Unsere Highlights: Das Zertifikat
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
Frage: Muss die GmbH dann eine BG Pflichtversicherung abschließen? Oder kann das gespart werden, weil der physiotherapeutische Teil so gering ist?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine GmbH hat verschiedene Firmenbereiche, wie z.B. Wellness-Ausbildungen (75%), Produktverkauf (5%) und auch therapeutische Leistungen wie Massage, KG, MT usw. (20%).
Frage: Muss die GmbH dann eine BG Pflichtversicherung abschließen? Oder kann das gespart werden, weil der physiotherapeutische Teil so gering ist?
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Gerry schrieb:
Frage doch rechtssicher einfach die BG!!
Grüße...Gerry
Gegenfrage: Was tust du wenn dem Wellness-Ausbilder eine defekte Massagebank den Fuß einklemmt? Sagst du "Pech gehabt, BG zahlt nicht weil nur Tätigkeiten der PTs versichert"?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
"Müssen" tut die GmbH nicht, zahlt dann aber (durchgreifend auf das private Vermögen der Geschäftsführer weil grober Schnitzer) im Schadensfall selbst. Auch die Wellness-Ausbilder können BG-versichert werden (ggf. anderer Beitragsfuß/Gefährdungseinstufung -- BG fragen, die wissen Bescheid).
Gegenfrage: Was tust du wenn dem Wellness-Ausbilder eine defekte Massagebank den Fuß einklemmt? Sagst du "Pech gehabt, BG zahlt nicht weil nur Tätigkeiten der PTs versichert"?
Gefällt mir
BG ist für die Tätigkeit der Geschäftsführung sinnvoll,
freie Mitarbeiter (als eigenständige Subuunternehmer) sind selbst Mitglied der BG; eine Doppel-Versicherung ist nicht vorgesehen.
Die Selbstständigkeit der Subunternehmer zu beurteilen obliegt v.a. der Clearingstelle DRV, einige andere Ämter prüfen sporadisch (Einzelfälle) ebenfalls ob eine Selbstständigkeit vorliegt (nach prinzipiell den gleichen Kriterien wie bei der DRV). Danach hast du aber zum Glück nicht gefragt ;)
Sinnvoll könnte sein, eine Haftpflichtversicherung wie von mir vorgeschlagene Fälle abzuschließen - das liegt aber im Ermessen der Geschäftsführung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Damit hast du deine Frage selbst beantwortet:
BG ist für die Tätigkeit der Geschäftsführung sinnvoll,
freie Mitarbeiter (als eigenständige Subuunternehmer) sind selbst Mitglied der BG; eine Doppel-Versicherung ist nicht vorgesehen.
Die Selbstständigkeit der Subunternehmer zu beurteilen obliegt v.a. der Clearingstelle DRV, einige andere Ämter prüfen sporadisch (Einzelfälle) ebenfalls ob eine Selbstständigkeit vorliegt (nach prinzipiell den gleichen Kriterien wie bei der DRV). Danach hast du aber zum Glück nicht gefragt ;)
Sinnvoll könnte sein, eine Haftpflichtversicherung wie von mir vorgeschlagene Fälle abzuschließen - das liegt aber im Ermessen der Geschäftsführung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, eine Haftpflicht für alle freien Mitarbeiter, Dozenten, Therapeuten etc.. ist vorhanden.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es gibt nur freie Mitarbeiter im Unternehmen (außer die Geschäftsführung), keine fest Angestellten - jeder muss sich selbst diesbezüglich versichern. Uns ist lediglich wichtig, ob wir die Pflicht haben BG zu versichern oder nicht - im besten Fall eben nicht...
Mein Profilbild bearbeiten