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Frage: Darf ein Masseur, wenn er die MTT/MAT-Fobi gemacht hat, MTT auf Privat-Rezept durchführen/abrechnen?
Überlegungen:
- Weil meine Patienten wissen, dass ich mich viel mit Sportphysiotherapie und Training beschäftige und zudem auch einen Fobi-Abschluss über die MTT/MAT habe, kommen vermehrt Patienten mit MTT-Privatrezept vorbei. Wir hatten eh die Überlegung 2 Räume mit Trainingsgeräten auszustatten für Selbstzahlerleistung "Medical-Fitness", nun kam mir aber die Frage auf, ob ich das auch auf Privat-Rezept annehmen, durchführen und abrechnen darf gegenüber den Privatkassen = nicht GKV!)?
- ANNAHME 1: Gemäß z.B. Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) "Position 16 = MTT/KGG" ist nicht weiter deklariert, WER die MTT-Leistung abgeben darf/muss, daher dürfte das m.E jeder tun, der eine Fobi in dem Bereich gemacht hat und entweder Physio oder Masseur ist.
- ANNAHME 2: Da die MTT keine originär Masseur-Leistung ist, muss darauf geachtet werden, dass die Berufshaftpflichtversicherung das auch gesondert mit absichert, was bei mir der Fall ist.
Was sind Eure Meinungen dazu? Danke für die Infos!
LG, Uli
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UliBulli schrieb:
Hallo zusammen!
Frage: Darf ein Masseur, wenn er die MTT/MAT-Fobi gemacht hat, MTT auf Privat-Rezept durchführen/abrechnen?
Überlegungen:
- Weil meine Patienten wissen, dass ich mich viel mit Sportphysiotherapie und Training beschäftige und zudem auch einen Fobi-Abschluss über die MTT/MAT habe, kommen vermehrt Patienten mit MTT-Privatrezept vorbei. Wir hatten eh die Überlegung 2 Räume mit Trainingsgeräten auszustatten für Selbstzahlerleistung "Medical-Fitness", nun kam mir aber die Frage auf, ob ich das auch auf Privat-Rezept annehmen, durchführen und abrechnen darf gegenüber den Privatkassen = nicht GKV!)?
- ANNAHME 1: Gemäß z.B. Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) "Position 16 = MTT/KGG" ist nicht weiter deklariert, WER die MTT-Leistung abgeben darf/muss, daher dürfte das m.E jeder tun, der eine Fobi in dem Bereich gemacht hat und entweder Physio oder Masseur ist.
- ANNAHME 2: Da die MTT keine originär Masseur-Leistung ist, muss darauf geachtet werden, dass die Berufshaftpflichtversicherung das auch gesondert mit absichert, was bei mir der Fall ist.
Was sind Eure Meinungen dazu? Danke für die Infos!
LG, Uli
Annahme 2 ist insoweit richtig.
Dennoch bleibt berufsrechtlich die Frage ob ein Masseur überhaupt berechtigt ist MTT/MAT durchzuführen? Da es sich um ein Sonderform der Krankengymnastik (was Masseure eben nicht durchführen dürfen) handelt, habe ich da doch erhebliche Zweifel. Wahrscheinlich muss das wieder gerichtlich geklärt werden.
Das Gleiche gilt für Masseure mit MT-Ausbildung. Hier ist es Masseuren ja mittlerweile auch untersagt.
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UliBulli schrieb:
Okay, leider immer sehr kompliziert alles in "good old G"...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UliBulli Annahme 1: die BBhv ist berufsrechtlich ohne Bedeutung, da sie nur die Kostenbeteiligung des Dienstherrn regelt. Sie entfaltet für Therapeuten keine Bindungskraft. Somit kannst du dich darauf nicht berufen. Auch die Privatverordnung als Solches ist hier berufsrechtlich ohne Bedeutung.
Annahme 2 ist insoweit richtig.
Dennoch bleibt berufsrechtlich die Frage ob ein Masseur überhaupt berechtigt ist MTT/MAT durchzuführen? Da es sich um ein Sonderform der Krankengymnastik (was Masseure eben nicht durchführen dürfen) handelt, habe ich da doch erhebliche Zweifel. Wahrscheinlich muss das wieder gerichtlich geklärt werden.
Das Gleiche gilt für Masseure mit MT-Ausbildung. Hier ist es Masseuren ja mittlerweile auch untersagt.
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UliBulli schrieb:
...die kümmern sich darum eher nicht, für das GA in Berlin/Brandenburg ist nur wichtig, wo Behandlungsräume sind, was da gemacht wird (ob z.B. ein HP invasisv arbeitet, dann muss ein Waschbecken drin sein) und wie die Situation mit den Toiletten ist...habe ich gerade mit ein anderen Praxis in Brandenburg ;-)
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Halbtitan schrieb:
@UliBulli Ist ja ideal für dich, weil wenn du es denen meldest und die nichts zu beanstanden haben an ,,Masseur macht MTT", dann Let's Go!
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Halbtitan schrieb:
Du musst es ja eh (also ich nehme an,du bist selbstständig) deinem Gesundheitsamt anzeigen, dass du das jetzt tun willst. Und dann warte einfach mal ab, was die dir rückmelden.
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