schrieb:
Wenn Ihr wohl zur Zeit ein Therapeut zu viel seid...
wie kann denn dann die Zeit nicht da sein, daß der Pat. die volle Therapiezeit bei Dir bekommt ??????
Grundsätzlich haftet für alles, was abrechnungsrelevant ist, der Inhaber der Zulassung. Also hier der Geschäftsführer der GmbH.
Trotzdem solltest Du Deinen Vorgesetzten zumindest auf die Differenz hinweisen.
Vielleicht ist die Eintragung ja auch ein Versehen ?
MikeS
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MikeS:
Nein ist kein Versehen! Aber danke für deine hilfreiche Antwort :clap:
Ich kenne meinen Chef! Habe mit ihm geredet! Er meinte da muss was geändert werden (sagt er immer bei solchen Sachen). Passiert ist nichts! Bleibt bis jetzt alles so und ich sitze weiter mit dem Problem da. Aber tolle Antwort! Scheinst meinen Arbeitgeber besser zu kennen als ich.....
Schön das du die Zeit hast, so dumme Antworten zu schreiben, statt irgendetwas hilfreiches. Dir muss wirklich langweilig sein. Schön so unter Kollegen, die einfach nur eine große Klappe haben aus der nichts vernünftiges rauskommt!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
chipchap: danke für die Antwort!
MikeS:
Nein ist kein Versehen! Aber danke für deine hilfreiche Antwort :clap:
Ich kenne meinen Chef! Habe mit ihm geredet! Er meinte da muss was geändert werden (sagt er immer bei solchen Sachen). Passiert ist nichts! Bleibt bis jetzt alles so und ich sitze weiter mit dem Problem da. Aber tolle Antwort! Scheinst meinen Arbeitgeber besser zu kennen als ich.....
Schön das du die Zeit hast, so dumme Antworten zu schreiben, statt irgendetwas hilfreiches. Dir muss wirklich langweilig sein. Schön so unter Kollegen, die einfach nur eine große Klappe haben aus der nichts vernünftiges rauskommt!
Und das mit der grossen Klappe kannst Du mir gerne mal irgendwann persönlich sagen :smile: Ich denke das wird dann nicht so deutlich ausfallen.
Ich denke vielmehr, dass Du einer dieser Mitarbeiter bist die Ihrem Chef lieber in den Rücken fallen als Sachverhalte OFFEN und EHRLICH mit ihm selbst zu klären. Es gibt eine schöne Bezeichnung für solche Menschen, die ich mir aus Anstandsgründen (der Dir offensichtlich fehlt) hier verkneife.
Schönen Tag noch :wink:
MikeS
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MikeS schrieb:
Nun offensichtlich finden andere meinen Beitrag hilfreich wie Du sehen kannst, und Deinen nicht. Jetzt kannst Du dir selber ausrechnen, wer wohl in diesem Falle eher recht hat.
Und das mit der grossen Klappe kannst Du mir gerne mal irgendwann persönlich sagen :smile: Ich denke das wird dann nicht so deutlich ausfallen.
Ich denke vielmehr, dass Du einer dieser Mitarbeiter bist die Ihrem Chef lieber in den Rücken fallen als Sachverhalte OFFEN und EHRLICH mit ihm selbst zu klären. Es gibt eine schöne Bezeichnung für solche Menschen, die ich mir aus Anstandsgründen (der Dir offensichtlich fehlt) hier verkneife.
Schönen Tag noch :wink:
MikeS
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MikeS schrieb:
Mal eine Frage: Wie arm muss man eigentlich dran sein um genau über dieses Thema nicht DIREKT mit seinem AG zu sprechen ?
Vielleicht ist die Eintragung ja auch ein Versehen ?
MikeS
..würde ich mich fragen,ob ich hier noch am richtigen platz bin !!
..freie stellen gibts derzeit genügend.
(hier bei uns im süden jedenfalls)
Mann/Frau muss nicht alles mitmachen,der Job ist anstrengend genug,dann noch solche Mißstände,etc....ich persönlich würde mir sowas eine weile ansehen,ändert sich nichts....dann..heissts:..NO-GO....und bessere Stelle gesucht !!
[bearbeitet am 14.05.13 10:09]
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klaus Eberle schrieb:
"da laut Inhabern der Praxis (sind eine GmbH) die Zahlen (Geld) nicht stimmen zur Zeit und wir wohl ein Therapeut zu viel sind"
..würde ich mich fragen,ob ich hier noch am richtigen platz bin !!
..freie stellen gibts derzeit genügend.
(hier bei uns im süden jedenfalls)
Mann/Frau muss nicht alles mitmachen,der Job ist anstrengend genug,dann noch solche Mißstände,etc....ich persönlich würde mir sowas eine weile ansehen,ändert sich nichts....dann..heissts:..NO-GO....und bessere Stelle gesucht !!
[bearbeitet am 14.05.13 10:09]
Für alle organisatorischen und abrechnungsrechtlichen Dinge ist der zugelassene Praxisinhaber bzw. seine Bevollmächtigten, wenn es eine Firma ist, verantwortlich. Als Arbeitnehmer muss du den Weisungen deines AG nachkommen, solange sie nicht gesetzeswidrig sind oder du durch solche Anweisungen ggf. fachlichen Schaden am Patienten anrichtest.
Ebenso muss du natürlich mit deinem Gewissen im reinen sein.
Ich sehe es wie die Kollegen (z.B.MikeS), dass du dann, wenn du aus deiner Sicht bestimmte Dinge in deinem Job nicht mehr verantworten kannst oder willst, mit den Entscheidungsträgern reden muss und ggf. dann für dich Konsequenzen ziehen muss. Du gehst sonst auf lange Sicht kaputt. Konflikte, auch innere, müssen gelöst werden! Viel Erfolg S.
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Shakespeare schrieb:
Als angestellter Therapeut ist man für alles verantwortlich was man fachlich am Patienten leistet. Hierfür schließt der Arbeitgeber eine Haftpflichtvers. ab.
Für alle organisatorischen und abrechnungsrechtlichen Dinge ist der zugelassene Praxisinhaber bzw. seine Bevollmächtigten, wenn es eine Firma ist, verantwortlich. Als Arbeitnehmer muss du den Weisungen deines AG nachkommen, solange sie nicht gesetzeswidrig sind oder du durch solche Anweisungen ggf. fachlichen Schaden am Patienten anrichtest.
Ebenso muss du natürlich mit deinem Gewissen im reinen sein.
Ich sehe es wie die Kollegen (z.B.MikeS), dass du dann, wenn du aus deiner Sicht bestimmte Dinge in deinem Job nicht mehr verantworten kannst oder willst, mit den Entscheidungsträgern reden muss und ggf. dann für dich Konsequenzen ziehen muss. Du gehst sonst auf lange Sicht kaputt. Konflikte, auch innere, müssen gelöst werden! Viel Erfolg S.
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