Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
Ein FM arbeitet für mehrere Praxen, bei denen er jeweils unterschiedliche % für HB ausgehandelt hat.
Nun behandelt der FM für Praxis A Pat. im HB für die er z.B. 70% bekommt.
Bei Praxis B bekommt er für HB z.B. 80%.
Wie sieht es nun aus, wenn ein HB-Pat. der Praxis A nach dem 1. Rezept weiter vom FM behandelt werden will, der FM aber die weiteren VO über Praxis B abrechnet, weil er dort mehr % bekommt.
Abgesehen davon, dass Praxis A nicht begeistert darüber sein wird - liegt hier eine Straftat vor, für die der FM belangt werden kann?
Oder hat hier einfach ein Selbständiger (der FM) für sich den besseren Geschäftspartner (Praxis B) gewählt? Der Pat. hat ja freie Therapeutenwahl und will weiter vom FM behandelt werden, auch wenn dieser über eine andere Praxis abrechnet.
Wem "gehören" nun die Patienten, frag ich mich?
Wahrscheinlich wollen genau aus diesem und ähnlichen Gründen viele PI nicht mehr mit FM arbeiten.
Wobei es aus FM-Sicht das gute Recht jedes Selbständigen ist, für sich die besten Konditionen auszunutzen, oder?
Bin mal gespannt auf eure Antworten.
Frohe Weihnachten
[bearbeitet am 23.12.13 14:42]
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Könnt ihr euch folgenden Fall vorstellen?
Ein FM arbeitet für mehrere Praxen, bei denen er jeweils unterschiedliche % für HB ausgehandelt hat.
Nun behandelt der FM für Praxis A Pat. im HB für die er z.B. 70% bekommt.
Bei Praxis B bekommt er für HB z.B. 80%.
Wie sieht es nun aus, wenn ein HB-Pat. der Praxis A nach dem 1. Rezept weiter vom FM behandelt werden will, der FM aber die weiteren VO über Praxis B abrechnet, weil er dort mehr % bekommt.
Abgesehen davon, dass Praxis A nicht begeistert darüber sein wird - liegt hier eine Straftat vor, für die der FM belangt werden kann?
Oder hat hier einfach ein Selbständiger (der FM) für sich den besseren Geschäftspartner (Praxis B) gewählt? Der Pat. hat ja freie Therapeutenwahl und will weiter vom FM behandelt werden, auch wenn dieser über eine andere Praxis abrechnet.
Wem "gehören" nun die Patienten, frag ich mich?
Wahrscheinlich wollen genau aus diesem und ähnlichen Gründen viele PI nicht mehr mit FM arbeiten.
Wobei es aus FM-Sicht das gute Recht jedes Selbständigen ist, für sich die besten Konditionen auszunutzen, oder?
Bin mal gespannt auf eure Antworten.
Frohe Weihnachten
[bearbeitet am 23.12.13 14:42]
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- aber in der Praxis suchen sich die Patienten in diesem Fall sehr wohl den Therapeuten aus. Sie sind wohl zufrieden und wollen die Therapie beim gleichen Physio fortsetzen.
Das ist mal wieder ein Grund keine freien Mitarbeiter in der Praxis zu haben, zumindest nicht solche.
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memo schrieb:
Theoretisch hat morpheus recht
- aber in der Praxis suchen sich die Patienten in diesem Fall sehr wohl den Therapeuten aus. Sie sind wohl zufrieden und wollen die Therapie beim gleichen Physio fortsetzen.
Das ist mal wieder ein Grund keine freien Mitarbeiter in der Praxis zu haben, zumindest nicht solche.
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Wonderwoman schrieb:
Richtig. FM sofort feuern!!! Man darf sich weder von den Kassen noch von FMs vereiern lassen. :point_up:
Ansonsten gebe ich dir vollkommen recht :clap:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
FM kann man nicht "feuern", da sie nicht angestellt sind. :blush:
Ansonsten gebe ich dir vollkommen recht :clap:
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morpheus-06 schrieb:
Natürlich kann ich einen FM / Subunternehmer feuern, indem ich ihm keine Aufträge mehr erteile und dann drück ich ihm gleich eine Abmahnung in die Hand wenn er selbst GKV Patienten akquiriert :smile:
Für den Patienten ist wichtig das fachliche Können s die wichtig aber auch das die Chemie stimmt.
Nur weil es in deinen Kram der Abneigung gegen FM paßt stellst du hier .
irgendwelche unwahren Behauptungen auf :point_up: :point_up: :point_up: :point_up: :point_up: :point_up:
Es gibt kein Gesetz das deine Behauptung unterstützt .
Auch kein Rahmenvertrag :smile: :smile: :smile: :smile:
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eim schrieb:
STIMMT NICHT!!!!!!!! Patienten suchen den Therapeuten aus und nicht den PI .Dem Patienten ist es schnurzegal ob derjenige der ihn behandelt der Pi , Angestellte oder FM ist.
Für den Patienten ist wichtig das fachliche Können s die wichtig aber auch das die Chemie stimmt.
Nur weil es in deinen Kram der Abneigung gegen FM paßt stellst du hier .
irgendwelche unwahren Behauptungen auf :point_up: :point_up: :point_up: :point_up: :point_up: :point_up:
Es gibt kein Gesetz das deine Behauptung unterstützt .
Auch kein Rahmenvertrag :smile: :smile: :smile: :smile:
Schließlich hat der Patient immer noch freie Therapeutenwahl.
Die Zeiten der SKLAVEREI und LEIBEIGENSCHAFT sind lange lange vorbei.
Und ihr wundert euch bei eurem Gehabe und Getue um die FM`s das die
KK`s und auch die Ärzte in uns weiterhin nichts als HEILHILFSMITTELErbringer sehen.
So wird dat bestimmt nix mit dem Direktzugang.
Armes Deutschland ARME Physios :frowning: :frowning: :frowning: :frowning: :frowning: :frowning:
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eim schrieb:
Kannst du machen aber du mußt es auch BEWEISEN Können.
Schließlich hat der Patient immer noch freie Therapeutenwahl.
Die Zeiten der SKLAVEREI und LEIBEIGENSCHAFT sind lange lange vorbei.
Und ihr wundert euch bei eurem Gehabe und Getue um die FM`s das die
KK`s und auch die Ärzte in uns weiterhin nichts als HEILHILFSMITTELErbringer sehen.
So wird dat bestimmt nix mit dem Direktzugang.
Armes Deutschland ARME Physios :frowning: :frowning: :frowning: :frowning: :frowning: :frowning:
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Wonderwoman schrieb:
Natürlich kann ich die feuern... Aufkündigen des Vertrages und Praxisverbot. Sowas nenne ich FEUERN. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Ich muss gar nichts beweisen. Der Vertrag wird gekündigt und der FM aus der Praxis geworfen. Was will denn der da machen???
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Na sicher wählt der Patient zunächst einmal die Praxis aus, in die er geht. Wer ihn dann behandelt, weiß er ja noch gar nicht. FM - für mich noch nie ein Thema - aus vielerlei Gründen, die hier auch in schöner Regelmäßigkeit immer wieder ins Gespräch kommen. Und ich habe mich offenbar gut entschieden.
Der FM darf eigenständig keine GKV VO annehmen. Tut er das, macht er sich strafbar und dies würde ich, wie schon geschrieben wurde, abmahnen lassen.
Auch diese Diskussion zeigt wieder, wie unsinnig es ist, wenn Praxen mit FM's arbeiten.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das siehst du mal wieder, wie so häufig, falsch. Der Patient sucht die Praxis aus.
Der FM darf eigenständig keine GKV VO annehmen. Tut er das, macht er sich strafbar und dies würde ich, wie schon geschrieben wurde, abmahnen lassen.
Auch diese Diskussion zeigt wieder, wie unsinnig es ist, wenn Praxen mit FM's arbeiten.
Gruß Britt
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morpheus-06 schrieb:
Wo steht, das der Patient freie Therapeutenwahl hat?
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Andreas216 schrieb:
Da hast Du sicherlich recht...ABER, wer verdienen will, ohne Risiko und Verantwortung....sollte hinterher nicht meckern!
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eim schrieb:
Von WEM willst du Abmahnen lassen????? DER FM ist SELBSTSTÄNDIG
Das sollte die Grundlage für die Abmahnung sein.
MfG
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Fuzziguzzi schrieb:
Der Patient hat mit der Abgabe seiner Verordnung in der Praxis einen "Behandlungsvertrag" abgeschlossen also "gehört" dieser Patient den PI und nicht den FM.
Das sollte die Grundlage für die Abmahnung sein.
MfG
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C. DBO schrieb:
Nur denke ich, kann man einem FM keine "Abmahnung" schicken - oder?
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morpheus-06 schrieb:
Eine Abmahnung geht, wenn er rechtswidrig GKV Versicherte akquiriert. Jeder der sich nicht rechtskonform verhält kann eine Abmahnung kassieren. Dazu muss man die Rechtslage kennen, sowas lass ich von meinem RA aufsetzen das verleiht Nachdruck :smile:
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C. DBO schrieb:
Aha - interessant zu wissen.
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Fuzziguzzi schrieb:
...und vor allem kostet es Geld, denn die Kosten des Anwalts zahlt der Abgemahnte(FM). :wink:
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C. DBO schrieb:
Also wäre damit ja auch die Frage von mab nach den rechtlichen Konsequenzen vollkommen beantwortet - feiert mal noch schöne Weihnachten :smile:
Zumindest dreht sich das Thema genau um diesen Punkt bzw. ist es für PI durchaus hilfreich genau zu wissen, wie die Grundlagen des Regelungsgeflechtes der therapeutischen Leistungserbringer funktionieren.
Der GKV- Patient hat mit der Praxis genau ja eben keinen Vertrag geschlossen ( das wär lediglich bei PKV- Patienten der Fall ). Kasse und Patient haben einen gesetzl. Vertrag und Kasse und Leistungserbringer haben einen Vertrag. Letzteres zumindest zumeist, denn es gibt auch vertragslose Leistungserbringer, die aber zur Leistungserbringung und Abrechnung berechtigt sind.
" Abmahnen " hat insofern nur dann Erfolg, wenn der LaienFM auch als ein solcher daherkommt und beim Brief vom RA darnieder zuckt.
Einen Behandlungsvertrag hat der GKV- Patient hingegen mit dem Arzt. Und wie wir es sicherlich alle wissen überwacht, beurteilt, verantwortet der Arzt die angeordneten Therapien.
[bearbeitet am 26.12.13 01:01]
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webpt schrieb:
...Der Patient hat mit der Abgabe seiner Verordnung in der Praxis einen "Behandlungsvertrag" abgeschlossen...
Zumindest dreht sich das Thema genau um diesen Punkt bzw. ist es für PI durchaus hilfreich genau zu wissen, wie die Grundlagen des Regelungsgeflechtes der therapeutischen Leistungserbringer funktionieren.
Der GKV- Patient hat mit der Praxis genau ja eben keinen Vertrag geschlossen ( das wär lediglich bei PKV- Patienten der Fall ). Kasse und Patient haben einen gesetzl. Vertrag und Kasse und Leistungserbringer haben einen Vertrag. Letzteres zumindest zumeist, denn es gibt auch vertragslose Leistungserbringer, die aber zur Leistungserbringung und Abrechnung berechtigt sind.
" Abmahnen " hat insofern nur dann Erfolg, wenn der LaienFM auch als ein solcher daherkommt und beim Brief vom RA darnieder zuckt.
Einen Behandlungsvertrag hat der GKV- Patient hingegen mit dem Arzt. Und wie wir es sicherlich alle wissen überwacht, beurteilt, verantwortet der Arzt die angeordneten Therapien.
[bearbeitet am 26.12.13 01:01]
Es geht hier um HB- Patienten.
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webpt schrieb:
...Na sicher wählt der Patient zunächst einmal die Praxis aus, in die er geht...
Es geht hier um HB- Patienten.
Mit der Abgabe des Rezepte hat der GKV-Patient einen Vertrag mit der Praxis. Ein FM ohne Praxis ist gar nicht berechtigt selbst abzurechnen... somit auch nicht berechtigt, GKV-Rezepte anzunehmen.
Anders bei Privatpatienten... die kann er annehmen und auch abrechnen.
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Wonderwoman schrieb:
Leider komplett falsch...
Mit der Abgabe des Rezepte hat der GKV-Patient einen Vertrag mit der Praxis. Ein FM ohne Praxis ist gar nicht berechtigt selbst abzurechnen... somit auch nicht berechtigt, GKV-Rezepte anzunehmen.
Anders bei Privatpatienten... die kann er annehmen und auch abrechnen.
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Wonderwoman schrieb:
... auch bei HB-Patienten wählt der Patient eine Praxis aus, wenn er GKV-versichert ist.
Therapeut hat mit KK einen Vertrag!
FM hat mit KK eine Anerkenntniserklärung des Vertrags!
Was webpt schreibt ist korrekt. Die Abgabe eines Versorgungspapieres ist nicht ein Vertrag!
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Meitao schrieb:
Hmmm Patient hat mit KK einen Vertrag!
Therapeut hat mit KK einen Vertrag!
FM hat mit KK eine Anerkenntniserklärung des Vertrags!
Was webpt schreibt ist korrekt. Die Abgabe eines Versorgungspapieres ist nicht ein Vertrag!
[bearbeitet am 26.12.13 19:00]
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Wonderwoman schrieb:
Durch die Abgabe seines Rezeptes in der Praxis entsteht ein Vertrag durch konkludentes Handeln: Konkludentes Handeln – Wikipedia
[bearbeitet am 26.12.13 19:00]
Der Vertrag verbleibt zwischen PI und KK und zw Pat und gkv
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Meitao schrieb:
Der Pat ist aber nur Leistungsempfänger und Handlungsgehilfe!
Der Vertrag verbleibt zwischen PI und KK und zw Pat und gkv
Im pt- Leistungserbringungsregelungsgeflecht gilt allem voran Abschnitt IV des SGB V- im Prinziep ist die Debatte insofern beendet, denn daran gibt es nichts zu rütteln. Sofern das öffentliche Recht ( SGB V ist reines öffentliches Recht ) etwas nicht geregelt hat, wird tatsächlich auch aufs BGB gegriffen. Das war ja eben genau das Besondere der damaligen BSG- Entscheidung ( ich glaube im Jahr 2000, also durchaus schon länger gültig ). Die Leistungserbringerregelungen/ Verträge sind ausnahmslos öffentlich- rechtliche Verträge.
Der Patient ist bei der Wahl des Leistungserbringers frei+ dieses Recht darf/ kann grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Der Patient ist zu keiner Zeit verpflichtet oder gehalten von einer bestimmten Praxis therapiert zu werden.
... Ein FM ohne Praxis ist gar nicht berechtigt selbst abzurechnen...
Bis hier stimmt das durchaus, denn nur die abrechnungsberechtigten Leistungserbringer sind abrechnungsberechtigt. Z.B. die " mobil zugelassenen Leistungserbringer "- also die, die garkeine Praxis haben und bis in die 80/ 90- iger Jahre wegen Schwangerschaft usw. eine GKV- Zulassung erhielten; oder auch div. europäische Leistungserbringer, die hier mehr oder weniger kurzfristig Leistungen erbringen, oder eben Leistungserbringer ohne Vertrag.
... somit auch nicht berechtigt, GKV-Rezepte anzunehmen....
Die Branchenmeinung, dass das so sei beruht wohl eher auf hörensagen, zumal die bundesweit völlig gegenteilige Handhabung weder die Kassen etwas anginge oder gar Verbandsmitgliederverträge regeln könnten. Selbstredend wird vertraglich dem Verbandsmitgliederwille gegen den Berufsstand gefröhnt- hingegen solch Unsinn dadurch trotzdem nicht durchsetzbar wird. Manch FM soll/ muss sogar noch solchen Unsinn alibiartig unterschreiben. Zumindest durch die deutschen Gesetze wird solch Unsinn nicht gedeckt.
[bearbeitet am 26.12.13 20:31]
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webpt schrieb:
...Mit der Abgabe des Rezepte hat der GKV-Patient einen Vertrag mit der Praxis....
Im pt- Leistungserbringungsregelungsgeflecht gilt allem voran Abschnitt IV des SGB V- im Prinziep ist die Debatte insofern beendet, denn daran gibt es nichts zu rütteln. Sofern das öffentliche Recht ( SGB V ist reines öffentliches Recht ) etwas nicht geregelt hat, wird tatsächlich auch aufs BGB gegriffen. Das war ja eben genau das Besondere der damaligen BSG- Entscheidung ( ich glaube im Jahr 2000, also durchaus schon länger gültig ). Die Leistungserbringerregelungen/ Verträge sind ausnahmslos öffentlich- rechtliche Verträge.
Der Patient ist bei der Wahl des Leistungserbringers frei+ dieses Recht darf/ kann grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Der Patient ist zu keiner Zeit verpflichtet oder gehalten von einer bestimmten Praxis therapiert zu werden.
... Ein FM ohne Praxis ist gar nicht berechtigt selbst abzurechnen...
Bis hier stimmt das durchaus, denn nur die abrechnungsberechtigten Leistungserbringer sind abrechnungsberechtigt. Z.B. die " mobil zugelassenen Leistungserbringer "- also die, die garkeine Praxis haben und bis in die 80/ 90- iger Jahre wegen Schwangerschaft usw. eine GKV- Zulassung erhielten; oder auch div. europäische Leistungserbringer, die hier mehr oder weniger kurzfristig Leistungen erbringen, oder eben Leistungserbringer ohne Vertrag.
... somit auch nicht berechtigt, GKV-Rezepte anzunehmen....
Die Branchenmeinung, dass das so sei beruht wohl eher auf hörensagen, zumal die bundesweit völlig gegenteilige Handhabung weder die Kassen etwas anginge oder gar Verbandsmitgliederverträge regeln könnten. Selbstredend wird vertraglich dem Verbandsmitgliederwille gegen den Berufsstand gefröhnt- hingegen solch Unsinn dadurch trotzdem nicht durchsetzbar wird. Manch FM soll/ muss sogar noch solchen Unsinn alibiartig unterschreiben. Zumindest durch die deutschen Gesetze wird solch Unsinn nicht gedeckt.
[bearbeitet am 26.12.13 20:31]
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Wonderwoman schrieb:
Ja und? Trotzdem ist er Vertragspartner. Wie willst Du sonst begründen, dass er Ausfallgebühr zu zahlen hat, wenn er einen Termin nicht wahrnimmt?
Auch hat der Patient tatsächlich einen Behandlungsvertrag mit seinem Arzt, nicht jedoch mit dem therapeutischen Leistungserbringer- dieser ist ausführendes Organ der ärztlichen Anweisungen.
grundsätzlich:
- der Patient hat gegenüber seiner Kasse einen Rechtsanspruch, nämlich das er behandelt wird
- die Kasse steht also in der Schuld des Patienten ( das ist übrigens der GKV- Grundgedanke )
- noch genauer dargestellt geht es hier um die Pflicht des Staates, denn dieser hat diese Pflicht, welche sich aus dem GG ergibt
- der Staat setzt genau für diese seiner Aufgaben entsprechende Akteure/ Behörden/ Institutionen usw. ein- nämlich ja eben das GKV- System- das GKV- System ist " in Person " die mittelbare Staatsgewalt
- damit sich die Kasse ( genaugenommen ja also der Staat ) von ihrer Schuld gegenüber dem Patienten entlasten kann muss sich die Kasse um Anbieter kümmern, die diese Kassenaufgabe für die Kasse ausführt
- der Patient ist als Mitglied seiner Kasse insofern Handlungsgehilfe seiner Kasse ( bei der Wahl des Anbieters )
- sozusagen steht also jemand in der Praxis, der deine, im öffentlichen Recht geregelten, therapeutischen Pflichten gegenüber der Kasse ( Staat ) abfordert
Die Ausfallgebühren zahlt mir die Kasse ( wer denn auch sonst - mit dem Patienten habe ich da nichts zu schaffen ). Es ist sicherlich richtig, dass es die Kassen ganz ganz toll finden, wenn sich die Leistungserbringer mal schön selber und zusätzlich für reine Kassenaufgaben einspannen lassen und sich ausserhalb jeglicher Gesetze um ihre Euronen kümmern ( solange dies zumindest die Kassen gegenüber den PI so präsentieren ).
Kassengerecht zwingen die Verbandsmitglieder den Berufsstand praktisch betrachtet ins Gegenteil, denn sie müssten ua in ihren PI- Nachteilsverträgen verabreden, dass der Leistungserbringer berechtigt ist die Unterschriften zu erhalten, wenn der Patient am Strand lag oder genau wegen der zu behandelnden Krankheit fehlt. Die Verbandsmitglieder setzten praktisch betrachtet das Gegenteil durch, sie erzwingen die PI- Haftung wegen Patientenkrankheit und Strandbesuchen.
Besser wär es aus meiner Sicht, dass zumindest zu solchem Unsinn nichts in den Verträgen steht. Aber wir wissen es alle: das geht nicht, denn die Verbandsmitglieder werden jeden Schritt unternehmen, der sich gegen die PI richtet.
Ob es nun das Patientenkrankheitsrisiko oder gar VO- Merkmalreitereien sind- die Verbandsmitglieder fordern ja auch aktuell stets die Haftung der PI. Als ob die " organisatorischen FM- Vertragsunterschriften " irgend etwas zur Sache tun würden. Egal die Verbandsmitglieder setzten diesen Unsinn ja nun faktisch betrachtet auch noch durch; selbstredend ohne Auswirkung für den PI, denn dieser haftet weiterhin allein. Die Frage nach juristischer Unsinigkeit steht für die Verbandsmitglieder ja auch garnicht. Geht es um Zusatzpflichten ohne Vergütung hatten die Verbandsmitglieder schliesslich schon immer stets alles unterschrieben - diese sich bewährte Tradition wird von den Kassen nicht umsonst seit Jahren hoch geschätzt.
[bearbeitet am 26.12.13 23:06]
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webpt schrieb:
Gutes Beispiel. Daran siehst du sehr gut wie es funktioniert. Nicht der PI stellt Ausfallrechnungen an den Patienten, sondern natürlich an die Kasse des Patienten. Die Kasse ist Partner des PI, nicht der Patient.
Auch hat der Patient tatsächlich einen Behandlungsvertrag mit seinem Arzt, nicht jedoch mit dem therapeutischen Leistungserbringer- dieser ist ausführendes Organ der ärztlichen Anweisungen.
grundsätzlich:
- der Patient hat gegenüber seiner Kasse einen Rechtsanspruch, nämlich das er behandelt wird
- die Kasse steht also in der Schuld des Patienten ( das ist übrigens der GKV- Grundgedanke )
- noch genauer dargestellt geht es hier um die Pflicht des Staates, denn dieser hat diese Pflicht, welche sich aus dem GG ergibt
- der Staat setzt genau für diese seiner Aufgaben entsprechende Akteure/ Behörden/ Institutionen usw. ein- nämlich ja eben das GKV- System- das GKV- System ist " in Person " die mittelbare Staatsgewalt
- damit sich die Kasse ( genaugenommen ja also der Staat ) von ihrer Schuld gegenüber dem Patienten entlasten kann muss sich die Kasse um Anbieter kümmern, die diese Kassenaufgabe für die Kasse ausführt
- der Patient ist als Mitglied seiner Kasse insofern Handlungsgehilfe seiner Kasse ( bei der Wahl des Anbieters )
- sozusagen steht also jemand in der Praxis, der deine, im öffentlichen Recht geregelten, therapeutischen Pflichten gegenüber der Kasse ( Staat ) abfordert
Die Ausfallgebühren zahlt mir die Kasse ( wer denn auch sonst - mit dem Patienten habe ich da nichts zu schaffen ). Es ist sicherlich richtig, dass es die Kassen ganz ganz toll finden, wenn sich die Leistungserbringer mal schön selber und zusätzlich für reine Kassenaufgaben einspannen lassen und sich ausserhalb jeglicher Gesetze um ihre Euronen kümmern ( solange dies zumindest die Kassen gegenüber den PI so präsentieren ).
Kassengerecht zwingen die Verbandsmitglieder den Berufsstand praktisch betrachtet ins Gegenteil, denn sie müssten ua in ihren PI- Nachteilsverträgen verabreden, dass der Leistungserbringer berechtigt ist die Unterschriften zu erhalten, wenn der Patient am Strand lag oder genau wegen der zu behandelnden Krankheit fehlt. Die Verbandsmitglieder setzten praktisch betrachtet das Gegenteil durch, sie erzwingen die PI- Haftung wegen Patientenkrankheit und Strandbesuchen.
Besser wär es aus meiner Sicht, dass zumindest zu solchem Unsinn nichts in den Verträgen steht. Aber wir wissen es alle: das geht nicht, denn die Verbandsmitglieder werden jeden Schritt unternehmen, der sich gegen die PI richtet.
Ob es nun das Patientenkrankheitsrisiko oder gar VO- Merkmalreitereien sind- die Verbandsmitglieder fordern ja auch aktuell stets die Haftung der PI. Als ob die " organisatorischen FM- Vertragsunterschriften " irgend etwas zur Sache tun würden. Egal die Verbandsmitglieder setzten diesen Unsinn ja nun faktisch betrachtet auch noch durch; selbstredend ohne Auswirkung für den PI, denn dieser haftet weiterhin allein. Die Frage nach juristischer Unsinigkeit steht für die Verbandsmitglieder ja auch garnicht. Geht es um Zusatzpflichten ohne Vergütung hatten die Verbandsmitglieder schliesslich schon immer stets alles unterschrieben - diese sich bewährte Tradition wird von den Kassen nicht umsonst seit Jahren hoch geschätzt.
[bearbeitet am 26.12.13 23:06]
Ich beende diese Diskussion hier... vielleicht solltest Du Dich ein wenig schlauer in Vertragsrecht machen. Das was Du schreibst, erscheint mir teilweise ein wenig wirr...
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Wonderwoman schrieb:
Sorry... aber Deine Annahme wird durch weitere Texte nicht korrekter.
Ich beende diese Diskussion hier... vielleicht solltest Du Dich ein wenig schlauer in Vertragsrecht machen. Das was Du schreibst, erscheint mir teilweise ein wenig wirr...
Gerade eben dieses Rumreiten auf halbwissen und halbwarheiten macht uns allen das Leben schwer.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Webpt bezieht übrigens seine Informationen aus direkter Juristischer Analyse eines Namhaften Juristen. Genau dieser Jurist sah sich derlei unsinnigkeiten entgegenstehend als er entsprechende Abhandlung zu der Thematik schrieb. Wer dieses Werk kennt, liest und versteht, der kann webpt besser verstehen.
Gerade eben dieses Rumreiten auf halbwissen und halbwarheiten macht uns allen das Leben schwer.
MFG
Meitao
Bitte Quellenangabe...
Nichtsdestotrotz... wenn hier fremde Werke zitiert werden, dann erwarte ich eine Quellenangabe. Wir sind hier doch nicht im Verteidigungsministerium...
Aber ich muss wohl erkennnen, dass nicht nur fremde Quellen als eigenes Gedankengut ausgegeben werden, sondern auch Patienten aus Praxis A in Praxis B umgeleitet werden und dies noch korrekt sein soll.
[bearbeitet am 27.12.13 10:16]
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Wonderwoman schrieb:
Verstehen würde ich dies sicherlich... nur kennen tue ich diese Analyse nicht.
Bitte Quellenangabe...
Nichtsdestotrotz... wenn hier fremde Werke zitiert werden, dann erwarte ich eine Quellenangabe. Wir sind hier doch nicht im Verteidigungsministerium...
Aber ich muss wohl erkennnen, dass nicht nur fremde Quellen als eigenes Gedankengut ausgegeben werden, sondern auch Patienten aus Praxis A in Praxis B umgeleitet werden und dies noch korrekt sein soll.
[bearbeitet am 27.12.13 10:16]
Ein Zitat besteht aus mehr als 7 identischen Wörtern in identischer Reihenfolge!
Steffen Salutzki - "Der Vergütungsanspruch des freiberuflichen Heilmittelerbringers im System der gesetzlichen Krankenversicherung"
Sehr lesenswert und eröffnet einem die Irrtümer von so vielen!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Zitieren ist was anderes als wiedergeben!
Ein Zitat besteht aus mehr als 7 identischen Wörtern in identischer Reihenfolge!
Steffen Salutzki - "Der Vergütungsanspruch des freiberuflichen Heilmittelerbringers im System der gesetzlichen Krankenversicherung"
Sehr lesenswert und eröffnet einem die Irrtümer von so vielen!
MFG
Meitao
Jedoch... wo steht, dass ein Zitat nur ein Zitat ist, wenn es mehr als 7 Wörter enthält? Wäre mir neu...
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Wonderwoman schrieb:
Danke für die Quelle.
Jedoch... wo steht, dass ein Zitat nur ein Zitat ist, wenn es mehr als 7 Wörter enthält? Wäre mir neu...
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morpheus-06 schrieb:
die Patienten wählen den zugelassenen PI aus, nicht den FM oder Therapeuten.
Der Patient hat die Praxis frei gewählt nicht den ausführenden Behandler.
MfG
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Wie sieht es nun aber in Sachen PI - FM aus?
Natürlich wird der PI von Praxis A die Konsequenz ziehen und dem FM keine Aufträge mehr erteilen - verständlich.
Aber wie verhält es sich rechtlich? Kann der PI den FM im schlimmsten Fall verklagen und Schadensersatz verlangen für "Patientenunterschlagung" oder dergleichen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Natürlich wählt der Pat. erst einmal die Praxis. Wenn der PI diesen Pat. dann aber dem FM zur Behandlung gibt und der Pat. mit seinem Therapeuten zufrieden ist und bei ihm weiterbehandelt werden möchte, spricht meines Erachtens nichts dagegen - auch wenn der FM inzwischen über eine andere Praxis abrechnen sollte.
Wie sieht es nun aber in Sachen PI - FM aus?
Natürlich wird der PI von Praxis A die Konsequenz ziehen und dem FM keine Aufträge mehr erteilen - verständlich.
Aber wie verhält es sich rechtlich? Kann der PI den FM im schlimmsten Fall verklagen und Schadensersatz verlangen für "Patientenunterschlagung" oder dergleichen?
urmel
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urmel schrieb:
Ich würde keine Aufträge mehr an den FM erteilen und ihn aus der Praxis entfernen. Verklagen würde ich den FM nicht, denn es kostet mehr Geld und Nerven, als es die Sache wert ist.
urmel
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eim schrieb:
Würde auch gerne mal die Gerichtsurteile sehen die von Morpheus dazu erreicht wurden Natürlich mit AZ.!!!!
Freie Wahl ist eine gute Sache und eine Vernetzung mit Kollegen/innen ebenfalls.
MfG
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Fuzziguzzi schrieb:
Auch als PI der Praxis B würde ich mir sehr gut überlegen ob ich diesen FM weiterhin Patienten überlassen wenn ich über die Vorgehensweise mit Praxis A erfahren würde.
Freie Wahl ist eine gute Sache und eine Vernetzung mit Kollegen/innen ebenfalls.
MfG
Freie Wahl ist eine gute Sache und eine Vernetzung mit Kollegen/innen ebenfalls.
MfG
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Fuzziguzzi schrieb:
Auch als PI der Praxis B würde ich mir sehr gut überlegen ob ich diesen FM weiterhin Patienten überlassen wenn ich über die Vorgehensweise mit Praxis A erfahren würde.
Freie Wahl ist eine gute Sache und eine Vernetzung mit Kollegen/innen ebenfalls.
MfG
Das Problem wird sein, es schlüssig zu beweisen. Die betroffenen Patienten wären Zeugen. Und ob die "ihrem" Therapeuten in den Rücken fallen, ist fraglich. Ich denke aber, dass der FM zivilrechtlich schadenersatzpflichtig wäre. Und zwar in der Höhe, wie die ursprünglichen Umsätze - später in einer anderen Praxis abgerechnet werden. Da gibt es dann eine Fluktuationsrechnung. Danach kann man das u.U. auf Jahre bemessen. Evtl. käme auch noch eine Klage auf immat. Schadenersatz in Frage, denn der PI hat Vertrauen bei seinen Pat. verloren. Und unser Geschäft beruht auf Vertrauen.
Dazu kämen ggf. noch strafrechtliche Konsequenzen, weil der FM den PI mit Vorsatz betrogen hat.
Als FM sollte er eine gute Rechtsschutz haben!
Ich hatte übrigens einen sehr ähnlichen Fall und habe mich genau deshalb vor vielen Jahren schon vom Thema FM getrennt. Mit der Freiheit beim FM muss man umgehen können und mancher ist dämlich genug, kurzfristig der Gier zu erliegen.
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Xela schrieb:
Das Problem wird sein, es schlüssig zu beweisen. Die betroffenen Patienten wären Zeugen. Und ob die "ihrem" Therapeuten in den Rücken fallen, ist fraglich. Ich denke aber, dass der FM zivilrechtlich schadenersatzpflichtig wäre. Und zwar in der Höhe, wie die ursprünglichen Umsätze - später in einer anderen Praxis abgerechnet werden. Da gibt es dann eine Fluktuationsrechnung. Danach kann man das u.U. auf Jahre bemessen. Evtl. käme auch noch eine Klage auf immat. Schadenersatz in Frage, denn der PI hat Vertrauen bei seinen Pat. verloren. Und unser Geschäft beruht auf Vertrauen.
Dazu kämen ggf. noch strafrechtliche Konsequenzen, weil der FM den PI mit Vorsatz betrogen hat.
Als FM sollte er eine gute Rechtsschutz haben!
Ich hatte übrigens einen sehr ähnlichen Fall und habe mich genau deshalb vor vielen Jahren schon vom Thema FM getrennt. Mit der Freiheit beim FM muss man umgehen können und mancher ist dämlich genug, kurzfristig der Gier zu erliegen.
Die Vernetzung mit benachbarten Praxen ist so gut, dass dieser FM schon wegziehen muss, um überhaupt noch Patienten zu bekommen.
SO schießt man sich selbst ins Knie. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Wieso verklagen? Das würde ich nicht tun, da das Beweisrisiko bei mir liegen würde.
Die Vernetzung mit benachbarten Praxen ist so gut, dass dieser FM schon wegziehen muss, um überhaupt noch Patienten zu bekommen.
SO schießt man sich selbst ins Knie. :smile:
Alle anderen Kollegen warnen und als Lehrgeld sehen.
Mfg Stefan
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nafets schrieb:
Darum keine FM, Sie sind das Risiko nicht wert, das Sie mit sich tragen.
Alle anderen Kollegen warnen und als Lehrgeld sehen.
Mfg Stefan
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Andreas216 schrieb:
Schöne Weihnachten...
Wenn mir eine PDL zb eine VO für einen neuen Klienten überreicht, kläre ich mit der zugelassenen Praxis/ Abrechnungspraxis das ich das übernehme, lasse die VO da registrieren/ reiche die da ein und leg los..
Ich kann da kein "unrechtmäßiges selbstaquirieren" sehen.
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saloia schrieb:
wie sieht denn dies immer wieder verteufelte "FM darf keine VO zu Lasten GKV annehmen" in der Praxis aus??
Wenn mir eine PDL zb eine VO für einen neuen Klienten überreicht, kläre ich mit der zugelassenen Praxis/ Abrechnungspraxis das ich das übernehme, lasse die VO da registrieren/ reiche die da ein und leg los..
Ich kann da kein "unrechtmäßiges selbstaquirieren" sehen.
Die PDL wendet sich an eine zugelassene Praxis nicht an den FM. Der PI erledigt den Auftrag selbst oder lässt die Leistung durch einen AN oder FM erbringen. So steht es in den RV und das ist die Grundlage für Abmahnungen. Und Ja ich hab das schon so durchgezogen, bzw. durchziehen lassen.
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morpheus-06 schrieb:
aber ich.
Die PDL wendet sich an eine zugelassene Praxis nicht an den FM. Der PI erledigt den Auftrag selbst oder lässt die Leistung durch einen AN oder FM erbringen. So steht es in den RV und das ist die Grundlage für Abmahnungen. Und Ja ich hab das schon so durchgezogen, bzw. durchziehen lassen.
Ja kann er, denn der PI und auch jederman kann jeden und alles verklagen ( z.B. bis er schwarz wird ).
Der Patient kann bei jeder VO die Praxis wechseln, dass können die Verbandsmitglieder mit den Verträgen gegen den Berufsstand nicht verhindern. Genaugenommen kann der Patient für jede einzelne Behandlung die Praxis wechseln.
Ich hatte es so verstanden, dass es nicht z.B. Thema ist, dass der FM sich nach PI- Wechsel als Beauftragter der ersten Praxis ausgibt bzw. dies so darstellt. Das, mal ganz lebensnah betrachtet, der FM dem Patienten mitteilt, dass er ab nächsten Monat für Praxis B arbeitet und der Patient " gewöhnlicherweise " " gut " sagt bzw. dass ihm das egal sei- Hauptsache der FM eben weiterhin die Behandlungen durchführt.
...für "Patientenunterschlagung" oder dergleichen?...
Es gibt keinen PI- Anspruch, welcher die Behandlungshoheit für diesen Patienten hergibt.
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webpt schrieb:
...Kann der PI den FM im schlimmsten Fall verklagen und Schadensersatz verlangen für "Patientenunterschlagung" oder dergleichen? ...
Ja kann er, denn der PI und auch jederman kann jeden und alles verklagen ( z.B. bis er schwarz wird ).
Der Patient kann bei jeder VO die Praxis wechseln, dass können die Verbandsmitglieder mit den Verträgen gegen den Berufsstand nicht verhindern. Genaugenommen kann der Patient für jede einzelne Behandlung die Praxis wechseln.
Ich hatte es so verstanden, dass es nicht z.B. Thema ist, dass der FM sich nach PI- Wechsel als Beauftragter der ersten Praxis ausgibt bzw. dies so darstellt. Das, mal ganz lebensnah betrachtet, der FM dem Patienten mitteilt, dass er ab nächsten Monat für Praxis B arbeitet und der Patient " gewöhnlicherweise " " gut " sagt bzw. dass ihm das egal sei- Hauptsache der FM eben weiterhin die Behandlungen durchführt.
...für "Patientenunterschlagung" oder dergleichen?...
Es gibt keinen PI- Anspruch, welcher die Behandlungshoheit für diesen Patienten hergibt.
Als PI muss man jedoch hin+ wieder im Auge behalten, dass sich mitunter existenzvernichtende Rufschädigung und/ oder Absprache durchaus auf die eigene Existenz ausirken kann. Sicherlich wär die banale Thematik der Beweisbarkeit gegeben - wo sich evtl. manch PI schlicht über den Wolken sieht.
Kleiner Tipp dortzu: Nie und nimmer ( beides Tag und Nacht gleichzeitig ) solche Andeutungen von sich geben. Bereits die öffentliche Darbietung derartiger Handlungsanimationen sprechen Berufsstandsbände. Beim bereits stattfindenden freien Fall der Branche muss man sich für den Frontalaufschlag doch nicht nun auch noch vordrängeln wollen ?
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webpt schrieb:
...Alle anderen Kollegen warnen und als Lehrgeld sehen...
Als PI muss man jedoch hin+ wieder im Auge behalten, dass sich mitunter existenzvernichtende Rufschädigung und/ oder Absprache durchaus auf die eigene Existenz ausirken kann. Sicherlich wär die banale Thematik der Beweisbarkeit gegeben - wo sich evtl. manch PI schlicht über den Wolken sieht.
Kleiner Tipp dortzu: Nie und nimmer ( beides Tag und Nacht gleichzeitig ) solche Andeutungen von sich geben. Bereits die öffentliche Darbietung derartiger Handlungsanimationen sprechen Berufsstandsbände. Beim bereits stattfindenden freien Fall der Branche muss man sich für den Frontalaufschlag doch nicht nun auch noch vordrängeln wollen ?
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Fuzziguzzi schrieb:
Freie Wahl ist eine schöne Sache, aber man sollte nicht vergessen auch der PI hat die freie Wahl beim FM.
Der Patient hat die Praxis frei gewählt nicht den ausführenden Behandler.
MfG
nämlich ein Geschäftspartner. Der FM steht zwischen dem Teilhaber (Egal welcher Rechtsform) und dem Angestellten.
So wie viele hier denken, kann man nur die Finger von dem FM lassen. Leider spielen die FM auch eine Rolle. Ein Praxiswechsel in eine mit besseren Konditionen ist ja nur bei HB unproblematisch. Wer hier so eingestellt ist, dass 70% bei HB in Ordnung sind, hat sich geirrt!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Der FM ist in euren Augen ein Handlungsgehilfe, doch er ist mehr...
nämlich ein Geschäftspartner. Der FM steht zwischen dem Teilhaber (Egal welcher Rechtsform) und dem Angestellten.
So wie viele hier denken, kann man nur die Finger von dem FM lassen. Leider spielen die FM auch eine Rolle. Ein Praxiswechsel in eine mit besseren Konditionen ist ja nur bei HB unproblematisch. Wer hier so eingestellt ist, dass 70% bei HB in Ordnung sind, hat sich geirrt!
MFG
Meitao
Nach meinem Verständnis als Nichtjurist würde ich oben beschriebenes als Betrug ansehen !!
Beschauliche Feiertage !!!
Hein
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Bei Betrug bedarf es aber doch einer entsprechenden Grundlage ? Bei allem unterstelle ich mal, dass der FM es gegenüber dem Patienten nicht so dargestellt hat, dass dieser noch immer für Praxis A arbeitet tatsächlich längst für Praxis B. Realistisch betrachtet dürfte ein FM wohl aber zumeist keine Ambitionen haben solche Falschdarstellungen vorzunehmen er sagts dem Patienten und gut. Sicherlich mitunter ärgerlich für den PI aber von A bis Z sauber hoch zehn.
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webpt schrieb:
...Nach meinem Verständnis als Nichtjurist würde ich oben beschriebenes als Betrug ansehen !!...
Bei Betrug bedarf es aber doch einer entsprechenden Grundlage ? Bei allem unterstelle ich mal, dass der FM es gegenüber dem Patienten nicht so dargestellt hat, dass dieser noch immer für Praxis A arbeitet tatsächlich längst für Praxis B. Realistisch betrachtet dürfte ein FM wohl aber zumeist keine Ambitionen haben solche Falschdarstellungen vorzunehmen er sagts dem Patienten und gut. Sicherlich mitunter ärgerlich für den PI aber von A bis Z sauber hoch zehn.
Der Patient kommt über die Praxis A an den FM. Dieser behandelt und muss diesen dann natürlich auch über A abrechnen, denn A hat diesen Patienten vermittelt.
Rechnet er das Rezept jedoch über B ab, so handelt er zumindest vertragsbrüchig (Betrug bedingt Vorsatz und der muss erstmal nachgewiesen werden)... also mitnichten "von A bis Z sauber hoch zehn".
Wie schon gesagt... ich würde den Vertrag mit dem FM aufkündigen und ihm ab heute keine Patienten mehr zuweisen.
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Wonderwoman schrieb:
Sehe ich auch anders...
Der Patient kommt über die Praxis A an den FM. Dieser behandelt und muss diesen dann natürlich auch über A abrechnen, denn A hat diesen Patienten vermittelt.
Rechnet er das Rezept jedoch über B ab, so handelt er zumindest vertragsbrüchig (Betrug bedingt Vorsatz und der muss erstmal nachgewiesen werden)... also mitnichten "von A bis Z sauber hoch zehn".
Wie schon gesagt... ich würde den Vertrag mit dem FM aufkündigen und ihm ab heute keine Patienten mehr zuweisen.
Ich gehe insofern mit, dass das für " diese " VO/ Behandlungsserie gilt. Aber wie gesagt, der Patient könnte, wenn man es genau betrachtet auch innerhalb dieser Serie wechseln. Sicherlich so nun nicht üblich, aber durchaus problemlos machbar Hatte ich selber bereits mehrfach mit Patienen so gehandhabt; nach Absprache mit der jeweiligen Kasse, welche das grundsätzlich weder interessiert und ja auch garnichts angeht.
Wie es sich für PI nun als ärgerlich, unfair oder was auch immer darstellt ist ein anderes Thema. Gehört hier aber nicht wirklich zum Thema und ist keine Frage von Betrug oder dgl. . Ein FM muss da auch nicht etwa Praxis A fragen, bitten oder dgl., das wär dann das Thema Anstand usw. .
...Rechnet er das Rezept jedoch über B ab, so handelt er zumindest vertragsbrüchig...
Auch hier gehe ich mit, sofern FM darstellte für A zu agieren tatsächlich über B dann aber abrechnet. Wobei selbst hier weder Kasse oder Patient betrogen wär. Ich denke aber mal, dass die übliche Handhabung dergerstalt daherkommt, dass FM die aktuelle VO über A abrechnet und es sodann bei neuer VO über B läuft.
[bearbeitet am 26.12.13 21:30]
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webpt schrieb:
...Der Patient kommt über die Praxis A an den FM. Dieser behandelt und muss diesen dann natürlich auch über A abrechnen, denn A hat diesen Patienten vermittelt...
Ich gehe insofern mit, dass das für " diese " VO/ Behandlungsserie gilt. Aber wie gesagt, der Patient könnte, wenn man es genau betrachtet auch innerhalb dieser Serie wechseln. Sicherlich so nun nicht üblich, aber durchaus problemlos machbar Hatte ich selber bereits mehrfach mit Patienen so gehandhabt; nach Absprache mit der jeweiligen Kasse, welche das grundsätzlich weder interessiert und ja auch garnichts angeht.
Wie es sich für PI nun als ärgerlich, unfair oder was auch immer darstellt ist ein anderes Thema. Gehört hier aber nicht wirklich zum Thema und ist keine Frage von Betrug oder dgl. . Ein FM muss da auch nicht etwa Praxis A fragen, bitten oder dgl., das wär dann das Thema Anstand usw. .
...Rechnet er das Rezept jedoch über B ab, so handelt er zumindest vertragsbrüchig...
Auch hier gehe ich mit, sofern FM darstellte für A zu agieren tatsächlich über B dann aber abrechnet. Wobei selbst hier weder Kasse oder Patient betrogen wär. Ich denke aber mal, dass die übliche Handhabung dergerstalt daherkommt, dass FM die aktuelle VO über A abrechnet und es sodann bei neuer VO über B läuft.
[bearbeitet am 26.12.13 21:30]
Langsam sollte es auch den letzten PI klar sein wie er verfahren sollte.
MfG
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Fuzziguzzi schrieb:
Es werden hier immer mehr Gründe geliefert auf FM s zu verzichten.
Langsam sollte es auch den letzten PI klar sein wie er verfahren sollte.
MfG
Du bekommst als FM keine Patienten vermittelt, die Du nach Lust und Laune "umleiten" kannst. Der Vertragspartner des Patienten ist die Praxis und nicht der FM. Der FM übernimmt nur die Behandlung und damit ist seine Arbeit erledigt.
Wie gesagt... wärst Du bei mir FM, würde ich den Vertrag kündigen und mein Netzwerk nutzen und die anderen PIs unterrichten, was Du da praktizierst.
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Wonderwoman schrieb:
Du bist FM und praktizierst das tatsächlich so. Deshalb wird das aber nicht korrekter. Da hilft auch keine Alibiaussage von irgendeiner Kasse, die damit rein gar nichts zu tun hat.
Du bekommst als FM keine Patienten vermittelt, die Du nach Lust und Laune "umleiten" kannst. Der Vertragspartner des Patienten ist die Praxis und nicht der FM. Der FM übernimmt nur die Behandlung und damit ist seine Arbeit erledigt.
Wie gesagt... wärst Du bei mir FM, würde ich den Vertrag kündigen und mein Netzwerk nutzen und die anderen PIs unterrichten, was Du da praktizierst.
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ZVPHB schrieb:
Da sich die Dokumentationspflicht für die Praxis ergibt, bei der sich der Patient angemeldet hat, "gehören" diese Patienten auch dieser Praxis.
Nach meinem Verständnis als Nichtjurist würde ich oben beschriebenes als Betrug ansehen !!
Beschauliche Feiertage !!!
Hein
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C. DBO schrieb:
Man sollte Patienten über diue Praxis abrechnen, über die sie einem zugeteilt wurden - alles andere ist Beschiss.
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