Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
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Wenn Du Dich in einem symphatischen
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ich poste bewusst anonym.
Ich den letzten Tagen habe ich bereits mehrere Droh-Emails erhalten. Darin finde ich einen Link zu meiner HP und einen angefügten Anhang (Auszug aus der Zeitschrift "up" zum Thema Hausbesuche außerhalb der Praxisräume).
Auf meiner HP hatte ich bis dato die Information, dass Hausbesuche ohne verordneten HB als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden können (wenn bspw. kein Auto vorhanden ist), allerdings in Unkenntnis, dass dies bei GKV-Patienten so nicht gestattet ist.
Direkt vorab, wir hatten den Fall bis dato noch nie!! Unsere Patienten mit Hausbesuch bekommen diesen auch immer verordnet.
Als ich damals die HP aufgesetzt habe, habe ich diesen Wortlaut von einem Kollegen übernommen und dachte es wäre ein gutes Angebot für den Fall der Fälle.
Nun habe ich schon mehrere Emails erhalten von einer Person (Name kann ich im Adressfeld sehen), ohne weitere Anschrift oder Begrüßung, mit dem besagten Link auf meine HP und dass man mich der GKV gemeldet habe.
Unter anderem eine Email wie folgt:
"Es werden also Hausbesuche ohne Hausbesuch angeboten.....
Link auf meine HP (hier nicht eingefügt)
Das widerspricht sich mit....
"Wunsch - Hausbesuchen......Seite 1 ----- rechts unten !!!!
Interessant - gleich mal der GKV weiter geleitet !
siehe Anlage "
Meine eigentliche Frage nun:
Irgendjemand scheint gerade meine HP auf Unstimmigkeiten zu prüfen. Dazu noch nicht mal den Mut mich persönlich anzusprechen. Ich sehe zwar von wem es kommt, aber auf eine Antwort reagiert die Person nicht.
Den Wortlaut habe ich mittlerweile entfernt. Was soll ich für Konsequenzen erwarten? Ich habe ja nichts "verbrochen", außer der irrtümlich falschen Information auf meiner HP.
Viele Grüße,
xxx
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich poste bewusst anonym.
Ich den letzten Tagen habe ich bereits mehrere Droh-Emails erhalten. Darin finde ich einen Link zu meiner HP und einen angefügten Anhang (Auszug aus der Zeitschrift "up" zum Thema Hausbesuche außerhalb der Praxisräume).
Auf meiner HP hatte ich bis dato die Information, dass Hausbesuche ohne verordneten HB als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden können (wenn bspw. kein Auto vorhanden ist), allerdings in Unkenntnis, dass dies bei GKV-Patienten so nicht gestattet ist.
Direkt vorab, wir hatten den Fall bis dato noch nie!! Unsere Patienten mit Hausbesuch bekommen diesen auch immer verordnet.
Als ich damals die HP aufgesetzt habe, habe ich diesen Wortlaut von einem Kollegen übernommen und dachte es wäre ein gutes Angebot für den Fall der Fälle.
Nun habe ich schon mehrere Emails erhalten von einer Person (Name kann ich im Adressfeld sehen), ohne weitere Anschrift oder Begrüßung, mit dem besagten Link auf meine HP und dass man mich der GKV gemeldet habe.
Unter anderem eine Email wie folgt:
"Es werden also Hausbesuche ohne Hausbesuch angeboten.....
Link auf meine HP (hier nicht eingefügt)
Das widerspricht sich mit....
"Wunsch - Hausbesuchen......Seite 1 ----- rechts unten !!!!
Interessant - gleich mal der GKV weiter geleitet !
siehe Anlage "
Meine eigentliche Frage nun:
Irgendjemand scheint gerade meine HP auf Unstimmigkeiten zu prüfen. Dazu noch nicht mal den Mut mich persönlich anzusprechen. Ich sehe zwar von wem es kommt, aber auf eine Antwort reagiert die Person nicht.
Den Wortlaut habe ich mittlerweile entfernt. Was soll ich für Konsequenzen erwarten? Ich habe ja nichts "verbrochen", außer der irrtümlich falschen Information auf meiner HP.
Viele Grüße,
xxx
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Unterlassungserklärung? Für etwas, dass ich nicht begangen habe?
Und die Strafe dann wegen unlauterer Werbung?
Die Person weist ja bewusst auf Meldung bei der GKV hin... welcher Tatbestand kann mir denn vorgeworfen werden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo :blush:
Unterlassungserklärung? Für etwas, dass ich nicht begangen habe?
Und die Strafe dann wegen unlauterer Werbung?
Die Person weist ja bewusst auf Meldung bei der GKV hin... welcher Tatbestand kann mir denn vorgeworfen werden?
Überprüfe noch einmal dein Homepage auf Wasserdichtigkeit. Auch das Impressum (Berufsbezeichnung, Überwachungsbehörde etc.).
Der anonyme kann Dich abmahnen lassen, dann würde er aber vorher keine mails schicken.
Kannst Du den Absender zuordnen? Patient, Konkurrent, Ex, oder was auch immer?
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Bernie schrieb:
Hat die KK sich scohn gemeldet? Eher nicht, oder.
Überprüfe noch einmal dein Homepage auf Wasserdichtigkeit. Auch das Impressum (Berufsbezeichnung, Überwachungsbehörde etc.).
Der anonyme kann Dich abmahnen lassen, dann würde er aber vorher keine mails schicken.
Kannst Du den Absender zuordnen? Patient, Konkurrent, Ex, oder was auch immer?
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Tempelritter schrieb:
eine Unterlassungserklärung würde ich nicht unterschreiben, hier muss ein Anwalt her. Im Moment wäre es nach HWG / UWG unzulässige Werbung. Wenn du HB auf Selbstzahlerleistung in Verbindung mit GKV-RZ durchgeführt hast, entspricht das nicht den Rahmenverträgen und die GKV kann den gesamten Rezeptwert zurückfordern.
Hallo :blush:
Unterlassungserklärung? Für etwas, dass ich nicht begangen habe?
Und die Strafe dann wegen unlauterer Werbung?
Die Person weist ja bewusst auf Meldung bei der GKV hin... welcher Tatbestand kann mir denn vorgeworfen werden?
Hi,
bin kein Jurist, aber du hast ja damit geworben, dies könnte als "Täuschung des Verbrauchers" gewertet werden, da du hier eine Dienstleistung anbietest, die nicht verschieben wurde. ?
Ich würde die HP nochmal Check dann abwarten, und im Falle eines Falles, dann einen Juristen konsultieren...
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Master of D... schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.5.16 15:06:
Hallo :blush:
Unterlassungserklärung? Für etwas, dass ich nicht begangen habe?
Und die Strafe dann wegen unlauterer Werbung?
Die Person weist ja bewusst auf Meldung bei der GKV hin... welcher Tatbestand kann mir denn vorgeworfen werden?
Hi,
bin kein Jurist, aber du hast ja damit geworben, dies könnte als "Täuschung des Verbrauchers" gewertet werden, da du hier eine Dienstleistung anbietest, die nicht verschieben wurde. ?
Ich würde die HP nochmal Check dann abwarten, und im Falle eines Falles, dann einen Juristen konsultieren...
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Tempelritter schrieb:
ich würde die HP von einem Juristen checken lassen. Hab ich selbst gemacht und mich sehr gewundert welche Fallstricke noch drin waren.
Wenn eine Abmahnung kommen sollte mit Anwalt reagieren. Hört sich baer so an, als ob da nix kommt....
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ali schrieb:
Skuriell das Ganze. Du hast jetzt Deine HP geändert und solltest Dich zurücklehnen, ggf. sonst noch Deine HP auf Korrektheit überprüfen.
Wenn eine Abmahnung kommen sollte mit Anwalt reagieren. Hört sich baer so an, als ob da nix kommt....
.......
Die Person weist ja bewusst auf Meldung bei der GKV hin... welcher Tatbestand kann mir denn vorgeworfen werden?
Evtl Vertragsbruch, falls du ihn denn begangen haben solltest.
Lass deine Website überprüfen, halte dich an die Verträge und gut ist.
Mitbewerber schauen oft genau hin was du tust. Auch schon mal verärgerte Patienten oder Ex-Lebenspartner.
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.5.16 15:06:
.......
Die Person weist ja bewusst auf Meldung bei der GKV hin... welcher Tatbestand kann mir denn vorgeworfen werden?
Evtl Vertragsbruch, falls du ihn denn begangen haben solltest.
Lass deine Website überprüfen, halte dich an die Verträge und gut ist.
Mitbewerber schauen oft genau hin was du tust. Auch schon mal verärgerte Patienten oder Ex-Lebenspartner.
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Tempelritter schrieb:
es kann nur eine Abmahnung durch einen Anwalt geben.
Den Wortlaut habe ich mittlerweile entfernt. Was soll ich für Konsequenzen erwarten? Ich habe ja nichts "verbrochen", außer der irrtümlich falschen Information auf meiner HP.
Viele Grüße,
xxx
Hallo,
Das ist bei einer Abmahnung egal, du hast (unlauter ) damit geworben und dir so evtl. gegenüber Mitbewerbern einen Vorteil verschafft, dies darf man (der Anwalt ) abmahnen.
Konsequenzen. ...War selbst bisher noch nicht betroffen : unterlassungserklärung und €€ Strafe?!?
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peer2010 schrieb:
Passiert gar nichts. Mach Dir keinen Kopf.Ist auch kein unlautere Werbung.Klar kannst Du HB privat anbieten warum auch nicht.Wenn jemand privat eine Massage mit HB möchte kann er das haben.Nur GKV Verordnungen ohne HB mit privat. HB anbieten geht nicht.Solange Du das nicht gemacht hast ist kein kläger in sicht.
Da Physiotherapeuten wegen ihrer 3- jährigen Hilfsberuflerausbildung nicht in der Lage sind die Wirkungen der therapeutischen Maßnahmen ein/ abzuschätzen, dürfen sie selbstverständlich diese auch nicht ohne ärztliche VO abgeben. Denn sie sind dortfür ausgebildet. Erforderlich insofern wär mindest. der Status eines sektoralen HP.
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webpt schrieb:
...Wenn jemand privat eine Massage mit HB möchte kann er das haben...
Da Physiotherapeuten wegen ihrer 3- jährigen Hilfsberuflerausbildung nicht in der Lage sind die Wirkungen der therapeutischen Maßnahmen ein/ abzuschätzen, dürfen sie selbstverständlich diese auch nicht ohne ärztliche VO abgeben. Denn sie sind dortfür ausgebildet. Erforderlich insofern wär mindest. der Status eines sektoralen HP.
Die können, laut gerichtlicher Feststellung, der Volksgesundheit keinen Schaden zufügen.
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RoFo schrieb:
Oder man ist Masseur/in und med. Bademeister/in.
Die können, laut gerichtlicher Feststellung, der Volksgesundheit keinen Schaden zufügen.
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Master of D... schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.5.16
Den Wortlaut habe ich mittlerweile entfernt. Was soll ich für Konsequenzen erwarten? Ich habe ja nichts "verbrochen", außer der irrtümlich falschen Information auf meiner HP.
Viele Grüße,
xxx
Hallo,
Das ist bei einer Abmahnung egal, du hast (unlauter ) damit geworben und dir so evtl. gegenüber Mitbewerbern einen Vorteil verschafft, dies darf man (der Anwalt ) abmahnen.
Konsequenzen. ...War selbst bisher noch nicht betroffen : unterlassungserklärung und €€ Strafe?!?
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idefix- schrieb:
du hast den Wortlaut jetzt entfernt, damit ist die Sache doch erledigt. Also kann dir keiner mehr was ans Zeug flicken. Also nicht aufregen.
Auf jeden Fall sollte aber ohnehin auf jeder einzelnen Seite der Website, sozusagen in der " Fußzeile " vom Sinn her stehen: Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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Das war garantiert ein frustrierter Kollege, der sich mit unlauterer Werbung mal auseinandergesetzt hat.
Ich finde es auch nicht gerade toll, wenn Kollegen sich irgendwelche vermeindlichen Vorteile verschaffen möchten und unlauter werben wie z.B. " beim Kauf von 10 Massagen gibt es eine gratis"... Ist auch nicht erlaubt und kann teuer werden.
Also nicht in Panik verfallen.
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martin609 schrieb:
Also ich denke das es sinnvoll ist, erst einmal die Ruhe zu bewahren und abzuwarten ob überhaupt etwas passiert. Klar ist das nicht erlaubt mit Selbstzahlerleistungen zu werben wenn man nicht sektoraler Heilpraktiker der Physiotherapie ist (außer Massage). Und es hat auch schon Fälle gegeben die abgemahnt wurden, dann aber offiziell durch eine Anwaltskanzlei.
Das war garantiert ein frustrierter Kollege, der sich mit unlauterer Werbung mal auseinandergesetzt hat.
Ich finde es auch nicht gerade toll, wenn Kollegen sich irgendwelche vermeindlichen Vorteile verschaffen möchten und unlauter werben wie z.B. " beim Kauf von 10 Massagen gibt es eine gratis"... Ist auch nicht erlaubt und kann teuer werden.
Also nicht in Panik verfallen.
Die meisten Physiotherapeuten die selber eine Hompage erstellen, wissen noch nicht einmal was in ein Impressum gehört. Wenn ihr reine Massage verkauft ohne Rezept, unterliegt ihr der Umsatzsteuer mindesten 7% maximal 19%, oder mit Wellnes anwendungen wirbt. Also gehört in das Impressum die Umsatzsteuernummer.
Auch rechtliche Hinweise z.B. redaktionelle Inhalte, Bilder, muß darauf hingewiesen werden von welchen Quellen sie stammen. Bei einer Hompage gibt es unzählige Fallstricke zu beachten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Informieren oder solche Sachen an Fachkundige Spezialisten abgeben das Geld dafür lohnt sich. Abmahnungen können in den 4 stelligen Bereich gehen. Und es gibt Menschen die mit ihrer Firma nur 500-1000 Euro verlangen für den Bau einer Hompage.
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Mister Bean schrieb:
Abmahnungen wegen Fehlinformationen, und fehlenden Inhalten z.B. im Impressum können teuer werden. Es gibt extra Firmen die sich darauf spezialisiert haben, das sind Anwälte die wegen alles abmahnen. Ein Bild ohne Erlaubnis benutzt, fehlende Umsatzsteuernummer im Impressum usw.
Die meisten Physiotherapeuten die selber eine Hompage erstellen, wissen noch nicht einmal was in ein Impressum gehört. Wenn ihr reine Massage verkauft ohne Rezept, unterliegt ihr der Umsatzsteuer mindesten 7% maximal 19%, oder mit Wellnes anwendungen wirbt. Also gehört in das Impressum die Umsatzsteuernummer.
Auch rechtliche Hinweise z.B. redaktionelle Inhalte, Bilder, muß darauf hingewiesen werden von welchen Quellen sie stammen. Bei einer Hompage gibt es unzählige Fallstricke zu beachten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Informieren oder solche Sachen an Fachkundige Spezialisten abgeben das Geld dafür lohnt sich. Abmahnungen können in den 4 stelligen Bereich gehen. Und es gibt Menschen die mit ihrer Firma nur 500-1000 Euro verlangen für den Bau einer Hompage.
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ali schrieb:
Genau, die fehlende UmStnummer ist bei Physios relevant....
Ich mache selber Hompages und ich habe diesbezüglich, weil ich welche mache. Mich ausreichend erkundigt auch fachanwältlich.
Jemand der nur ausschließlich medizinische Anwendungen auf Rezept abgibt brauch sich keine Gedanken darum machen.
Aber verkaufst du schon nur einen Pezziball, Blackroll, Sitzkissen, Theraband usw. fällt Umsatzsteuer an.
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Mister Bean schrieb:
Ja was denkst du denn. Alle Anwendungen ohne Rezept unterliegen der Umsatzsteuer, den du gibst eine Dienstleistung ab ohne ärztliche Verordnung.Nur wenn du gleichzeitig als Praxisinhaber auch HP oder sekt. HP bist enfällt sie weil du sie verordnen kannst. Ansonsten mußt du Sie zahlen. Machst du irgendwelche Wellnesanwendungen mußt du trotzdem für diese, z.B. Massage, Hot Stone usw. Umsatzsteuer zahlen. Also muß die Umsatzsteuernummer auf die Hompage. Ich frage mich sowieso warum noch keine großartigen Meldungen von Abmahnungen wegen fehlerhaften Inhaltes auf Physiohompages gemacht wurden. Könnte man echt wirklich viel Geld verdienen, wenn man Anwalt wäre.
Ich mache selber Hompages und ich habe diesbezüglich, weil ich welche mache. Mich ausreichend erkundigt auch fachanwältlich.
Jemand der nur ausschließlich medizinische Anwendungen auf Rezept abgibt brauch sich keine Gedanken darum machen.
Aber verkaufst du schon nur einen Pezziball, Blackroll, Sitzkissen, Theraband usw. fällt Umsatzsteuer an.
Wenn Du eine US ID hast, ja denn musste die angeben....
Als Kleingewerbler musste auch nicht unbedingt Märchensteuer abführen....
Da ist also für Abmahnanwälte nicht viel zu holen....
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ali schrieb:
wo steht denn bitte, das in einem Impressum die Steuernummer stehen muss ?
Wenn Du eine US ID hast, ja denn musste die angeben....
Als Kleingewerbler musste auch nicht unbedingt Märchensteuer abführen....
Da ist also für Abmahnanwälte nicht viel zu holen....
Und als Kleingewerbe hast du nur 17.500 Euro Vorjahresumsatz, und das laufende Jahr darf nicht 50.000 Euro überschreiten. Das bei einer Physiopraxis ?????????????
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Mister Bean schrieb:
Ja. Klar als Praxisinhaber bist du ein Kleingewerbler. ?????????????????????? Auch als Kleingewerbe ist man grundsätzlich Umsatzsteuerpflichtig.
Und als Kleingewerbe hast du nur 17.500 Euro Vorjahresumsatz, und das laufende Jahr darf nicht 50.000 Euro überschreiten. Das bei einer Physiopraxis ?????????????
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ali schrieb:
Oh weh, hier können wir glaub ich noch lang diskutieren...Deine steuerlichen Aussagen sind schlicht einfach nicht korrekt. Ich stimm Dir zu, dass nicht alle Physiowebseiten ein korrektes Impressum haben wobei sich auch da die Frage stellt ob diese Fehler wirklich abmahnwrfolgreich sind oder mitlerweile als Bagatellen angesehen werden. Und manchmal steht auch mehr als nötig drin
Und gib mir stichhaltige Beweise das das nicht stimmt.
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Mister Bean schrieb:
Ach so Ali bist du Steuerberater. Wenn nicht frag doch mal einen Steuerberater. Ob meine Aussagen falsch sind.
Und gib mir stichhaltige Beweise das das nicht stimmt.
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webpt schrieb:
" Verbrochen " sicherlich nicht. Diverseste Unzulässigkeiten wie die des unlauteren Wettbewerbes und Co evtl. durchaus.
Auf jeden Fall sollte aber ohnehin auf jeder einzelnen Seite der Website, sozusagen in der " Fußzeile " vom Sinn her stehen: Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Die meisten / viele Praxen kommen für Ihre umsatzsteuerpflichtgen Umsätze nicht über 17.5 da lohnt eben meist die KG Lösung.
Aber nochmal wo steht, dass die SteuerNUMMER im Webseitenimpressum stehen muss und bei wem.... :kissing_closed_eyes:
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Dein Jahresumsatz ist das was du als PI im Jahr erwirtschaftest mit deiner Praxis.
Fehlt dies im Impressum dann kann man abgemahnt werden !!!!! Vorsicht !!!!!!. Es gibt wie gesagt Anwälte die verdienen damit mehr Geld, als du im Jahr jemals verdienen könntest.
Ach so da gehört noch viel mehr rein, aber das wirst du ja sicher herausfinden wenn du so schlau bist.
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Mister Bean schrieb:
Dann Google mal, wenn du so schlau bist??????? Wird dir dann schon auffallen was in ein Impressum gehört. Ich habe das von einem Gründerlehrganng, bei dem eine Rechtsanwältin dabei war. Es gibt genug Seiten von Anwälten in den das steht, sowie bei der Gründerküche. Wenn sie fehlt weil du sie haben mußt, weil du ohne Ärztliche Verordnung, Massage, Wellnesanwendungen, Geräte verkaufst, usw brauchst du eine. Egal ob der Umsatz dieser Artikel 50.000,- überschreitet den beim Jahresumsatz handelt es sich nicht nur um Umsatzsteuerpflichtige Umsätze.
Dein Jahresumsatz ist das was du als PI im Jahr erwirtschaftest mit deiner Praxis.
Fehlt dies im Impressum dann kann man abgemahnt werden !!!!! Vorsicht !!!!!!. Es gibt wie gesagt Anwälte die verdienen damit mehr Geld, als du im Jahr jemals verdienen könntest.
Ach so da gehört noch viel mehr rein, aber das wirst du ja sicher herausfinden wenn du so schlau bist.
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Mister Bean schrieb:
Die meisten basteln sich eine Webseite bei irgendeinem Dienst, und wissen garnicht um die Stolpersteine. Tja ich programmiere mir die Webseite selber und auch für andere, und kümmere mich somit auch um das Impressum. So das es jeder Überprüfung stand hält. Achso auch in Facebook brauch, man ein Impressum, wenn man eine Firmenseite macht. Dieses muß noch ein bisschen mehr enthalten als ein normales Impressum. Wissen ist gut, nicht Wissen macht nichts, aber nur dann wenn du es einen Anderen machen läßt
§5 Abs. (6) TMG (ich nehme an, darauf beziehst du dich wenn du die Angabe einer USt-IDNr. im impressum forderst) schreibt vor, das in Fällen, in denen [Diensteanbieter] eine Umsatzsteueridentifikationsnummer [...] besitzen, die Angabe dieser Nummer im Impressum*** vornehmen. Wer keine USt-IDNr. besitzt muss folglich keine USt-IDNr. angeben; gemäß TMG ist der Besitz einer USt-IDNr. nicht vorgeschrieben.
In §14 (4).2 UStG (Ausstellung von Rechnungen: Pflichtangaben) ist die Angabe einer USt-IDNr. ... optional :)
Der Rest vom UStG fordert die USt-IDNr. für innergemeinschaftliche prinzipiell umsatzsteuerpflichtige Erwerbe (=ein Gegenstand wird innerhalb der EU grenzüberschreitend veräußert/erworben), laut UStG §19 (1) Satz 4 findet die Vorschrift über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.
Nach UStG §19 (3) ist der Gesamtumsatz der für die Bestimmung des Kleinunternehmers herangezogen wird die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich [...] der Umsätze, die nach § 4 Nr. 14 steuerfrei sind; wer sich ein bisschen mit seiner Selbstständigkeit beschäftigt hat weiß, das UStG §4 Nr. 14 ...trommelwirbel... Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, ausdrücklich inkludiert die Physiotherapie, bezeichnet.
Dann Google mal, wenn du so schlau bist??????? Wird dir dann schon auffallen was in ein Impressum gehört. Ich habe das von einem Gründerlehrganng, bei dem eine Rechtsanwältin dabei war. Es gibt genug Seiten von Anwälten in den das steht, sowie bei der Gründerküche. Wenn sie fehlt weil du sie haben mußt, weil du ohne Ärztliche Verordnung, Massage, Wellnesanwendungen, Geräte verkaufst, usw brauchst du eine. Egal ob der Umsatz dieser Artikel 50.000,- überschreitet den beim Jahresumsatz handelt es sich nicht nur um Umsatzsteuerpflichtige Umsätze.
Dein Jahresumsatz ist das was du als PI im Jahr erwirtschaftest mit deiner Praxis.
Fehlt dies im Impressum dann kann man abgemahnt werden !!!!! Vorsicht !!!!!!. Es gibt wie gesagt Anwälte die verdienen damit mehr Geld, als du im Jahr jemals verdienen könntest.
Ach so da gehört noch viel mehr rein, aber das wirst du ja sicher herausfinden wenn du so schlau bist.
Gotcha :)
** Während das deutsche und EU-Recht im Allgemeinen schon gegen gesunden Menschenverstand verstößt treibt das internetbezogene Recht immer üblere Stilblüten hervor. So gut, das selbst das Bundesjustizministerium verspricht, dass das Befolgen dessen Merkblätter nicht im Ansatz zu sowas ähnlichem wie rechtskonformem Verhalten führen...
*** Nein, gefordert ist das "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar [...] halten". Es muss nicht "Impressum" dranstehen...
--------------
Nicht Pflicht, aber sinnvoll ist dieser Disclaimer im Impressum:
Für diesen Fall beantragen wir vorsorglich Haftverschonung und unterwerfen uns der sofortigen Vollstreckung.
Sollte sich tatsächlich irgendwann eine Regierung entschließen Festlegungen zu treffen, die von 2 oder sogar 3 Richtern gleich ausgelegt werden sind wir bereit, uns an einem Hilfsfond für dann unterbeschäftigte und verarmte Abmahnanwälte
zu beteiligen. Das wärs wert.
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Papa Alpaka schrieb:
Etwa der Hälfte der Stolperfallen bin ich mir bewusst, drum fahre ich ganz gut ohne Internetauftritt [und der Rest ist verbandsintern und nicht öffentlich zugänglich; anderenfalls müsste ich einem eventuellen Abmahner eine Klage wegen unbefugten Eindringens in Computersysteme aufbrummen da gesetzlich festgesetzt eine wirksame Zugangssperre vorliegt ... oder so**, vielleicht würde ich in einem solchen Falle auch auf die Kollegen von Inkasso Moskau zurückgreifen...].
Mister Bean schrieb am 27.5.16 11:42:
Trotz sorgfältiger Prüfung der Gesetzeslage durch hierauf spezialisierte Juristen können aufgrund der sich stündlich ändernden und widersprüchlicher Rechtsprechung zur komplexen Problematik eines simplen Impressums aus dem Nichts eklatante Verstöße entstehen.
§5 Abs. (6) TMG (ich nehme an, darauf beziehst du dich wenn du die Angabe einer USt-IDNr. im impressum forderst) schreibt vor, das in Fällen, in denen [Diensteanbieter] eine Umsatzsteueridentifikationsnummer [...] besitzen, die Angabe dieser Nummer im Impressum*** vornehmen. Wer keine USt-IDNr. besitzt muss folglich keine USt-IDNr. angeben; gemäß TMG ist der Besitz einer USt-IDNr. nicht vorgeschrieben.
In §14 (4).2 UStG (Ausstellung von Rechnungen: Pflichtangaben) ist die Angabe einer USt-IDNr. ... optional :)
Der Rest vom UStG fordert die USt-IDNr. für innergemeinschaftliche prinzipiell umsatzsteuerpflichtige Erwerbe (=ein Gegenstand wird innerhalb der EU grenzüberschreitend veräußert/erworben), laut UStG §19 (1) Satz 4 findet die Vorschrift über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.
Nach UStG §19 (3) ist der Gesamtumsatz der für die Bestimmung des Kleinunternehmers herangezogen wird die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich [...] der Umsätze, die nach § 4 Nr. 14 steuerfrei sind; wer sich ein bisschen mit seiner Selbstständigkeit beschäftigt hat weiß, das UStG §4 Nr. 14 ...trommelwirbel... Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, ausdrücklich inkludiert die Physiotherapie, bezeichnet.
Dann Google mal, wenn du so schlau bist??????? Wird dir dann schon auffallen was in ein Impressum gehört. Ich habe das von einem Gründerlehrganng, bei dem eine Rechtsanwältin dabei war. Es gibt genug Seiten von Anwälten in den das steht, sowie bei der Gründerküche. Wenn sie fehlt weil du sie haben mußt, weil du ohne Ärztliche Verordnung, Massage, Wellnesanwendungen, Geräte verkaufst, usw brauchst du eine. Egal ob der Umsatz dieser Artikel 50.000,- überschreitet den beim Jahresumsatz handelt es sich nicht nur um Umsatzsteuerpflichtige Umsätze.
Dein Jahresumsatz ist das was du als PI im Jahr erwirtschaftest mit deiner Praxis.
Fehlt dies im Impressum dann kann man abgemahnt werden !!!!! Vorsicht !!!!!!. Es gibt wie gesagt Anwälte die verdienen damit mehr Geld, als du im Jahr jemals verdienen könntest.
Ach so da gehört noch viel mehr rein, aber das wirst du ja sicher herausfinden wenn du so schlau bist.
Gotcha :)
** Während das deutsche und EU-Recht im Allgemeinen schon gegen gesunden Menschenverstand verstößt treibt das internetbezogene Recht immer üblere Stilblüten hervor. So gut, das selbst das Bundesjustizministerium verspricht, dass das Befolgen dessen Merkblätter nicht im Ansatz zu sowas ähnlichem wie rechtskonformem Verhalten führen...
*** Nein, gefordert ist das "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar [...] halten". Es muss nicht "Impressum" dranstehen...
--------------
Nicht Pflicht, aber sinnvoll ist dieser Disclaimer im Impressum:
Für diesen Fall beantragen wir vorsorglich Haftverschonung und unterwerfen uns der sofortigen Vollstreckung.
Sollte sich tatsächlich irgendwann eine Regierung entschließen Festlegungen zu treffen, die von 2 oder sogar 3 Richtern gleich ausgelegt werden sind wir bereit, uns an einem Hilfsfond für dann unterbeschäftigte und verarmte Abmahnanwälte
zu beteiligen. Das wärs wert.
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ali schrieb:
Als Praxisinhaber bin ich erstmal Freiberufler. In wie weit ich denn eventuell gewerblich tätig bin, kann viele Gründe haben.
Die meisten / viele Praxen kommen für Ihre umsatzsteuerpflichtgen Umsätze nicht über 17.5 da lohnt eben meist die KG Lösung.
Aber nochmal wo steht, dass die SteuerNUMMER im Webseitenimpressum stehen muss und bei wem.... :kissing_closed_eyes:
(Wer hier Tippfehler findet darf sie behalten, ich hab schon das größte verfügbare Telefon bestellt und immernoch zu große Finger)
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Papa Alpaka schrieb:
Meister Bohnenkraut, ich warte an anderer Stelle in diesem Forum noch auf ein Fundament für dieses Gezeter, ansonsten bleibt dem klar denkenden Menschen nur der Schluss das eine qualifizierte juristische Beratung mehr wiegt als ein Haufen !!1!elf auf physio.de. Es steht dir frei Fakten zu liefern oder vor selbigen zu kapitulieren.
(Wer hier Tippfehler findet darf sie behalten, ich hab schon das größte verfügbare Telefon bestellt und immernoch zu große Finger)
Impressumspflicht" ihres Ministeriums könne lediglich dabei helfen, ein Impressum mit möglichst wenig Schwachstellen zu formulieren. Er gewähre jedoch keine Rechtssicherheit.
Quasi ein "Wir wissen nicht wie es aussehen soll, aber zumindest sollte es abmahnfähig sein wenn es nicht so aussieht wie wir uns das vorstellen".
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Papa Alpaka schrieb:
(update) Ich habe nachgelesen ... es war damals Frau Zypries die sagte der "Leitfaden zur
Impressumspflicht" ihres Ministeriums könne lediglich dabei helfen, ein Impressum mit möglichst wenig Schwachstellen zu formulieren. Er gewähre jedoch keine Rechtssicherheit.
Quasi ein "Wir wissen nicht wie es aussehen soll, aber zumindest sollte es abmahnfähig sein wenn es nicht so aussieht wie wir uns das vorstellen".
ich rate dringend selbst nochmal nachzulesen. Die geposteten Informationen bezüglich der globalen Umsatzsteuerpflicht von Heilbehandlungen ohne ärztliche Verordnung sind grottenfalsch.
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MikeS schrieb:
Mister Bean,
ich rate dringend selbst nochmal nachzulesen. Die geposteten Informationen bezüglich der globalen Umsatzsteuerpflicht von Heilbehandlungen ohne ärztliche Verordnung sind grottenfalsch.
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