Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
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ich hätte Fragen zu folgendem Sachverhalt (vielleicht hat jemand von euch schon mal Erfahrungen damit gemacht bzw. kennt die Rechtslage besser als ich):
Ein Patientin hatte einen Arbeitsunfall, wir haben auf BG-Verordnung behandelt, es trat keine wesentliche Besserung ein. Eine danach durchgeführte OP (die laut Operateur alternativlos war, aber von der BG als nicht notwendig/nicht auf dem Unfallereignis beruhend betrachtet wurde) brachte eine deutliche Verbesserung der Situation und ich hatte die Patientin auch wieder zur post-operativen Behandlung mit guten Fortschritten.
Die Patientin befindet sich jetzt nach Monaten scheinbar immer noch mit der BG/dem Kostenträger im Streit (vermutlich Anerkennung der OP etc.) und hat mich davon in Kenntnis gesetzt und mich um Hilfe gebeten: sie möchte die Behandlungsdokumentation und wenn möglich, einen Therapiebericht. Therapiebericht existiert keiner, da auf den Rezepten nie einer gefordert war, Behandlungsdoku liegt in Papierform vor.
Jetzt meine Fragen:
1) Kopie der Behandlungsdoku kann problemlos ausgehändigt werden, oder??? Patient hat ja ein Recht darauf, oder?
2) Kann die Patientin von mir nach Monaten jetzt eine Art Therapiebericht/Einschätzung verlangen? Bin ja kein Arzt oder Gutachter?
3) Wie kann ich der Pat. sonst noch innerhalb des rechtlichen Rahmens weiterhelfen?
Hoffe, ich bin damit im richtigen Forenbereich gelandet.
Würde mich über Antworten/Hilfestellungen freuen.
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich hätte Fragen zu folgendem Sachverhalt (vielleicht hat jemand von euch schon mal Erfahrungen damit gemacht bzw. kennt die Rechtslage besser als ich):
Ein Patientin hatte einen Arbeitsunfall, wir haben auf BG-Verordnung behandelt, es trat keine wesentliche Besserung ein. Eine danach durchgeführte OP (die laut Operateur alternativlos war, aber von der BG als nicht notwendig/nicht auf dem Unfallereignis beruhend betrachtet wurde) brachte eine deutliche Verbesserung der Situation und ich hatte die Patientin auch wieder zur post-operativen Behandlung mit guten Fortschritten.
Die Patientin befindet sich jetzt nach Monaten scheinbar immer noch mit der BG/dem Kostenträger im Streit (vermutlich Anerkennung der OP etc.) und hat mich davon in Kenntnis gesetzt und mich um Hilfe gebeten: sie möchte die Behandlungsdokumentation und wenn möglich, einen Therapiebericht. Therapiebericht existiert keiner, da auf den Rezepten nie einer gefordert war, Behandlungsdoku liegt in Papierform vor.
Jetzt meine Fragen:
1) Kopie der Behandlungsdoku kann problemlos ausgehändigt werden, oder??? Patient hat ja ein Recht darauf, oder?
2) Kann die Patientin von mir nach Monaten jetzt eine Art Therapiebericht/Einschätzung verlangen? Bin ja kein Arzt oder Gutachter?
3) Wie kann ich der Pat. sonst noch innerhalb des rechtlichen Rahmens weiterhelfen?
Hoffe, ich bin damit im richtigen Forenbereich gelandet.
Würde mich über Antworten/Hilfestellungen freuen.
Danke!
zu 2) Ja, kann sie. Warum solltest du keine physiotherapeutische Stellungnahme abgeben können? Vergiß die Rechnung nicht.
zu 3) Nach meiner Auffassung solltest du das einem Juristen überlassen.
Es ist toll, wie du dich für deine Patientin einsetzt. Vergiss dich selbst nicht dabei und deine Professionalität.
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Andreas Nickel schrieb:
zu 1) Ja, hat sie. vgl. § 630 g BGB § 630g BGB - Einzelnorm
zu 2) Ja, kann sie. Warum solltest du keine physiotherapeutische Stellungnahme abgeben können? Vergiß die Rechnung nicht.
zu 3) Nach meiner Auffassung solltest du das einem Juristen überlassen.
Es ist toll, wie du dich für deine Patientin einsetzt. Vergiss dich selbst nicht dabei und deine Professionalität.
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das mit den Karteikarten sehen die Juristen anders! Wo findet den die notwendige Behandlungsdoku statt?? Es sind noch längst nicht alle bei der EDV gelandet. Eine Kopie aus einer KK muß schon lesbar, für den Laien also verständlich sein, sonst muß die Kopie verständlich gemacht werden. Pat. haben da einen Anspruch drauf.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo @Shake,
das mit den Karteikarten sehen die Juristen anders! Wo findet den die notwendige Behandlungsdoku statt?? Es sind noch längst nicht alle bei der EDV gelandet. Eine Kopie aus einer KK muß schon lesbar, für den Laien also verständlich sein, sonst muß die Kopie verständlich gemacht werden. Pat. haben da einen Anspruch drauf.
mfg hgb :wink:
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Shakespeare schrieb:
Das ist die Theorie. In der Praxis dokumentiert jeder Kollege so, wie er es gelernt hat. SLR bei 30° pos. SG AR P(ain) bei10°, painful arc, um mal Beispiele zu nennen, versteht keine Versicherung, kaum ein Arzt, häufig nicht einmal der anders ausgebildete Kollege und ganz bestimmt kein Patient. Eine Doku die auch med. Laien nachvollziehen können, in ganzen, leserlichen Sätzen, habe ich noch nicht gesehen. Das gibt es sicherlich auch, ist aber ganz bestimmt nicht der Regelfall. Deshalb, schon um nicht in Erklärungsnöte zu kommen, meine Empfehlung, hier ein gesondertes Attest anzubieten, dass klar und einfach die Dinge beschreibt, die im Einzelfall relevant sind. Das macht für alle Beteiligten mehr Sinn. HGB, Du darfst nicht von der ärztlichen Patientenakte, auf fachspez. Notizen des Physiotherapeuten rückschliessen, dass sind ganz andere Welten und Intentionen.
die Unterschiede sind mir schon geläufig, nur habe ich auf die Juristen hingewiesen. Natürlich kann man gegen Bares einen therapeutischen Verlaufsbericht oder Eingangs- und Ausgangsbefunde vor und nach OP erstellen (letzeres gäbe 3 x Geld, das scheint aber nicht das Ziel zu sein.) Die gewählte Doku muss aber für einen polizeilichen Ermittler, Staatsanwalt oder Juristen im Prozeß verständlich gemacht werden. M. W. hat der Pat. nach dem P.-Rechtegesetz auch einen Anspruch darauf.
mfg + ein schönes WE hgb :wink:
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hgb schrieb:
@Shake,
die Unterschiede sind mir schon geläufig, nur habe ich auf die Juristen hingewiesen. Natürlich kann man gegen Bares einen therapeutischen Verlaufsbericht oder Eingangs- und Ausgangsbefunde vor und nach OP erstellen (letzeres gäbe 3 x Geld, das scheint aber nicht das Ziel zu sein.) Die gewählte Doku muss aber für einen polizeilichen Ermittler, Staatsanwalt oder Juristen im Prozeß verständlich gemacht werden. M. W. hat der Pat. nach dem P.-Rechtegesetz auch einen Anspruch darauf.
mfg + ein schönes WE hgb :wink:
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Shakespeare schrieb:
Du hast Recht, wenn es um Ermittlungen geht, z. B. bei Schäden, die durch eine Behandlung entstanden sein können. Wenn es um Anfragen von Patienten oder Versicherungen geht, so wie hier gefragt, halte ich ein gezieltes Attest, ähnlich dem Therapie Bericht an den Arzt, für besser. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wohl 80% aller Dokumentationen unvollständig, schlecht, oder unleserlich sind und umfangreiche Erläuterungen bräuchten...
mfg hgb
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hgb schrieb:
.. so wie ich die Frage verstehe, steht hier auch ein Rechtsstreit um Leistung an, also ist eine gute Doku wichtig und wahrscheinlich sind drei Berichte besser. :thumbsdown:
mfg hgb
Wobei Winkel schon enorm unterschiedlich sein müssten. Längen sind schon feiner differenzierbar.
Am besten photographiert/gefilmt. Messsituation genau und lückenlos definiert.
Und selbst dann. Placebo. Psyche.... Andere mögliche Ursachen.
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Philipp Morlock schrieb:
Da wären nachweislich zum Behandlungsdatum objektive Messungen mit SI- Einheiten, in einem für jeden nachvollziehbaren, am besten sogar normierten Rahmen dokumentiert benötigt.
Wobei Winkel schon enorm unterschiedlich sein müssten. Längen sind schon feiner differenzierbar.
Am besten photographiert/gefilmt. Messsituation genau und lückenlos definiert.
Und selbst dann. Placebo. Psyche.... Andere mögliche Ursachen.
Ich denke, ich werde so vorgehen, dass ich auf Grundlage meiner Behandlungsdokumentation (die zwar einigermaßen leserlich, aber wahrscheinlich, wie Shakespeare schreibt, nicht für alle verständlich ist, weil jeder anders dokumentiert bzw. andere Kürzel verwendet) einen Art Therapiebericht schreiben werde, einmal für die Behandlungen vor der OP und einmal für nach der OP.
Das kann ich der Patientin anbieten und wenn sie will, dann bekommt sie die Kopien der Behandlungsdoku mit.
Ich kenne mich allerdings nicht mit Rechnungsstellung aus (Angestellte / wir hatten so einene Fall noch nie). Was kann man für einen Therapiebericht veranschlagen? Ich würds ja in meiner Freizeit machen , aber wenn ich hier so die Kommentare höre, sollten wir ja eine Gebühr erheben!?
Vielen Dank nochmal!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank erstmal an alle für ihre Anregungen.
Ich denke, ich werde so vorgehen, dass ich auf Grundlage meiner Behandlungsdokumentation (die zwar einigermaßen leserlich, aber wahrscheinlich, wie Shakespeare schreibt, nicht für alle verständlich ist, weil jeder anders dokumentiert bzw. andere Kürzel verwendet) einen Art Therapiebericht schreiben werde, einmal für die Behandlungen vor der OP und einmal für nach der OP.
Das kann ich der Patientin anbieten und wenn sie will, dann bekommt sie die Kopien der Behandlungsdoku mit.
Ich kenne mich allerdings nicht mit Rechnungsstellung aus (Angestellte / wir hatten so einene Fall noch nie). Was kann man für einen Therapiebericht veranschlagen? Ich würds ja in meiner Freizeit machen , aber wenn ich hier so die Kommentare höre, sollten wir ja eine Gebühr erheben!?
Vielen Dank nochmal!
eigentlich oder im Prinzip darfst Du als Ang. keine Rechnungen für PT-Leistung schreiben. Auch, wenn Du es als Nebenerwerb in der Freizeit machst, ist es nicht korrekt, da es aus dem Haupterwerb Therapie entspringt. :unamused: Da die Haupttätigkeit im Haupterwerb für den PI liegt, müßte er Dich bei korrekten Abläufen damit - der Erstellung der beiden gen. Berichte - beauftragen und auch liquidieren. Nach der GOÄ 75 ist die Berichtsgebühr mit dem 2,3-fachen - üblichen - Satz 17,43€. Die GOÄ ist aber nur für Ärzte, nicht für PT verbindlich, man (PT) kann auch den Zeitaufwand in Rechnung stellen. Ein PI sollte siene Stundensätze kennen. Das Thema solltest Du mit dem PI besprechen und regeln. :thumbsdown: Wenn nämlich die Bericht bei der BG zu Nachfragen führen, gehen die an den PI!! Der könnte dann heftiger oder zumindest irrritiert reagieren, was da in seinem Rücken = ohne seine Kenntnis aus seiner Praxis berichtet worden ist.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Hallo mab,
eigentlich oder im Prinzip darfst Du als Ang. keine Rechnungen für PT-Leistung schreiben. Auch, wenn Du es als Nebenerwerb in der Freizeit machst, ist es nicht korrekt, da es aus dem Haupterwerb Therapie entspringt. :unamused: Da die Haupttätigkeit im Haupterwerb für den PI liegt, müßte er Dich bei korrekten Abläufen damit - der Erstellung der beiden gen. Berichte - beauftragen und auch liquidieren. Nach der GOÄ 75 ist die Berichtsgebühr mit dem 2,3-fachen - üblichen - Satz 17,43€. Die GOÄ ist aber nur für Ärzte, nicht für PT verbindlich, man (PT) kann auch den Zeitaufwand in Rechnung stellen. Ein PI sollte siene Stundensätze kennen. Das Thema solltest Du mit dem PI besprechen und regeln. :thumbsdown: Wenn nämlich die Bericht bei der BG zu Nachfragen führen, gehen die an den PI!! Der könnte dann heftiger oder zumindest irrritiert reagieren, was da in seinem Rücken = ohne seine Kenntnis aus seiner Praxis berichtet worden ist.
mfg hgb :sunglasses:
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Shakespeare schrieb:
Aus meiner Sicht sind Stichwort-Notizen z. B. auf der Karteikarte, nicht mit einer offiziellen Patienten- Akte gleichzusetzen sondern persönliche Notizen des Behandlers. Patientenakte wäre eher dass, was elektronisch gespeichert wurde, also Verordnungsdaten, Behandlungstermine etc. Wenn es tatsächlich eine gute, lesbare und strukturierte Dokumentation gibt, kann man diese sicherlich kopieren. Ansonsten würde ich eher einen zusammenfassenden, physiotherapeutischen Bericht gegen Gebühr anbieten.
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