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Bindungsvertrag nach Fortbildung
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Anonymer Teilnehmer
12.03.2024 21:17
Hey

Vielleicht kann mir einer von euch helfen.
Wie lange ist eine Bindung an den Betrieb rechtens bei einer Fobi von 4x 4Tagen innerhalb von 6Monaten bei 2200€ Kosten Übernahme?( plus Lohnkosten netto, wenn vor 24Monaten der Betrieb verlassen wird- verringert sich monatlich)

Theoretisch steht überall 6Monate im Netz aber je nach Kosten auch länger möglich....

Vielen Dank schonmal!
Jule.
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Hey Vielleicht kann mir einer von euch helfen. Wie lange ist eine Bindung an den Betrieb rechtens bei einer Fobi von 4x 4Tagen innerhalb von 6Monaten bei 2200€ Kosten Übernahme?( plus Lohnkosten netto, wenn vor 24Monaten der Betrieb verlassen wird- verringert sich monatlich) Theoretisch steht überall 6Monate im Netz aber je nach Kosten auch länger möglich.... Vielen Dank schonmal! Jule.
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massu
12.03.2024 22:47
@Anonymer Teilnehmer Gar nicht. Bindung an Betrieb durch Kostenübernahme ist nicht zulässig. Was aber geht ist ein Darlehen zu gewähren, der dann monatlich durch die Arbeit abgezahlt wird. Am Besten diesen vom RA aufsetzen lassen.

Wird vor Ablauf der Abzahlung gekündigt ist dann die Restsumme fällig.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Evemarie Kaiser
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Gar nicht. Bindung an Betrieb durch Kostenübernahme ist nicht zulässig. Was aber geht ist ein Darlehen zu gewähren, der dann monatlich durch die Arbeit abgezahlt wird. Am Besten diesen vom RA aufsetzen lassen. Wird vor Ablauf der Abzahlung gekündigt ist dann die Restsumme fällig.
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massu schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Gar nicht. Bindung an Betrieb durch Kostenübernahme ist nicht zulässig. Was aber geht ist ein Darlehen zu gewähren, der dann monatlich durch die Arbeit abgezahlt wird. Am Besten diesen vom RA aufsetzen lassen.

Wird vor Ablauf der Abzahlung gekündigt ist dann die Restsumme fällig.

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pt ani
12.03.2024 22:50
Generell sind solche Bindungsklauseln schlichtweg ungütig.

Da kann man wohl etwas aufsetzen lassen, aber das ist nicht ganz einfach, wenn ich das richtig interpretiert habe.
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Generell sind solche Bindungsklauseln schlichtweg ungütig. Da kann man wohl etwas aufsetzen lassen, aber das ist nicht ganz einfach, wenn ich das richtig interpretiert habe.
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pt ani schrieb:

Generell sind solche Bindungsklauseln schlichtweg ungütig.

Da kann man wohl etwas aufsetzen lassen, aber das ist nicht ganz einfach, wenn ich das richtig interpretiert habe.

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Cannabis
13.03.2024 07:00
16 Tage Fortbildung minus 5 Fobitage für ein Jahr, minus 5 für das nächste Jahr ( wenn es z.B. von September bis Februar geht ) macht 6 Tage übrig, also 3 Tage Urlaub pro Jahr. Kein Problem. Die Kosten am besten selbst übernehmen. Kann steuerlich geltend gemacht werden. Nach Abschluss der Fobi neue Gehaltsverhandlung.
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16 Tage Fortbildung minus 5 Fobitage für ein Jahr, minus 5 für das nächste Jahr ( wenn es z.B. von September bis Februar geht ) macht 6 Tage übrig, also 3 Tage Urlaub pro Jahr. Kein Problem. Die Kosten am besten selbst übernehmen. Kann steuerlich geltend gemacht werden. Nach Abschluss der Fobi neue Gehaltsverhandlung.
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Cannabis schrieb:

16 Tage Fortbildung minus 5 Fobitage für ein Jahr, minus 5 für das nächste Jahr ( wenn es z.B. von September bis Februar geht ) macht 6 Tage übrig, also 3 Tage Urlaub pro Jahr. Kein Problem. Die Kosten am besten selbst übernehmen. Kann steuerlich geltend gemacht werden. Nach Abschluss der Fobi neue Gehaltsverhandlung.

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Anonymer Teilnehmer
13.03.2024 15:44
@Cannabis sind die 5Tage immer auch wenn sie nicht im Arbeitsvertrag festgehalten sind?
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[mention]Cannabis[/mention] sind die 5Tage immer auch wenn sie nicht im Arbeitsvertrag festgehalten sind?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Cannabis sind die 5Tage immer auch wenn sie nicht im Arbeitsvertrag festgehalten sind?

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Cannabis
13.03.2024 16:30
@Anonymer Teilnehmer Nein, natürlich nicht. Aber in der Praxis ist es so, dass die Fobitage ein Teil des allgemeinen Urlaubsanspruchs sind. Beispiel: Mit hast du 25 Tage Urlaub + 5 Fobitage, ohne direkt 30 Tage Urlaub. Kommt also auf's Gleiche raus.

Davon ab ist es immer besser niemanden etwas schuldig zu sein. Ist am Berufsanfang ziemliches Opfer, aber es zahlt sich über die Jahre aus.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Nein, natürlich nicht. Aber in der Praxis ist es so, dass die Fobitage ein Teil des allgemeinen Urlaubsanspruchs sind. Beispiel: Mit hast du 25 Tage Urlaub + 5 Fobitage, ohne direkt 30 Tage Urlaub. Kommt also auf's Gleiche raus. Davon ab ist es immer besser niemanden etwas schuldig zu sein. Ist am Berufsanfang ziemliches Opfer, aber es zahlt sich über die Jahre aus.
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Cannabis schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Nein, natürlich nicht. Aber in der Praxis ist es so, dass die Fobitage ein Teil des allgemeinen Urlaubsanspruchs sind. Beispiel: Mit hast du 25 Tage Urlaub + 5 Fobitage, ohne direkt 30 Tage Urlaub. Kommt also auf's Gleiche raus.

Davon ab ist es immer besser niemanden etwas schuldig zu sein. Ist am Berufsanfang ziemliches Opfer, aber es zahlt sich über die Jahre aus.

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GüSta
16.03.2024 21:37
@Cannabis
In 14 unserer 16 Bundesländer besteht ein gesetzlicher Anspruch auf "Bildungsurlaub" bei Lohnfortzahlung und zwar zusätzlich zum "normalen" (arbeitsvertraglich vereinbarten) Erholungsurlaub. In der Regel fünf 5 Tage pro Jahr. Näheres zu entnehmen z. B. hier:
Bildungsurlaub: Wie beantragen? Wer hat Anspruch? Wer zahlt? | DGB
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[mention]Cannabis[/mention] In 14 unserer 16 Bundesländer besteht ein gesetzlicher Anspruch auf "Bildungsurlaub" bei Lohnfortzahlung und zwar zusätzlich zum "normalen" (arbeitsvertraglich vereinbarten) Erholungsurlaub. In der Regel fünf 5 Tage pro Jahr. Näheres zu entnehmen z. B. hier: www.dgb.de/urlaub/++co++fe6281e0-b9eb-11e5-a576-52540023ef1a
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GüSta schrieb:

@Cannabis
In 14 unserer 16 Bundesländer besteht ein gesetzlicher Anspruch auf "Bildungsurlaub" bei Lohnfortzahlung und zwar zusätzlich zum "normalen" (arbeitsvertraglich vereinbarten) Erholungsurlaub. In der Regel fünf 5 Tage pro Jahr. Näheres zu entnehmen z. B. hier:
Bildungsurlaub: Wie beantragen? Wer hat Anspruch? Wer zahlt? | DGB

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Cannabis
17.03.2024 08:50
@GüSta „Bezogen auf den Bildungsurlaub können nur Weiterbildungen besucht werden, die bei einem im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) anerkannten Weiterbildungsträger stattfinden. Auch das Seminar selbst muss anerkannt sein. Entscheidend hierfür ist, dass das gewählte Seminar in dem Bundesland anerkannt ist, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet."
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• sleeper
[mention]GüSta[/mention] „Bezogen auf den Bildungsurlaub können nur Weiterbildungen besucht werden, die bei einem im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) anerkannten Weiterbildungsträger stattfinden. Auch das Seminar selbst muss anerkannt sein. Entscheidend hierfür ist, dass das gewählte Seminar in dem Bundesland anerkannt ist, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet."
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Cannabis schrieb:

@GüSta „Bezogen auf den Bildungsurlaub können nur Weiterbildungen besucht werden, die bei einem im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) anerkannten Weiterbildungsträger stattfinden. Auch das Seminar selbst muss anerkannt sein. Entscheidend hierfür ist, dass das gewählte Seminar in dem Bundesland anerkannt ist, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet."

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hey

Vielleicht kann mir einer von euch helfen.
Wie lange ist eine Bindung an den Betrieb rechtens bei einer Fobi von 4x 4Tagen innerhalb von 6Monaten bei 2200€ Kosten Übernahme?( plus Lohnkosten netto, wenn vor 24Monaten der Betrieb verlassen wird- verringert sich monatlich)

Theoretisch steht überall 6Monate im Netz aber je nach Kosten auch länger möglich....

Vielen Dank schonmal!
Jule.



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