Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
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Therapien als auch diagnostische
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Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Danke im Vorraus
Gruß Eva
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Problem beschreiben
Eva schrieb:
Kennt jemand eine Rechtssprechung zu o.g. Paragraph was unsere Ausfallrechungen angeht?
Danke im Vorraus
Gruß Eva
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MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Der Patient bleibt der falsche Adressat für eine Ausfallrechnung!
MFG
Meitao
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Illdisposed schrieb:
sondern? :scream:
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Die Krankenkasse!
MFG
Meitao
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bettina.vollbracht schrieb:
Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Kasse nicht eingehaltene Termine einnes Versicherten übernehmen? Das machen die nie und nimmer :point_up:
Dies ist vielen unbekannt, wird aber erfolgreich umgesetzt. Frage webpt und der erklärt dir das genauso.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
§ 2 Abs. 1 SGB V bildet die Rechtsgrundlage und das der Patient als Vertreter/Bote der KK anzusehen ist. Die KK ermöglicht schliesslich die nahezu kostenfreien Behandlungen. Somit findet § 615 gegenüber der Krankenkasse statt.
Dies ist vielen unbekannt, wird aber erfolgreich umgesetzt. Frage webpt und der erklärt dir das genauso.
MFG
Meitao
Lasst ihr den Patienten auf der VO unterschreiben oder schreibt ihr der KK eine Rechnung (da der Patient ja keine Leistung erhalten hat und daher diese nicht quittieren kann) ?
Ein kleiner Hinweis wäre hilfreich.
Danke, heropas
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heropas schrieb:
Wie wird das erfolgreich umgesetzt?
Lasst ihr den Patienten auf der VO unterschreiben oder schreibt ihr der KK eine Rechnung (da der Patient ja keine Leistung erhalten hat und daher diese nicht quittieren kann) ?
Ein kleiner Hinweis wäre hilfreich.
Danke, heropas
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Illdisposed schrieb:
Würde mich auch interessieren wie ihr das macht. So wie du das geschrieben hast, richtet sich ja die Ausfallrechnung an die Kasse und nicht an den Patienten. Wäre auch für Infos dankbar
Siehe auch hier:
http://www.physio.de/forum/selbststaendigkeit/absagepflicht-fuer-patienten/16/223773/223792
MFG
Meitao
[bearbeitet am 01.06.13 18:12]
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Meitao schrieb:
Ausfallrechnung wie gehabt, nur an die KK gerichtet.
Siehe auch hier:
http://www.physio.de/forum/selbststaendigkeit/absagepflicht-fuer-patienten/16/223773/223792
MFG
Meitao
[bearbeitet am 01.06.13 18:12]
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bettina.vollbracht schrieb:
ich glaube nicht das hier irgendjemand das schon mal erfolgreich bei einer Krankenkasse durchgesetzt hat, es wäre zu schön um wahr zu sein, aber ich glaube das nicht, es bleibt nur der Weg Ausfallrechnung schreiben und hoffen der Pat. zahlt oder das Geld in Schornstein schreiben, den einen RA einschalten kostet ja noch mehr Geld. Wäre wirklich schön wenn sich mal jemand melden würde, der das schon mal mit der KK durchgezogen hat, aber den jenigen gibt es nicht.
Zwei, von mir dazu befragte, Fachanwälte für Sozialversicherungsrecht vermögen die Argumentationskette von webpt, auch mit viel Phantasie (O-Ton), nicht nach zu vollziehen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Zumindest behauptet webpt , dass er damit erfolgreich ist. Da er, zumindest für Allen nachvollziehbar (z. B. in Form eines Rechtsurteils), den Beweis für seine Behauptung nicht antritt, kann man diese Aussage anzweifeln.
Zwei, von mir dazu befragte, Fachanwälte für Sozialversicherungsrecht vermögen die Argumentationskette von webpt, auch mit viel Phantasie (O-Ton), nicht nach zu vollziehen.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Der Wirtschaftsjurist Salutzki hat es entsprechend durchleuchtet!
MFG
Meitao
Und sei mal ehrlich, auch du hast es noch nicht geschafft eine entsprechender Fall bei irgendeine Kasse durchzusetzen, oder?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Du sagst es richtig: Wirtschaftsjurist. Hier bewegen wir uns aber auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts. M.a.W., es stehen 2 gegenteiligen Rechtsmeinungen gegeneinander. Solange es dazu keine höchstrichterliche Aussage gibt (soweit ich weiss, gibt es noch nicht mal ein erstinstanzliches Urteil), müssen wir die Aussage von webpt mit eine gehörige Portion Skepsis begegnen.
Und sei mal ehrlich, auch du hast es noch nicht geschafft eine entsprechender Fall bei irgendeine Kasse durchzusetzen, oder?
Meine Berater sagen mir, dass sie dem folgen können und es in der Tat so ist, dass wenn der Schaden durch einen Vertreter (Patient) geschieht, das Vertragliche Unternehmern (Krankenkasse) dazu einstehen muss.
In der Tat ist es so, dass sich die KK sehr wohl die Hände reiben, wenn die Patienten dieses so zahlen müssen!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Ich lass es dich wissen wenn ich es durch habe!
Meine Berater sagen mir, dass sie dem folgen können und es in der Tat so ist, dass wenn der Schaden durch einen Vertreter (Patient) geschieht, das Vertragliche Unternehmern (Krankenkasse) dazu einstehen muss.
In der Tat ist es so, dass sich die KK sehr wohl die Hände reiben, wenn die Patienten dieses so zahlen müssen!
MFG
Meitao
In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel bereits höchstrichterlich festgestellt, dass auch ein Arzt nicht Vertreter einer Kasse ist (das wurde auch über 20 Jahre Kontrovers diskutiert). Das Ganze ist juristisch äußerst komplex.
Ich verfahre daher in den wenigen notwendigen Fälle ganz praktikabel so, dass der Patient die Rechnung erhält. Das hat für mich 2 Vorteile: 1.) das hiesige Amtsgericht hat uns bislang jede Forderung zugesprochen (soweit der Patient nicht zahlen wollte). 2.) Die Maßnahme hat ein gewisser erzieherischer Effekt, der sich insgesamt positiv auf die Termintreue (auch anderer Patienten) auswirkt. Wobei ich sagen muss, dass sich der Notwendigkeit solcher Maßnahmen insgesamt sehr in Grenzen hält.
Ich bin aber wirklich gespannt, ob es dir gelingt (ich hab' genug Anderes um den Ohren, um diesbezüglich den weißen Ritter für die Berufsgruppe zu spielen).
[bearbeitet am 01.06.13 23:54]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Und da haben wir den Crux: nach Meinung meiner Berater, ist der Patient eben nicht Vertreter der Kasse, sondern lediglich Nutznießer des Vertrages zwischen Kasse und Patient bzw. zwischen Kasse und Leistungserbringer.
In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel bereits höchstrichterlich festgestellt, dass auch ein Arzt nicht Vertreter einer Kasse ist (das wurde auch über 20 Jahre Kontrovers diskutiert). Das Ganze ist juristisch äußerst komplex.
Ich verfahre daher in den wenigen notwendigen Fälle ganz praktikabel so, dass der Patient die Rechnung erhält. Das hat für mich 2 Vorteile: 1.) das hiesige Amtsgericht hat uns bislang jede Forderung zugesprochen (soweit der Patient nicht zahlen wollte). 2.) Die Maßnahme hat ein gewisser erzieherischer Effekt, der sich insgesamt positiv auf die Termintreue (auch anderer Patienten) auswirkt. Wobei ich sagen muss, dass sich der Notwendigkeit solcher Maßnahmen insgesamt sehr in Grenzen hält.
Ich bin aber wirklich gespannt, ob es dir gelingt (ich hab' genug Anderes um den Ohren, um diesbezüglich den weißen Ritter für die Berufsgruppe zu spielen).
[bearbeitet am 01.06.13 23:54]
Ärtze hingegen bilden einen Vertrag zwischen Patient und Arzt, ist also was anderes! Das du kein Ritter der Branche sein willst ist schade!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Der Verg Tungsanspruch Des Freiberuflichen Heilmittelerbringers Im System ... - Steffen Salutzki - Google Books
Ärtze hingegen bilden einen Vertrag zwischen Patient und Arzt, ist also was anderes! Das du kein Ritter der Branche sein willst ist schade!
MFG
Meitao
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Eva schrieb:
Anbei: in meinem fall handelt es sich um eine Privatpatientin :wink: kennt sich damit jemand aus?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ein Privatpatient schließt juristisch immer ein Dienstleistungsvertrag mit dir. Daher ist Adressat der Ausfallrechnung, ungeachtet der hier geführten Diskussion bei GKV-Patienten, grundsätzlich der Patient selbst.
Der Patient ist gegenüber der Krankenkasse der Anspruchsberechtigte. Die Kasse steht gegenüber dem Pat. in der Schlud ( z.B. bei HeilmittelVO ) dem Patienten die gesetzlich geregelten Leistungen zu verschaffen. Sie muss sich von dieser Schuld entlasten und schliesst dortzu Verträge mit Leistungserbringern. Auch dortzu ist die Kasse ausdrücklich verpflichtet.
Evtl. statt Nutznießer eher Berechtigter bezeichnen. Es ist keine Frage der Formulierung hier, sicherlich ist natürlich der Leistungsbezugsberechtigte der Nutznießer. Ich halte es für ausgeschlossen, dass die Berater die Rechtslage vollständig verkennen- zumal die BSG Rechtssprechung dortzu bereits deutlich wiederholt wurde. Der Patient ist in Sachen Handlungsgehilfe insofern frei, dass er die Wahl des Leistungserbringers ausübt. Nicht hingegen irgendetwas zur Leistungserbringung zu bestimmen/ beeinflussen hätte, das ist eine nächste Thematik.
...In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel bereits höchstrichterlich festgestellt, dass auch ein Arzt nicht Vertreter einer Kasse ist...
Das " auch " ist nicht richtig. Sicherlich ist es richtig, dass Ärzte keine Vertreter der Kassen sind.
Beispielsweise sind die Zuzahlungen/ Eigenanteile vom jeweiligen Leistungserbringer einzuziehen- was ja ohnehin geregelt steht. Auch das schriftlich die Zuzahlung/ Eigenanteil eingefordert werden muss ist geregelt. Es ist die organisatorische Handhabung geregelt. Etwas anderes ist es, dass der Gesetzgeber die Patienten beteiligen wollte. Hingegen irgendein materieller Anspruch des Leistungserbringers gegnüber dem Patienten nicht besteht, nie bestand und also in keiner denkbaren Konstellation damit etwas zu tun hat/ hatte.
Die organisatorischen Zuzahlungs/ Eigenanteil- Einzugspflichten des Leistungserbringers haben mit seinem Vergütungsanspruch nichts zu tun.
Nicht umsonst hat die Kasse diese Zuzahlungen/ Eigenanteile dem Leistungserbringer zu zahlen. Sonst machten diese Regelungen auch wirklich keinen Sinn, und auch dies, dass also die Kasse alleinig für den Vergütungsanspruch des Leistungserbringers zuständig ist hatte das BSG ja genau für die Zuzahlungen/ Eigenanteile entschieden. Genau bei dieser Entscheidung führte das BSG beiläufig aus, dass der gesetzgeber die Pat. ausdrücklich an den Kosten beteiligen wollte und dies zulässig sei.
...ich hab' genug Anderes um den Ohren, um diesbezüglich den weißen Ritter für die Berufsgruppe zu spielen)....
Ohnehin ist das nicht nötig, denn es ist längst entschieden. Nicht für jede einzelheit bedarf es Urteilen usw. was sodann sonst nicht so sei usw. .
Die Kassen sind für den Vergütungsanspruch des Leistungserbringers zuständig ( wer auch sonst ).
Sicherlich ist es richtig, dass sich viele viele Praxen wirklich nicht mit den Funktionsgrundzügen des GKV- Systemes auskennen und der Einfachheit eben einfach den Patienten gerechtigkeitsempfindent in die Pflicht nehen. Nahezu flächendeckend ist das ja so. Mit Rechtsschaffenheit hat es nichts am Hut- letztendlich haben die Leistungserbringer pure Angst sich insofern an ihren " Vertragspartner " ( auch flächendeckend ) zu halten.
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webpt schrieb:
...nach Meinung meiner Berater, ist der Patient eben nicht Vertreter der Kasse, sondern lediglich Nutznießer des Vertrages zwischen Kasse und Patient bzw. zwischen Kasse und Leistungserbringer...
Der Patient ist gegenüber der Krankenkasse der Anspruchsberechtigte. Die Kasse steht gegenüber dem Pat. in der Schlud ( z.B. bei HeilmittelVO ) dem Patienten die gesetzlich geregelten Leistungen zu verschaffen. Sie muss sich von dieser Schuld entlasten und schliesst dortzu Verträge mit Leistungserbringern. Auch dortzu ist die Kasse ausdrücklich verpflichtet.
Evtl. statt Nutznießer eher Berechtigter bezeichnen. Es ist keine Frage der Formulierung hier, sicherlich ist natürlich der Leistungsbezugsberechtigte der Nutznießer. Ich halte es für ausgeschlossen, dass die Berater die Rechtslage vollständig verkennen- zumal die BSG Rechtssprechung dortzu bereits deutlich wiederholt wurde. Der Patient ist in Sachen Handlungsgehilfe insofern frei, dass er die Wahl des Leistungserbringers ausübt. Nicht hingegen irgendetwas zur Leistungserbringung zu bestimmen/ beeinflussen hätte, das ist eine nächste Thematik.
...In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel bereits höchstrichterlich festgestellt, dass auch ein Arzt nicht Vertreter einer Kasse ist...
Das " auch " ist nicht richtig. Sicherlich ist es richtig, dass Ärzte keine Vertreter der Kassen sind.
Beispielsweise sind die Zuzahlungen/ Eigenanteile vom jeweiligen Leistungserbringer einzuziehen- was ja ohnehin geregelt steht. Auch das schriftlich die Zuzahlung/ Eigenanteil eingefordert werden muss ist geregelt. Es ist die organisatorische Handhabung geregelt. Etwas anderes ist es, dass der Gesetzgeber die Patienten beteiligen wollte. Hingegen irgendein materieller Anspruch des Leistungserbringers gegnüber dem Patienten nicht besteht, nie bestand und also in keiner denkbaren Konstellation damit etwas zu tun hat/ hatte.
Die organisatorischen Zuzahlungs/ Eigenanteil- Einzugspflichten des Leistungserbringers haben mit seinem Vergütungsanspruch nichts zu tun.
Nicht umsonst hat die Kasse diese Zuzahlungen/ Eigenanteile dem Leistungserbringer zu zahlen. Sonst machten diese Regelungen auch wirklich keinen Sinn, und auch dies, dass also die Kasse alleinig für den Vergütungsanspruch des Leistungserbringers zuständig ist hatte das BSG ja genau für die Zuzahlungen/ Eigenanteile entschieden. Genau bei dieser Entscheidung führte das BSG beiläufig aus, dass der gesetzgeber die Pat. ausdrücklich an den Kosten beteiligen wollte und dies zulässig sei.
...ich hab' genug Anderes um den Ohren, um diesbezüglich den weißen Ritter für die Berufsgruppe zu spielen)....
Ohnehin ist das nicht nötig, denn es ist längst entschieden. Nicht für jede einzelheit bedarf es Urteilen usw. was sodann sonst nicht so sei usw. .
Die Kassen sind für den Vergütungsanspruch des Leistungserbringers zuständig ( wer auch sonst ).
Sicherlich ist es richtig, dass sich viele viele Praxen wirklich nicht mit den Funktionsgrundzügen des GKV- Systemes auskennen und der Einfachheit eben einfach den Patienten gerechtigkeitsempfindent in die Pflicht nehen. Nahezu flächendeckend ist das ja so. Mit Rechtsschaffenheit hat es nichts am Hut- letztendlich haben die Leistungserbringer pure Angst sich insofern an ihren " Vertragspartner " ( auch flächendeckend ) zu halten.
aus meiner Sicht:
- nicht so viel fragen, sondern aktiv werden
- aktiv bedeutet zweifelsohne nicht, bei der Kasse anzurufen oder dgl., denn das ergäber rein keinerlei Sinn
- sende die VO inkl. Kurzdarstellung ( besser gesagt Kürzestdarstellung )doch an den entsprechenden Bundesverband
...den einen RA einschalten kostet ja noch mehr Geld...
Zumindest merkt die Kasse sofort, wer mal ausnahmsweise 60 EUR nachjagt oder wer es grundsätzlich klärt. Bei ersterem also in 2 jahren wieder von vorn beginnt, tonnenweise Rechtfertigungskolonnen auffährt usw. .
Genau dortzu haben sich tausende Leistungserbringer zusammengeschlossen um also sogenannt gemeinsam solche grundsätzlichkeiten zu klären. Offensichtlich erfolgt das nicht.
Die eigene Rechtsschutzversicherung zu ziehen ist es nicht wert, denn das sollen lieber andere machen und dann macht man es natürlich auch gleich sofort. Die jeweiligen eigenen 50 EUR lohnen jeweils nicht. So besagt es die Herangehensweise des gesamten Berufsstandes seit Jahrzehnten.
Es ist richtig, dass ernsthafte Klärung monatelang/ jahrelanger tatsächlicher gerichtlicher Klärung bedarf.
Übrigens: wie viel Jahrzehnte besteht der Dauerbrenner, dass der Leistungserbringer für zu warme, zu kalte Tage persönlich haftet ? Seit wieviel Jahrzehnten bezahlen die therapeutischen Leistungserbringer wegen Patientenkrankheiten ( z.B. genau weshalb der pat. zur behandlung kommt ).
Ich frage es nur deshalb, um zu erfahren inwieweit es derzeit noch nicht erforderlich ist tätig zu werden. Denn wenn es beispielsweise eigentlich schon immer so war, besteht mitunter garkein Anlaß. Irgendjemand wirds schon klären oder es wird schlicht fertig vom Himmel fallen.
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webpt schrieb:
...ich glaube nicht das hier irgendjemand das schon mal erfolgreich bei einer Krankenkasse durchgesetzt hat,...
aus meiner Sicht:
- nicht so viel fragen, sondern aktiv werden
- aktiv bedeutet zweifelsohne nicht, bei der Kasse anzurufen oder dgl., denn das ergäber rein keinerlei Sinn
- sende die VO inkl. Kurzdarstellung ( besser gesagt Kürzestdarstellung )doch an den entsprechenden Bundesverband
...den einen RA einschalten kostet ja noch mehr Geld...
Zumindest merkt die Kasse sofort, wer mal ausnahmsweise 60 EUR nachjagt oder wer es grundsätzlich klärt. Bei ersterem also in 2 jahren wieder von vorn beginnt, tonnenweise Rechtfertigungskolonnen auffährt usw. .
Genau dortzu haben sich tausende Leistungserbringer zusammengeschlossen um also sogenannt gemeinsam solche grundsätzlichkeiten zu klären. Offensichtlich erfolgt das nicht.
Die eigene Rechtsschutzversicherung zu ziehen ist es nicht wert, denn das sollen lieber andere machen und dann macht man es natürlich auch gleich sofort. Die jeweiligen eigenen 50 EUR lohnen jeweils nicht. So besagt es die Herangehensweise des gesamten Berufsstandes seit Jahrzehnten.
Es ist richtig, dass ernsthafte Klärung monatelang/ jahrelanger tatsächlicher gerichtlicher Klärung bedarf.
Übrigens: wie viel Jahrzehnte besteht der Dauerbrenner, dass der Leistungserbringer für zu warme, zu kalte Tage persönlich haftet ? Seit wieviel Jahrzehnten bezahlen die therapeutischen Leistungserbringer wegen Patientenkrankheiten ( z.B. genau weshalb der pat. zur behandlung kommt ).
Ich frage es nur deshalb, um zu erfahren inwieweit es derzeit noch nicht erforderlich ist tätig zu werden. Denn wenn es beispielsweise eigentlich schon immer so war, besteht mitunter garkein Anlaß. Irgendjemand wirds schon klären oder es wird schlicht fertig vom Himmel fallen.
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webpt schrieb:
http://www.physio.de/infothek/i/urteile_terminausfall
Der Link funktionierte zwar nicht, aber ich hab es auch so gefunden.
gruß, heropas
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heropas schrieb:
Danke für den Buchtipp !
Der Link funktionierte zwar nicht, aber ich hab es auch so gefunden.
gruß, heropas
Mögliche Vorgehensweise:
Diesen Inhalt in einem neuen Fenster öffnen
anklicken und dann kann man das ganze lesen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 02.06.13 16:14]
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JürgenK schrieb:
...bei mir erscheint dann noch dies:
Mögliche Vorgehensweise:
Diesen Inhalt in einem neuen Fenster öffnen
anklicken und dann kann man das ganze lesen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 02.06.13 16:14]
Und jetzt??? Vielleicht müsste man dann eher mal darüber nachdenken, dass die Rahmenverträge rechtlich gesehen korrigiert werden müssten, aber wer soll das durchsetzen? Unsere Verbände ? Wir?
Ich glaube da ist es einfacher unzuverlässige Patienten nicht mehr anzunehmen und Vo entsprechend abzubrechen.
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Gelabinchen schrieb:
Wir haben alle bei Praxiseröffnung doch unterschrieben, dass wir die Rahmenverträge anerkennen und befolgen....dort steht eindeutig drin,dass ein nicht wahrgenommener Termin auch nicht vom Patienten unterschrieben werden darf und somit auch nicht der Kasse in Rechnung gestellt werden darf......Also wenn dem nicht so ist, dann liegt doch der Fehler in den Rahmenverträgen die rechtlich nicht korrekt aufgesetzt wurden....aber wir haben diese durch unsere Unterschrift akzeptiert.
Und jetzt??? Vielleicht müsste man dann eher mal darüber nachdenken, dass die Rahmenverträge rechtlich gesehen korrigiert werden müssten, aber wer soll das durchsetzen? Unsere Verbände ? Wir?
Ich glaube da ist es einfacher unzuverlässige Patienten nicht mehr anzunehmen und Vo entsprechend abzubrechen.
Bist du sicher, dass dort drin steht, dass wegen Nichtunterschrift, der kasse nichts in Rechnung gestellt werden dürfte ?
Sollte das tatsächlich so drinstehen, handelte es sich um Hirnrissigkeit hoch zehn. Nicht das mich das etwa nicht wundern würde, wenn die Verbandsmitglieder die absolute PI- Plättung großtechnisch per Vertrag geregelt hätten ( entspräche schliesslich dem Willen der Mitglieder im Sinne der Kassen einseitige Bestrafung vorzunehmen ). Den SGB- Büchern bedarf es dann ja bei den Leistungserbringern eigentlich garnicht mehr.
...alle bei Praxiseröffnung doch unterschrieben, dass wir die Rahmenverträge anerkennen ....
Wobei es sich hierbei um eine Zulassungsvorraussetzung handelt. Ohne die verbandsmitgliederdiktierten Finsterstverträge die Zulassungsvorgänge nicht bearbeitet werden. Diese Zwangssituation nutzen die Verbandsmitglieder seit Jahrzehnten um den Leistungserbringern möglichst alles überzuhelfen, dass sodann die tatsächliche Rechtlosstellung auch besteht. Das ist ja auch genau die den Kassen garantierte Maßnahme um mit dem gesamten Berufsstand nach Belieben umspringen zu können.
...dass die Rahmenverträge rechtlich gesehen korrigiert werden müssten, aber wer soll das durchsetzen? Unsere Verbände ?...
Nie, denn genau die Verbände garantieren die insofernige Rechtlosstellung.
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webpt schrieb:
...dort steht eindeutig drin,dass ein nicht wahrgenommener Termin auch nicht vom Patienten unterschrieben werden darf und somit auch nicht der Kasse in Rechnung gestellt werden darf...
Bist du sicher, dass dort drin steht, dass wegen Nichtunterschrift, der kasse nichts in Rechnung gestellt werden dürfte ?
Sollte das tatsächlich so drinstehen, handelte es sich um Hirnrissigkeit hoch zehn. Nicht das mich das etwa nicht wundern würde, wenn die Verbandsmitglieder die absolute PI- Plättung großtechnisch per Vertrag geregelt hätten ( entspräche schliesslich dem Willen der Mitglieder im Sinne der Kassen einseitige Bestrafung vorzunehmen ). Den SGB- Büchern bedarf es dann ja bei den Leistungserbringern eigentlich garnicht mehr.
...alle bei Praxiseröffnung doch unterschrieben, dass wir die Rahmenverträge anerkennen ....
Wobei es sich hierbei um eine Zulassungsvorraussetzung handelt. Ohne die verbandsmitgliederdiktierten Finsterstverträge die Zulassungsvorgänge nicht bearbeitet werden. Diese Zwangssituation nutzen die Verbandsmitglieder seit Jahrzehnten um den Leistungserbringern möglichst alles überzuhelfen, dass sodann die tatsächliche Rechtlosstellung auch besteht. Das ist ja auch genau die den Kassen garantierte Maßnahme um mit dem gesamten Berufsstand nach Belieben umspringen zu können.
...dass die Rahmenverträge rechtlich gesehen korrigiert werden müssten, aber wer soll das durchsetzen? Unsere Verbände ?...
Nie, denn genau die Verbände garantieren die insofernige Rechtlosstellung.
Im Übrigen wurden alle Sachverhalte, die dem PI ein Quentschen rechtliche Sicherheit gegeben hätten, zu gunsten der Kassen auf Initiative des VDB geändert. Frage: Wer kontrolliert uns im Sinne der Kassen? Schon mal darüber nachgedacht? :scream:
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Wisser schrieb:
Seltsam ist nur, dass Rahmenverträge NUR für die Leistungserbringer gelten. Pflichten der Kasse, (auch wenn Rahmenvertraglich geregelt) müssen laut Aussage eines Juristen des VDB nicht eingehalten werden.
Im Übrigen wurden alle Sachverhalte, die dem PI ein Quentschen rechtliche Sicherheit gegeben hätten, zu gunsten der Kassen auf Initiative des VDB geändert. Frage: Wer kontrolliert uns im Sinne der Kassen? Schon mal darüber nachgedacht? :scream:
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Eva schrieb:
hat sich erledigt
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