Wir suchen aufgeweckte, innovative
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Physiotherapeut:in zur Ergänzung
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Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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Nun ist es aber so, dass lediglich die Praxisinhaberin als Chiropraktorin auch gleichzeitig Heilpraktikerin ist. Auf sie ist die Praxis zugelassen, ihre Mitarbeiter aber sind keine Heilpraktiker, eben aber gut ausgebildet, diagnostizieren und behandeln dann auch selbständig - geht das denn so?
Ich will hier keinen in die Pfanne hauen, mich interessiert einfach nur die rechtliche Seite dabei.
Grüße, U.
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Problem beschreiben
UliBulli schrieb:
War wegen meiner Rückenbeschwerden in einer Praxis, wo nur "Chiropraktoren" (keine Chiropraktiker, keine Chirotherapeuten) arbeiten. Diese haben alle ein 5-jähriges Vollzeitstudium in England/Australien absolviert und wissen in der Tat, was zu tun ist (oft besser als Ärzte).
Nun ist es aber so, dass lediglich die Praxisinhaberin als Chiropraktorin auch gleichzeitig Heilpraktikerin ist. Auf sie ist die Praxis zugelassen, ihre Mitarbeiter aber sind keine Heilpraktiker, eben aber gut ausgebildet, diagnostizieren und behandeln dann auch selbständig - geht das denn so?
Ich will hier keinen in die Pfanne hauen, mich interessiert einfach nur die rechtliche Seite dabei.
Grüße, U.
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis
Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
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Aber ein Arzt darf ja auch einen "Laien unter Beaufsichtigung" medizinische Handlungen vornehmen lassen, z.B. Arzthelfer-/Sprechzimmerpersonal, das dann in der Ortho-Paxis nebenbei für den Arzt Fango verabreicht, Elektro anlegt usw. - mein Hausarzt macht das jedenfalls so, um Kosten zu sparen.
Liegt der Knackpunkt vielleicht eher an der "Diagnosetätigkeit"?
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UliBulli schrieb:
Ja, okay, das ist ja bekannt.
Aber ein Arzt darf ja auch einen "Laien unter Beaufsichtigung" medizinische Handlungen vornehmen lassen, z.B. Arzthelfer-/Sprechzimmerpersonal, das dann in der Ortho-Paxis nebenbei für den Arzt Fango verabreicht, Elektro anlegt usw. - mein Hausarzt macht das jedenfalls so, um Kosten zu sparen.
Liegt der Knackpunkt vielleicht eher an der "Diagnosetätigkeit"?
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morpheus-06 schrieb:
Ich kann als HP nur Leisungen delegieren, die die Person auch ausüben darf, z.B. als HP delegiere ich Leistungen an einen angestellten Physio und dieser darf nur Leistungen gem. Ausbildungs- und Prüfungsordnung ausführen. Beim Arzt kann das durch sein Standesrecht anders aussehen.
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eim schrieb:
Da sie ja ihre Mitarbeiter auch beim Gesundheitsamt anmelden muß kann es ja sein dass dort eine entsprechende Regelung bzw. Anerkennung vorhanden ist.
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Tempelritter schrieb:
Wie soll die Regelung aussehen? Das oben angesprochene Gesetz sieht keine Ausnahmeregelung vor. Die "Therapeuten" müssten HP oder Arzt sein. Wende dich an das Gesundheitsamt die können die Rechtslage beurteilen und werden das prüfen.
Wie soll die Regelung aussehen? Das oben angesprochene Gesetz sieht keine Ausnahmeregelung vor. Die "Therapeuten" müssten HP oder Arzt sein. Wende dich an das Gesundheitsamt die können die Rechtslage beurteilen und werden das prüfen.
und ggf. ein Bußgeld verhängen und den Betrieb untersagen.
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morpheus-06 schrieb:
Tempelritter schrieb am 12.9.15 19:04:
Wie soll die Regelung aussehen? Das oben angesprochene Gesetz sieht keine Ausnahmeregelung vor. Die "Therapeuten" müssten HP oder Arzt sein. Wende dich an das Gesundheitsamt die können die Rechtslage beurteilen und werden das prüfen.
und ggf. ein Bußgeld verhängen und den Betrieb untersagen.
LG
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UliBulli schrieb:
Ja, ich finds auch seltsam - ich werde mal beim Amt nachfragen, ohne jemanden anzuschwärzen, rein Interesse halber.
LG
Auch der Arzt darf Tätigkeiten wie Elektrotherapie nicht an seine "Laiensprechstundenhilfen" delegieren, wenn diese nicht zusätzlich genau dafür ausgebildet sind.
Ebenso wie die Rezeptionskraft nicht in die Fango legen darf.
Wird überall so gehandhabt, das weißich auch - das macht die Sache aber nicht rechtens.
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Magarethe schrieb:
@ulibulli
Auch der Arzt darf Tätigkeiten wie Elektrotherapie nicht an seine "Laiensprechstundenhilfen" delegieren, wenn diese nicht zusätzlich genau dafür ausgebildet sind.
Ebenso wie die Rezeptionskraft nicht in die Fango legen darf.
Wird überall so gehandhabt, das weißich auch - das macht die Sache aber nicht rechtens.
Zugegeben, Du hast ziemlich viel in Sachen HP/ Osteo und Co gefragt, vermutet und ganz besonders ja vielerlei geschlussfolgert. Letztendlich ist bei allem evtl. etwas untergegangen, dass das HP- Gesetz sozusagen der Gefahrenabwehr dient. Es ganz besonders und intensiv die geschriebenen Reglementierungen durhsetzt ( nicht etwa was sich geradezu regelrecht aufdrrängt oder etwa mitunter stark die Realität darstellt ).
Eine Kenntnisüberprüfung ist bspw. entbehrlich, wenn jemand über fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt und dies nachgewiesen hat Das also die Annahme rechtfertigt, dass bei der beabsichtigten/ durchgeführten Heilkundeausübung keine Gesundheitsgefährdungen für die Bevölkerung zu befürchten sei.
Dies bedeutet, dass es fernab der hier thematisierten PT- Thematisierungen, verbändelt um die Osteo/ HP/ MT usw. usw. auch andere Berechtigungen gibt.
Nach HP- Gesetz bedarf es für Akteure, die nicht Arzt oder HP sind usw. usw. der bzw. einer Erlaubnis usw. usw.. Das bedeutet nicht zwingend, dass ausnahmslos ein sektoraler HP/ HP - Status alleinig die Heiligkeit darstellt.
Gerade ja bei europäischen anderen Abschlüssen könnte sich allein dortraus Berechtigung ergeben.
Oder wegen " Nichtgefahr " per z.B. entsprechender Ausbildung. Denn wenn bereits per Ausbildung nachgewiesen ist, dass gtundsätzlich von keiner Gefaht auszugehen ist, ist es nicht einmal möglich einen sektoralen HP Status zu erlangen.
Dein obiger Fall spricht ziemlich deutlich ( zumindest auf den ersten Blick ) eher dafür, dass alles oberbestens daherkommt.
Für unsere Berufsstände ist es zugebenderweise aber längst Selbstverständlich die Regelungsgeflechte mit Plausibilitätsumherdrehungsgedanken zu gestalten. Der Volksgesundheit wegen kümmern wir uns natürlich intensiv darum. Meister des Faches von Hause aus grundsätzlich ins zweifelhafte zu ziehen haben wir schliesslich von den Kassen gelernt und kommen unserer Pflicht nach es überall genauso anderen überzuhelfen.
An die Kassen gehen wir selbstredend nicht ran- die Angst und Abhängigkeit ist viel zu groß.
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webpt schrieb:
Vielleicht ist es sogar noch anders als " man " denkt.
Zugegeben, Du hast ziemlich viel in Sachen HP/ Osteo und Co gefragt, vermutet und ganz besonders ja vielerlei geschlussfolgert. Letztendlich ist bei allem evtl. etwas untergegangen, dass das HP- Gesetz sozusagen der Gefahrenabwehr dient. Es ganz besonders und intensiv die geschriebenen Reglementierungen durhsetzt ( nicht etwa was sich geradezu regelrecht aufdrrängt oder etwa mitunter stark die Realität darstellt ).
Eine Kenntnisüberprüfung ist bspw. entbehrlich, wenn jemand über fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt und dies nachgewiesen hat Das also die Annahme rechtfertigt, dass bei der beabsichtigten/ durchgeführten Heilkundeausübung keine Gesundheitsgefährdungen für die Bevölkerung zu befürchten sei.
Dies bedeutet, dass es fernab der hier thematisierten PT- Thematisierungen, verbändelt um die Osteo/ HP/ MT usw. usw. auch andere Berechtigungen gibt.
Nach HP- Gesetz bedarf es für Akteure, die nicht Arzt oder HP sind usw. usw. der bzw. einer Erlaubnis usw. usw.. Das bedeutet nicht zwingend, dass ausnahmslos ein sektoraler HP/ HP - Status alleinig die Heiligkeit darstellt.
Gerade ja bei europäischen anderen Abschlüssen könnte sich allein dortraus Berechtigung ergeben.
Oder wegen " Nichtgefahr " per z.B. entsprechender Ausbildung. Denn wenn bereits per Ausbildung nachgewiesen ist, dass gtundsätzlich von keiner Gefaht auszugehen ist, ist es nicht einmal möglich einen sektoralen HP Status zu erlangen.
Dein obiger Fall spricht ziemlich deutlich ( zumindest auf den ersten Blick ) eher dafür, dass alles oberbestens daherkommt.
Für unsere Berufsstände ist es zugebenderweise aber längst Selbstverständlich die Regelungsgeflechte mit Plausibilitätsumherdrehungsgedanken zu gestalten. Der Volksgesundheit wegen kümmern wir uns natürlich intensiv darum. Meister des Faches von Hause aus grundsätzlich ins zweifelhafte zu ziehen haben wir schliesslich von den Kassen gelernt und kommen unserer Pflicht nach es überall genauso anderen überzuhelfen.
An die Kassen gehen wir selbstredend nicht ran- die Angst und Abhängigkeit ist viel zu groß.
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morpheus-06 schrieb:
nach §1 HeilprG geht das nicht
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis
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