Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Heute bekam ich ein Anruf von einem Orthopäden, der meinte, wir dürfen in unserer Privat-Massagepraxis keine "Traktion" mehr ausführen, das dürften nur Physios machen:
"X1104 Traktionsbehandlung mit Gerät als Einzelbehandlung" (siehe Anlage 1 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung)
Das hat mich ziemlich verärgert, da ich seit über 20 Jahren sanfte Traktionen (mit und ohne Gerät) durchführe und die Patienten das lieben und angenehm empfinden - nie Probleme damit gehabt, eher viel Lob. Und Traktionen habe ich auch in der staatlichen Ausbildung als Masseur gelernt. Eben schaute ich aber ins "MB-APrV" und finde den Begriff der "Traktion" tatsächlich nicht im Ausbildungscurriculum des Masseurs - jetzt bin ich etwas verunsichert, was meint ihr?
LG, Uli
Gefällt mir
Bei der apparative Traktion bin ich vollends bei dir. Auch ich kenne aus der Vergangenheit die Durchführung durch Masseure in Ihre Praxen. Das passt zu dem was du gelernt hast. Ich behaupte mal, dass da in deinem Fall der Bestandschutz greift.
Im Zweifel schreibst du das zuständige Landesgesundheitsministerium (nicht das lokale Gesundheitsamt) an und bittest um eine rechtsverbindliche Aussage. Du könntest dem Orthopäden ja mitteilen, dass du seine Aussage von höherer Stelle prüfen lässt.
Monetäre Argumente sind hier nicht von der Hand zu weisen. 🥺
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UliBulli Bei manuelle Traktion könnte man argumentieren, dass das eine manualtherapeutischen Technik ist und somit für Masseure nicht erlaubt.
Bei der apparative Traktion bin ich vollends bei dir. Auch ich kenne aus der Vergangenheit die Durchführung durch Masseure in Ihre Praxen. Das passt zu dem was du gelernt hast. Ich behaupte mal, dass da in deinem Fall der Bestandschutz greift.
Im Zweifel schreibst du das zuständige Landesgesundheitsministerium (nicht das lokale Gesundheitsamt) an und bittest um eine rechtsverbindliche Aussage. Du könntest dem Orthopäden ja mitteilen, dass du seine Aussage von höherer Stelle prüfen lässt.
Monetäre Argumente sind hier nicht von der Hand zu weisen. 🥺
Guter Tipp, danke Lars - so werd ichs machen und dann hier berichten. LG, Uli
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
UliBulli schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Guter Tipp, danke Lars - so werd ichs machen und dann hier berichten. LG, Uli
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sarah Gerbert schrieb:
@UliBulli oh ja, bitte. Wäre sehr interessant
Wenn da zu den physikalischen Therapieformen der Schlingentisch dazu zählte, dann darfst du es bei Privatpatienten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Halbtitan schrieb:
Kommt drauf an ob du es in deiner Ausbildung gelehrt bekommen hast.
Wenn da zu den physikalischen Therapieformen der Schlingentisch dazu zählte, dann darfst du es bei Privatpatienten.
... und wie ist das bei Privatpatienten, wenn ein Masseur das Zertifikat "Manuelle Therapie" in den Jahren, als viele Masseur-Kollegen diese Ausbildung gemacht haben und mit dem Zertifikat auch GKV Patienten behandeln durften, was aber dann nach einigen Jahren untersagt wurde?
Bei Privatpatienten müsste doch, meiner Meinung nach, dieser Masseur Privatpatienten behandeln dürfen, oder?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Evemarie Kaiser schrieb:
@Halbtitan
... und wie ist das bei Privatpatienten, wenn ein Masseur das Zertifikat "Manuelle Therapie" in den Jahren, als viele Masseur-Kollegen diese Ausbildung gemacht haben und mit dem Zertifikat auch GKV Patienten behandeln durften, was aber dann nach einigen Jahren untersagt wurde?
Bei Privatpatienten müsste doch, meiner Meinung nach, dieser Masseur Privatpatienten behandeln dürfen, oder?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Halbtitan schrieb:
@Evemarie Kaiser Das ein Masseur keine MT mehr bei GKV machen darf heißt ja nicht, dass er es nicht bei Privatpatienten tun darf.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Solange nichts passiert. Wenn doch, kann (und höchstwahrscheinlich wird) ein Gericht das völlig anders sehen.
Obwohl er ein Zertifikat hat? Ein Führerschein von 1950 zählt heute ja auch noch.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Halbtitan schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Obwohl er ein Zertifikat hat? Ein Führerschein von 1950 zählt heute ja auch noch.
Beim Führerschein sind vom Gesetzgeber ausführliche und z. T. komplizierte Übergangsregelungen getroffen worden. Ohne diese, wäre auch der 1950er FS nicht mehr gültig. Bei MT ist das nicht der Fall.
Daher gilt auch hier: "Vor Gericht und auf hoher See,..."
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Ja, weil die Ausbildung MT für ein Masseur als nicht mehr zulässig erachtet wird. Nur in BW hat ein VG das für sein Einzugsgebiet als zulässig erachtet, für der Rest von Deutschland ist das nicht sicher geklärt.
Beim Führerschein sind vom Gesetzgeber ausführliche und z. T. komplizierte Übergangsregelungen getroffen worden. Ohne diese, wäre auch der 1950er FS nicht mehr gültig. Bei MT ist das nicht der Fall.
Daher gilt auch hier: "Vor Gericht und auf hoher See,..."
Ja, gelernt haben wirs, Traktionen sowohl mit als auch ohne Geräte - ist ja auch kein Hexenwerk. Aber leider stehts nicht im Curriculum drin für die Masseure und ein "ahnungsloser Richter" wird sich u.U. genau daran orientieren vermute ich... :-(
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
UliBulli schrieb:
@Halbtitan
Ja, gelernt haben wirs, Traktionen sowohl mit als auch ohne Geräte - ist ja auch kein Hexenwerk. Aber leider stehts nicht im Curriculum drin für die Masseure und ein "ahnungsloser Richter" wird sich u.U. genau daran orientieren vermute ich... :-(
Leichte Traktionen und Übungen im Schlingentisch sollten dann unter BÜ abgesichert sein.
Oder du benennst deine Traktionen auf Entspannungstechniken um.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@UliBulli dann lass dir vom Arzt „Bewegungsübungen“ aufschreiben, und die rechnest du mit dem Traktionssatz ab. Evtl. haben BÜ noch einen höheren Satz…
Leichte Traktionen und Übungen im Schlingentisch sollten dann unter BÜ abgesichert sein.
Oder du benennst deine Traktionen auf Entspannungstechniken um.
Das mit den Bewegungsübungen/Übungsbehandlungen ist eine gute Idee - habe gerde mal ins Leistungsverzeichnis geschaut, damit (laut Beschreibung) lässt sich ne ganze Menge machen im Privatbereich, sogar Training mit/ohne Geräte, sehr intetressant...
"Leistung: X0301
Behandlung je nach Indikationsstellung mit Techniken und Wirkungen der passiven, aktiven und aktiv-passiv geführten Übungen und Widerstandsübungen mit oder ohne therapeutische Hilfsgeräte."
Evtl. kann ich dann auch endlich meine MTT/MAT und KG-Gerät am Patienten anbringen (muss sie nur Übungsbehandlung nennen) - die Fobis habe ich nämlich, dachte nur immer, ich dürfte sie nie anwenden, da ich "nur Masseur" bin..
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
UliBulli schrieb:
@massu
Das mit den Bewegungsübungen/Übungsbehandlungen ist eine gute Idee - habe gerde mal ins Leistungsverzeichnis geschaut, damit (laut Beschreibung) lässt sich ne ganze Menge machen im Privatbereich, sogar Training mit/ohne Geräte, sehr intetressant...
"Leistung: X0301
Behandlung je nach Indikationsstellung mit Techniken und Wirkungen der passiven, aktiven und aktiv-passiv geführten Übungen und Widerstandsübungen mit oder ohne therapeutische Hilfsgeräte."
Evtl. kann ich dann auch endlich meine MTT/MAT und KG-Gerät am Patienten anbringen (muss sie nur Übungsbehandlung nennen) - die Fobis habe ich nämlich, dachte nur immer, ich dürfte sie nie anwenden, da ich "nur Masseur" bin..
Wenn du Glück hast, dann gibt es deine Schule noch und du kannst dir dort die Stundenaufschlüsselung deiner Ausbildung besorgen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Halbtitan schrieb:
@UliBulli
Wenn du Glück hast, dann gibt es deine Schule noch und du kannst dir dort die Stundenaufschlüsselung deiner Ausbildung besorgen.
Hallo massu,
welcher med. Masseur hat einen Schlingentisch und selbst mit Federzügen bringt die Traktion im Schlingentisch seeehr wenig
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@massu
Hallo massu,
welcher med. Masseur hat einen Schlingentisch und selbst mit Federzügen bringt die Traktion im Schlingentisch seeehr wenig
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
UliBulli schrieb:
Hallo Leute!
Heute bekam ich ein Anruf von einem Orthopäden, der meinte, wir dürfen in unserer Privat-Massagepraxis keine "Traktion" mehr ausführen, das dürften nur Physios machen:
"X1104 Traktionsbehandlung mit Gerät als Einzelbehandlung" (siehe Anlage 1 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung)
Das hat mich ziemlich verärgert, da ich seit über 20 Jahren sanfte Traktionen (mit und ohne Gerät) durchführe und die Patienten das lieben und angenehm empfinden - nie Probleme damit gehabt, eher viel Lob. Und Traktionen habe ich auch in der staatlichen Ausbildung als Masseur gelernt. Eben schaute ich aber ins "MB-APrV" und finde den Begriff der "Traktion" tatsächlich nicht im Ausbildungscurriculum des Masseurs - jetzt bin ich etwas verunsichert, was meint ihr?
LG, Uli
Will der Orthopäde seine eigene Traktionsbank vermarkten?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
UliBulli schrieb:
Kann ich nicht sagen, aber er hat in Sachen IGEL massiv aufgerüstet in diesem Jahr, das konnten mir Patienten berichten...
Na ja, Lars' Tipp ist ja gut.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@UliBulli Tss, na sowas...
Na ja, Lars' Tipp ist ja gut.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
pt ani schrieb:
Na ja, wenn es nicht drin steht, dann geht es wohl nicht.
Will der Orthopäde seine eigene Traktionsbank vermarkten?
Mein Profilbild bearbeiten